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Ordnung für die Verleihung von Auszeichnungen - St. Sebastianus ...

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A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 29. <strong>Auszeichnungen</strong> für Schützenmusiker9.1. Schützenmusiker-Auszeichnung in Bronze9.2. Schützenmusiker-Auszeichnung in Silber9.3. Schützenmusiker-Auszeichnung in Gold§ 2 Allgemeine Bestimmungen<strong>Auszeichnungen</strong>, Orden und Ehrenzeichen werden für langjährigen Einsatz und für Ver<strong>die</strong>nsteum <strong>die</strong> Bruderschaft, Bezirk, Diözese und den Bund auf Antrag hin verliehen. Daneben könnenhervorragende Einzelleistungen im Sinne der Zielsetzung des Bundes durch <strong>die</strong> <strong>Verleihung</strong> <strong>von</strong><strong>Auszeichnungen</strong>, Orden und Ehrenzeichen gewürdigt werden.Über jede <strong>Verleihung</strong> wird eine Urkunde ausgefertigt, <strong>die</strong> vom Vertreter des Präsidiums -Hochmeister und dem Bundesschützenmeister und dem Bundespräses - unterzeichnet wird.Die <strong>Auszeichnungen</strong>, Orden und Ehrenzeichen sind an <strong>die</strong> Person des Beliehenen gebunden.Sie können nicht übertragen und weitergegeben werden. Es ist gestattet, <strong>die</strong> Dekorationennach dem Tode des Beliehenen in der Familie oder in der Bruderschaft als Andenkenaufzubewahren.Erweist sich ein Beliehener in nachhinein durch sein Verhalten - insbesondere durchHandlungen, <strong>die</strong> geeignet sind, das Ansehen der Bruderschaft, Bezirkes, Diözese, derSchützenjugend oder des Bundes zu schädigen - der Auszeichnung als unwürdig, so kann ihm<strong>die</strong> Befugnis zum Tragen aberkannt werden. Urkunde und <strong>Auszeichnungen</strong> könnenzurückgefordert werden. Die Aberkennung erfolgt auf Antrag des Präsidiums (beiJugendver<strong>die</strong>nstorden der Bundesjungschützenrat), nach einem entsprechenden Beschlusseines Schiedsgerichtes des Bundes.§ 3 Tragweise1. Das Silberne Ver<strong>die</strong>nstkreuz und der Hohe Bruderschaftsorden werden als <strong>St</strong>eckorden aufder linken Brustseite getragen. Der HBO wird direkt über dem SVK getragen.2. Das <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong>-Ehrenkreuz sowie das Ordenszeichen des Großkreuzes zum <strong>St</strong>.<strong>Sebastianus</strong> Ehrenkreuzes wird als Halskreuz getragen. Das Ordensband wird so unter demHemdkragen getragen, daß das Ordenszeichen auf der Mitte der flachgebundenen Krawatteoder direkt unter der Schleife aufliegt. Schützenschwestern tragen das Ordenszeichen aneiner gebundenen Schleife ca. eine Handbreite unter der linken Schulter.3. Schulterbandorden werden über der Jacke der Schützentracht <strong>von</strong> der rechten Schulter zurlinken Hüfte getragen. Das Ordenszeichen soll auf der linken Hüfte so aufliegen, daß dasBand mit der Unterkante der Jacke abschließt.4. Der Goldene <strong>St</strong>ern und der <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong>-Ehrenschild werden auf der Mitte der rechtenBrustseite getragen; der <strong>St</strong>ern oberhalb des <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong>-Ehrenschildes.5. Der Große <strong>St</strong>ern zum SEK wird auf der Mitte der linken Brustseite getragen. Weitere <strong>St</strong>eckauszeichnungen(SVK, HBO, Ehrenschild, Goldener <strong>St</strong>ern zum SEK) werden dazu nichtgetragen.6. Bei <strong>Verleihung</strong> einer höheren <strong>St</strong>ufe einer Auszeichnung wird <strong>die</strong> niedrige nicht abgelegt.Zum Großen <strong>St</strong>ern zum SEK und zum Großkreuz werden keine weiteren<strong>St</strong>eckauszeichnungen angelegt. Es wird jeweils nur ein Schulterband und ein <strong>St</strong>erngetragen.7. Beim Tode des Beliehenen werden <strong>die</strong> Dekorationen nicht zurückgegeben, sondern bleibenim Besitz der Familie oder der Bruderschaft.8. Werden Orden oder <strong>Auszeichnungen</strong> im Original getragen, wird keine Bandschnalleangelegt.