Bopfinger Stadtanzeiger - SDZ. Druck und Medien
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Bopfinger Stadtanzeiger - SDZ. Druck und Medien
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Media-Daten 2012<br />
Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Besuchen Sie uns im Internet:<br />
www.schwaebische-post.de
Allgemeine Verlagsangaben<br />
Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Herausgeber Stadt Bopfingen<br />
Verantwortlich für den Textteil<br />
Bürgermeister Dr. Gunter Bühler oder<br />
sein Stellvertreter im Amt, 73441 Bopfingen<br />
Verlag, <strong>SDZ</strong> <strong>Druck</strong> <strong>und</strong> <strong>Medien</strong> GmbH + Co. KG<br />
Gesamthersteller, 73430 Aalen/Württ., Bahnhofstraße 65<br />
verantwortlich für 73406 Aalen/Württ., Postfach 1680<br />
Anzeigen<br />
Anzeigendisposition Thomas Pinkow<br />
Telefon (0 73 61) 5 94-2 01<br />
Ernst Wagner<br />
Telefon (0 73 61) 5 94-2 16<br />
Fax (0 73 61) 5 94-5 64<br />
E-Mail: bosta@sdz-medien.de<br />
Geschäftsstelle Elsmarie Gentner (im Hause Allianz - Gentner)<br />
Nürnberger Str. 14<br />
73441 Bopfingen<br />
Telefon (0 73 62) 91 91 10<br />
Fax (0 73 62) 91 91 12<br />
E-Mail: e.gentner@sdz-medien.de<br />
Erscheinungsweise wöchentlich, freitags<br />
Verbreitung Stadt Bopfingen mit sämtlichen Stadtteilen<br />
Anzeigenschluss Dienstag, 14 Uhr<br />
Bankverbindung Kreissparkasse Aalen 110 030 238 BLZ 614 500 50<br />
VR-Bank Aalen 101 313 004 BLZ 614 901 50<br />
Zahlungsbedingungen zahlbar sofort nach Rechnungserhalt netto,<br />
Abschlussk<strong>und</strong>en erhalten bei Bankbuchung je<br />
Anzeige 3 % Skonto. Kleinanzeigen bar bei Aufgabe<br />
der Anzeigen bzw. Bankeinzug. Die Zahlung hat für<br />
den Verlag kosten- <strong>und</strong> spesenfrei zu erfolgen.<br />
Rabatte Malstaffel Mengenstaffel<br />
für mehrmalige, für Millimeterunveränderte<br />
Abschlüsse<br />
Veröffentlichungen von mindestens<br />
bei 3 mal 3 % 500 mm 3 %<br />
bei 6 mal 5 % 1000 mm 5 %<br />
bei 12 mal 10 % 2000 mm 10 %<br />
bei 24 mal 15 % 5000 mm 15 %<br />
bei 48 mal 20 % 8000 mm 20 %<br />
Chiffregebühr , 3,00<br />
Farbanzeige nicht möglich
Technische Angaben, Anzeigenpreise, Beilagen<br />
Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Satzspiegel 188 x 270 mm (4 Spalten)<br />
Spaltenbreite 1 Spalte 45 mm<br />
2 Spalten 92 mm<br />
3 Spalten 140 mm<br />
4 Spalten 188 mm<br />
Mindestgröße Anzeige 1spaltig/30 mm<br />
Gr<strong>und</strong>schrift Helvetica 9 Punkt = 3,2 mm<br />
Digitale <strong>Druck</strong>unterlagen Platzierbare eps oder tif-Dateien. In den eps-Dateien<br />
müssen alle Elemente wie Schriften, Bilder <strong>und</strong><br />
Logos eingebettet sein.<br />
Rasterweite: 40 L/cm<br />
Rasterform: mögl. r<strong>und</strong>er Punkt<br />
Tonwertumfang: Lichter Ton 12 %<br />
Zeichnende Tiefe 85 %<br />
Strichbreite: positiv: mind. 0,10 mm<br />
negativ mind. 0,15 mm<br />
gerastert: 0,3 mm<br />
ISDN-Empfangsnummer (0 73 61) 5 94-9 76 r<strong>und</strong> um die Uhr<br />
Beratung/Betreuung (0 73 61) 5 94-5 76<br />
Getrennt von den digitalen <strong>Druck</strong>unterlagen muss<br />
eine schriftliche Auftragserteilung mit Dateiname,<br />
Programm mit Versionsangabe <strong>und</strong> verwendete<br />
Schriften erfolgen.<br />
Anzeigenpreise zzgl. MwSt.<br />
5<br />
MM-Preis 1/4 Seite 1/2 Seite 1/1 Seite<br />
270 Gesamt-MM 540 Gesamt-MM 1080 Gesamt-MM<br />
Gr<strong>und</strong>preis 0,68 183,60 367,20 734,40<br />
Ortspreis<br />
Geschäftsanzeigen,<br />
Gr<strong>und</strong>stücke, Gebäude,<br />
Vermietung, Verpachtung<br />
0,58 156,60 313,20 626,40<br />
Private Gelegenheitsanzeige<br />
(nicht rabatt- <strong>und</strong><br />
provisionsfähig)<br />
0,50 135,00 270,00 540,00<br />
Beilagenpreise (pro Tausend) zzgl. MwSt.<br />
5<br />
bis 20 g je weitere<br />
angefangene 10 g<br />
Beilagenpreise 91,80 5,70<br />
Auflage: 3000 Exemplare<br />
Anlieferung: montags, 14 Uhr<br />
Höchstformat: DIN A 4
Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
Media-Daten 2012 Nr. 24, gültig ab 1. Januar 2012<br />
Ziffer 1»Anzeigen-Auftrag« im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Ge -<br />
schäfts bedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrer -<br />
e r Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer<br />
<strong>Druck</strong>schrift zum Zweck der Verbreitung.<br />
Ziffer 2 Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres<br />
nach Vertrags abschluss ab zurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das<br />
Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb<br />
eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste<br />
Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen <strong>und</strong> veröffentlicht<br />
wird.<br />
Ziffer 3 Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten<br />
bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte<br />
Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.<br />
Ziffer 4 Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu<br />
vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer<br />
Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten <strong>und</strong> dem der<br />
tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die<br />
Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich<br />
des Verlages beruht.<br />
Ziffer 5 Aufträge für Anzeigen <strong>und</strong> Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich<br />
in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten<br />
Plätzen der <strong>Druck</strong>schrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig<br />
beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt<br />
werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist.<br />
Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass<br />
dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.<br />
Ziffer 6 Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an<br />
den Text <strong>und</strong> nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgr<strong>und</strong> ihrer<br />
redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche<br />
vom Verlag mit dem Wort »Anzeige« deutlich kenntlich gemacht.<br />
Ziffer 7 Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im<br />
Rahmen eines Abschlusses – <strong>und</strong> Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der<br />
Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze<br />
oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den<br />
Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen,<br />
Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für<br />
den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage <strong>und</strong> deren Billigung bindend.<br />
Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck<br />
eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen<br />
enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem<br />
Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.<br />
Ziffer 8 Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes <strong>und</strong> einwandfreier<br />
<strong>Druck</strong>unterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für<br />
erkennbar ungeeignete oder beschädigte <strong>Druck</strong>unterlagen fordert der Verlag<br />
unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche<br />
<strong>Druck</strong>qualität im Rahmen der durch die <strong>Druck</strong>unterlagen gegebenen<br />
Möglichkeiten.<br />
Ziffer 9 Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem<br />
oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf<br />
Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem<br />
Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag<br />
eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die<br />
Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf<br />
Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages.<br />
Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Ver schul den bei<br />
Vertragsabschluss <strong>und</strong> unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer<br />
Auftragserteilung – ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Un -<br />
möglich keit der Leistung <strong>und</strong> Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren<br />
Schadens <strong>und</strong> auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende<br />
Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz <strong>und</strong> grobe Fahrlässigkeit des Verlegers,<br />
seines gesetzlichen Vertreters <strong>und</strong> seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des<br />
Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt<br />
unberührt.<br />
Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch<br />
nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist<br />
gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach<br />
auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts<br />
beschränkt.<br />
Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtl i chen Mängeln – innerhalb<br />
von vier Wochen nach Eingang von Rechnung <strong>und</strong> Beleg geltend gemacht werden.<br />
Ziffer 10 Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der<br />
Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten<br />
Probeabzüge: Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb<br />
der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.<br />
Ziffer 11 Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die<br />
nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zu -<br />
gr<strong>und</strong>e gelegt.<br />
Ziffer 12 Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Re -<br />
chnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt.<br />
Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom<br />
Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen<br />
Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige<br />
Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.<br />
Ziffer 13 Bei Zahlungsverzug oder St<strong>und</strong>ung sind Verzugszinsen in Höhe von<br />
7 % über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen, der gemäß dem Dis kont satzübe<br />
rleitungsgesetz von der Deutschen B<strong>und</strong>esbank veröffentlicht wird. Die<br />
Geltendmachung weiteren Verzugs schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.<br />
Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden<br />
Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen <strong>und</strong> für die restlichen Anzeigen<br />
Vorauszahlung verlangen.<br />
Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers<br />
ist der Verlag berechtigt – auch während der Laufzeit eines Anzeigen-<br />
Abschlusses – das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein<br />
ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages<br />
<strong>und</strong> vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen,<br />
sowie die sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen<br />
Rechnungen, zu verlangen.<br />
Ziffer 14 Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen<br />
Anzeigenbeleg. Je nach Art <strong>und</strong> Umfang des Anzeigenauftrages werden<br />
Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert.<br />
Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche<br />
Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung <strong>und</strong><br />
Verbreitung der Anzeige.<br />
Ziffer 15 Kosten für die Anfertigung bestellter <strong>Druck</strong>vorlagen sowie für die<br />
vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen<br />
ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.<br />
Ziffer 16 Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung <strong>und</strong> rechtzeitige<br />
Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an.<br />
Einschreibebriefe <strong>und</strong> Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen<br />
Postweg weitergeleitet.<br />
Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften,<br />
die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen<br />
sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein.<br />
Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden,<br />
die eingehenden Angebote anstelle <strong>und</strong> im erklärten Interesse des<br />
Auftraggebers zu öffnen. Briefe die das zulässige Format DIN A 4 überschreiten,<br />
sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen <strong>und</strong> Päckchen sind von der<br />
Weiterleitung ausgeschlossen <strong>und</strong> werden nicht entgegengenommen. Eine<br />
Entgegennahme <strong>und</strong> Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall<br />
vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstandenen<br />
Gebühren/Kosten übernimmt.<br />
Ziffer 17 <strong>Druck</strong>unterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den<br />
Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate<br />
nach Ablauf des Auftrages.<br />
Ziffer 18 Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit<br />
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlichrechtlichen<br />
Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages.<br />
Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden,<br />
bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach<br />
deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftrag -<br />
gebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt<br />
oder hat der Auftraggeber nach Vertrags schluss seinen Wohnsitz oder<br />
gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist<br />
als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.