13. Nikolaus-Fackelwanderung am Freitag, 26.11.2010
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Seite 12<br />
OBERNHEIMER MITTEILUNGEN VOM 26. November 2010 Nummer 47<br />
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Stuttgart<br />
Teldafax will “Vertrauensbeweis” Zahlungsumstellung unnötig!<br />
Der Energieversorger Teldafax schreibt in diesen Tagen seine<br />
Kunden an, um die fällige Stromrechnung per Überweisung und<br />
nicht wie bisher per Lastschrift einzufordern. Das Unternehmen<br />
bezeichnet die Überweisung als ‚Vertrauensbeweis’. Was Teldafax<br />
verschweigt ist, dass sich Verbraucher deutlich schlechter stellen,<br />
wenn sie den Überweisungsweg statt der Lastschrift wählen.<br />
Lastschriftverfahren haben den Vorteil, dass der abgebuchte Betrag<br />
noch sechs Wochen nach Rechnungsabschluss der einziehenden<br />
Bank rückholbar sind. Da Banken häufi g vierteljährlich<br />
ihren Rechnungsabschluss durchführen bedeutet dies Folgendes:<br />
Sollte ein Verbraucher seine Stromrechnung im November per<br />
Lastschrift vom Unternehmen einziehen lassen, dann kann er diesen<br />
Betrag bis zu sechs Wochen nach Ende des vierten Quartals<br />
2010 zurückholen. Bei einer Überweisung hat er diese Möglichkeit<br />
nicht. Einmal überwiesen ist das Geld in der Regel nicht zurückzuholen.<br />
Da Teldafax mit seinen Kunden in der Regel Vorkasse für den<br />
Stromjahresverbrauch vereinbart, und vor dem Hintergrund, dass<br />
das Unternehmen derzeit - nach Presseberichten - in Zahlungs-<br />
schwierigkeiten stecken soll, sieht die Verbraucherzentrale Baden-<br />
Württemberg nur Nachteile für Kunden, die eine Überweisung der<br />
Rechnung trotz einmal erteilter Einwilligung ins Lastschriftverfahren<br />
tätigen. „Kein Verbraucher braucht seine Teldafax-Rechnung<br />
auf Überweisung umzustellen“, so Dr. Eckhard Benner von der<br />
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, „das Lastschriftverfahren<br />
ist völlig ausreichend.“