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Systematische Aufgabenkritik in der nordrhein-westfälischen ...

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Professor Dr. Joachim Jens Hesse / Alexan<strong>der</strong> Götz<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong><strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungAuswertung <strong>der</strong> Aufgabenerhebung und Ansatzpunkte für dieNeuordnung <strong>der</strong> Kompetenz- und OrganisationsstrukturenUntersuchung im Auftrag <strong>der</strong> Staatskanzlei des Landes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen21. Dezember 2004Internationales Institut für Staats- und EuropawissenschaftenAnschriftBehrenstraße 34D-10117 Berl<strong>in</strong>KommunikationTelefon +49 (0) 30.2061.399-0Telefax +49 (0) 30.2061.399-9InternetEmailHomepagepost@<strong>in</strong>ternationales-<strong>in</strong>stitut.dewww.<strong>in</strong>ternationales-<strong>in</strong>stitut.de


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungInhalt(0) Executive Summary....................................................................................................... 3(1) Aufgabenstellung und Gang <strong>der</strong> Untersuchung ......................................................... 6(2) Prämissen........................................................................................................................ 7(3) Logik <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> ............................................................................................. 9(4) Systematisierung des Aufgabenbestandes ................................................................. 11(5) Identifikation von Verzichts-, Privatisierungs- undKommunalisierungspotenzialen ................................................................................. 16(a) Reformoptionen und Aufgabenmerkmale............................................................ 16(b) Option 1: Verzicht und materielle Privatisierung ................................................ 18(c) Option 2: Funktionale Privatisierung und Fremdvergabe.................................... 31(d) Option 3: Kommunalisierung............................................................................... 39(6) Ergebnis: Bildung von Schwerpunktbereichen und Ansatzpunktefür weitere Reformschritte.......................................................................................... 49Anlage 1:Anlage 2:Anlage 3:Anlage 4:Anlage 5:Anlage 6:Anlage 7:Anlage 8:Aufgabensystematik aus Globalbereichen, Hauptaufgabensowie staatlicher und kommunaler Haushaltsglie<strong>der</strong>ung .................... A.1-1Zuordnung von Hauptaufgaben und Hauptsachzielenzu den Behörden <strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ....................................................................... A.2-1Aufgabenerhebung NRW – überarbeitete Version (CD-ROM) .......... A.3-1Prüfliste 1 – Potenziell verzichtbare o<strong>der</strong> materiellprivatisierbare Aufgaben (nach Plausibilitätsprüfung) ........................ A.4-1Prüfliste 2 – Potenziell funktional privatisierbareAufgaben (nach Plausibilitätsprüfung) ................................................ A.5-1Prüfliste 3 – Potenziell kommunalisierbare Aufgaben(nach Plausibilitätsprüfung)................................................................. A.6-1Datenbank zur systematischen <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>westfälischenLandesverwaltung (CD-ROM).......................................A.7-1Beispiele für Kommunalisierungs- und Strukturbenchmark ............... A.8-1Seite 2 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(0) Executive Summary• Die vorliegende Untersuchung dient <strong>der</strong> Entwicklung e<strong>in</strong>er Logik für die <strong>Aufgabenkritik</strong>und dem Ausweis beson<strong>der</strong>s relevanter Schwerpunktbereiche für weitere Reformmaßnahmen.Hierzu wird mit Hilfe e<strong>in</strong>er eigenständigen Systematik die Aufgabendatenbankdes F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen ausgewertet. Im Mittelpunktstehen Verzichts-, Privatisierungs- und Kommunalisierungspotenziale. Zielist e<strong>in</strong>e nachhaltige Aufgabendiskussion, wobei bestimmte verwaltungspolitischePrämissen zu beachten s<strong>in</strong>d (Konzentration auf Kernaufgaben, umfassendes „Angebot“an die Kommunen, ke<strong>in</strong>e Diskussion <strong>der</strong> Landschaftsverbände o<strong>der</strong> Hochzonungkommunaler Zuständigkeiten, Ausklammerung bundesrechtlicher Vorgaben).• Für die <strong>Aufgabenkritik</strong> wird e<strong>in</strong> vierstufiges Verfahren angewandt, das sich an dempotenziellen Ausmaß <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Aufgabenverantwortung und-durchführung orientiert: (1) Verzicht/materielle Privatisierung, (2) Funktionale Privatisierungbei Erhalt <strong>der</strong> öffentlichen Gewährleistungs- und Regelungsverantwortung,(3) Kommunalisierung und (4) Konzentration des verbleibenden Organisationsbestandes<strong>der</strong> Landesverwaltung. Durch die chronologische Prüfung aller vierOptionen lassen sich aus dem Status quo die Strukturen e<strong>in</strong>er unverzichtbaren Aufgaben-und Territorialorganisation ableiten.• Die gewählte Aufgabensystematik verb<strong>in</strong>det Inhalte (Wirtschaft, Soziales usw.), Tätigkeitsprofile(Aufsicht, Vollzug usw.) und organisatorische Zuordnungen (Behörden).Zugrunde liegt dem e<strong>in</strong>e Systematik aus 28 Hauptaufgaben, die das komplexeDatenbankraster <strong>der</strong> Sachziele vere<strong>in</strong>facht und an klassische Ressortkategorien koppelt.H<strong>in</strong>zu treten e<strong>in</strong>e län<strong>der</strong>übergreifend anwendbare Begriffslehre (oberste, zentrale,obere, mittlere und untere Verwaltung) und die Zusammenfassung <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong>Datenbank benannten Instrumente. Im Ergebnis werden Aussagen möglich, wonachz. B. X % <strong>der</strong> Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Wirtschaftsverwaltung privatisiertund Y % des Vollzugs <strong>der</strong> unteren Landwirtschaftsverwaltung kommunalisiert werdenkönnen.• Den Reformoptionen ‘Verzicht’, ‘funktionalen Privatisierung’ und ‘Kommunalisierung’liegen die folgenden drei Haupthypothesen zugrunde:– Verzicht und materielle Privatisierung: Die Verantwortung für und Durchführung von Aufgaben,die nicht zum funktionsnotwendigen und/o<strong>der</strong> normativ vorgegebenen Kernbestand des öffentlichenHandelns zählen, s<strong>in</strong>d verzichtbar o<strong>der</strong> können materiell privatisiert werden.– Funktionale Privatisierung: Die Durchführung von Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentliche Verantwortungund Regelungskompetenz unverzichtbar s<strong>in</strong>d, kann Dritten und Privaten übertragen werden,wenn die betreffenden Tätigkeiten nach außen nicht an den Vollzug durch unmittelbar öffentlicheOrgane gebunden s<strong>in</strong>d, dabei ke<strong>in</strong>e politisch o<strong>der</strong> normativ unerwünschten Gestaltungsspielräumeseitens des Beauftragten bestehen und für die Erfüllung e<strong>in</strong> ausreichendes und angemessenqualifiziertes externes Angebotspotenzial vorhanden ist.– Kommunalisierung: Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentliche Verantwortung und Durchführung nicht verzichtbarist o<strong>der</strong> an Dritte bzw. Private übertragen werden kann, eignen sich für e<strong>in</strong>e Kommunalisierung,sofern sie mit Blick auf ihren räumlichen E<strong>in</strong>zugsbereich und ihre Adressaten o<strong>der</strong>aufgrund von fachlichen und prozeduralen Schnittstellen den bisherigen Wirkungskreis vonGeme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbänden berühren.