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13. Nikolaus-Fackelwanderung am Freitag, 26.11.2010

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Seite 12<br />

OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 26. November 2010 Nummer 47<br />

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart<br />

Teldafax will “Vertrauensbeweis” Zahlungsumstellung unnötig!<br />

Der Energieversorger Teldafax schreibt in diesen Tagen seine<br />

Kunden an, um die fällige Stromrechnung per Überweisung und<br />

nicht wie bisher per Lastschrift einzufordern. Das Unternehmen<br />

bezeichnet die Überweisung als ‚Vertrauensbeweis’. Was Teldafax<br />

verschweigt ist, dass sich Verbraucher deutlich schlechter stellen,<br />

wenn sie den Überweisungsweg statt der Lastschrift wählen.<br />

Lastschriftverfahren haben den Vorteil, dass der abgebuchte Betrag<br />

noch sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der einziehenden<br />

Bank rückholbar sind. Da Banken häufi g vierteljährlich<br />

ihren Rechnungsabschluss durchführen bedeutet dies Folgendes:<br />

Sollte ein Verbraucher seine Stromrechnung im November per<br />

Lastschrift vom Unternehmen einziehen lassen, dann kann er diesen<br />

Betrag bis zu sechs Wochen nach Ende des vierten Quartals<br />

2010 zurückholen. Bei einer Überweisung hat er diese Möglichkeit<br />

nicht. Einmal überwiesen ist das Geld in der Regel nicht zurückzuholen.<br />

Da Teldafax mit seinen Kunden in der Regel Vorkasse für den<br />

Stromjahresverbrauch vereinbart, und vor dem Hintergrund, dass<br />

das Unternehmen derzeit - nach Presseberichten - in Zahlungs-<br />

schwierigkeiten stecken soll, sieht die Verbraucherzentrale Baden-<br />

Württemberg nur Nachteile für Kunden, die eine Überweisung der<br />

Rechnung trotz einmal erteilter Einwilligung ins Lastschriftverfahren<br />

tätigen. „Kein Verbraucher braucht seine Teldafax-Rechnung<br />

auf Überweisung umzustellen“, so Dr. Eckhard Benner von der<br />

Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „das Lastschriftverfahren<br />

ist völlig ausreichend.“

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