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Steuern für Werbeartikel - SIGNal Reklame

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TIPPMan sollte sich nicht durch die Schwarzmalerei der Steuerklatschpresseverunsichern lassen. Es stimmt, dass Lohnsteueraußenprüferauch den Geschenkaufwand an Nicht-Arbeitnehmer unter dieLupe nehmen dürfen, weil die Pauschalsteuer über die Lohnsteueranzumelden und abzuführen ist. Es stimmt aber nicht, dass die Prüferdie Pauschalsteuer ohne weiteres aufschlagen dürfen. Zwar könnensie mit Kontrollmitteilungen an die Finanzämter der Geschenkempfänger„drohen“, damit diese die Versteuerung beim Empfängerüberprüfen. Und sie können anbieten, davon abzusehen, wenndas schenkende Unternehmen die Pauschalsteuer nachentrichtetund damit den Geschenkempfänger von der weiteren Versteuerungfreistellt. Viele Unternehmen knicken dann ein und geben klein bei,um den Geschenkempfängern unangenehme Peinlichkeiten zu ersparen.Zu diesen kommt es aber nicht in jedem Fall. Lohnsteuerprüferhaben nämlich die interne Anweisung, Kontrollmitteilungennur bei „Feststellungen von einigem Gewicht“ zu fertigen (Fach- Infodes Bayerischen Landesamtes <strong>für</strong> <strong>Steuern</strong> vom 23. April 2010,Az. S 2297b.1.1-1/1St32). Bei Geschenken bis zu 35 Euro sollen dieLohnsteuerprüfer nicht eingreifen. Insofern empfiehlt sich bei densteuerlich abziehbaren (Werbe-)Geschenken die freiwillige Übernahmeder Pauschalsteuer eigentlich nicht. Aber Vorsicht: Wird dieSteuer <strong>für</strong> höherwertige Geschenke übernommen, werden auch diegeringwertigeren, steuerlich abziehbaren davon erfasst!7. Zusammenfassung <strong>für</strong> den WerbetreibendenZusammenfassend kann ein Unternehmen, das <strong>Werbeartikel</strong>verschenkt, seine To-Dos anhand der Checkliste auf der nächstenSeite abhaken:STEUERLICHE BEHANDLUNG VON WERBEARTIKELN PSI Wissen kompakt 125

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