• Mit Hilfe <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank enthaltenen Merkmalsausprägungen werden dieHaupthypothesen operationalisiert und anhand von Plausibilitätskontrollen über-Seite 3 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungprüft. Ergebnis s<strong>in</strong>d drei Prüflisten für potenziell verzichtbare, funktional privatisierbareund kommunalisierbare Aufgaben (Anlagen 4-6). Durch die quantitativeAuswertung <strong>der</strong> Datenbank und die Bemessung anhand von Stellenäquivalentenkönnen für jede Reformoption aufgabenscharfe Aussagen getroffen werden.• Demnach s<strong>in</strong>d 270 o<strong>der</strong> 6,7% aller Aufgaben mit 1.247,5 Stellen o<strong>der</strong> 0,4% des gesamtenLandespersonals potenziell verzichtbar o<strong>der</strong> materiell privatisierbar. Weitere555 Aufgaben (13,8%) mit 2.2165,5 Stellen (0,8%) s<strong>in</strong>d als zwischen<strong>in</strong>stanzlicheKompetenzen e<strong>in</strong>zustufen und könnten <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er Straffung <strong>der</strong> Aufbau- und Ablauforganisationteilweise wegfallen. Für e<strong>in</strong>e funktionale Privatisierung eigenensich 548 Aufgaben (13,5%) mit 188.934 Stellen, für e<strong>in</strong>e Kommunalisierung 891Zuständigkeiten (22,1%) mit 40.176 Stellen. Bei <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> dreiAufgabenkataloge wurde im Interesse <strong>der</strong> Vollständigkeit und e<strong>in</strong>heitlichen Methodikauf e<strong>in</strong>e möglichst umfängliche Erfassung geachtet. Deshalb sollten die e<strong>in</strong>zelnenBereiche vor <strong>der</strong> Umsetzung e<strong>in</strong>er empirischen und komparativen E<strong>in</strong>zelfallprüfungunterzogen werden. Die nachfolgende Aufzählung konzentriert sich auf dieDarstellung beson<strong>der</strong>s relevanter und quantitativ betroffener Schwerpunktbereiche.• Erhöhte Verzichts- und materielle Privatisierungspotenziale:– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Wirtschaftsverwaltung, Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben<strong>der</strong> zentralen Wirtschafts- und Arbeitsverwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> obersten und mittleren Kulturverwaltung– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Sozialverwaltung, Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Arbeits- undSozialverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wissenschafts- und Forschungsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> obersten Bildungsverwaltung, Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong>zentralen Bildungs- und Schulverwaltung– Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Gesundheitsverwaltung• Zwischen<strong>in</strong>stanzliche Zuständigkeiten, die <strong>in</strong>folge e<strong>in</strong>er Straffung <strong>der</strong> Aufbau- undAblauforganisation teilweise entfallen können:– Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> oberen Gesundheitsverwaltung– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> Oberen Forstverwaltung– Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> oberen Justizverwaltung– Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Schul- und Bildungsverwaltung– Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Sicherheits- und Ordnungsverwaltung– Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Bau-, Wohnungs- und Städtebauverwaltung sowie<strong>der</strong> mittleren Raumordnungsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Verkehrsverwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Umwelt- und Verbraucherschutzverwaltung– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Sozialverwaltung– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung• Kompetenzen und Verwaltungen mit erhöhten funktionalen Privatisierungspotenzialen:– Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Wirtschaftsverwaltung, Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben<strong>der</strong> zentralen WirtschaftsverwaltungSeite 4 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung– Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Bau- und Vermögensverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wissenschafts- und Forschungsverwaltung– Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Kulturverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Verkehrsverwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen und unteren Umweltverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> oberen und unteren Landwirtschaftsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Justizverwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Gesundheitsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren F<strong>in</strong>anzverwaltung– Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Forstverwaltung– Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en und F<strong>in</strong>anzverwaltung• Schwerpunktbereiche für e<strong>in</strong>e potenzielle Kommunalisierung (ohne zentrale undobere Behörden):– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren und unteren Arbeits-, Wirtschafts- und Sozialverwaltung– Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Umweltverwaltung, Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben<strong>der</strong> unteren Umweltbehörden– Unterstützungs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Raumordnungsverwaltung, Vollzugsaufgaben<strong>der</strong> mittleren Bauverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren allgeme<strong>in</strong>en und Son<strong>der</strong>ordnungsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Verkehrsverwaltung– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Sicherheits- und Ordnungsverwaltung (Polizei)– Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Gesundheits- und unteren Sozialverwaltung– Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Landwirtschafts-, Forst- und Verbraucherschutzverwaltung– Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Agrarordnungsverwaltung– Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Schulverwaltung• Fasst man die Ergebnisse <strong>der</strong> funktionalreformerischen Optionen zusammen, so lassensich sechs signifikante Reformfel<strong>der</strong> identifizieren:– Überprüfung des Aufgabenumfangs und <strong>der</strong> freiwilligen Zuständigkeiten <strong>der</strong> M<strong>in</strong>isterialverwaltung– Materielle o<strong>der</strong> verstärkte funktionale Privatisierung <strong>der</strong> zentralen Wirtschafts- und Arbeitsverwaltungsowie <strong>der</strong> Wissenschafts- und Forschungse<strong>in</strong>richtungen– Funktionale o<strong>der</strong> organisatorische Privatisierung von Aufgaben <strong>der</strong> Bau- und Vermögensverwaltung,<strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en sowie <strong>der</strong> Umwelt-, Forst-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzbehörden– Straffung und Verkürzung des Instanzenzugs <strong>der</strong> Fachverwaltungen (Bau-, Wohnungs-, Städtebau-,Raumordnungs-, Forst- und Umweltverwaltung als Beispiele)– Schaffung e<strong>in</strong>er separaten Behördenorganisation für Schul- und Polizeiverwaltung (möglichst<strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er erweiterten Kommunalisierung)– Umfassende Kommunalisierung unterer Behördenzuständigkeiten und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung verbleiben<strong>der</strong>staatlicher Aufgaben <strong>in</strong> vertikal <strong>in</strong>tegrierte Fach- o<strong>der</strong> bestehende MittelbehördenSeite 5 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(1) Aufgabenstellung und Gang <strong>der</strong> UntersuchungNach übere<strong>in</strong>stimmen<strong>der</strong> E<strong>in</strong>schätzung von Wissenschaft und Praxis stellt e<strong>in</strong>e systematischeAufgabenerfassung und -kritik die Grundlage für jede Funktional- und Verwaltungsstrukturreformdar. In Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen wurde zu diesem Zweck im Auftrag<strong>der</strong> Landesregierung e<strong>in</strong>e gut 4.000 Aufgaben umfassende Erhebung <strong>der</strong> Staatstätigkeit(Datenbank des F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums NRW) durchgeführt. Im Vergleich mit ähnlichenBestrebungen an<strong>der</strong>er Län<strong>der</strong> erweisen sich Ansatz und Ergebnis <strong>der</strong> Erhebung als anschlussfähigfür substantiellere Analysen; 1 dies bestätigt e<strong>in</strong> Vergleich mit <strong>der</strong> vom ISEfür das Saarland durchgeführten Erfassung aller dortigen Landes- und Kommunalaufgaben. 