Vereinszeitung 2011 - Postsportverein Linz
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ASVOÖ<br />
Vereins–Haftpflichtversicherung<br />
für Verbände, Vereine und Sektionen<br />
WAS IST VErSICHErT?<br />
Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen<br />
[1.] aus der Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen,<br />
Einrichtungen des Vereines. Zu diesem Punkt wird die Haftung des Vereines aus dessen gesamten<br />
Sachbesitz (bewegliche und unbewegliche Sachen) unter Versicherungsschutz gestellt,<br />
und zwar sowohl das Bestands- als auch das Betriebsrisiko. Selbst wenn vereinsfremde Veranstaltungen<br />
auf den Anlagen oder in den Räumlichkeiten des Vereines durchgeführt werden, ist dessen<br />
Haftung aus der Zurverfügungstellung der Anlagen und Räumlichkeiten versichert. Allerdings<br />
nicht die Haftung des Vereins fremder Veranstalter aus der Durchführung der Veranstaltung.<br />
[2.] aus der Durchführung von Vereinveranstaltungen durch den Verein. Für die Durchführung<br />
von Vereinsveranstaltungen besteht Versicherungsschutz und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung.<br />
Veranstaltungen sind sämtliche Aktivitäten des Vereines, die den statutengemäßen<br />
Zwecken entsprechen.<br />
[3.] Darüber hinaus wird Vermögensschaden-Deckung für Organwalter und Rechnungsprüfer gem.<br />
Besonderen Vereinbarungen ASVÖ Art. II. gewährt. Ein Versicherungsschutz aus anderweitigen<br />
Versicherungen geht der gegenständlichen Deckung voran. (Subsidiarität)<br />
WEr IST VErSICHErT?<br />
[4.] Als mitversichert gelten:<br />
a) Die gesetzlichen und bevollmächtigten Vertreter des Vereines und solcher Personen, die er zur<br />
Leitung und Beaufsichtigung des Vereines angestellt hat.<br />
b) Sämtliche übrigen Arbeitnehmer des Vereines für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen<br />
Verrichtungen verursachen (jedoch unter Ausschluß von Personenschäden, bei welchen<br />
es sich um Arbeitsunfälle unter Arbeitnehmern des versicherten Vereines im Sinne der Sozialversicherungsgesetze<br />
handelt.)<br />
c) Sämtliche Vereinsmitglieder aus der Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten<br />
im Verein, bei Veranstaltungen des Vereines sowie außerhalb des Vereines im Auftrag<br />
des Vereines.<br />
WELCHE DINGE SIND ZUSäTZLICH VErSICHErT?<br />
[5.]<br />
a) Örtlicher Geltungsbereich: Europa im geographischen Sinn und die außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten<br />
b) Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Innehabung odervVerwendung von Wasserfahrzeugen<br />
(ohne gesetzl. Vorgeschriebener Haftpflichtversicherung) wie Ruderboote, Kanus,<br />
Kajaks etc.<br />
b) Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Innehabung oder Verwendung von Zuschauertribünen<br />
und Anlagen.<br />
c) Mietsachschäden an vom Verein gemieteten/gepachteten oder geliehenen Räumlichkeiten<br />
(samt baugebundener Installationen) durch Feuer / Explosion oder Leitungswasser sind mitversichert.<br />
d) Für Schäden an unbeweglichen gemieteten oder gepachteten Sachen (außer Punkt c) ist der<br />
Versicherungsschutz mit € 72.673,--, für Schäden an bewegl. gemieteten oder gepachteten<br />
Sachen mit € 1.454,-- begrenzt.<br />
e) Erweiterung der Haftpflicht aus der Veranstaltung von Landes-, Bundes- oder internationalen<br />
Wettkämpfen bzw. aus der Teilnahme an solchen Veranstaltungen.<br />
WIE HOCH IST WAS VErSICHErT?<br />
[6.] Versicherungssummen:<br />
€ 726.729,-- für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden (lt. 5. c))<br />
€ 100.000,-- für Vermögensschäden (lt. 3.)<br />
€ 72.673,-- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachtetenSachen(lt.5.e))<br />
€ 1.454,-- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (lt. 5.d)<br />
€ 364,-- für Schäden von Verbands- / Vereinsmitgliederam Verbands- / Vereinseigentum<br />
ASVÖ VErEINS-rECHTSSCHUTZ<br />
Der rechtsschutz gilt für: ASVÖ Dachverband, Vereine und Sektionen<br />
Versichert sind alle Sportvereine als Mitglieder des ASVÖ, deren Obmänner, die gesetzlichen<br />
Vertreter, Beschäftigte und Vereinsmitglieder für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die<br />
ihnen gemäß der Satzung / Statuten obliegen. Als Beschäftigte gelten auch Vorstandsmitglieder<br />
des Vereines. Der Vereinszweck darf weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb,<br />
noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet sein.<br />
Versicherte Leistungsarten:<br />
• Schadenersatz-Rechtsschutz (Art. 19) für den Betriebsbereich<br />
• Straf-Rechtsschutz (Art. 20 ARB) für den Betriebsbereich<br />
• Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Art. 21.1.2. ARB) für den Betriebsbereich<br />
• Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Art. 22 ARB) für den Betriebsbereich<br />
• Beratungs-Rechtsschutz (Art. 23 ARB) für den Betriebsbereich<br />
d) Schadenersatzansprüche der Mitglieder gegen den Verein, seine Funktionäre und Trainer etc.<br />
sowie gegen andere Mitglieder. Geltungsbereich für ALLe rechtsschutz-Leistungen: eUroPA<br />
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