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Wir trauern um - Gemeinde Münchendorf

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wissenswertes<br />

Seite 8<br />

OPTICAL’s<br />

4 your eyes only<br />

2325 Himberg | Hauptplatz 7<br />

02235 87 352 | www.opticals.at<br />

rettungsgasse<br />

Seit dem 01.01.2012 ist es in Österreich<br />

Pflicht, auf Autobahnen und Schnellstraßen<br />

bei Staubildung eine Rettungsgasse zu<br />

bilden. Die Beantwortung der nach-<br />

folgenden Fragen soll gegebenenfalls noch<br />

herrschende Unsicherheiten und offene<br />

Fragen beseitigen:<br />

Was ist die Rettungsgasse?<br />

Die Rettungsgasse ist eine freibleibende<br />

Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen<br />

einer Autobahn oder einer<br />

Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei<br />

Staubildung vorausschauend gebildet<br />

werden muss.<br />

Was bringt die Rettungsgasse?<br />

Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen-<br />

und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse<br />

benützen. Sie sind damit <strong>um</strong> bis zu<br />

vier Minuten schneller und sicherer am<br />

Unfallort als bisher über den Pannen-<br />

streifen. Das erhöht die Überlebenschance<br />

der Unfallopfer <strong>um</strong> bis zu 40 Prozent.<br />

Was müssen Sie tun?<br />

Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken<br />

Spur müssen sich möglichst weit links zur<br />

Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf<br />

der rechten Spur müssen so weit nach rechts<br />

wie notwendig. Dabei soll der Pannen-<br />

streifen befahren werden. Bei mehr-<br />

spurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf<br />

der linken Spur nach links, alle anderen<br />

nach rechts.<br />

Wann gilt die Rettungsgasse?<br />

Ab 01.01.2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer<br />

wie PKW, Motorräder, LKW oder Busse<br />

vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung<br />

oder stockendem Verkehr bilden.<br />

Wo gilt die Rettungsgasse?<br />

Auf allen Autobahnen und Schnell-<br />

straßen bzw. Autostraßen mit baulicher<br />

Mitteltrennung in Österreich, egal ob<br />

zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt<br />

in Österreich das gleiche Prinzip wie in<br />

Deutschland, Tschechien, Schweiz und<br />

Slowenien.<br />

Was müssen Sie sonst noch wissen?<br />

Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />

sowie widerrechtliches Befahren der<br />

Rettungsgasse sind verboten: Der Strafrahmen<br />

beträgt bis zu € 2.180,--!

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