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Psychotherapie bei psychotischen Erkrankungen - Ergebnisse einer ...

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Psychisch kranke Soldaten zukünftig besser ambulant versorgtBPtK und Bundesverteidigungsministerium schließen VertragPsychisch kranke Soldaten finden zukünftig schneller einen psychotherapeutischenBehandlungsplatz. Dazu unterzeichneten am 10. September Bundespsychotherapeutenkammer(BPtK) und das Bundesministerium der Verteidigung eine Vereinbarung, die am 16. September2013 in Kraft tritt. Soldaten mit psychischen <strong>Erkrankungen</strong> können damit künftig in einemgeregelten Verfahren Psychotherapeuten in Privatpraxen konsultieren. „Traumatisierte Soldatenwerden damit deutlich leichter einen ambulanten Behandlungsplatz finden“, erklärt BPtK-PräsidentProf. Dr. Rainer Richter. „Sie sind nicht mehr ausschließlich auf die überlaufenen Praxen der fürdie Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zugelassenen Psychotherapeutenangewiesen.“Bisher warten Patienten <strong>bei</strong> Psychotherapeuten mit <strong>einer</strong> Kassenzulassung durchschnittlich dreiMonate auf ein erstes Gespräch. In ländlichen Regionen, in denen sich viele Bundeswehrstandortebefinden, sind mehr als sechs Monate Wartezeit die Regel. Der Vertrag mit der BPtK schaffterstmals eine rechtliche Grundlage für die Behandlung von Soldaten durch Psychotherapeuten inPrivatpraxen. Bisher war dafür eine aufwendige Einzelfallprüfung notwendig.Die BPtK wird die Bundeswehr da<strong>bei</strong> unterstützen, eine ausreichende Anzahl vonPsychotherapeuten für die Versorgung von Soldaten zu finden. Außerdem sind spezifischeFortbildungsveranstaltungen für Psychotherapeuten vorgesehen. In der Regel wird für dieBehandlung eine Vergütung in Höhe des 2,0-fachen Satzes der Gebührenordnung (GOÄ) gezahlt,was in etwa der Vergütung in der gesetzlichen Krankenkasse entspricht. Für die Behandlung vonSoldaten durch zugelassene Psychotherapeuten ändert sich durch den Vertrag nichts. Diese erfolgtweiterhin ausschließlich nach dem bereits existierenden Vertrag, den die KassenärztlicheBundesvereinigung mit der Bundeswehr geschlossen hat.Die unzureichende psychotherapeutische Versorgung von Soldaten war in letzter Zeit immerwieder Gegenstand der politischen Debatte. So kritisierte der Wehrbeauftragte in seinem Bericht2012: „So kommt es immer wieder vor, dass Soldatinnen oder Soldaten von TruppenärztenProbesitzungen <strong>bei</strong> Therapeuten verschrieben bekommen, eine Langzeittherapie aber von derBundeswehr als nicht genehmigungsfähig abgelehnt wird, weil diese Therapeuten nicht über dieerforderliche Zulassung verfügen. Die Betroffenen müssen sich dann einen neuen Therapeutensuchen. Bereits entstandene Vertrauensverhältnisse werden so obsolet. Solche Situationen sind fürdie durch ihre Traumatisierung schon genug belasteten Soldatinnen und Soldaten unzumutbar undunbedingt zu vermeiden.“

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