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Bopfinger Stadtanzeiger - SDZ. Druck und Medien

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Media-Daten 2012<br />

Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Besuchen Sie uns im Internet:<br />

www.schwaebische-post.de


Allgemeine Verlagsangaben<br />

Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Herausgeber Stadt Bopfingen<br />

Verantwortlich für den Textteil<br />

Bürgermeister Dr. Gunter Bühler oder<br />

sein Stellvertreter im Amt, 73441 Bopfingen<br />

Verlag, <strong>SDZ</strong> <strong>Druck</strong> <strong>und</strong> <strong>Medien</strong> GmbH + Co. KG<br />

Gesamthersteller, 73430 Aalen/Württ., Bahnhofstraße 65<br />

verantwortlich für 73406 Aalen/Württ., Postfach 1680<br />

Anzeigen<br />

Anzeigendisposition Thomas Pinkow<br />

Telefon (0 73 61) 5 94-2 01<br />

Ernst Wagner<br />

Telefon (0 73 61) 5 94-2 16<br />

Fax (0 73 61) 5 94-5 64<br />

E-Mail: bosta@sdz-medien.de<br />

Geschäftsstelle Elsmarie Gentner (im Hause Allianz - Gentner)<br />

Nürnberger Str. 14<br />

73441 Bopfingen<br />

Telefon (0 73 62) 91 91 10<br />

Fax (0 73 62) 91 91 12<br />

E-Mail: e.gentner@sdz-medien.de<br />

Erscheinungsweise wöchentlich, freitags<br />

Verbreitung Stadt Bopfingen mit sämtlichen Stadtteilen<br />

Anzeigenschluss Dienstag, 14 Uhr<br />

Bankverbindung Kreissparkasse Aalen 110 030 238 BLZ 614 500 50<br />

VR-Bank Aalen 101 313 004 BLZ 614 901 50<br />

Zahlungsbedingungen zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto,<br />

Abschlussk<strong>und</strong>en erhalten bei Bankbuchung je<br />

Anzeige 3 % Skonto. Kleinanzeigen bar bei Aufgabe<br />

der Anzeigen bzw. Bankeinzug. Die Zahlung hat für<br />

den Verlag kosten- <strong>und</strong> spesenfrei zu erfolgen.<br />

Rabatte Malstaffel Mengenstaffel<br />

für mehrmalige, für Millimeterunveränderte<br />

Abschlüsse<br />

Veröffentlichungen von mindestens<br />

bei 3 mal 3 % 500 mm 3 %<br />

bei 6 mal 5 % 1000 mm 5 %<br />

bei 12 mal 10 % 2000 mm 10 %<br />

bei 24 mal 15 % 5000 mm 15 %<br />

bei 48 mal 20 % 8000 mm 20 %<br />

Chiffregebühr , 3,00<br />

Farbanzeige nicht möglich


Technische Angaben, Anzeigenpreise, Beilagen<br />

Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Satzspiegel 188 x 270 mm (4 Spalten)<br />

Spaltenbreite 1 Spalte 45 mm<br />

2 Spalten 92 mm<br />

3 Spalten 140 mm<br />

4 Spalten 188 mm<br />

Mindestgröße Anzeige 1spaltig/30 mm<br />

Gr<strong>und</strong>schrift Helvetica 9 Punkt = 3,2 mm<br />

Digitale <strong>Druck</strong>unterlagen Platzierbare eps oder tif-Dateien. In den eps-Dateien<br />

müssen alle Elemente wie Schriften, Bilder <strong>und</strong><br />

Logos eingebettet sein.<br />

Rasterweite: 40 L/cm<br />

Rasterform: mögl. r<strong>und</strong>er Punkt<br />

Tonwertumfang: Lichter Ton 12 %<br />

Zeichnende Tiefe 85 %<br />

Strichbreite: positiv: mind. 0,10 mm<br />

negativ mind. 0,15 mm<br />

gerastert: 0,3 mm<br />

ISDN-Empfangsnummer (0 73 61) 5 94-9 76 r<strong>und</strong> um die Uhr<br />

Beratung/Betreuung (0 73 61) 5 94-5 76<br />

Getrennt von den digitalen <strong>Druck</strong>unterlagen muss<br />

eine schriftliche Auftragserteilung mit Dateiname,<br />

Programm mit Versionsangabe <strong>und</strong> verwendete<br />

Schriften erfolgen.<br />

Anzeigenpreise zzgl. MwSt.<br />

5<br />

MM-Preis 1/4 Seite 1/2 Seite 1/1 Seite<br />

270 Gesamt-MM 540 Gesamt-MM 1080 Gesamt-MM<br />

Gr<strong>und</strong>preis 0,68 183,60 367,20 734,40<br />

Ortspreis<br />

Geschäftsanzeigen,<br />

Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude,<br />

Vermietung, Verpachtung<br />

0,58 156,60 313,20 626,40<br />

Private Gelegenheitsanzeige<br />

(nicht rabatt- <strong>und</strong><br />

provisionsfähig)<br />

0,50 135,00 270,00 540,00<br />

Beilagenpreise (pro Tausend) zzgl. MwSt.<br />

5<br />

bis 20 g je weitere<br />

angefangene 10 g<br />

Beilagenpreise 91,80 5,70<br />

Auflage: 3000 Exemplare<br />

Anlieferung: montags, 14 Uhr<br />

Höchstformat: DIN A 4


Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />

Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />

Ziffer 1»Anzeigen-Auftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge -<br />

schäfts bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer -<br />

e r Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer<br />

<strong>Druck</strong>schrift zum Zweck der Verbreitung.<br />

Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres<br />

nach Vertrags abschluss ab zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das<br />

Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb<br />

eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste<br />

Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen <strong>und</strong> veröffentlicht<br />

wird.<br />

Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten<br />

bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte<br />

Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<br />

Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu<br />

vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer<br />

Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten <strong>und</strong> dem der<br />

tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die<br />

Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich<br />

des Verlages beruht.<br />

Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich<br />

in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten<br />

Plätzen der <strong>Druck</strong>schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig<br />

beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt<br />

werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.<br />

Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass<br />

dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />

Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an<br />

den Text <strong>und</strong> nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />

redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche<br />

vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.<br />

Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im<br />

Rahmen eines Abschlusses – <strong>und</strong> Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der<br />

Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze<br />

oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den<br />

Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,<br />

Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für<br />

den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage <strong>und</strong> deren Billigung bindend.<br />

Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck<br />

eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />

enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem<br />

Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />

Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes <strong>und</strong> einwandfreier<br />

<strong>Druck</strong>unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für<br />

erkennbar ungeeignete oder beschädigte <strong>Druck</strong>unterlagen fordert der Verlag<br />

unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche<br />

<strong>Druck</strong>qualität im Rahmen der durch die <strong>Druck</strong>unterlagen gegebenen<br />

Möglichkeiten.<br />

Ziffer 9 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem<br />

oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf<br />

Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem<br />

Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag<br />

eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die<br />

Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf<br />

Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.<br />

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver schul den bei<br />

Vertragsabschluss <strong>und</strong> unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer<br />

Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Un -<br />

möglich keit der Leistung <strong>und</strong> Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren<br />

Schadens <strong>und</strong> auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende<br />

Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,<br />

seines gesetzlichen Vertreters <strong>und</strong> seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des<br />

Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt<br />

unberührt.<br />

Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch<br />

nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist<br />

gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach<br />

auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts<br />

beschränkt.<br />

Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtl i chen Mängeln – innerhalb<br />

von vier Wochen nach Eingang von Rechnung <strong>und</strong> Beleg geltend gemacht werden.<br />

Ziffer 10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der<br />

Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten<br />

Probeabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb<br />

der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />

Ziffer 11 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die<br />

nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu -<br />

gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />

Ziffer 12 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Re -<br />

chnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.<br />

Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom<br />

Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen<br />

Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige<br />

Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.<br />

Ziffer 13 Bei Zahlungsverzug oder St<strong>und</strong>ung sind Verzugszinsen in Höhe von<br />

7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Dis kont satzübe<br />

rleitungsgesetz von der Deutschen B<strong>und</strong>esbank veröffentlicht wird. Die<br />

Geltendmachung weiteren Verzugs schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<br />

Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden<br />

Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen <strong>und</strong> für die restlichen Anzeigen<br />

Vorauszahlung verlangen.<br />

Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />

ist der Verlag berechtigt – auch während der Laufzeit eines Anzeigen-<br />

Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />

ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages<br />

<strong>und</strong> vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen,<br />

sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen<br />

Rechnungen, zu verlangen.<br />

Ziffer 14 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen<br />

Anzeigenbeleg. Je nach Art <strong>und</strong> Umfang des Anzeigenauftrages werden<br />

Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.<br />

Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche<br />

Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung <strong>und</strong><br />

Verbreitung der Anzeige.<br />

Ziffer 15 Kosten für die Anfertigung bestellter <strong>Druck</strong>vorlagen sowie für die<br />

vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen<br />

ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.<br />

Ziffer 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung <strong>und</strong> rechtzeitige<br />

Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.<br />

Einschreibebriefe <strong>und</strong> Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen<br />

Postweg weitergeleitet.<br />

Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften,<br />

die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen<br />

sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />

Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,<br />

die eingehenden Angebote anstelle <strong>und</strong> im erklärten Interesse des<br />

Auftraggebers zu öffnen. Briefe die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten,<br />

sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen <strong>und</strong> Päckchen sind von der<br />

Weiterleitung ausgeschlossen <strong>und</strong> werden nicht entgegengenommen. Eine<br />

Entgegennahme <strong>und</strong> Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall<br />

vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen<br />

Gebühren/Kosten übernimmt.<br />

Ziffer 17 <strong>Druck</strong>unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den<br />

Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate<br />

nach Ablauf des Auftrages.<br />

Ziffer 18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit<br />

Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen<br />

Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.<br />

Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,<br />

bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach<br />

deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag -<br />

gebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt<br />

oder hat der Auftraggeber nach Vertrags schluss seinen Wohnsitz oder<br />

gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist<br />

als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.

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