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Frischklebeverbot - RTTV Kreis Mainz

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RHEINHESSISCHER TISCHTENNIS-VERBAND<strong>RTTV</strong> - Humboldtstr. 12 - 55239 Gau-OdernheimAn- Beirat <strong>RTTV</strong>- Jugendausschuss <strong>RTTV</strong>- Sportausschuss <strong>RTTV</strong>- Stützpunkttrainer <strong>RTTV</strong> + <strong>Kreis</strong>e(Stiene; Schwarz, Zahn, WetzlerLiesenfeld, Kronauer)GeschäftsstelleGau-Odernheim, 31.06.2004Tel.: 06733/961040, Fax: 06733/961041E-Mail: rttv@main-rheiner.deBank: Sparkasse <strong>Mainz</strong>BLZ 550 501 20, Kto. 1017238690Liebe Sportfreunde,ich übersende euch im Nachfolgenden eine amtliche Veröffentlichung des DTTB zurdringenden Beachtung. Soweit dies möglich ist bitte ich euch eure Verteiler zu nutzen, umdiese Information möglichst umfassend zu verbreiten.DTTB-AmtlichErläuterungen zum FrischklebenDer Hauptausschuss des DTTB hat am 12.06.2004 verschärfte Regelungen zum ThemaFrischkleben beschlossen.Demnach ist das Frischkleben innerhalb umschlossener Räume vom 01.07.2004 anverboten.Dieses Verbot gilt weltweit ohnehin ab dem 01.09.2006 für den gesamten Bereich der ITTF.Der DTTB zieht also das Verbot zeitlich vor.Hintergrund dieser Entscheidung ist die Absicht, selbst geringe Risiken für die Gesundheitunserer Spielerinnen und Spieler auszuschalten. Auch wenn die gängigen Frischkleberhinsichtlich ihrer Inhaltsstoffe strengen Vorschriften unterliegen, ist nach einer Analyse desBundesinstituts für Risikobewertung von April 2004 nicht auszuschließen, dass durchFrischkleben unter bestimmten Umständen beispielsweise Schläfrigkeit und Benommenheitausgelöst werden können.Auf diese Analyse hat der DTTB in Wahrnehmung seiner Verantwortung für die Aktiven undden Sport unverzüglich reagiert.Die gefassten Beschlüsse bedeuten konkret, dass Frischkleben nur noch im Freien erlaubtist. In allen umschlossenen Räumen, wie z.B. dem Hallenkomplex, einem Wohnhaus oderauch einem Pkw ist Frischkleben verboten. Die sog. Kleberäume gibt es nicht mehr.Dem DTTB ist klar, dass die Einhaltung des <strong>Frischklebeverbot</strong>s in umschlossenen Räumennur bedingt überprüft werden kann. Er appelliert an die Eigenverantwortung der Spieler undan alle Trainer und Betreuer, die neue Regel zu respektieren und Gesundheitsrisiken zuvermeiden, selbst wenn diese gering erscheinen.Da das <strong>Frischklebeverbot</strong> innerhalb umschlossener Räume aus den oben genanntenGründen mit sofortiger Wirkung bundesweit auf allen Ebenen und in allen Altersklassen gilt,es aber unvermeidlich eine gewisse Zeit dauert, bis sich eine solche Regelung überalldurchgesetzt hat und bekannt ist, hat der DTTB-Hauptausschuss beschlossen, einenwww.rttv.de


Verstoß gegen diese neue Regel erst ab dem 01.07.2005 mit sofortigem Spielverlust zuahnden.Ein Verstoß gegen das Verbot in der Spielzeit 2004/2005 kann natürlich trotzdem geahndetwerden, wenn der betroffene Spieler, nach entsprechendem Hinweis desOberschiedsrichters bzw. gegnerischen Mannschaftsführers, das Frischkleben innerhalbumschlossener Räume nicht unterlässt. Es liegt dann ein sog. Verstoß gegen die sportlicheDisziplin vor. Hinsichtlich der Sanktionsmöglichkeiten gelten dann die Regelungen derjeweils zuständigen Ebene.Der DTTB unterstützt im übrigen die aktuellen Bemühungen der ITTF, mögliche Risiken desFrischklebens durch kontrollierbare Regelungen völlig auszuschließen, oder aber, wennsich dies als nicht möglich erweist, den Einsatz von Frischklebern generell für unzulässig zuerklären.Mit freundlichen Grüßen<strong>RTTV</strong>-GeschäftsführerVolker Bauerwww.rttv.de

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