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 39. Die Jugendver<strong>die</strong>nstorden werden als <strong>St</strong>eckorden auf der linken Brustseite getragen. DasTragen der Auszeichnung ist jedoch nur auf der Tracht der Schützenjugend bzw. nachVollendung des 24. Lebensjahres auf der Tracht der Bruderschaft erlaubt. Eine Dekorationjeglicher Freizeitbekleidung, <strong>die</strong> dem öffentlichen Auftreten der Schützenjugend nicht<strong>die</strong>nlich ist, ist nicht statthaft.§ 4 Beantragung und ÜberreichungAntragsberechtigt sind alle Bruderschaften, Untergliederungen und Gremien des Bundes,vertreten durch ihren Vorstand. Die Anträge sind durch <strong>die</strong> in der Übersicht aufgeführtenFunktionsträger zu befürworten und zu unterschreiben.Das Präsidium kann <strong>von</strong> sich aus eine <strong>Verleihung</strong> beschließen. Ist das Präsidium, ein BezirksoderDiözesanverband oder ein Gremium des Bundes Antragsteller, ist <strong>die</strong> Bruderschaft desAuszuzeichnenden durch den Antragsteller hierüber zu informieren.Alle Anträge sind schriftlich an <strong>die</strong> Bundesgeschäftsstelle zu richten. Sie müssen <strong>die</strong> notwendigenAngaben zur Person des Auszuzeichnenden, Mitgliedschaft, Ämter und Tätigkeit innerhalbder Bruderschaft oder des Bundes und seiner Gremien und Angaben über bereitsverliehene <strong>Auszeichnungen</strong> enthalten. Daneben ist eine ausführliche Begründung des Antrageszu geben.Die Anträge müssen rechtzeitig - mindestens einen Monat vor dem vorgesehenen <strong>Verleihung</strong>stermin- bei der Bundesgeschäftsstelle eingehen, damit eine reibungslose Bearbeitung erfolgenkann.Über <strong>die</strong> Annahme oder Ablehnung eines Antrages entscheidet im Zweifelsfall der Bundesschützenmeisterim Einvernehmen mit dem Präsidium.Bei allen Anträgen sollen Lebensalter und Ver<strong>die</strong>nste des Auszuzeichnenden besondersbeachtet werden. Die <strong>Auszeichnungen</strong> werden in der vorgegebenen Reihenfolge verliehen.Zwischen den einzelnen <strong>Verleihung</strong>sstufen soll ein angemessener Zeitraum liegen. Alsangemessen gilt im Allgemeinen eine Frist <strong>von</strong> mindestens fünf Jahren. Von einer Beantragungder <strong>Auszeichnungen</strong> im Fünf-Jahres-Rhythmus ist abzusehen.In begründeten Ausnahmefällen besteht <strong>die</strong> Möglichkeit, eine <strong>St</strong>ufe zu überspringen. In <strong>die</strong>senFällen entscheidet der Bundesschützenmeister im Einvernehmen mit dem Präsidium, bei denJugendauszeichnungen der Bundesvorstand des BdSJ.Keine Schützenschwester und kein Schützenbruder kann für sich selbst eine Auszeichnungbeantragen.Mit dem Antrag auf <strong>Verleihung</strong> einer Auszeichnung übernimmt der Antragsteller <strong>die</strong>Verpflichtung der Zahlung der dafür erhobenen Kosten.Auszeichnung und Urkunde werden durch den in der Übersicht aufgeführten Funktionsträgeroder einen <strong>von</strong> ihm benannten Vertreter, der zumindest dem gleichen Gremium angehörensollte, überreicht.Bei <strong>Auszeichnungen</strong> ab dem Schulterband zum SEK legt der Diözesanbundesmeister fest,durch wen <strong>die</strong> Überreichung vorgenommen wird.Bei <strong>Auszeichnungen</strong> ab dem Großen Golden <strong>St</strong>ern zum SEK legt der Hochmeister fest, durchwen <strong>die</strong> Überreichung vorgenommen wird.