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Vereinszeitung 2011 - Postsportverein Linz

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ASVOÖ<br />

Vereins–Haftpflichtversicherung<br />

für Verbände, Vereine und Sektionen<br />

WAS IST VErSICHErT?<br />

Versichert sind Schadenersatzverpflichtungen<br />

[1.] aus der Innehabung oder Verwendung von Grundstücken, Gebäuden, Räumlichkeiten, Anlagen,<br />

Einrichtungen des Vereines. Zu diesem Punkt wird die Haftung des Vereines aus dessen gesamten<br />

Sachbesitz (bewegliche und unbewegliche Sachen) unter Versicherungsschutz gestellt,<br />

und zwar sowohl das Bestands- als auch das Betriebsrisiko. Selbst wenn vereinsfremde Veranstaltungen<br />

auf den Anlagen oder in den Räumlichkeiten des Vereines durchgeführt werden, ist dessen<br />

Haftung aus der Zurverfügungstellung der Anlagen und Räumlichkeiten versichert. Allerdings<br />

nicht die Haftung des Vereins fremder Veranstalter aus der Durchführung der Veranstaltung.<br />

[2.] aus der Durchführung von Vereinveranstaltungen durch den Verein. Für die Durchführung<br />

von Vereinsveranstaltungen besteht Versicherungsschutz und zwar unabhängig vom Ort der Veranstaltung.<br />

Veranstaltungen sind sämtliche Aktivitäten des Vereines, die den statutengemäßen<br />

Zwecken entsprechen.<br />

[3.] Darüber hinaus wird Vermögensschaden-Deckung für Organwalter und Rechnungsprüfer gem.<br />

Besonderen Vereinbarungen ASVÖ Art. II. gewährt. Ein Versicherungsschutz aus anderweitigen<br />

Versicherungen geht der gegenständlichen Deckung voran. (Subsidiarität)<br />

WEr IST VErSICHErT?<br />

[4.] Als mitversichert gelten:<br />

a) Die gesetzlichen und bevollmächtigten Vertreter des Vereines und solcher Personen, die er zur<br />

Leitung und Beaufsichtigung des Vereines angestellt hat.<br />

b) Sämtliche übrigen Arbeitnehmer des Vereines für Schäden, die sie in Ausübung ihrer dienstlichen<br />

Verrichtungen verursachen (jedoch unter Ausschluß von Personenschäden, bei welchen<br />

es sich um Arbeitsunfälle unter Arbeitnehmern des versicherten Vereines im Sinne der Sozialversicherungsgesetze<br />

handelt.)<br />

c) Sämtliche Vereinsmitglieder aus der Ausübung der statutengemäßen Vereinstätigkeiten<br />

im Verein, bei Veranstaltungen des Vereines sowie außerhalb des Vereines im Auftrag<br />

des Vereines.<br />

WELCHE DINGE SIND ZUSäTZLICH VErSICHErT?<br />

[5.]<br />

a) Örtlicher Geltungsbereich: Europa im geographischen Sinn und die außereuropäischen Mittelmeer-Anliegerstaaten<br />

b) Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Innehabung odervVerwendung von Wasserfahrzeugen<br />

(ohne gesetzl. Vorgeschriebener Haftpflichtversicherung) wie Ruderboote, Kanus,<br />

Kajaks etc.<br />

b) Der Versicherungsschutz besteht auch aus der Innehabung oder Verwendung von Zuschauertribünen<br />

und Anlagen.<br />

c) Mietsachschäden an vom Verein gemieteten/gepachteten oder geliehenen Räumlichkeiten<br />

(samt baugebundener Installationen) durch Feuer / Explosion oder Leitungswasser sind mitversichert.<br />

d) Für Schäden an unbeweglichen gemieteten oder gepachteten Sachen (außer Punkt c) ist der<br />

Versicherungsschutz mit € 72.673,--, für Schäden an bewegl. gemieteten oder gepachteten<br />

Sachen mit € 1.454,-- begrenzt.<br />

e) Erweiterung der Haftpflicht aus der Veranstaltung von Landes-, Bundes- oder internationalen<br />

Wettkämpfen bzw. aus der Teilnahme an solchen Veranstaltungen.<br />

WIE HOCH IST WAS VErSICHErT?<br />

[6.] Versicherungssummen:<br />

€ 726.729,-- für Personen und Sachschäden sowie Mietsachschäden (lt. 5. c))<br />

€ 100.000,-- für Vermögensschäden (lt. 3.)<br />

€ 72.673,-- für Schäden an unbeweglichen, gemieteten oder gepachtetenSachen(lt.5.e))<br />

€ 1.454,-- für Schäden an beweglichen, gemieteten oder gepachteten Sachen (lt. 5.d)<br />

€ 364,-- für Schäden von Verbands- / Vereinsmitgliederam Verbands- / Vereinseigentum<br />

ASVÖ VErEINS-rECHTSSCHUTZ<br />

Der rechtsschutz gilt für: ASVÖ Dachverband, Vereine und Sektionen<br />

Versichert sind alle Sportvereine als Mitglieder des ASVÖ, deren Obmänner, die gesetzlichen<br />

Vertreter, Beschäftigte und Vereinsmitglieder für die Wahrnehmung von Vereinsaufgaben, die<br />

ihnen gemäß der Satzung / Statuten obliegen. Als Beschäftigte gelten auch Vorstandsmitglieder<br />

des Vereines. Der Vereinszweck darf weder auf einen eigenen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb,<br />

noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen ihrer Mitglieder gerichtet sein.<br />

Versicherte Leistungsarten:<br />

• Schadenersatz-Rechtsschutz (Art. 19) für den Betriebsbereich<br />

• Straf-Rechtsschutz (Art. 20 ARB) für den Betriebsbereich<br />

• Arbeitsgerichts-Rechtsschutz (Art. 21.1.2. ARB) für den Betriebsbereich<br />

• Sozialversicherungs-Rechtsschutz (Art. 22 ARB) für den Betriebsbereich<br />

• Beratungs-Rechtsschutz (Art. 23 ARB) für den Betriebsbereich<br />

d) Schadenersatzansprüche der Mitglieder gegen den Verein, seine Funktionäre und Trainer etc.<br />

sowie gegen andere Mitglieder. Geltungsbereich für ALLe rechtsschutz-Leistungen: eUroPA<br />

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