NIEDERSCHRIFT
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13. Sitzung Gemeindevertretung 2010-2015<br />
Es ist die Widmung zweier Bauplätze im Ausmaß von 1250 m² beantragt. Die<br />
betreffenden Grundstücke sind durch Kanal und Wasser erschlossen, bzw. sind im<br />
jeweiligen Einzugsbereich gelegen. Eine weitere Widmung wird abgelehnt, weil die<br />
künftigen Siedlungsgrenzen mit der letzten Erweiterung erreicht wurden.<br />
Beschlussfassung: Einstimmig!<br />
g) Erbgemeinschaft Dutczak, Gst.Nr. 725/1 – Batschuns Auflösung der Widmung<br />
Vorbehaltsfläche<br />
Die Vorbehaltsfläche besteht seit 1978 und lautet aus SP/FL (Sport mit<br />
Unterlagswidmung Freihaltefläche Landwirtschaft). Sie umfasst auch die<br />
Grundstücke 730/6, 730/5 und teilweise die Gst. Nr. 730/1.<br />
Die Gemeinde muss entscheiden ob sie den Grund zur Nutzung von Sportflächen<br />
erwerben will.<br />
Aus der Diskussion geht hervor, dass in der Gemeinde keine geeigneten<br />
Sportflächen zur Verfügung stehen und deshalb ein Erwerb geprüft werden soll. Die<br />
Projektgruppe Vereinswesen wird gebeten diesbezüglich mit den Vereinen in<br />
Kontakt zu treten.<br />
Beschlussfassung: Diese Vorgangsweise wird einstimmig beschlossen!<br />
h) Vogt Lidwina, Gst.Nr. 1361/1 – Buchebrunnen Schaffung von Bauland<br />
Beantragt ist die Widmung der gesamten Grundstücksfläche von ca. 6.900 m². Eine<br />
solche Blankowidmung ist nicht möglich. Die Grundeigentümer werden eingeladen<br />
allfällige konkrete Bauabsichten kundzutun, dann kann über die Widmung von<br />
Teilflächen diskutiert werden.<br />
Beschlussfassung: Die beantragte Widmung wird einstimmig abgelehnt!<br />
i) Schlössle Weißenberg – Familienstiftung – Gst.Nr. 679/2 und 678 Batschuns von FL<br />
in BW<br />
Die Gst. Nr. 679/2 soll von FL im BW gewidmet werden. Die Erschließung mit Kanal<br />
und Wasser ist gegeben bzw. im jeweiligen Einzugsbereich. Die Gemeinde hat<br />
Interesse für eine Verbreiterung der L51 im Bereich der gesamten Schlösslekurve.<br />
Der erforderliche Grund soll im Zuge der Widmung abgelöst werden.<br />
Das Landesstraßenbauamt hat dafür in einer provisorischen Berechnung ca. 152 m²<br />
aus der betreffenden Gst. Nr. und insgesamt eine Flächenbedarf von ca. 310 m²<br />
ermittelt. Die straßenmäßige Erschließung ist laut Antragstellerin durch<br />
Verlängerung der Privatzufahrt 677/2 geplant, aber auch von der L 51 aus möglich.<br />
Aus raumplanerischer Sicht ist eine Widmung möglich.<br />
Beschlussfassung: Die beantragte Widmung, die erforderliche Grundablöse und die<br />
besprochene Vorgangsweise werden einstimmig beschlossen!<br />
j) Längle Irmgard, Gst.Nr. 560/4 Batschuns/Grätscha teilweise von FL in BW<br />
Die Erweiterung des bestehenden Baugebietes in eine weitere Bautiefe ist<br />
raumplanerisch problematisch. Eine Bebauung des vorhandenen Baulandes ist<br />
möglich.<br />
Beschlussfassung: Der Antrag auf Umwidmung wird einstimmig abgelehnt!<br />
k) Zoderer Albert, Gst.Nr. 707 – Batschuns/Daliebis 1 Bauplatz von FL in BW<br />
Die Erweiterung des bestehenden Baugebietes der Gst.Nr. 698/5 auf eine Teilfläche<br />
der Gst.Nr. 707 und entlang des öffentlichen Weges 2075 ist möglich. Die<br />
Erschließung mit Kanal und Wasser ist gegeben.<br />
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