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 4§ 5 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen1. <strong>Auszeichnungen</strong>1.1. Silbernes Ver<strong>die</strong>nstkreuz (SVK)Das Silberne Ver<strong>die</strong>nstkreuz kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehenwerden, <strong>die</strong> sich innerhalb der Bruderschaft oder der Organisation des Bundes Ver<strong>die</strong>nsteerworben haben.1.2. Hoher Bruderschaftsorden (HBO)Der Hohe Bruderschaftsorden kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehenwerden, <strong>die</strong> sich um <strong>die</strong> Bruderschaft oder den Bund und seine Organisation besondersver<strong>die</strong>nt gemacht haben.1.3. <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenkreuz (SEK)Das <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenkreuz kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehenwerden, <strong>die</strong> im Besitz des Hohen Bruderschaftsordens sind und sich in hervorragender Weiseüber einen längeren Zeitraum um das historische Schützenwesen ver<strong>die</strong>nt gemacht haben.1.4. Schulterband zum SEKDas Schulterband zum <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenkreuz kann an Schützenschwestern undSchützenbrüder verliehen werden, <strong>die</strong> sich in überzeugender Weise um das Schützenwesenver<strong>die</strong>nt gemacht haben. Besonderer Wert ist auf <strong>die</strong> Feststellung christlicher Wert- undLebensmaßstäbe zu legen.1.5. Goldener <strong>St</strong>ern zum SEKDer Goldene <strong>St</strong>ern zum SEK kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehenwerden, <strong>die</strong> sich über einen jahrzehntelangen Zeitraum hinweg in hervorragender Weise umdas historische Schützenwesen ver<strong>die</strong>nt gemacht haben. Dabei ist ein unabdingbaresKriterium, daß der oder <strong>die</strong> Auszuzeichnende in untadeliger Weise für <strong>die</strong> Verwirklichung deschristlichen Welt- und Lebensbildes eintritt.Über <strong>die</strong> <strong>Verleihung</strong> entscheidet der Bundesschützenmeister im Einvernehmen mit demPräsidium.1.6. Großer <strong>St</strong>ern zum SEKDer Große <strong>St</strong>ern zum SEK kann an Schützenschwestern und Schützenbrüder verliehenwerden, <strong>die</strong> sich in außerordentlichem Maße um <strong>die</strong> Verwirklichung der Ideale historischerSchützen - regional und überregional - ver<strong>die</strong>nt gemacht haben. Bei der Beantragung ist daraufzu achten, dass der Auszuzeichnende sein christliches Welt- und Lebensbild überzeugend lebt.Die Zahl der lebenden Träger <strong>die</strong>ser Auszeichnung ist auf 28 Personen beschränkt. Über <strong>die</strong><strong>Verleihung</strong> entscheidet das Präsidium in schriftlicher Abstimmung mit 2/3 Mehrheit derabgegebenen <strong>St</strong>immen.1.7. Großkreuz zum <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> EhrenkreuzDas Großkreuz zum <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenkreuz wird an Schützenschwestern undSchützenbrüder verliehen, <strong>die</strong> sich im langjährigen Einsatz um <strong>die</strong> Verwirklichung der hohenSchützenideale "für Glaube, Sitte und Heimat" im Bund und seinen Organisationenaußergewöhnliche Ver<strong>die</strong>nste erworben haben.Die Zahl der lebenden Träger <strong>die</strong>ser Auszeichnung ist auf sieben Personen begrenzt. DasPräsidium befindet über einen solchen Antrag in schriftlicher Abstimmung mit 4/5 derabgegebenen <strong>St</strong>immen.