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Gesuch Erwerbsschein Pyrotechnik - Landespolizei Liechtenstein

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<strong>Gesuch</strong> <strong>Erwerbsschein</strong>für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2, P2 oder 4<strong>Gesuch</strong>steller:Name/ Firma:Vorname/ Branche:Wohnort/ Sitz:Adresse:Bevollmächtigter Vertreter:Name:Vorname:Geburtsdatum:Wohnort:Adresse:Verantwortlicher Verwendungsberechtigter:Name/ Vorname:Geburtsdatum:Vorname:Ausweis‐Kategorie/Nr.:ersucht um Bewilligung zum Erwerb folgender pyrotechnischer Gegenstände:ArtMengeVerkaufsstelleVerwendungszweckOrt der AufbewahrungOrt und Zeit der VerwendungDer <strong>Gesuch</strong>steller bestätigt, dass die Angaben richtig sind.Ort: Datum: Der <strong>Gesuch</strong>steller oder sein Vertreter:Gewerbeweg 4 | 9490 Vaduz | <strong>Liechtenstein</strong> | T +423 236 71 11 | F +423 236 77 22 | info@landespolizei.li | www.landespolizei.li


2/2Wichtige InformationenUnrichtige oder unvollständige Angaben, die für die Erteilung des <strong>Erwerbsschein</strong>es von Bedeutungsind sowie die Verwendung eines mit solchen Angaben erwirkten Erwerbscheines werdenstrafrechtlich verfolgt.An Personen unter 18 Jahren dürfen keine pyrotechnischen Gegenstände der Kategorien T2, P2 oder4 abgegeben werden.Der Bezüger hat sich vor Abgabe des Materials über seine Befugnis auszuweisen, die Ware für denlaut Erwerbschein Berechtigten in Empfang zu nehmen.Dieser <strong>Erwerbsschein</strong> ist vom Verkäufer und vom Verbraucher fünf Jahre aufzubewahren.Der Erwerber darf die pyrotechnischen Gegenstände nicht weitergeben.Die Schutz‐ und Sicherheitsvorschriften des aufgrund des Zollvertrags in <strong>Liechtenstein</strong> geltendenschweizerischen Bundesgesetzes über explosionsgefährliche Stoffe (Sprengstoffgesetz) und die aufder Verpackung oder Gebrauchsanweisung vorgeschriebenen Schutzmassnahmen sind unbedingt zubeachten.<strong>Gesuch</strong> <strong>Erwerbsschein</strong> 15.04.2011für pyrotechnische Gegenstände der Kategorie T2, P2 oder 4

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