2Unter Berücksichtigung von verwaltungspolitischen Prämissen, die mit dem Auftraggeberabgestimmt wurden (Kap. 2), dient die vorliegende Untersuchung <strong>der</strong> Entwicklunge<strong>in</strong>er Logik für die <strong>Aufgabenkritik</strong> (Kap. 3). Sie soll <strong>in</strong> den Ausweis beson<strong>der</strong>s relevanterSchwerpunktbereiche für die weitere Reformdiskussion im Land münden. Dabei stehenzwei Arbeitsschritte im Mittelpunkt:• die Systematisierung des Aufgaben- und Organisationsbestandes (Kap. 4), wofür e<strong>in</strong>Raster zu def<strong>in</strong>ieren ist, das <strong>in</strong>haltliche, organisatorische und funktionale Aufgabencharakteristikamite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> verb<strong>in</strong>det, sich für Diskussionen auf <strong>der</strong> politischen Leitungsebeneeignet und die Kategorien <strong>der</strong> datenbankgestützten Aufgabenerhebunge<strong>in</strong>bezieht, sowie• die Auswertung <strong>der</strong> Datenbank im H<strong>in</strong>blick auf solche Aufgaben, die für e<strong>in</strong>en Verzicht,e<strong>in</strong>e Privatisierung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kommunalisierung <strong>in</strong> Frage kommen (Kap. 5).Im Ergebnis s<strong>in</strong>d als Schwerpunktbereiche diejenigen Aufgabenfel<strong>der</strong>, Leistungsartenund Verwaltungsebenen auszuweisen, die sich <strong>in</strong> beson<strong>der</strong>em Maße für die Diskussionvon Privatisierungs- und Dezentralisierungspotenzialen eignen. Anhand dieses funktionalreformerischenBefundes sollen Ansatzpunkte für e<strong>in</strong>e nachfolgende Reorganisation<strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung aufgezeigt werden (Kap. 6).1 Der <strong>in</strong>duktiv erhobene Aufgabenbestand <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung und se<strong>in</strong>e Darstellungnach Ressorts, verantwortlichen Organisationse<strong>in</strong>heiten, Hauptsachzielen, Zielgruppen, Instrumenten, <strong>in</strong>ternenwie externen Schnittstellen, Pflichtigkeit, Marktfähigkeit und Rechtsebenen erlaubt e<strong>in</strong>e mehrdimensionale Analyse(zu den verschiedenen Möglichkeiten und Ansätzen e<strong>in</strong>er vollständigen Aufgabenerhebung vgl. JoachimJens Hesse, Überprüfung <strong>der</strong> kommunalen Verwaltungsstrukturen im Saarland, Berl<strong>in</strong>, 2004, S. 23ff.). Aus diesemGrund sowie mit Blick auf den erheblichen Aufwand <strong>der</strong> Erfassung und die <strong>in</strong>zwischen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Landesverwaltungbekannte Systematik sollte mit <strong>der</strong> vorliegenden Datenbank gearbeitet werden, zum<strong>in</strong>dest mit Blick aufdie Fundierung und Ausarbeitung übergreifen<strong>der</strong> Richtungsentscheidungen. Dagegen bestehen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong>Systematik <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank verwandten Hauptsachziele seitens des Gutachters <strong>in</strong>soweit Vorbehalte, als siesich über alle Aufgaben und Behörden h<strong>in</strong>weg als ungleichgewichtig und vermutlich auch <strong>in</strong> Teilen als <strong>in</strong>haltlich<strong>in</strong>konsistent erweisen. Dies hat zur Folge, dass auf dieser Basis für e<strong>in</strong>zelne Organisationse<strong>in</strong>heiten nur e<strong>in</strong>geschränktsignifikante Tätigkeitsprofile angegeben werden können. Deshalb bevorzugt <strong>der</strong> Gutachter für die <strong>in</strong>haltlicheKategorisierung des Aufgabenbestandes die <strong>in</strong> Kap. 4 dargestellte Systematik, die sich aus <strong>der</strong> ressortmäßigenGeschäftsverteilung auf Ebene <strong>der</strong> obersten Landesbehörden ableitet. E<strong>in</strong>e weitere E<strong>in</strong>schränkung h<strong>in</strong>sichtlich<strong>der</strong> Datenqualität resultiert aus dem unterschiedlichen Konkretisierungsgrad <strong>der</strong> E<strong>in</strong>gabe. Hier hättee<strong>in</strong>e vorgeschaltete deduktive Erhebung möglicherweise zu exakteren und <strong>in</strong>sgesamt konsistenteren Ergebnissengeführt.2 Joachim Jens Hesse, a.a.O.Seite 6 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(2) PrämissenUm den Anwendungsbereich e<strong>in</strong>er umfassenden <strong>Aufgabenkritik</strong> e<strong>in</strong>zugrenzen und <strong>in</strong>nerhalbkonsensfähiger Zielkorridore bearbeiten zu können, wurden mehrere untersuchungsleitendePrämissen mit dem Auftraggeber abgestimmt. Sie sollen den Rahmenbed<strong>in</strong>gungendes Staats- und Verwaltungshandelns Rechnung tragen und die politischenGegebenheiten berücksichtigen:(A) Das Land (bzw. die Landesregierung) strebt e<strong>in</strong>e Konzentration auf die staatlichenKernaufgaben an. Deshalb sollen alle Zuständigkeiten auf Verzichts-, Privatisierungs-und Dezentralisierungspotenziale h<strong>in</strong> überprüft werden.(B) Das Land (bzw. die Landesregierung) ist dazu bereit, alle bislang staatlichen Aufgaben,die von <strong>der</strong> nachgeordneten Landesverwaltung wahrgenommen werden,den Kommunen zur Durchführung „anzubieten“, sofern dies ke<strong>in</strong>em <strong>der</strong> folgendenLeitsätze wi<strong>der</strong>spricht.(C) Die Aufgaben und <strong>der</strong> <strong>in</strong>stitutionelle Bestand <strong>der</strong> Landschaftsverbände werdengegenwärtig nicht <strong>in</strong> Frage gestellt und deshalb aus <strong>der</strong> weiteren Betrachtung ausgeklammert.3(D) Es f<strong>in</strong>det ke<strong>in</strong>e Hochzonung o<strong>der</strong> Zentralisierung bislang kommunaler Zuständigkeitenstatt. Dies gilt sowohl für die Kreisstufe als auch für den kreisangehörigenRaum. Ausnahmen s<strong>in</strong>d freiwillige Vor-Ort- und Kooperationslösungen im Rahmen<strong>der</strong> kommunalen Geme<strong>in</strong>schaftsarbeit.(E) Aufgrund <strong>der</strong> f<strong>in</strong>anziellen Lage des Landes und <strong>der</strong> Kommunen s<strong>in</strong>d Maßnahmenauszuschließen, die die Kosten <strong>der</strong> Aufgabenerledigung <strong>in</strong>sgesamt erhöhen. Diesgilt auch im Fall e<strong>in</strong>er Kommunalisierung von bislang staatlichen Zuständigkeiten.Bei e<strong>in</strong>er Aufgabenverlagerung auf die Kommunen steht deshalb maximal <strong>der</strong> bislangdurch staatliche Organe getätigte Sach- und Personalaufwand zur Verfügung.