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 52. <strong>Auszeichnungen</strong> für Frauen2.1 Frauenbrosche in Silber (siehe Bestimmungen 1.1 SVK)2.2 Frauenbrosche in Gold (siehe Bestimmungen 1.2 HBO)2.3 Frauenauszeichnung der Sonderklasse (Achatscheibe mit Halskette)(siehe Bestimmungen 1.3. SEK)Die <strong>Auszeichnungen</strong> 1.1. bis 1.3 können wahlweise auch als Frauenauszeichnung getragenwerden.3. JugendauszeichnungenZur Würdigung der Ver<strong>die</strong>nste, <strong>die</strong> sich junge Menschen bis zum vollendeten 24. Lebensjahrder Jugendgruppen in den Schützenbruderschaften, Gilden, Gesellschaften und Vereine, <strong>die</strong> imBund der Historischen Deutschen Schützenbruderschaften e. V., nachstehend „<strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong>Schützenjugend“ BdSJ genannt, zusammengeschlossen sind, erworben haben, wird derJugendver<strong>die</strong>nstorden verliehen:3.1. Jugendver<strong>die</strong>nstorden in BronzeDer Jugendver<strong>die</strong>nstorden in Bronze kann an Mitglieder der örtlichen Schützenjugend verliehenwerden, <strong>die</strong> sich innerhalb ihrer Gemeinschaft Ver<strong>die</strong>nste erworben haben. Diese Ver<strong>die</strong>nstemüssen uneigennütziger Natur sein und sollten auf andere Mitglieder der Schützenjugendbeispielhaft und nachahmenswert sein. Die Ver<strong>die</strong>nste können auch in einem beständigenEinsatz und Mittun innerhalb der Schützenjugend über einen Zeitraum <strong>von</strong> 5 Jahren(mindestens) bestehen.3.2. Jugendver<strong>die</strong>nstorden in SilberDas Jugendver<strong>die</strong>nstorden in Silber kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehenwerden, <strong>die</strong> das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und <strong>die</strong> sich neben Ver<strong>die</strong>nsten in derörtlichen Gemeinschaft solche auch innerhalb ihres Bezirks- oder Diözesanverbandes erworbenhaben. Auch <strong>die</strong>se Ver<strong>die</strong>nste müssen uneigennütziger Natur sein und sollten auf andereMitglieder der Schützenjugend beispielhaft und nachahmenswert sein.Diese Ver<strong>die</strong>nste können auch in hervorragenden Einzelleistungen, z. B. bei der Ausrichtungeines Bezirks- oder Diözesanjungschützentages liegen (keine sportlichen Leistungen).3.3. Jugendver<strong>die</strong>nstorden in GoldDas Jugendver<strong>die</strong>nstorden in Gold kann auch an Mitglieder der Schützenjugend verliehenwerden, <strong>die</strong> das 24. Lebensjahr bereits vollendet haben, und über einen längeren Zeitraum sichfür <strong>die</strong> Belange der Jugend auf Bruderschaft-, Bezirks-, Diözesan- oder Bundesebenebesondere Ver<strong>die</strong>nste erworben haben. Auch <strong>die</strong>se Ver<strong>die</strong>nste müssen uneigennütziger Natursein und sollten seine Arbeit für <strong>die</strong> Schützenjugend wieder spiegeln.Ob der Auszeichnung des Jugendver<strong>die</strong>nstordens zugestimmt wird, entscheidet derBundesvorstand des BdSJ mit einfacher Mehrheit.3.4. Ergänzende BestimmungenDie <strong>Auszeichnungen</strong> werden für beständigen Einsatz und für Ver<strong>die</strong>nste um <strong>die</strong>Schützenjugend auf Antrag hin verliehen. Daneben können hervorragende Einzelleistungen für<strong>die</strong> Schützenjugend durch <strong>die</strong> <strong>Verleihung</strong> <strong>von</strong> Jugendver<strong>die</strong>nstorden gewürdigt werden.