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Steuerverwaltung des Kantons Bern, Merkblatt 5 - Hausinfo

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MB 5 ab 2009 <strong>Merkblatt</strong> 5MassnahmenEAbziehbarerUnterhalt1.3 Wintergartena. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1b. Neueinbau –1.4 Schadenbehebunga. Bekämpfung von Holzschädlingen 1/1b. Behebung von Feuchtigkeitsschäden 1/1c. Behebung von Folgeschäden nach äusseren Einwirkungen wie Erddruck, Bodensenkung usw. 1/11.5 GerüstungenGerüstkosten sind proportional nach den Anteilen Unterhalts- und Anlagekosten aufzuteilen2 DächerGrundrissveränderungenDie Kosten für den Abbruch von bestehenden Dächern und den Neuaufbau an einem anderen Standort(vertikale Grundrissveränderung) gelten als Anlagekosten oder ggf. als Einkommens verwendung –2.1 Flach- und Giebeldächer, Spenglerarbeiten und Blitzableiter2.1.1 a. Reparatur/gleichwertiger Ersatz 1/1b. Verbessern der thermischen Isolation E 1 /12.1.2 Flachdächera. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1b. Umkehrdach auf bestehen<strong>des</strong> Dach (Wärmedämmung) E 1 /12.1.3 Giebeldächer / EstricheinbauErstellen eines Dachstuhls inklusive Bedachung über ein undichtes Flachdach(Erstellen eines Estrichs) –2.1.4 Spenglerarbeitena. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1b. Neueinbau und Erweiterung infolge Um-, An- und / oder Aufbau –c. Dachrinnen: Reparatur oder gleichwertiger Ersatz 1/12.1.5 Unterdacha. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1b. vorher kein Unterdach –c. gleichwertiger Ersatz <strong>des</strong> Unterdaches kombiniert mit zusätzlicher thermischer Isolation 1/1d. Erstmaliges Anbringen eines Unterdaches kombiniert mit zusätzlicher thermischer Isolation E 1 /12.1.6 Blitzableitera. Reparatur / gleichwertiger Ersatz 1/1b. Neueinbau und Erweiterung –2.2 DachstockausbauEinbau von Zimmern oder Wohnungen –2.3 Hausbock und SchwammKosten für deren Bekämpfung (Holzbehandlung) 1/12.4 GerüstungenGerüstkosten sind proportional nach den Anteilen Unterhalts- und Anlagekosten aufzuteilen5

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