(F) Aufgaben und zugehörige Verwaltungsteile, für <strong>der</strong>en Neuordnung Bundesrechtverän<strong>der</strong>t werden muss, s<strong>in</strong>d (vorerst) zurückzustellen (Agrarordnungsverwaltung,Grundbuchämter bei den Amtsgerichten und Versorgungsverwaltung als Beispiele);sofern hierzu im E<strong>in</strong>zelfall Konsens erzielt werden kann, wären entsprechendeBundesrats<strong>in</strong>itiativen möglichst im Konsens mit an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n voranzutreiben.(G) E<strong>in</strong>e weitere Konzentration und funktionale Bündelung von staatlichen Zuständigkeitenim Rahmen <strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung soll erst im Anschluss ane<strong>in</strong>e verstärkte Privatisierung und Kommunalisierung diskutiert werden; dabei istanzustreben, Schnittstellen abzubauen, die Effizienz durch Synergieeffekte zu erhöhenund die ressortübergreifende Effektivität des Staats- und Verwaltungshandelns<strong>in</strong>sgesamt zu verbessern.3 Als abweichende Me<strong>in</strong>ung zur Funktion und zum Aufgabenumfang <strong>der</strong> Landschaftsverbände siehe JoachimJens Hesse, Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Berl<strong>in</strong>/Düsseldorf 1999.Seite 7 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(H) Die Bereiche Polizei, Schule, Hochschulen und F<strong>in</strong>anzen werden aufgrund e<strong>in</strong>erbeschränkten Datenlage und aktueller Reformvorhaben von den weiteren Betrachtungenweitgehend ausgenommen. Entsprechende Tätigkeiten f<strong>in</strong>den nur dann Berücksichtigung,wenn sie sich aufgrund ihres spezifischen Profils o<strong>der</strong> <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>enBedeutung für e<strong>in</strong>zelne Behörden zu e<strong>in</strong>er Analyse im Zusammenhang mitan<strong>der</strong>en Aufgaben und Funktionen eignen.Seite 8 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(3) Logik <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong>Aus den vorgenannten Maßstäben lässt sich e<strong>in</strong>e Logik <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> ableiten. Siefolgt den gängigen Zielen und Kriterien e<strong>in</strong>er nachhaltigen Staatsreform (Konzentrationauf Kernaufgaben, erhöhte Wirtschaftlichkeit, verbesserte Wirkungsweisen, mehr OrtsundBürgernähe usw.). 4 So s<strong>in</strong>d die gegebenen Strukturen und Zuständigkeiten im Rahmene<strong>in</strong>es chronologischen Verfahrens gesamthaft zu überprüfen (s. Abb. 1). Es gründetauf <strong>der</strong> Annahme, dass alle Aufgaben verzichtbar bzw. <strong>in</strong> an<strong>der</strong>er Form wahrnehmbarse<strong>in</strong> könnten, weshalb für ihre bisherige organisatorische Zuordnung e<strong>in</strong>e Beweislastumkehrgilt: Nur wenn <strong>der</strong> Aufgabenverzicht o<strong>der</strong> die materielle Privatisierung, dieFremdvergabe, die Kommunalisierung und e<strong>in</strong>e horizontale o<strong>der</strong> vertikale Integrationaus Fach- o<strong>der</strong> Effizienzgesichtspunkten ausscheiden, kommt für die betreffenden Zuständigkeitene<strong>in</strong> Verbleib im bisherigen Verwaltungszusammenhang <strong>in</strong> Betracht. Undschließlich steht auch diese letzte Option unter dem Vorbehalt, dass bei e<strong>in</strong>er weitgehendenVerän<strong>der</strong>ung des jeweiligen organisatorischen Umfeldes Restaufgaben nichtmehr die Existenz eigenständiger Behörden rechtfertigen. Auf diese Weise wird mitdem skizzierten Verfahren aus dem vorhandenen Bestand die Struktur e<strong>in</strong>er unverzichtbarenund zukunftsfähigen Aufgaben- und Territorialorganisation herausdestilliert.Abbildung 1: Logik und Optionen <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong>MateriellePrivatisierungStatus quo 1(heutige Organisation<strong>der</strong> Landesaufgaben)FunktionalePrivatisierungStatusquo 2KommunalisierungStatusquo 3Horizontale/vertikaleIntegrationStatusquo 4Status quo Neu(künftige Organisation<strong>der</strong> Landesaufgaben)4 Vgl. hierzu für den Fall Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen Joachim Jens Hesse, Regierungs- und Verwaltungsreform <strong>in</strong>Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen. E<strong>in</strong>e Zwischenbilanz und Bewertung von Regierungs- wie Oppositionsvorschlägen, Berl<strong>in</strong>2003; Jörg Bogumil, Christoph Reichard, Patricia Siebart, Gutachten zur Verwaltungsstrukturreform <strong>in</strong> NRW,<strong>in</strong>: Schriftenreihe <strong>der</strong> Stiftung Westfalen-Initiative, Ibbenbühren, 2004.Seite 9 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungDie <strong>in</strong> Abb. 1 veranschaulichte Abfolge <strong>der</strong> e<strong>in</strong>zelnen Analyseschritte orientiert sich andem potenziellen Ausmaß <strong>der</strong> mit ihnen verbundenen Verän<strong>der</strong>ungen bei <strong>der</strong> Aufgabenverantwortungund -durchführung:• Als am weitgehendsten stellt sich <strong>der</strong> Verzicht auf bzw. die materielle Privatisierungvon bislang öffentlichen Leistungen und E<strong>in</strong>richtungen dar, da mit dieser Optionsowohl die Aufgabenverantwortung als auch die Durchführung aus dem öffentlichenBereich ausscheiden.• Sofern sich diese vollständige Entledigung aufgrund normativer Vorgaben, politischerPrioritäten o<strong>der</strong> funktionaler Notwendigkeiten als nicht gangbar erweist, ist zufragen, ob bei e<strong>in</strong>er Beibehaltung <strong>der</strong> öffentlichen Verantwortung und Regelungskompetenz<strong>der</strong> Vollzug Dritten, und hier vor allem Privaten, übertragen werden kann(funktionale Privatisierung). 5• Die auch hiernach verbleibenden Zuständigkeiten s<strong>in</strong>d auf ihre Kommunalisierungh<strong>in</strong> zu überprüfen, wobei die <strong>in</strong> Kap. 2 def<strong>in</strong>ierte Prämisse für die Wirtschaftlichkeite<strong>in</strong>er solchen Dezentralisierung beachtet werden muss (Prämisse E).• Erst nach <strong>der</strong> Analyse <strong>der</strong> vorgenannten, im Rahmen dieser Untersuchung bevorzugtzu betrachtenden Optionen, stellt sich die Frage nach e<strong>in</strong>er stärkeren horizontalenund/o<strong>der</strong> vertikalen Konzentration des Aufgaben- und Organisationsbestandes. Jenseits<strong>der</strong> dabei zum Tragen kommenden verwaltungspolitischen Ziele und Interessendürften Ausmaß und bereichsspezifische Intensität <strong>der</strong> vorangehenden <strong>Aufgabenkritik</strong>das Ergebnis nachfolgen<strong>der</strong> Strukturanpassungen entscheidend prägen. 6Bei <strong>der</strong> Auswertung <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Aufgabendatenbank und <strong>der</strong> Erstellungvon drei Prüflisten (Verzicht/materielle Privatisierung, funktionale Privatisierungund Kommunalisierung) orientiert sich <strong>der</strong> Gutachter an dem dargestellten Verfahren.Er unterscheidet jeweils zwischen Aufgaben, auf die die Kriterien des betreffenden A-nalyseschrittes zutreffen (Prüflisten; s. Anlagen 4-6), und Zuständigkeiten, für die diebetrachtete Reformoption irrelevant ist. Letztere werden <strong>in</strong> den darauf folgenden Untersuchungsschrittenerneut geprüft, bis e<strong>in</strong>e adäquate Zuordnung gefunden ist. Im Extremfallkann dies zum Erhalt des Status quo führen, also zur Fortschreibung <strong>der</strong> bisherigenKompetenz- und Organisationsstruktur. Die Formulierung <strong>der</strong> zugrunde liegendenHypothesen und ihre Operationalisierung werden <strong>in</strong> Kap. 5 a erläutert.5 Als Privatisierungskriterien können je nach politisch-normativer Orientierung unterschiedliche Maßstäbe herangezogenwerden. Hierfür bieten sich die aus dem öffentlichen Wirtschaftsrecht bekannten Kategorien <strong>der</strong> sog.Subsidiaritätsklauseln