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NIEDERSCHRIFT

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13. Sitzung Gemeindevertretung 2010-2015<br />

Es ist die Widmung zweier Bauplätze im Ausmaß von 1250 m² beantragt. Die<br />

betreffenden Grundstücke sind durch Kanal und Wasser erschlossen, bzw. sind im<br />

jeweiligen Einzugsbereich gelegen. Eine weitere Widmung wird abgelehnt, weil die<br />

künftigen Siedlungsgrenzen mit der letzten Erweiterung erreicht wurden.<br />

Beschlussfassung: Einstimmig!<br />

g) Erbgemeinschaft Dutczak, Gst.Nr. 725/1 – Batschuns Auflösung der Widmung<br />

Vorbehaltsfläche<br />

Die Vorbehaltsfläche besteht seit 1978 und lautet aus SP/FL (Sport mit<br />

Unterlagswidmung Freihaltefläche Landwirtschaft). Sie umfasst auch die<br />

Grundstücke 730/6, 730/5 und teilweise die Gst. Nr. 730/1.<br />

Die Gemeinde muss entscheiden ob sie den Grund zur Nutzung von Sportflächen<br />

erwerben will.<br />

Aus der Diskussion geht hervor, dass in der Gemeinde keine geeigneten<br />

Sportflächen zur Verfügung stehen und deshalb ein Erwerb geprüft werden soll. Die<br />

Projektgruppe Vereinswesen wird gebeten diesbezüglich mit den Vereinen in<br />

Kontakt zu treten.<br />

Beschlussfassung: Diese Vorgangsweise wird einstimmig beschlossen!<br />

h) Vogt Lidwina, Gst.Nr. 1361/1 – Buchebrunnen Schaffung von Bauland<br />

Beantragt ist die Widmung der gesamten Grundstücksfläche von ca. 6.900 m². Eine<br />

solche Blankowidmung ist nicht möglich. Die Grundeigentümer werden eingeladen<br />

allfällige konkrete Bauabsichten kundzutun, dann kann über die Widmung von<br />

Teilflächen diskutiert werden.<br />

Beschlussfassung: Die beantragte Widmung wird einstimmig abgelehnt!<br />

i) Schlössle Weißenberg – Familienstiftung – Gst.Nr. 679/2 und 678 Batschuns von FL<br />

in BW<br />

Die Gst. Nr. 679/2 soll von FL im BW gewidmet werden. Die Erschließung mit Kanal<br />

und Wasser ist gegeben bzw. im jeweiligen Einzugsbereich. Die Gemeinde hat<br />

Interesse für eine Verbreiterung der L51 im Bereich der gesamten Schlösslekurve.<br />

Der erforderliche Grund soll im Zuge der Widmung abgelöst werden.<br />

Das Landesstraßenbauamt hat dafür in einer provisorischen Berechnung ca. 152 m²<br />

aus der betreffenden Gst. Nr. und insgesamt eine Flächenbedarf von ca. 310 m²<br />

ermittelt. Die straßenmäßige Erschließung ist laut Antragstellerin durch<br />

Verlängerung der Privatzufahrt 677/2 geplant, aber auch von der L 51 aus möglich.<br />

Aus raumplanerischer Sicht ist eine Widmung möglich.<br />

Beschlussfassung: Die beantragte Widmung, die erforderliche Grundablöse und die<br />

besprochene Vorgangsweise werden einstimmig beschlossen!<br />

j) Längle Irmgard, Gst.Nr. 560/4 Batschuns/Grätscha teilweise von FL in BW<br />

Die Erweiterung des bestehenden Baugebietes in eine weitere Bautiefe ist<br />

raumplanerisch problematisch. Eine Bebauung des vorhandenen Baulandes ist<br />

möglich.<br />

Beschlussfassung: Der Antrag auf Umwidmung wird einstimmig abgelehnt!<br />

k) Zoderer Albert, Gst.Nr. 707 – Batschuns/Daliebis 1 Bauplatz von FL in BW<br />

Die Erweiterung des bestehenden Baugebietes der Gst.Nr. 698/5 auf eine Teilfläche<br />

der Gst.Nr. 707 und entlang des öffentlichen Weges 2075 ist möglich. Die<br />

Erschließung mit Kanal und Wasser ist gegeben.<br />

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