18 Musik„Stabat mater“Am Sonntag Judica, dem 17. März, luden wir zu unseremgroßen Passionskonzert in der Katholischen <strong>Kirche</strong>;denn dieses Gotteshaus bot den idealen Raum für diegroß besetzte Chormusik. Im Mittelpunkt des Programmsstand das „Stabat mater“ von Domenico Scarlatti fürzehnstimmigen Chor. „Christi Mutter stand mit Schmerzen“– eigentlich deutet diese mittelalterliche Dichtung aufein intimes Porträt Mariens am Kreuz hin. Scarlatti vertontes jedoch für eine ungewöhnliche Besetzung: Zehn Singstimmenbegleiten Maria in ihrer bittersten Stunde. Die Dramatik dieserReflexion übersetzt Scarlatti in dichtestes kontrapunktisches Gewebe.Weiterer Schwerpunkt die „Musica super Threnos Ieremiae prophetae“von Tiburtio Massaino (ca. 1550–ca. 1609). Seit dem Mittelalter haben dieKlagelieder Jeremiae ihren festen Platz in der Liturgie der Karwoche. DieVertonung Massainos wurde eigens für dieses Konzert aus den Quellentranskribiert und dürfte eine deutsche Erstaufführung gewesen sein. Ergänztwurde das Programm durch Werke verschiedener Epochen.Mit diesem Konzert gab der Kammerchor unserer Gemeinde unter derLeitung von Alexander Grün wieder eine Probe seiner Leistungsfähigkeit.Je nach den Anforderungen des Programms finden sich Sängerinnen undSänger aus der Region zusammen, die die effektive Probenarbeit ebensoschätzen wie die Atmosphäre unserer Gemeinde.„Die sieben letzten Worte“Am Palmsonntag, 24. März um 17 Uhr erklingt in der<strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> Kammermusik von Joseph Haydn:„Die sieben letzten Worte unseres Erlösers am Kreuze“(Streichquartett-Fassung). Es spielt das Burnitz-Quartett:Lin Ye (Violine), Susanne Ye (Violine), Fabian von Schlabrendorff(Viola) und Christa Ratjen (Violoncello). Geistlichgerahmt wird die Stunde durch Pfarrer Breidenstein. Fürdieses Konzert mit dem Charakter einer Andacht wirdkein Eintritt erhoben. Gerne werden Plätze reserviert.
aus der EKD 19Hannover, im November 2012Geistliches Wortzur OrganspendeFoto: <strong>Evangelische</strong> <strong>Kirche</strong> im RheinlandSehr geehrte Damen und Herren,liebe Schwestern und Brüder,voraussichtlich werden Sie in den nächsten Monatenein Schreiben Ihrer Krankenkasse zum Thema OrganundGewebespende erhalten. Dies geht auf eine gesetzlicheNeuregelung zurück, nach der jede versichertePerson ab 16 Jahren über die Organspende informiertund dazu aufgefordert wird, sich für oder gegen eineOrganspende zu entscheiden. Dahinter steht die Tatsache,dass in Deutschland viel mehr Spenderorganegebraucht als gespendet werden.Es ist sehr verständlich, wenn Sie dieses sehr persönlicheThema an der Grenze zwischen Leben und Todverunsichert und Sie sich zum Beispiel fragen: Ist dieDefinition des Hirntodes tragfähig? Fühlt ein hirntoterMensch noch Schmerzen? Wie wird ein Menschnach der Entnahme seiner Organe behandelt? Bleibtgenügend Zeit und Raum, in Ruhe und Würde voneinem Menschen vor der Organentnahme Abschied zunehmen? Wie verhalten sich Patientenverfügung undOrganspende zueinander? Diese schwierigen Fragen lassensich nicht kurz und völlig eindeutig beantworten.Daher hat der Rat der EKD dazu eine gründliche Ausarbeitungin Auftrag gegeben.Die evangelische <strong>Kirche</strong> möchte Ihnen Mut machen,sich diesen Fragen ohne das Gefühl einer Bedrängungzu stellen und in aller Ruhe zu überlegen, ob Sie zueiner Organspende bereit sein wollen oder nicht. Siekönnen in Ihrer Umgebung sicherlich auch seelsorgerlicheBeratung in Anspruch nehmen. Es ist gesetzlichfestgeschrieben, dass jede und jeder Einzelne sich freifür oder gegen eine Organspende entscheiden oderaber diese Entscheidung einer Vertrauensperson überlassenkann.Vielleicht kann es Ihnen helfen, folgende Gesichtspunktezu bedenken: Nach christlichem Verständnissind das Leben und damit der Körper des Menschenein Geschenk Gottes. Diesen kann und darf er ausLiebe zum Nächsten und aus Solidarität mit Krankeneinsetzen. Eine Entnahme von Organen verletzt nichtdie Würde des Menschen und stört nicht die Ruhe derToten. Unsere Hoffnung auf die Auferstehung bleibtdavon unberührt.Es gibt keine christliche Verpflichtung zur Organspende.Christinnen und Christen können der Organspende zustimmen;sie können sie aber auch ablehnen. Sie müssensich auch gar nicht entscheiden, sondern könnendie Frage unbeantwortet lassen, wenn sie sich gegenwärtignicht in der Lage zu einer Entscheidung sehen.Alle diese Optionen sind christlich verantwortbar undethisch zu respektieren. Allerdings sollten Sie berücksichtigen:Wenn Sie sich zu Lebzeiten nicht für odergegen eine Organ- oder Gewebespende entscheiden,verpflichtet das Gesetz Ihre Angehörigen, so zu entscheiden,wie Sie es vermutlich gewollt hätten. Diesendürfte aber eine Entscheidung noch schwerer fallen alsIhnen selbst. Insofern entlasten Sie Ihre Angehörigenin der schwierigen Situation des Abschiedsnehmens,wenn sie um Ihre Entscheidung wissen.Die Freiheit des Gewissens darf nicht bedrängt und dieHilfe für den Nächsten nicht durch Besorgnisse eingeschränktwerden. Deswegen erinnern wir an dieVerheißung Gottes, die angesichts des Todes einesMenschen verkündigt wird:»Führe ich gen Himmel, so bist du da;bettete ich mich bei den Toten, siehe, so bist du auch da.«(Psalm 139, 8)Präses Dr. h. c. Nikolaus SchneiderVorsitzender des Ratesder <strong>Evangelische</strong>n <strong>Kirche</strong> in Deutschlandwww.ekd.de