an. Die weitgehendste Anfor<strong>der</strong>ung wäre demnach, dass e<strong>in</strong>e Privatisierung zu erfolgenhat, sofern e<strong>in</strong> öffentlicher Träger den mit e<strong>in</strong>er Aufgabe verfolgten Zweck nicht besser und wirtschaftlicher alsDritte erfüllen kann. Zu e<strong>in</strong>em ger<strong>in</strong>geren Privatisierungsdruck würde die Vorgabe führen, dass Private e<strong>in</strong>zubeziehens<strong>in</strong>d, wenn sie ebenso gut und wirtschaftlich die betreffenden Leistungen erbr<strong>in</strong>gen können. Das im S<strong>in</strong>nee<strong>in</strong>er privaten Erledigung restriktivste Kriterium könnte sich schließlich an den kommunalrechtlichen BestimmungenNordrhe<strong>in</strong>-Westfalens orientieren (§ 107 Abs. 1 Nr. 3 GO NRW), wonach e<strong>in</strong>e Wahrnehmung durchPrivate und Dritte nur dann geboten ist, wenn diese besser und wirtschaftlicher als die bislang zuständigen öffentlichenTräger arbeiten.6 Hätten die vorangegangene Privatisierung und Kommunalisierung zur Folge, dass z. B. e<strong>in</strong>e e<strong>in</strong>zelne obereLandesbehörde wesentliche Teile ihres bisherigen Tätigkeitsbereichs verliert, so wäre zu fragen, ob e<strong>in</strong>e Fusionmit an<strong>der</strong>en E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> gleichen Stufe, die Anglie<strong>der</strong>ung an das zuständige M<strong>in</strong>isterium o<strong>der</strong> aber dieIntegration <strong>in</strong> die Mittel<strong>in</strong>stanzen verwaltungsökonomisch s<strong>in</strong>nvollere Lösungen darstellen würden.Seite 10 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(4) Systematisierung des AufgabenbestandesIm Folgenden stellt <strong>der</strong> Gutachter e<strong>in</strong>e Systematik vor, die anhand gebräuchlicher politischerund organisatorischer Kategorien die hohe Komplexität <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbankerfassten 4037 Aufgaben und 43 Hauptsachziele reduziert. Hierbei wird auf Wunschdes Auftraggebers e<strong>in</strong>e Glie<strong>der</strong>ung gewählt, die e<strong>in</strong>en differenzierten Län<strong>der</strong>vergleichnach Aufgaben und Organisationse<strong>in</strong>heiten ermöglicht. Zugleich soll die Anschlussfähigkeitan die Struktur <strong>der</strong> Datenbank gewahrt bleiben, also je<strong>der</strong>zeit die Übersetzbarkeit<strong>in</strong> die Glie<strong>der</strong>ung nach Hauptsachzielen, Funktionsmerkmalen, und Zielgruppengegeben se<strong>in</strong>.Als Untersuchungse<strong>in</strong>heiten bieten sich hierfür adm<strong>in</strong>istrative Zuständigkeiten an, worunterdie Verb<strong>in</strong>dung aus den Aufgaben<strong>in</strong>halten und Sachzielen mit den jeweils verantwortlichenAufgabenträgern und Verwaltungsorganen verstanden wird. 7 Diese Merkmalskomb<strong>in</strong>ationwird um funktionale Charakteristika ergänzt, die die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbankerfassten Instrumente des Verwaltungshandelns aggregieren. Demnach besteht die vorgeschlageneAufgabensystematik aus drei Komponenten:• dem Aufgaben<strong>in</strong>halt (sachlicher Gegenstand und Bezug e<strong>in</strong>er Tätigkeit: Wirtschaft,Soziales, Wissenschaft usw.),• dem Aufgabentypus (Funktion und <strong>in</strong>strumenteller Charakter e<strong>in</strong>er Tätigkeit) sowie• <strong>der</strong> organisatorischen Zuordnung e<strong>in</strong>er Aufgabe (Kennzeichnung <strong>der</strong> verantwortlichenVerwaltungsebene e<strong>in</strong>schließlich ihrer räumlichen Zuständigkeit und <strong>in</strong>stanzlichenPosition im adm<strong>in</strong>istrativen Gefüge).Für die <strong>in</strong>haltliche Dimension greift <strong>der</strong> Gutachter auf die klassischen Kategorien <strong>der</strong>m<strong>in</strong>isteriellen Geschäftsverteilung zurück. Dies erlaubt die Bezugnahme auf die Datenbank,<strong>in</strong> <strong>der</strong> die Ressortzugehörigkeit je<strong>der</strong> Aufgabe ausgewiesen ist. Darüber h<strong>in</strong>aus istdie entsprechende Glie<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> politischen Praxis vertraut. So greifen alle Län<strong>der</strong> bei<strong>der</strong> Bezeichnung von M<strong>in</strong>isterien auf e<strong>in</strong>en bestimmten Kanon von fachpolitischenTerm<strong>in</strong>i zurück (M<strong>in</strong>isterien für F<strong>in</strong>anzen, Inneres, Inneres und Sport, Justiz usw.).Hieran wie<strong>der</strong>um orientiert sich <strong>der</strong> parlamentarische Betrieb, <strong>in</strong>dem er e<strong>in</strong>e zumeistspiegelbildliche Ausschusse<strong>in</strong>teilung etabliert. Schließlich korrespondieren damit auchdie bundese<strong>in</strong>heitlichen Funktionsziffern <strong>der</strong> kameralen Haushaltssystematik, worübere<strong>in</strong> unmittelbarer Vergleich mit den Gegebenheiten <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Län<strong>der</strong>n möglich wird.Der Vorteil dieses Glie<strong>der</strong>ungsansatzes liegt vor allem dar<strong>in</strong>, dass sich auf dieser Basisalle relevanten Aufgaben <strong>in</strong> ihrem organisatorischen Zusammenhang und <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dungmit <strong>der</strong> ressortpolitischen Verantwortung darstellen lassen.Mit Hilfe e<strong>in</strong>es Quer- und Längsschnittvergleichs hat <strong>der</strong> Gutachter 28 Hauptaufgaben(HA ISE ) identifiziert, die dem oben formulierten Anspruch genügen. 8 Sie lassen sich zu7 Vgl. hierzu die methodischen Ausführungen bei Joachim Jens Hesse, Überprüfung <strong>der</strong> kommunalen Verwaltungsstrukturenim Saarland, Berl<strong>in</strong>, 2004, S. 27ff.; Cor<strong>in</strong>na Miller, Alexan<strong>der</strong> Götz, Überprüfung <strong>der</strong> kommunalenVerwaltungsstrukturen im Saarland: Auftrag, Untersuchungsprogramm, Methodik, <strong>in</strong>: SaarländischeKommunalzeitschrift, 3/2004, S. 50-55.8 Joachim Jens Hesse, Alexan<strong>der</strong> Götz, Staatsreform <strong>in</strong> Deutschland. Das Beispiel <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> (I), <strong>in</strong>: ZSE 1/4(2003), S. 586ff.Seite 11 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungacht Globalbereichen 9 zusammenfassen (s. Abb. 2). In Anlage 1 wurden die dargestelltenKategorien mit den Glie<strong>der</strong>ungs- und Funktionsziffern <strong>der</strong> staatlichen und kommunalenHaushaltsglie<strong>der</strong>ung synchronisiert. Anlage 2 ordnet die 28 Hauptaufgaben dene<strong>in</strong>zelnen Landesbehörden sowie den <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank erfassten Hauptsachzielen zu. 10Abbildung 2: Systematik aus 28 Hauptaufgaben und acht GlobalbereichenHauptaufgaben (ISE)Globalbereiche (ISE)HA ISE Bezeichnung Nr. Bezeichnung1 Politische Führung2 Allgeme<strong>in</strong>e VerwaltungIFührung, Organisation und F<strong>in</strong>anzen3 Justiz II Justiz4 F<strong>in</strong>anzen und Vermögen5 Auswärtige AngelegenheitenI(noch Führung, Organisation und F<strong>in</strong>anzen)6 Verteidigung III Verteidigung7 Öffentliche Sicherheit und Ordnung IV Sicherheit und Ordnung8 Energieordnung V Son<strong>der</strong>ordnung9 Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste VI Dase<strong>in</strong>svorsorge10 Wirtschaft VIV11 Verkehr VVI12 Bauen, Wohnen und Städtebau VVII(noch Dase<strong>in</strong>svorsorge)(noch Son<strong>der</strong>ordnung, sofern Aufgaben <strong>der</strong> Gewerbeaufsichtund des Bergwesens)(noch Son<strong>der</strong>ordnung)(noch Dase<strong>in</strong>svorsorge, sofern Trägerschaft von Infrastrukturund E<strong>in</strong>richtungen)(noch