Über jede <strong>Verleihung</strong> wird eine Urkunde ausgefertigt, <strong>die</strong> vom Herrn Hochmeister, demBundesschützenmeister und dem Bundesjungschützenmeister oder seinem Vertreterunterzeichnet wird.Antragsberechtigt sind alle Gremien des BdSJ auf Bruderschafts-, Bezirks-, Diözesan- undBundesebene vertreten durch ihren Vorstand. Die Anträge sind durch <strong>die</strong> in der Übersichtaufgeführten Funktionsträger zu befürworten und zu unterschreiben.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 64. <strong>Auszeichnungen</strong> für FahnenschwenkerFolgende <strong>Auszeichnungen</strong> für Fahnenschwenker können an Schützenschwestern undSchützenbrüder verliehen werden, <strong>die</strong> sich um das Fahnenschwenken in der Bruderschaft oderdem Bund besonders ver<strong>die</strong>nt gemacht haben:4.1. Fahnenschwenkerorden in Bronze <strong>St</strong>ufe I4.2. Fahnenschwenkerorden in Silber <strong>St</strong>ufe II4.3. Fahnenschwenkerorden in Gold <strong>St</strong>ufe III4.4. Fahnenschwenkerorden in Gold mit Eichenkranz <strong>St</strong>ufe IV4.5. Fahnenschwenkerorden in Gold mit Eichenkranz und Jahresprägung <strong>St</strong>ufe V5. <strong>Auszeichnungen</strong> für Sportschützen und BetreuerAls sichtbares Zeichen der Anerkennung für erbrachte Leistungen und erworbene Ver<strong>die</strong>nsteauf dem Gebiet des sportlichen Schießens innerhalb des Bundes der Historischen DeutschenSchützenbruderschaften und seiner Gliederungen wird das Ehrenkreuz des Sports (EDS)verliehen.Das Ehrenkreuz des Sports ist eine Auszeichnung, <strong>die</strong> allein für Ver<strong>die</strong>nste um das sportlicheSchießen gestiftet wurde. Sportschützen und Funktionäre können für vielfache, nachgewiesene,außergewöhnliche Leistungen und Ver<strong>die</strong>nste ausgezeichnet werden. LangjährigeMitgliedschaft allein ist keine Begründung für eine <strong>Verleihung</strong>. Die zu verleihende <strong>St</strong>ufe desEhrenkreuz des Sports ist abhängig <strong>von</strong> der Ebene des Bundes, auf der <strong>die</strong> Leistung erbrachtbzw. <strong>die</strong> Ver<strong>die</strong>nste erworben wurden. Die Leistungen bzw. Ver<strong>die</strong>nste sind eingehend zubeschreiben und nachzuweisen. Bei der Begründung ist ein strenger Maßstab anzulegen.<strong>Verleihung</strong>en ehrenhalber an Außenstehende und einer höheren <strong>St</strong>ufe sind in begründetenAusnahmefällen nur mit schriftlicher Zustimmung des Bundesschießmeisters möglich.5.1. Ehrenkreuz des Sports in BronzeDas Ehrenkreuz des Sports in Bronze wird verliehen für Leistungen und Ver<strong>die</strong>nste, <strong>die</strong> in derBruderschaft und im Bezirksverband erworben wurden.5.2. Ehrenkreuz des Sports in SilberDas Ehrenkreuz des Sports in Bronze wird verliehen für Leistungen und Ver<strong>die</strong>nste, <strong>die</strong> imBezirks- und Diözesanverband erworben wurden.5.3. Das Ehrenkreuz des Sports in GoldDas Ehrenkreuz des Sports in Gold wird für langjährige und außergewöhnliche Ver<strong>die</strong>nste undLeistungen auf der Bundesebene, im nationalen und internationalen Bereich verliehen. Eineeinmalige Leistung begründet keinen Anspruch auf <strong>Verleihung</strong> des Ehrenkreuz des Sports inGold.6. <strong>Auszeichnungen</strong> der Sonderklasse6.1. <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild für SchützenDas <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild kann an Schützenbrüder, Präsides und Außenstehendeverliehen werden, <strong>die</strong> sich um eine Bruderschaft, den Bund und das historische Schützenwesenin überzeugender Weise ver<strong>die</strong>nt gemacht haben und ein Vorbild für ein christliches Welt- undLebensbild