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Musterangaben Praktikumsvertrag Informatik

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§ 6 - Pflichten des Praktikanten / der PraktikantinDie Praktikantin / der Praktikant verpflichtet sich,1. alle angebotenen Ausbildungsmöglichkeiten wahrzunehmen,2. übertragene Arbeiten gewissenhaft auszuführen,3. die Betriebsordnung, die Werkstattordnung und die Unfallverhütungsvorschriften zubeachten, sowie Werkzeuge, Geräte, Werkstoffe und sonstige Einrichtungen sorgsamzubehandeln,4. am Ende des jeweiligen Praktikums der Fachoberschule einen Bericht einzureichen,der vorher der Betriebsleitung zur Einsicht vorgelegen hat.5. die Interessen des Ausbildungsbetriebes zu wahren und über BetriebsvorgängeStillschweigen zu bewahren.6. bei Fernbleiben von der Arbeit oder sonstigen Ausbildungsmaßnahmen den Betriebunverzüglich zu benachrichtigen, bei Erkrankung ab 3 Tagen ein ärztl. Attest sowohlim Betrieb als auch in der Schule vorzulegen.§ 7 - Pflichten des gesetzlichen Vertreters / UnterhaltspflichtigenDer mit unterzeichnende gesetzliche Vertreter / Unterhaltspflichtige hat den Praktikanten zurErfüllung der ihm aus dem Vertrag erwachsenden Verpflichtungen anzuhalten. Er haftetneben dem Praktikanten für alle vorsätzlich oder grob fahrlässig und rechtswidrig von diesemverursachten Schäden als Selbstschuldner.§ 8 - Auflösung des VertragesDer Ausbildungsvertrag kann nach Ablauf der Probezeit nur aufgelöst werden, wenn einwichtiger Grund vorliegt oder im gegenseitigen Einverständnis beider Vertragspartner. DieAuflösung erfolgt durch eine schriftliche Erklärung. Die Schule ist umgehend zubenachrichtigen.§ 9 - BescheinigungNach Ablauf der fachpraktischen Ausbildung stellt der Praktikumsbetrieb eine Bescheinigungüber die absolvierten Arbeitsstunden als Nachweis für das ordnungsgemäße Absolvierendes Praktikums aus.Diese Bescheinigung und der im § 6(4) genannte Bericht ist der Fachoberschule rechtzeitigvon dem Praktikanten / der Praktikantin vorzulegen. Bei Nichtvorlegen derPraktikumsbescheinigungen in der Schule erfolgt keine Versetzung nach Klasse 12.§ 10 - Regelung von StreitigkeitenBei allen aus diesem Vertrage entstehenden Streitigkeiten ist vor Inanspruchnahme derGerichte eine gütliche Einigung unter Mitwirkung der Fachoberschule zu versuchen.§ 11 - Sonstige VereinbarungenWährend des Praktikums ist die Praktikantin / der Praktikant an den Praktikumstagen überdie Berufsgenossenschaft des Betriebes zu versichern.An den Schultagen erfolgt eine Versicherung über den Gemeinde-Unfall-Verband.__________________________________(Ort und Datum)______________________________________________ _____________________________(Stempel und Unterschrift des Ausbildungsbetriebes) (Unterschrift der Praktikantin /des Praktikanten)Seite 2 von 2___________________________________(Unterschrift des gesetzlichen Vertreters)

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