Son<strong>der</strong>ordnung)(noch Dase<strong>in</strong>svorsorge, sofern Trägerschaft von Infrastrukturund Betrieben)(noch Führung, Organisation und F<strong>in</strong>anzen, sofernöffentlicher Hochbau und Liegenschaftsmanagement)13 Raumordnung und Landesentwicklung14 Umwelt und NaturschutzV(noch Son<strong>der</strong>ordnung)15 Forsten VVI(noch Son<strong>der</strong>ordnung, sofern Aufgaben <strong>der</strong> Forstaufsicht)(noch Dase<strong>in</strong>svorsorge, sofern Aufgaben <strong>der</strong> Forstwirtschaft)16 Ländliche Entwicklung17 Landwirtschaft18 Ernährung und Verbraucherschutz(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)V(noch Son<strong>der</strong>ordnung)9 (I) Führung, Organisation und F<strong>in</strong>anzen; (II) Justiz; (III) Verteidigung; (IV) Sicherheit und Ordnung; (V) Son<strong>der</strong>ordnung;(VI) Dase<strong>in</strong>svorsorge; (VII) Soziales und Arbeit; (VIII) Kultus.10 Zur Orientierung ist <strong>in</strong> Anlage 2 für jede Behörde die summierte Personalausstattung aller Aufgaben je Hauptsachzielaufgeführt. Die betreffenden Hauptsachziele wurden <strong>der</strong> Stellenzahl nach angeordnet. Auf diese Weiselassen sich Umfang und Bedeutung e<strong>in</strong>es Hauptsachziels und die <strong>der</strong> darunter gefassten Aufgaben bemessen.Seite 12 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)Hauptaufgaben (ISE)Globalbereiche (ISE)HA ISE Bezeichnung Nr. Bezeichnung19 Gesundheit VVI20 Arbeit VIIV(noch Son<strong>der</strong>ordnung)(noch Dase<strong>in</strong>svorsorge, sofern E<strong>in</strong>richtungen und Maßnahmen<strong>der</strong> Gesundheitspflege)Soziales und Arbeit(noch Son<strong>der</strong>ordnung, sofern Aufgaben des Arbeitsschutzes)21 Soziales22 Frauen23 Familie24 Jugend (e<strong>in</strong>schließlich K<strong>in</strong><strong>der</strong>)VII(noch Soziales und Arbeit)25 Sport und Erholung VI (noch Dase<strong>in</strong>svorsorge)26 Schule und Bildung VIII Kultus27 Wissenschaft und Forschung28 Kultur und Kulturpflege V (noch Son<strong>der</strong>ordnung, sofern Aufgaben des behördlichenDenkmalschutzes)Mit Hilfe <strong>der</strong> dargestellten E<strong>in</strong>teilung können die Ergebnisse <strong>der</strong> Detailanalyse, die <strong>in</strong>Kap. 5 für die Privatisierungs- und Kommunalisierungspotenziale vorgenommen wird,zu größeren handhabbaren Aufgabenblöcken zusammengefasst und ressortbezogen diskutiertwerden (z. B. X % <strong>der</strong> staatlichen Verkehrsverwaltung können privatisiert undY % <strong>der</strong> Sozialverwaltung kommunalisiert werden). Zugleich lassen sich diese Angabenbis auf die Ebene e<strong>in</strong>zelner Kompetenzen herunterbrechen.Für die funktionale Charakterisierung des Aufgabenbestandes werden die <strong>in</strong>strumentellenMerkmale <strong>der</strong> Erhebung zu drei Kategorien zusammengefasst. Im Vor<strong>der</strong>grund stehendabei die Qualität des jeweiligen Verwaltungshandelns und die Bedeutung für diegesamtstaatliche Aufgabenerledigung; Abb. 3 ordnet dem die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank erfasstenInstrumente zu.Abbildung 3: Funktionsmerkmale des AufgabenbestandesFunktionsmerkmaleSteuerungVollzugUnterstützungLeitung; Planung; AufsichtInstrumente (Datenbank)Vollzug <strong>der</strong> Ordnungs- und E<strong>in</strong>griffsverwaltung; Vollzug <strong>der</strong>(Gewähr-)Leistungsverwaltung; sonstiger Vollzug; GerichtsentscheidungenFachliche Mitwirkung; fiskalisches und <strong>in</strong>nerdienstliches HandelnIn Verb<strong>in</strong>dung mit <strong>der</strong> oben erläuterten ressortmäßigen Kennzeichnung kann nun e<strong>in</strong>e<strong>in</strong>strumentelle Konkretisierung <strong>der</strong> Aufgabenbeschreibung erfolgen. Dies gestattet Aussagen,wonach z. B. X % <strong>der</strong> Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> Allgeme<strong>in</strong>en VerwaltungSeite 13 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungverzichtbar s<strong>in</strong>d, während Y % <strong>der</strong> Vollzugsaufgaben <strong>in</strong> diesem Bereich kommunalisiertwerden können.Zuletzt geht es darum, etwaige Unterschiede herauszuarbeiten, die sich aus <strong>der</strong> gegenwärtigenorganisatorischen Zuordnung ableiten. Hierzu greift <strong>der</strong> Gutachter auf e<strong>in</strong>evon ihm entwickelte Systematik <strong>in</strong>stitutioneller Verwaltungs- und Behördentypen zurück.11 Sie stellt den Zusammenhang mit räumlichen und <strong>in</strong>stanzlichen Charakteristikaher und ist für die Term<strong>in</strong>i <strong>der</strong> fach- und organisationsgesetzlichen Bestimmungen anschlussfähig.Bezogen auf die zugrunde liegenden Aufgaben ergeben sich daraus Zuständigkeiten,wobei zwischen fünf Kategorien unterschieden wird:• Aufgaben <strong>der</strong> obersten Verwaltung werden <strong>in</strong> den M<strong>in</strong>isterien für das gesamte Landwahrgenommen (Kennzeichnung: LM).• Aufgaben <strong>der</strong> zentralen Verwaltung werden von Behörden und E<strong>in</strong>richtungen erledigt,die den M<strong>in</strong>isterien unterstehen, denen ke<strong>in</strong>e weiteren Verwaltungse<strong>in</strong>heitenunterstellt s<strong>in</strong>d und die ihre Kompetenzen ebenfalls für das gesamte Land ausüben(Kennzeichnung: LZ).• Aufgaben <strong>der</strong> oberen Verwaltung beziehen sich erneut auf das gesamte Land undwerden von den M<strong>in</strong>isterien nachgeordneten Behörden ausgeführt; im Unterschiedzu zentralen E<strong>in</strong>richtungen s<strong>in</strong>d ihnen jedoch weitere Verwaltungse<strong>in</strong>heiten nachgeordnet(Kennzeichnung: LO).• Aufgaben <strong>der</strong> mittleren Verwaltung s<strong>in</strong>d den Mittel<strong>in</strong>stanzen zugeordnet, die sichvon oberen Behörden dadurch unterscheiden, dass sie jeweils nur für e<strong>in</strong>en Teil desLandes zuständig s<strong>in</strong>d (Kennzeichnung: MB).• Aufgaben <strong>der</strong> unteren Verwaltung fallen <strong>in</strong> die Zuständigkeit von unteren Behörden,die e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Behörde nachgeordnet s<strong>in</strong>d (M<strong>in</strong>isterien, Ober- und Mittelbehörden),denen ke<strong>in</strong>e weiteren staatlichen E<strong>in</strong>richtungen nachfolgen und die jeweils nure<strong>in</strong>en Teil des Landes abdecken (Kennzeichnung: LU).Abbildung 4: Komb<strong>in</strong>ation <strong>in</strong>haltlicher, funktionaler und organisatorischer MerkmaleFunktion / Instrument Organisation InhaltSteuerungsaufgaben <strong>der</strong>Vollzugsaufgaben <strong>der</strong>Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong>oberstenzentralenoberenmittlerenunterenF<strong>in</strong>anzverwaltungVerkehrsverwaltungGesundheitsverwaltung(...)Verwaltung11 Joachim Jens Hesse, Alexan<strong>der</strong> Götz, a.a.O.Seite 14 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungDurch die Komb<strong>in</strong>ation aller drei Merkmalskategorien (<strong>in</strong>haltlich, funktional und organisatorisch)können auf e<strong>in</strong>em angemessen Abstraktionsniveau „trennscharfe“ Aufgabenblöckediskutiert und bei Bedarf <strong>in</strong> e<strong>in</strong>zelne Zuständigkeiten ausdifferenziert werden.Auf diese Weise lassen sich <strong>in</strong> Kapitel 6 Schwerpunktbereiche def<strong>in</strong>ieren, die fürbestimmte Reformoptionen beson<strong>der</strong>s geeignet s<strong>in</strong>d; die Formulierung entsprechen<strong>der</strong>Ergebnisse ist <strong>in</strong> Abb. 4 schematisch dargestellt.Mit Hilfe dieses Begriffs<strong>in</strong>strumentariums werden