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Flyer - haushaltsnahe Dienstleistungen - Hoppen Innenausbau GmbH

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III. Welche Aufwendungen sind begünstigt?Begünstigt sind jeweils die Aufwendungen für die Arbeitsleistung(also der Arbeitslohn) einschließlich der inRechnung gestellten Maschinen- und Fahrtkosten unddie hierauf entfallende Umsatzsteuer. Der Anteil der Arbeitskostenmuss in der Rechnung gesondert ausgewiesenwerden. Ein gesonderter Ausweis der auf die Arbeitskostenentfallenden Umsatzsteuer ist aber nicht erforderlich.Wichtig: Materialkosten oder sonstige im Zusammenhangmit der Leistung gelieferte Waren (z. B. Fliesen,Tapeten, Farbe, Pflastersteine oder Pflegebett) bleibenaußer Ansatz.Ebenfalls nicht begünstigt sind Aufwendungen, die bereitsnach anderen Vorschriften des Einkommensteuergesetzes(z. B. Betriebsausgaben, Werbungskosten,Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen)steuermindernd berücksichtigt werden. Werden zumBeispiel bei einem teilweise zu eigenen Wohnzweckenund teilweise vermieteten Haus Erhaltungsaufwendungengetätigt, kann nur für den zu eigenen Wohnzweckengenutzten Teil die Steuermäßigung für Handwerkerleistungenin Anspruch genommen werden. Für die auf denvermieteten Teil entfallenden Aufwendungen kommt einWerbungskostenabzug bei den Einkünften aus Vermietungund Verpachtung in Betracht.IV. Welche Nachweise sind erforderlich?Sie müssen für die Aufwendungen eine Rechnung erhaltenhaben und die Zahlung muss auf das Konto des Erbringersder Leistung erfolgt sein. In folgenden Fällen genügtder Kontoauszug, der die Abbuchung des Rechnungsbetragsausweist: Überweisung, Online-Banking,Teilnahme am Electronic-Cash-Verfahren oder am elektronischenLastschriftverfahren, Einzugsermächtigung,Übergabe Verrechnungsscheck oder Dauerauftrag.Barzahlungen werden nicht anerkannt! Wenn Sie vomFinanzamt hierzu aufgefordert werden, müssen Sie dieRechnung vorlegen und die unbare Zahlung nachweisen.

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