10 10 Allgemeines: Hinweis: Es handelt sich um ein Gebäude mit denkmalpflegerischem Bestandsschutz der Holztreppen, Holzbalkendecken, Treppenhäuser, Innentüren und Fassaden. Die in der Baubeschreibung aufgeführten Arbeiten sind in Absprache mit der unteren Denkmalbehörde auszuführen. Der Schallschutz der Wohnungseingangstüren, Holztreppen und Steinböden im Treppenhaus entspricht dem Gebäudealter. Das in den Grundrissen eingezeichnete Mobiliar sowie technische Einrichtungen sind Gestaltungsvorschläge und – soweit nicht ausdrücklich in der Baubeschreibung erwähnt – nicht im Leistungsumfang enthalten. Die Wohnflächen sind ca.-Angaben, die sich bei der Ausführungsplanung noch aufgrund planerischer Notwendigkeiten oder behördlicher Auflagen geringfügig ändern können. Abweichungen von der vorstehenden Baubeschreibung, die in der Ausführung keine Qualitätsminderung darstellen, bleiben vorbehalten. Ebenso bleiben Planungsänderungen, bedingt durch Baurecht, Statik, bauliche Notwendigkeiten oder behördliche Auflagen vorbehalten. Sollten Gestaltungselemente architektonisch verändert werden müssen, sind diese in jedem Fall durch Gleichwertige zu ersetzen. Jedes der 3 Häuser bildet eine eigene Wirtschaftseinheit und einen für sich abgeschlossenen Bauabschnitt. Sonderwünsche können nach Zustimmung durch den Bauausführer berücksichtigt werden, sofern diese den Bauablauf nicht beeinträchtigen, diese konstruktiv sowie baurechtlich möglich sind, denkmalpflegerische und nachbarschaftsrechtliche Belange nicht beeinträchtigen und sonstige Gründe nicht entgegenstehen. Die Kosten für Sonderwünsche sind nach Rücksprache mit der Bauleitung, mit dem jeweiligen Handwerker direkt abzurechnen. Eine Gewährleistung für eigenausgeführte Sonderwünsche oder Gewerke wird nicht übernommen. Kosten: 1. Grunderwerbssteuer Bei jedem Wohnungskauf wird die Grunderwerbssteuer in Höhe von 3,5 % der Vertragssumme vom Finanzamt erhoben. Die Steuer wird ca. 6 – 8 Wochen nach Vertragsunterzeichnung fällig. 2. Notar- und Gerichtskosten Für die Beurkundung des notariellen Kaufvertrages und die Eintragungen in das Grundbuch, welches beim zuständigen Amtsgericht geführt wird, entstehen Kosten, die im Verlauf der gesamten Abwicklung anfallen und vom Erwerber zu tragen sind. 3. Kaufpreisraten nach Makler- und Bauträgerverordnung 1. Rate 30,0 % bei Beginn der Arbeiten 2. Rate 28,0 % bei Rohbaufertigstellung 3. Rate 5,0 % nach Dachdeckerarbeiten 4. Rate 8,0 % nach Glaser- und Schreinerarbeiten 5. Rate 6,0 % nach Rohinstallation 6. Rate 9,5 % nach Innenputz/Estrich 7. Rate 10,0 % nach Bezugsfertigkeit 8. Rate 3,5 % nach Gesamtfertigstellung 4. Maklercourtage Die Maklercourtage übernimmt der Verkäufer. Privatnutzer u. Anleger: Erhöhte Abschreibungsmöglichkeiten durch den Denkmalschutz.
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