schließlich Aussagen möglich, wonachetwa X % <strong>der</strong> Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Verkehrsverwaltung kommunalisierbars<strong>in</strong>d, während sich z. B. Y % <strong>der</strong> Aufsichtsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Ordnungs- undSicherheitsverwaltung als verzichtbar erweisen. Berücksichtigt man die organisatorischeDimension, be<strong>in</strong>halten solche Ergebnisse auch strukturelle Implikationen. Sofernetwa <strong>der</strong> Großteil <strong>der</strong> relevanten Vollzugskompetenzen e<strong>in</strong>er Behörde von Verzicht,Privatisierung o<strong>der</strong> Kommunalisierung betroffen ist, stellt sich die Frage, <strong>in</strong>wieweitverbleibende Steuerungs- und Unterstützungstätigkeiten überhaupt noch erfor<strong>der</strong>licho<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest, ob sie <strong>in</strong> <strong>der</strong> bisherigen Organisationsform s<strong>in</strong>nvoll angesiedelt s<strong>in</strong>d.Damit markieren die angesprochenen Sekundäreffekte <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> den Übergangzur organisationsbezogenen Strukturkritik.Seite 15 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(5) Identifikation von Verzichts-, Privatisierungs- und Kommunalisierungspotenzialen(a)Reformoptionen und AufgabenmerkmaleDie Identifikation von Verzichts-, Privatisierungs- und Kommunalisierungspotenzialenfolgt gängigen Hypothesen und Erkenntnissen <strong>der</strong> Verwaltungswissenschaft und adm<strong>in</strong>istrativenPraxis. Sie werden anhand <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank verfügbaren Merkmale operationalisiertund e<strong>in</strong>er ersten Plausibilitätsprüfung unterzogen. 12 Das primäre Ergebnisist für jeden <strong>der</strong> drei folgenden Arbeitsschritte e<strong>in</strong>e Liste von Aufgaben, die unter denGesichtpunkten des Verzichts und <strong>der</strong> materiellen Privatisierung, <strong>der</strong> Fremdvergabeo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Kommunalisierung diskutiert werden können. Da dieser deduktiv vorgenommenenAuswahl ke<strong>in</strong>e empirischen Detailuntersuchungen (Vergleiche, Interviews, Output-Analysenusw.) zugrunde liegen, werden die entsprechenden Zusammenstellungenals Prüflisten gekennzeichnet. Der letztendlichen Entscheidung, ob die ausgewiesenenReformoptionen realisiert werden können, muss deshalb e<strong>in</strong>e geson<strong>der</strong>te Betrachtungdes E<strong>in</strong>zelfalls unter Beteiligung <strong>der</strong> verantwortlichen Fachstellen vorangehen.Jede <strong>der</strong> drei Prüflisten und ihre Fragestellung beruhen auf je e<strong>in</strong>er Haupthypothese:• Verzicht und materielle Privatisierung: Die Verantwortung für und Durchführungvon Aufgaben, die nicht zum funktionsnotwendigen und/o<strong>der</strong> normativ vorgegebenenKernbestand des öffentlichen Handelns zählen, s<strong>in</strong>d verzichtbar o<strong>der</strong> könnenmateriell privatisiert werden.• Funktionale Privatisierung: Die Durchführung von Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentlicheVerantwortung und Regelungskompetenz unverzichtbar s<strong>in</strong>d, kann Dritten und Privatenübertragen werden, wenn die betreffenden Tätigkeiten nach außen nicht anden Vollzug durch unmittelbar öffentliche Organe gebunden s<strong>in</strong>d, dabei ke<strong>in</strong>e politischo<strong>der</strong> normativ unerwünschten Gestaltungsspielräume seitens des Beauftragtenbestehen und für die Erfüllung e<strong>in</strong> ausreichendes und angemessen qualifiziertesexternes Angebotspotenzial vorhanden ist.• Kommunalisierung: Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentliche Verantwortung und Durchführungnicht verzichtbar ist o<strong>der</strong> an Dritte bzw. Private übertragen werden kann, eignensich für e<strong>in</strong>e Kommunalisierung, sofern sie mit Blick auf ihren räumlichen E<strong>in</strong>zugsbereichund ihre Adressaten o<strong>der</strong> aufgrund von fachlichen und prozeduralenSchnittstellen den bisherigen Wirkungskreis von Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbändenberühren.Abb. 5 ordnet den sich daraus ergebenden Reformoptionen die jeweils als relevant angenommenenMerkmalsausprägungen <strong>der</strong> Datenbank zu. Sie werden <strong>in</strong> unterschiedlichenKomb<strong>in</strong>ationen als Konkretisierung <strong>der</strong> Haupthypothese auf die vorhandenen Informationenangewandt. Die auf diese Weise generierten Listen werden daraufh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>erersten Plausibilitätskontrolle unterzogen, wobei offensichtlich fehlerhafte o<strong>der</strong> im12 Es wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass alle Schlussfolgerungen dieser Untersuchung auf den Informationenberuhen, die aus <strong>der</strong> Datenbank generiert werden können. Insofern ist <strong>der</strong> Gutachter von den gegebenenMerkmalskategorien und <strong>der</strong> Annahme abhängig, dass die Variablen von den betreffenden Mitarbeitern korrekt<strong>in</strong>terpretiert und angewandt worden s<strong>in</strong>d.Seite 16 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungAbbildung 5: Aufgabenmerkmale und ReformoptionenMerkmalOptionVerzicht / MateriellePrivatisierungFunktionalePrivatisierungKommunalisierungBehördentypusZielgruppen- Grundsätzlich <strong>in</strong>different - Grundsätzlich <strong>in</strong>different- Vorrang <strong>der</strong> unteren undmittleren sowie <strong>der</strong> oberenLandesverwaltung- Vorrang <strong>der</strong> unmittelbaren undortsnahen Publikumsbezüge(Alle, Erwachsene, Frauen,K<strong>in</strong><strong>der</strong> und Jugendliche, Privatpersonen,Senioren, Kle<strong>in</strong>undMittelunternehmen, Beliehene,Kle<strong>in</strong>stunternehmen, Unternehmen/Unternehmer)Instrumente - Zwischen<strong>in</strong>stanzliche Aufsichtsbefugnisse<strong>der</strong> oberenund mittleren Behörden (e<strong>in</strong>schließlichWi<strong>der</strong>spruchsverfahren)- Fiskalisches und <strong>in</strong>nerdienstlichesHandeln- Fachliche Mitwirkung- Vollzug (Vorrang bei Aufgabenohne Ermessen und mitfachtechnischem Gepräge)- Grundsätzlich jeglicher Vollzug,<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e wenn an<strong>der</strong>eMerkmale erfüllt s<strong>in</strong>d- Planung im Zusammenhangmit raumbezogenen Maßnahmenund Aufgabenbereichen(Verkehr, Umwelt, Natur usw.)- Leitung und Planung, sofernaufgrund materieller Verän<strong>der</strong>ungenim AufgabenbereichbetroffenInterneSchnittstellen- Grundsätzlich <strong>in</strong>different- Grundsätzlich <strong>in</strong>different- Grundsätzlich <strong>in</strong>differentExterneSchnittstellen- Kommunen <strong>in</strong> NRWPflichtigkeit - Freiwillige Aufgaben- potenziell: Pflichtaufgabenaufgrund von Landesrecht undsofern durch höherrangigesRecht nicht ausgeschlossen- Grundsätzlich <strong>in</strong>different(Vorrang <strong>der</strong> pflichtigen Aufgaben,da ansonsten verzichto<strong>der</strong>privatisierbar)Marktfähigkeit- Außerhalb <strong>der</strong> öffentlichenVerwaltung wahrnehmbar (o<strong>der</strong>bereits privatisiert)- In Teilen o<strong>der</strong> vollständigaußerhalb <strong>der</strong> öffentlichenVerwaltung wahrnehmbar(o<strong>der</strong> bereits privatisiert)- Grundsätzlich <strong>in</strong>different(Vorrang <strong>der</strong> nur durch die öffentlicheVerwaltung wahrnehmbarenAufgaben, da ansonstenverzicht- o<strong>der</strong> privatisierbar)Rechtsebene - Grundsätzlich <strong>in</strong>different, sofern Reformoption nicht im E<strong>in</strong>zelfall aufgrund höherrangigen Rechtsausgeschlossen- Mittelfristig/perspektivisch, sofern aufgrund höherrangigen Rechts ausgeschlossen:‣ Lösbare bzw. kündbare Verträge und Abkommen als Rechtsgrundlage‣ Bundesrecht, sofern auf dem Wege e<strong>in</strong>er Bundesrats<strong>in</strong>itiative verän<strong>der</strong>barS<strong>in</strong>ne <strong>der</strong> betreffenden Reformoption untaugliche Aufgaben entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> die nächstePrüfkategorie überwiesen o<strong>der</strong> vollständig von <strong>der</strong> weiteren Analyse ausgenommenwerden. 