geben.6.2. <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild am Bande für PräsidesDer <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild am Bande ist ausschließlich der Würdigung und Anerkennungder Arbeit der Präsides und Geistlichen den Bruderschaften, Bezirks- und Diözesanverbändenvorbehalten.6.3. <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild Sonderstufe am Bande für PräsidesDer <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild in Sonderstufe am Bande ist ausschließlich der Würdigungund Anerkennung langjähriger Arbeit der Präsides und Geistlichen den Bruderschaften,Bezirks- und Diözesanverbänden vorbehalten.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 77. Ehrenzeichen7.1. Fürst Salm-Reifferscheid-Gedenkmedaille (1. Hochmeister)7.2. Dr. Peter Louis-Gedenkmedaille (1. Generalpräses)7.3. Christoph Bernhard Graf <strong>von</strong> Galen-Gedenkmedaille (2. Hochmeister)Diese Ehrengaben können an Schützenschwestern, Schützenbrüder, Präsides undAußenstehende verliehen werden, <strong>die</strong> sich um eine Bruderschaft und das historischeSchützenwesen besonders ver<strong>die</strong>nt gemacht haben.8. Sonderzeichen für Romwallfahrten8.1. Romfahrer-Pilger-AbzeichenDas Romfahrer-Pilger-Abzeichen des Bundes wird ohne Antrag allen Teilnehmern einer vomBund durchgeführten Romfahrt übergeben. Die Übergabe sollte möglichst in Rom in einemgeeigneten Rahmen erfolgen. Das Abzeichen darf zeitlebens <strong>von</strong> allen Beliehenen getragenwerden, ist aber an <strong>die</strong> Person des Beliehenen gebunden.Auf Antrag kann das Abzeichen auch den Teilnehmern übergeben werden, <strong>die</strong> an einer vomBund anerkannten Romfahrt einer geschlossenen Schützengruppe teilgenommen haben.8.2. Anno-Santo-KreuzDas Anno-Santo-Kreuz wird vom Bund auf Antrag der Bruderschaft an <strong>die</strong> Bruderschaft oderBezirksverband verliehen, <strong>die</strong> an einer vom Bund durchgeführten oder bestätigten Romfahrt ineinem "Heiligen Jahr" teilgenommen haben. Es wird zeitlebens vom ältesten Teilnehmer derBruderschaft an <strong>die</strong>ser Romfahrt getragen, bleibt aber im Eigentum der Bruderschaft. In einemHeiligen Jahr kann <strong>von</strong> einer Bruderschaft oder Bezirksverband nur ein einziges Anno-Santo-Kreuz beantragt werden.Nach dem Tode des letzten Teilnehmers an der Romfahrt sollte das Anno-Santo-Kreuz alsErinnerungsstück vom an Mitgliedsjahren ältesten Mitglied der Bruderschaft, vomBrudermeister, seinem <strong>St</strong>ellvertreter oder dem Präses getragen werden. Die Entscheidung trifft<strong>die</strong> Bruderschaft.9. <strong>Auszeichnungen</strong> für SchützenmusikerFolgende <strong>Auszeichnungen</strong> für können an Schützenmusiker verliehen werden, <strong>die</strong> sich um dasmusikalische Leben in den Bruderschaften und im Bund besonders ver<strong>die</strong>nt gemacht haben:9.1. Schützenmusiker-Auszeichnung in Bronze9.2. Schützenmusiker-Auszeichnung in Silber9.3. Schützenmusiker-Auszeichnung in Gold§ 6 Inkraftsetzung1. Diese <strong>Ordnung</strong> ist mit dem Tage der Verabschiedung durch das Präsidium am 2.7.2011 inKraft getreten. Zum gleichen Zeitpunkt verlieren alle früheren <strong>Ordnung</strong>en und Vorschriftenüber <strong>die</strong> <strong>Verleihung</strong> <strong>von</strong> Orden und Ehrenzeichen des Bundes ihre Gültigkeit.2. Die <strong>Verleihung</strong>sordnung wird allen Schützenbruderschaften und Untergliederungen desBundes über <strong>die</strong> Homepage des Bundes zugänglich gemacht und ist darüber hinaus aufAnfrage über <strong>die</strong> Bundesgeschäftsstelle erhältlich.


