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Genossenschaft Holz Mogelsberg - Blockhaus Mogelsberg

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<strong>Genossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong>Benützungs-Reglement <strong>Blockhaus</strong> SteinwaldGrundsatzEinschränkungVerwaltungHüttenwartReservationSchlüsselübergabeBenützungsauflagenAnnullationPflichtenDas <strong>Blockhaus</strong> ist Eigentum der <strong>Genossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> und dient für waldpädagogische, schulische, gemeindliche, forstliche undgenossenschaftsinterne Zwecke. Unter gewissen Voraussetzungen kann die Infrastruktur auch an weitere Interessenten vermietet werden.Das Haus darf nicht für kommerzielle Zwecke (Restaurantsbetrieb, Verkaufsveranstaltungen etc.) benützt werden. Die Vermietung kann von der<strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.Für die Verwaltung des <strong>Blockhaus</strong>es ist der Vorstand von <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> verantwortlich.Für die Wartung und den Betrieb ist ein vom Vorstand von <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> gewählter <strong>Blockhaus</strong>wart zuständigGesuche um die Benützung des Hauses sind schriftlich dem Verkehrsverein einzureichen. Die Benützer haben einen Verantwortlichen zuzu bestimmen, welcher gegenüber <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> verpflichtet ist und für die Einhaltung der Bestimmungen dieses Reglements sorgt.Der Schlüssel zum Haus kann beim <strong>Blockhaus</strong>wart bezogen werden. Nach der Benützung ist der Schlüssel sofort dem <strong>Blockhaus</strong>wart zurückzugebenund allfällige Schäden und Verluste zu melden. Die Termine der Schlüsselübergabe sind frühzeitig mit dem <strong>Blockhaus</strong>wartDas <strong>Blockhaus</strong> kann gemäss Vertrag benützt werden. Bei Rücksprache mit der Reservationsstelle kann der <strong>Blockhaus</strong>wart eine andereBenützungsdauer bewilligen.a) Rauchen im <strong>Blockhaus</strong> ist untersagt.b) Bei Veranstaltungen mit musikalischer Unterhaltung dürfen ausserhalb des Hauses keine Lautsprecher verwendet werden. Die Lautstärkedarf zu keiner Störung der Umwelt und der Anstösser führen.c) Das Abbrennen von Feuerwerk ist ohne Genehmigung durch die Politische Gemeinde <strong>Mogelsberg</strong> untersagt.d) Die Mieter sind für die fachgerechte Entsorgung des Abfalls verantwortlich. Es darf kein Papier oder Abfälle verbrennt werden.e) Hunde sind um das <strong>Blockhaus</strong> sowie im Wald an der Leine zu halten. Im <strong>Blockhaus</strong> ist der Aufenthalt untersagt.f) Für grössere Veranstaltungen bleibt das Melde- bzw. Bewilligungsverfahren nach der Waldgesetzgebung vorbehalten.Annullationen von Seiten der Benützer sind mind. 3 Tage vor dem Anlass dem <strong>Blockhaus</strong>wart zu melden. Bei späteren Absagen ist einUnkostenbeitrag von Fr. 100.-- zu entrichten.Der Vermieter behält sich vor Reservationen aus Gründen ausserhalb seiner Einwirkungsmöglichkeiten zu annullieren. In diesem Fallerhält der Benützer seine Zahlung zurück.a) Bei der Benützung der Räumlichkeiten und des Geländes ist auf Reinlichkeit und Ordnung zu achten.b) Es ist untersagt die Möbel aus dem Haus zu entfernen und im Freien zu benützen.c) Dekorationen dürfen nur so angebracht werden, dass keine Beschädigungen von Böden, Wänden und Decken erfolgen. Dekorationensind sofort nach dem Anlass wieder vollständig zu entfernen.d) Der Wald, das Wild und die Aussenanlagen sind in jeder Beziehung zu schonen.e) Campieren ist auf dem ganzen Areal untersagt.f) Auf dem Areal des <strong>Blockhaus</strong>es dürfen keine Autos abgestellt werden. Ausserhalb der Schranken sind max. 14 Parkplätze vorhanden. Einöffentlicher Parkplatz befindet sich im Dorfzentrum.g) Eine allfällige Verkehrsregelung hat der Mieter selbst zu organisieren.h) Die Einhaltung der feuerpolizeilichen Vorschriften ist Sache der Benützer.i) Ohne die behördliche Bewilligung und ohne schriftliches Einverständnis des Vorstandes von <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> dürfen weder eineFestwirtschaft geführt noch Waren verkauft werden.<strong>Genossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong>Seite 1 von 229.04.2008/YA


GebührenDepotFeuerstellenHaftungVersicherungUnfälleUnstimmigkeitenGerichtsstellek) Das Aufräumen erfolgt durch die Benützer nach Abschluss des Anlasses. Die Anlage muss in einem benützungsfertigen Zustandabgegeben werden. Die Reinigung beinhaltet Boden wischen, Tische und Bänke reinigen und stapeln, Abfälle abtransportieren, WC nassreinigen, Feuerstellen reinigen, Strom abschalten. Sachbeschädigungen und Reinigung für übermässige Verschmutzung werden inRechnung gestellt oder vom Depot abgezogen.Die Gebühren für die Benützung des <strong>Blockhaus</strong>es werden vom Vorstand von <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> festgelegt.Bei der Übernahme des Schlüssels ist ein Depot von Fr. 100.-- beim <strong>Blockhaus</strong>wart zu hinterlegen. Nach ordnungsgemässer Rückgabe desSchlüssels wird das Depot rückerstattet. Bei einem Verlust eines Schlüssels haftet der Benützer für die vollen Kosten, die aus dem Ersatz derSchliessanlage entstehen. Zusätzlich wird das Schlüsseldepot nicht rückerstattet.Die Feuerstellen müssen überwacht werden, damit Gebäude und Umwelt keinen Schaden nehmen. Nach Abschluss der Veranstaltungmüssen die Feuerstellen aufgeräumt werden.Die Benützer haften für allfällige Beschädigungen an Gebäuden, Einrichtungen, Feuerstellen sowie für eventuellen Landschaden zumSelbstkostenpreis.Die Mieter sind für Ihren Versicherungsschutz selber verantwortlich.<strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> und der Verkehrsverein lehnen jede Haftung für Unfälle, verlorene Gegenstände, Diebstahl usw. bei der Benützung ab.Bei Unstimmigkeiten ist zuerst das Gespräch mit dem <strong>Blockhaus</strong>wart oder dem Verkehrsverein zu suchen. Kann keine gütliche Einigungerzielt werden, sind allfällige Beschwerden schriftlich an den Vorstand von <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong> zu richten.Für Streitigkeiten, die aus der Benützung des <strong>Blockhaus</strong>es entstehen, gilt die Gerichtsstelle der Vermieterin.Reservationen an:Verkehrsverein <strong>Mogelsberg</strong>Postfach 679122 <strong>Mogelsberg</strong>Tel. 071 374 11 88Fax 071 374 22 88E-Mail mogelsberg@toggenburg.org<strong>Genossenschaft</strong> <strong>Holz</strong> <strong>Mogelsberg</strong>Seite 2 von 229.04.2008/YA

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