Wir trauern um - Gemeinde Münchendorf
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wissenswertes<br />
Seite 8<br />
OPTICAL’s<br />
4 your eyes only<br />
2325 Himberg | Hauptplatz 7<br />
02235 87 352 | www.opticals.at<br />
rettungsgasse<br />
Seit dem 01.01.2012 ist es in Österreich<br />
Pflicht, auf Autobahnen und Schnellstraßen<br />
bei Staubildung eine Rettungsgasse zu<br />
bilden. Die Beantwortung der nach-<br />
folgenden Fragen soll gegebenenfalls noch<br />
herrschende Unsicherheiten und offene<br />
Fragen beseitigen:<br />
Was ist die Rettungsgasse?<br />
Die Rettungsgasse ist eine freibleibende<br />
Fahrgasse zwischen den einzelnen Fahrstreifen<br />
einer Autobahn oder einer<br />
Schnellstraße bzw. Autostraße, die bei<br />
Staubildung vorausschauend gebildet<br />
werden muss.<br />
Was bringt die Rettungsgasse?<br />
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen-<br />
und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse<br />
benützen. Sie sind damit <strong>um</strong> bis zu<br />
vier Minuten schneller und sicherer am<br />
Unfallort als bisher über den Pannen-<br />
streifen. Das erhöht die Überlebenschance<br />
der Unfallopfer <strong>um</strong> bis zu 40 Prozent.<br />
Was müssen Sie tun?<br />
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken<br />
Spur müssen sich möglichst weit links zur<br />
Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf<br />
der rechten Spur müssen so weit nach rechts<br />
wie notwendig. Dabei soll der Pannen-<br />
streifen befahren werden. Bei mehr-<br />
spurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf<br />
der linken Spur nach links, alle anderen<br />
nach rechts.<br />
Wann gilt die Rettungsgasse?<br />
Ab 01.01.2012 müssen alle Verkehrsteilnehmer<br />
wie PKW, Motorräder, LKW oder Busse<br />
vorausschauend die Rettungsgasse bei Staubildung<br />
oder stockendem Verkehr bilden.<br />
Wo gilt die Rettungsgasse?<br />
Auf allen Autobahnen und Schnell-<br />
straßen bzw. Autostraßen mit baulicher<br />
Mitteltrennung in Österreich, egal ob<br />
zwei-, drei-, oder vierspurig. Damit gilt<br />
in Österreich das gleiche Prinzip wie in<br />
Deutschland, Tschechien, Schweiz und<br />
Slowenien.<br />
Was müssen Sie sonst noch wissen?<br />
Die Behinderung von Einsatzfahrzeugen<br />
sowie widerrechtliches Befahren der<br />
Rettungsgasse sind verboten: Der Strafrahmen<br />
beträgt bis zu € 2.180,--!