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Sozialwegweiser 2011-1 - Landkreis Wolfenbüttel

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Der Sozialtarif gilt nicht für alle Anschlussarten. Informationen darüber sowie Auskünfte im Einzelfall<br />

erhalten die Kundinnen und Kunden telefonisch unter einer Service-Rufnummer der Telekom.<br />

Seniorenkarte/ Abo-Seniorenkarte<br />

���� 08 00 / 3 30 10 00<br />

Günstige Monatskarte im Verbundtarif Region Braunschweig:<br />

Für alle Bürgerinnen und Bürger, die das 60. Lebensjahr vollendet haben, wird in der Region Braunschweig<br />

eine Senioren-Abo-Monatskarte zu einem günstigen Preis angeboten. Die Karte kann in der<br />

gesamten Region Braunschweig – zum Beispiel von Goslar bis Hankensbüttel – genutzt werden.<br />

Nähere Auskünfte erteilt die Verbundgesellschaft Region Braunschweig:<br />

� 05 31 / 3 83-20 50<br />

Günstige Strecken oder Fahrplanhinweise können auch über das Internet abgefragt werden:<br />

www.efa.de<br />

Vergünstigungen für Menschen mit Behinderungen<br />

Eine möglichst umfassende Eingliederung der Mitbürgerinnen und Mitbürger mit Behinderungen ist<br />

eine vordringliche Aufgabe für Staat und Gesellschaft.<br />

Das Sozialgesetzbuch IX und eine Reihe anderer gesetzlicher Bestimmungen räumen den Menschen<br />

mit Behinderungen eine Vielzahl unterschiedlicher Vergünstigungen ein. Hierzu zählen unter<br />

anderem die vergünstigte Beförderung im öffentlichen Personennahverkehr, steuerrechtliche Vergünstigungen,<br />

ein höheres Wohngeld, Vergünstigungen bei der Sparförderung und Vermögensbildung.<br />

Menschen mit Behinderungen wird vom zuständigen Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie<br />

– Außenstelle Braunschweig auf Antrag ein entsprechender Ausweis ausgestellt, wenn der<br />

festgestellte Grad der Behinderung mindestens 50 Prozent beträgt.<br />

Nds. Landesamt für Soziales, Jugend und Familie – Außenstelle Braunschweig<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Schillstraße 1<br />

38102 Braunschweig<br />

05 31 / 70 19-0<br />

05 31 / 70 19-1 99<br />

Email: PoststelleLSBraunschweig@ls.niedersachsen.de<br />

Internet: www.soziales.niedersachsen.de<br />

Kriegsopferfürsorge<br />

49<br />

�<br />

Regelmäßige Sprechstunde:<br />

<strong>Landkreis</strong>verwaltung <strong>Wolfenbüttel</strong><br />

Zimmer K 32 (Keller)<br />

3. Di im Monat 9.00 bis 12.00 Uhr<br />

Kriegsbeschädigte und deren Hinterbliebene haben die Möglichkeit, Hilfe nach dem Bundesversorgungsgesetz<br />

zu beantragen. Bedeutung haben in diesem Zusammenhang in erster Linie die Leistungsbereiche<br />

der ergänzenden Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe in besonderen Lebenslagen.<br />

Bei der Berücksichtigung des anzurechnenden Einkommens bleibt die Grundrente außer Betracht.<br />

In der Kriegsopferfürsorge gelten zum Teil höhere Einkommensgrenzen und Vermögensfreigrenzen<br />

als in der Sozialhilfe. Nähere Auskünfte erteilt Ihnen die Fürsorgestelle für Kriegsbehinderte (siehe<br />

nächste Seite).

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