(BTV) für das Schornsteinfegerhandwerk 2010 - Zentralverband ...
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Umlagepflicht endet mit Ablauf des Tages, in dem die natürliche oder<br />
juristische Person oder Personengesellschaft mit dem <strong>Schornsteinfegerhandwerk</strong><br />
oder Teiltätigkeiten aus der Handwerksrolle gelöscht wird.<br />
Entsteht oder endet die Umlagepflicht während des Kalenderjahres, so<br />
ist die Umlage anteilig nach Kalendermonaten und Kalendertagen zu<br />
entrichten. Auf einen Kalendermonat entfällt der 12. Teil eines Jahresbetrages,<br />
auf einen Kalendertag der 30. Teil des auf den Kalendermonat<br />
treffenden Anteils.<br />
§ 6 Inkrafttreten und Laufdauer<br />
(1) Der Zusatztarifvertrag über die Lohnkostenausgleichskasse tritt am<br />
01.10.<strong>2010</strong> in Kraft und kann mit einer Frist von sechs Monaten zum<br />
30.06. erstmals zum 30.06.2014 gekündigt werden.<br />
(2) Die Kündigung erfolgt durch eingeschriebenen Brief von Verband zu Verband.<br />
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