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(BTV) für das Schornsteinfegerhandwerk 2010 - Zentralverband ...

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Umlagepflicht endet mit Ablauf des Tages, in dem die natürliche oder<br />

juristische Person oder Personengesellschaft mit dem <strong>Schornsteinfegerhandwerk</strong><br />

oder Teiltätigkeiten aus der Handwerksrolle gelöscht wird.<br />

Entsteht oder endet die Umlagepflicht während des Kalenderjahres, so<br />

ist die Umlage anteilig nach Kalendermonaten und Kalendertagen zu<br />

entrichten. Auf einen Kalendermonat entfällt der 12. Teil eines Jahresbetrages,<br />

auf einen Kalendertag der 30. Teil des auf den Kalendermonat<br />

treffenden Anteils.<br />

§ 6 Inkrafttreten und Laufdauer<br />

(1) Der Zusatztarifvertrag über die Lohnkostenausgleichskasse tritt am<br />

01.10.<strong>2010</strong> in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />

30.06. erstmals zum 30.06.2014 gekündigt werden.<br />

(2) Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief von Verband zu Verband.<br />

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