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kollebelle.de - econcept

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VORBEHALTE: Dieses Angebot besteht aus zwei Prospektteilen (A und<br />

B), die nur zusammen und insgesamt eine vollständige Darstellung <strong>de</strong>s<br />

Angebotes herbeiführen. Alle Angaben, Darstellungen und Berechnungen<br />

im Prospekt (inkl. Kaufreservierung und Preislisten, Kurzprospekten und<br />

Flyer) sowie im Prospektteil B wur<strong>de</strong>n mit größter Sorgfalt zusammengestellt<br />

und auf ihre Richtigkeit zur Zeit <strong>de</strong>r Prospektherausgabe überprüft.<br />

Alle <strong>de</strong>m Prospektherausgeber bekannten und für die Kaufentscheidung<br />

wichtigen Kriterien sind in diesen Prospekten berücksichtigt. Die Angaben<br />

entsprechen <strong>de</strong>m gegenwärtigen Stand <strong>de</strong>r Prospekte, <strong>de</strong>n gesetzlichen<br />

und sonstigen Vorschriften und Bestimmungen. Aktualisierungen,<br />

insbeson<strong>de</strong>re solche durch künftige wirtschaftliche Entwicklungen, neue<br />

Rechtsvorschriften, Steuergesetze o<strong>de</strong>r Urteile sowie unternehmerische<br />

Dispositionen, die im Gesamtinteresse liegen, bleiben vorbehalten. Die<br />

kalkulierten Erträge und Aufwendungen sind vorläufi g ermittelt und können<br />

sich än<strong>de</strong>rn. Eine Haftung für <strong>de</strong>n Eintritt <strong>de</strong>r Kosten, Ertrags- und<br />

IMPRESSUM<br />

Entwicklung: ECON-CEPT Gesellschaft für Immobilien und Projektentwicklung mbH<br />

Realisierung: ECON-CEPT KolleBelle KG (GmbH&Co.)<br />

Entwurf: Architekt Marc Kocher, Zürich<br />

Konzeption, Text, Gestaltung: TPA Agentur<br />

für Kommunikations<strong>de</strong>sign GmbH, Berlin<br />

Foto: TPA, Christian Thomas, Agenturen<br />

Visualisierungen: Bünck + Fehse, Berlin<br />

© All rights reserved by<br />

ECON-CEPT Gesellschaft für Immobilien und Projektentwicklung mbH<br />

Steuerprognosen wird nicht übernommen. Für Satz- und Druckfehler bei<br />

Texten, Berechnungen und Grundrissen ist eine Haftung ausgeschlossen.<br />

Im Hinblick auf § 264a StGB wird vom Prospektherausgeber versichert,<br />

dass nach bestem Wissen und Gewissen über die ihm bekannten erheblichen<br />

Umstän<strong>de</strong>, die für die Kaufentscheidung von Be<strong>de</strong>utung sind, keine<br />

unrichtigen vorteilhaften Angaben gemacht und keine nachteiligen Angaben<br />

verschwiegen wur<strong>de</strong>n. Unternehmen o<strong>de</strong>r Personen, die mit <strong>de</strong>m<br />

Vertrieb und <strong>de</strong>r Vermittlung befasst sind, sind nicht Erfüllungsgehilfen<br />

<strong>de</strong>s Prospektherausgebers. Niemand ist befugt, abweichen<strong>de</strong> Angaben<br />

von <strong>de</strong>m Prospektinhalt zu machen. Von einer Haftung für die Richtigkeit<br />

und Vollständigkeit <strong>de</strong>r Prospektangaben sind Vermittler freigestellt.<br />

Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche wegen etwaiger unrichtiger o<strong>de</strong>r unvollständiger<br />

Prospektangaben verjähren nach drei Jahren, beginnend mit <strong>de</strong>m<br />

Schluss <strong>de</strong>s Jahres, in <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Anspruch entstan<strong>de</strong>n ist und <strong>de</strong>r Gläubiger<br />

von <strong>de</strong>n <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>n und <strong>de</strong>r Person<br />

<strong>de</strong>s Schuldners Kenntnis erlangt o<strong>de</strong>r ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen<br />

müsste. Ohne Rücksicht auf die Kenntnis o<strong>de</strong>r grob fahrlässige Unkenntnis<br />

verjähren Scha<strong>de</strong>nsersatzansprüche in zehn Jahren von ihrer Entstehung<br />

an. Die Umsetzung <strong>de</strong>r Gestaltungsvorschläge und Planungsunterlagen<br />

<strong>de</strong>r Architekten in diesem Prospekt können von <strong>de</strong>r Realität und <strong>de</strong>r tatsächlichen<br />

Ausführung aus produktionstechnischen Grün<strong>de</strong>n abweichen.<br />

Verbindlich für die Ausführung sind allein die Bau- und Leistungsbeschreibungen<br />

<strong>de</strong>r Teilungserklärung und <strong>de</strong>s Kaufvertrages. Gleichfalls müssen<br />

Abweichungen aufgrund behördlicher Aufl agen und Än<strong>de</strong>rungen durch<br />

die Genehmigungsbehör<strong>de</strong>n vorbehalten wer<strong>de</strong>n. Hierdurch darf jedoch<br />

gegenüber <strong>de</strong>r Baubeschreibung keine Wertmin<strong>de</strong>rung entstehen. Der<br />

Prospekt enthält umfangreiche Angaben zu rechtlichen und steuerlichen<br />

Sachverhalten. Es wird seitens <strong>de</strong>s Prospektherausgebers empfohlen, dass<br />

sich die interessierten Anleger/Käufer zusätzlichen rechtlichen und steuerlichen<br />

Rat einholen.

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