A04 <strong>Verleihung</strong>sbestimmungen 2.7.2011 Seite 8Bitte beachten!! Praktische Hinweise zur Beantragung <strong>von</strong><strong>Auszeichnungen</strong>:Zur zügigen Abwicklung bei der Beantragung <strong>von</strong> <strong>Auszeichnungen</strong> beachten Sie bitte folgendeHinweise: Die Beantragung aller <strong>Auszeichnungen</strong> ist grundsätzlich nur über BA<strong>St</strong>ian möglich. Über BA<strong>St</strong>ian sind <strong>die</strong> Beantragung und der Ausdruck der Formulare möglich. DieDateneingabe wird auf Plausibilität überprüft. Mögliche Hinweise (z.B. Überspringen <strong>von</strong><strong>Auszeichnungen</strong> oder nicht eingehaltene Fristen zwischen den <strong>Auszeichnungen</strong> etc.)werden als Hinweis auf den Antrag gedruckt. Die Anträge müssen mit allen erforderlichen Unterschriften versehen sein, ansonstenmüssen sie durch <strong>die</strong> Bundesgeschäftsstelle zurückgesandt werden. Bitte auf keinen Fallunvollständig unterschriebene Anträge zusenden – auch nicht mit dem Hinweis„Unterschriften werden nachgereicht“. Diese Anträge werden nicht bearbeitet. Bei <strong>Auszeichnungen</strong> ab Schulterband aufwärts und beim <strong>St</strong>. <strong>Sebastianus</strong> Ehrenschild ist <strong>die</strong>Unterschrift des Diözesanbundesmeisters erforderlich. Nach erfolgter Unterschrift <strong>von</strong>Bezirksbundesmeister und –präses <strong>die</strong> Anträge bitte daher direkt zum Diözesanbundesmeistersenden. Bitte übersenden Sie alle Ihre Bestellungen und Anträge zusammen in einem Schreiben.Teilbestellungen führen i.d.R. zu mehreren Teillieferungen und damit zu mehrfacherBerechnung <strong>von</strong> Portokosten. Eine sofortige Mitnahme <strong>von</strong> <strong>Auszeichnungen</strong> bei persönlicher Vorlage der Anträge in derBundesgeschäftsstelle ist grundsätzlich nicht möglich.Der Bundesgeschäftsstelle ist durch Beschluss der Bundesvertreterversammlung <strong>die</strong>Lieferung gegen Rechnung grundsätzlich untersagt. Zur Vermeidung der hohenNachnahmegebühren und Portokosten können Sie der Bundesgeschäftsstelle einegenerelle Einzugsermächtigung erteilen (siehe unten). Die Abbuchung erfolgt dann i.d.R.am Anfang des Folgemonats. Bei Ersatz <strong>von</strong> verloren gegangenen <strong>Auszeichnungen</strong> ist entweder <strong>die</strong> Bestätigung desBrudermeisters oder <strong>die</strong> Kopie der Urkunde erforderlich. An <strong>die</strong> Bundesgeschäftsstelle unfrei gesendete Lieferungen werden grundsätzlich nichtangenommen.Anträge nie doppelt per Fax und Post und Mail schicken, <strong>die</strong>s kann manchmal zuDoppellieferungen führen.Wichtige Liefer- und Zahlungsbedingungen der Bundesgeschäftsstelle Preise im Katalog sind Brutto-Preise in € und enthalten <strong>die</strong> gesetzliche Mehrwertsteuer.Durch EDV-bedingte Rundungsdifferenzen bei Berechnung der Mehrwertsteuer könnenAbweichungen im Cent-Bereich auftreten. Soll <strong>die</strong> Rechnung auf eine Bruderschaft oder einen Bezirksverband lauten, so ist <strong>die</strong>s beider Bestellung durch Angabe <strong>von</strong> <strong>Ordnung</strong>s-Nr. und den Namen anzugeben. Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme. Die recht hohen Nachnahmegebührenkönnen vermieden werden, wenn ein bis auf den Betrag ausgefüllten Scheck beigelegt odereine für <strong>die</strong>se Bestellung gültige Einzugsermächtigung erteilt wird. Dem Rechnungsbetrag werden <strong>die</strong> Porto- und Verpackungskosten nach Aufwandhinzugefügt. Die Lieferadresse ist gleichzeitig <strong>die</strong> Rechnungsadresse. Die Versendung erfolgt grundsätzlich als Paket. Bruderschaften, welche uns eine generelle Einzugsermächtigung gewährt haben, erhalten<strong>die</strong> Lieferung ohne Berechnung <strong>von</strong> Porto und Verpackung. Bei Bestellungen mit einemWert unter 25 € wird jedoch eine Versandkostenpauschale <strong>von</strong> 5 € erhoben. Die gängigen Ärmelbänder des laufenden Jahres sind in der Regel vorrätig. Sonderwünsche und Ärmelbänder mit älteren Jahreszahlen werden gemäß Auftraggefertigt, wobei Lieferzeiten bis zu 6 Wochen auftreten können. Eine Rückgabe beiFehlbestellung <strong>von</strong> Sonderanfertigungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.


Übersicht zur Beantragung <strong>von</strong> <strong>Auszeichnungen</strong>BrudermeisterPräsesBezirksbundesmeisterBezirkspräsesDiözesanbundesmeisterDiözesanpräsesBundespräsesPräsidiumBezirks-FahnenschwenkermeisterDiözesan-FahnenschwenkermeisteSchießmeisterBezirksschießmeisterDiözesanschießmeisterBundesschießmeisterJungschützenmeisterBezirksjungschützenmeisterDiözesanjungschützenmeisterDiözesanjungschützenpräsesBdSJ-VorstandBrudermeisterBezirksbundesmeisterDiözesanbundesmeisterHochmeisterBundespräsesPräsidiumDiözesan-FahnenschwenkermeisteBezirksschießmeisterDiözesanschießmeisterBundesschießmeisterBezirksjungschützenmeisterDiözesanjungschützenmeisterBdSJ-VorstandAuszeichnungSVK X X X X XHBO X X X X X X XSEK X X X X X X XSchulterband X X X X X X X XGoldener <strong>St</strong>ern X X X X X X X X XGroßer Goldener <strong>St</strong>ern X X X X X X XGrosskreuz X X X X X X XEhrenschild X X X X X X X XEhrenschild Sonderstufe X X X X X X X XFrauenauszeichnung Silber X X X X XFrauenauszeichnung Gold X X X X X X XFrauenauszeichnung Achatscheibe X X X X X X XFahnenschwenker <strong>St</strong>ufe I-II X X X X XFahnenschwenker <strong>St</strong>ufe III-V X X X X X X X XEhrenkreuz des Sports in Bronze X X X X X X XEhrenkreuz des Sports in Silber X X X X X X XEhrenkreuz des Sports in Gold X X X X X X X XJugendver<strong>die</strong>nstorden in Bronze X X X X X X XJugendver<strong>die</strong>nstorden in Silber X X X X X X X X X XJugendver<strong>die</strong>nstorden in Gold X X X X X X X X X XFürst-Salm-Reifferscheidt-Medaille X X X X XDr. Peter-Louis-Medaille X X X X XGraf Galen-Medaille X X X X XSchützenmusiker-Auszeichnung X X X X X<strong>St</strong>and 2.7.2011Wer muß unterschreiben?Ist ein Bezirks- oder Diözesanverband Antragsteller, sind <strong>die</strong> Unterschriften derunteren Ebenen nicht erforderlich.Wer darf überreichen?Delegation an ein Mitglied mindestens der gleichenEbene ist möglich!

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