13 Zwischen den Listen kann es <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Verzichts- bzw.materiellen Privatisierungsaufgaben und denjenigen Zuständigkeiten, die sich potenziell13 Solche Zweifelsfälle lassen sich u. a. auf die unterschiedliche Interpretation <strong>der</strong> Datenkategorien durch diebefragten Mitarbeiter o<strong>der</strong> Zuordnungsprobleme bei <strong>der</strong> Datenerfassung zurückführen. Darüber h<strong>in</strong>aus stellensowohl die Haupthypothesen als auch ihre merkmalsgestützten Konkretisierungen lediglich Annäherungen andie letztlich im E<strong>in</strong>zelfall zu beantwortenden Fragen <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> dar.Seite 17 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungfür e<strong>in</strong>e funktionale Privatisierung eignen, zu Doppelnennungen kommen. Dies ergibtsich vor allem aus <strong>der</strong> vielfach nur politisch o<strong>der</strong> normativ beantwortbaren Frage, ob dieAufgabenverantwortung öffentlich se<strong>in</strong> muss o<strong>der</strong> nicht. E<strong>in</strong>e größere Differenz bestehtgegenüber <strong>der</strong> Kommunalisierungsliste, da <strong>der</strong> Gutachter davon ausgeht, dass entsprechend<strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 3 dargestellten Logik nur solche Aufgaben auf Geme<strong>in</strong>den o<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>deverbändeübertragen werden sollen, die sich nicht für e<strong>in</strong>e Privatisierung eigneno<strong>der</strong> generell verzichtbar s<strong>in</strong>d.Nachfolgend werden für jede <strong>der</strong> drei Reformoptionen die Fragestellung und Haupthypothese,die <strong>in</strong> diesem Zusammenhang relevanten Variablen sowie die daraus abzuleitendenFolgehypothesen und ihre Plausibilitätsprüfungen dargestellt. Die angegebeneChronologie orientiert sich an <strong>der</strong> aus <strong>der</strong> Haupthypothese ableitbaren Bedeutung <strong>der</strong>betreffenden Analyseschritte. Daran schließt sich das Ergebnis <strong>der</strong> Datenbank-Auswertung an, wobei es sich jeweils um die im Rahmen e<strong>in</strong>er ersten Plausibilitätskontrollebere<strong>in</strong>igte Fassung handelt. Mittels e<strong>in</strong>er quantitativen Analyse werden aufGrundlage <strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 4 vorgestellten Systematik die <strong>in</strong>haltlichen, funktionalen und organisatorischenBezüge <strong>der</strong> von <strong>der</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> beson<strong>der</strong>s stark betroffenen Bereichedokumentiert. Der Gesamtbestand <strong>der</strong> Aufgaben und ihre Nummerierung kann <strong>der</strong><strong>in</strong> Anlage 3 beigefügten Überarbeitung <strong>der</strong> Datenbank entnommen werden (CD-Rom).Die Anlagen 4 bis 6 enthalten die e<strong>in</strong>zelnen Prüflisten. Mit Hilfe <strong>der</strong> als Anlage 7 beigefügtenCD-ROM s<strong>in</strong>d die detaillierten Ergebnisse <strong>der</strong> Hypothesen und ihrer Plausibilitätsprüfungenaufgabenscharf abrufbar.(b)Option 1: Verzicht und materielle PrivatisierungLeitfrage:Haupthypothese:Relevante Merkmale:Chronologische Abfrage:(Folgehypothesen)Welche Aufgaben s<strong>in</strong>d potenziell verzichtbar bzw. materiellzu privatisieren?Die Verantwortung für und Durchführung von Aufgaben,die nicht zum funktionsnotwendigen und/o<strong>der</strong> normativ vorgegebenenKernbestand des öffentlichen Handelns zählen,s<strong>in</strong>d verzichtbar o<strong>der</strong> können materiell privatisiert werden. 14(1) Freiwilligkeit(2) Markfähigkeitergänzend:(3) RechtsebeneH 1.1 Freiwillige und <strong>in</strong> vollem Umfang marktfähige Aufgaben(<strong>in</strong>kl. bereits privatisierter Aufgaben)14 Bei <strong>der</strong> Abfrage zum Aufgabenverzicht bzw. zur materiellen Privatisierung werden die mit e<strong>in</strong>er betreffendenAufgabe korrespondierenden Aufsichts-, Leitungs- und sonstigen Querschnittstätigkeiten nicht mehr eigensausgewiesen. In <strong>der</strong> Regel wird man aber bei e<strong>in</strong>em reellen Aufgabenwegfall o<strong>der</strong> <strong>der</strong> vollständigen Überantwortungan den privaten Sektor von e<strong>in</strong>em Folgeverzicht im Bereich von Querschnittsleistungen ausgehen können.Des Weiteren werden hier auch solche Aufgaben als nicht verzichtbar angenommen, die nur <strong>in</strong>folge vonStrukturverän<strong>der</strong>ungen bei an<strong>der</strong>en Behörden wegfallen können (z. B. Schriftverkehr, Stellungnahmen).Seite 18 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungPlausibilitätsprüfung: Ke<strong>in</strong> Verzicht auf Aufgaben, die e<strong>in</strong>enbleibenden funktionsnotwendigen Bedarf des allgeme<strong>in</strong>enDienstbetriebs <strong>der</strong> Landesverwaltung darstellen (Beispiel Serverbereitstellungdurch das Landesamt für Datenverarbeitungund Statistik, Aufgaben-Nr. 1477).H 1.2 Sonstige freiwillige AufgabenPlausibilitätsprüfung: s. o., H 1.1.H 1.3Sonstige <strong>in</strong> vollem Umfang marktfähige Aufgaben(<strong>in</strong>kl. bereits privatisierter Aufgaben)Plausibilitätsprüfung: s. o., H 1.1.H 1.4 Sonstige Pflichtaufgaben, die nicht auf höherrangigemRecht beruhen 15Plausibilitätsprüfung: entfällt, da ke<strong>in</strong>e weitere Analyse (s. u.).H 1.5 Zwischen<strong>in</strong>stanzliche Steuerungs-, Unterstützungs-,Genehmigungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> oberenund mittleren Behörden gegenüber Kommunen undnachgeordneten Behörden (ohne F<strong>in</strong>anzen) 16Plausibilitätsprüfung: Beschränkung <strong>der</strong> Auswahl auf Aufgabenals Aufsichts- und Wi<strong>der</strong>spruchsbehörden (e<strong>in</strong>schließlichSteuerungs- und Diszipl<strong>in</strong>arangelegenheiten), obere SchulundPolizeibehörden sowie Zuständigkeiten mit Kommunenals Zielgruppe (e<strong>in</strong>schließlich kommunalspezifischer Dotationen).Im Rahmen <strong>der</strong> ersten Datenabfrage nach verzichtbaren o<strong>der</strong> materiell privatisierbarenTätigkeiten wurden anhand <strong>der</strong> o. g. Hypothesen (H 1.1 bis H 1.5) <strong>in</strong>sgesamt 2.559Aufgaben mit 179.796 Stellen ausgewählt. Das entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 63,4% allerstaatlichen Zuständigkeiten und 63,1% des Landespersonals. Die betreffenden Aufgabenunterlagen dann e<strong>in</strong>er ersten Plausibilitätsprüfung, um fehlerhafte Zuordnungen zuden hier untersuchten Reformoptionen zu vermeiden. Von dieser Kontrolle war lediglichdas Ergebnis für Hypothese H 1.4 auszunehmen, da es sich hier um allenfalls i. w.S. verzichtbare o<strong>der</strong> zu privatisierende Aufgaben handelt. Somit lässt sich das Resultatzu den verzichtbaren o<strong>der</strong> vollständig privatisierbaren Aufgaben <strong>in</strong> drei Aufgabenblöckee<strong>in</strong>teilen:15 Als Auswahlkriterien für nicht höherrangiges Recht werden die Merkmalsausprägungen „Land“ (für Landesrecht),„n. r./nicht relevant“ o<strong>der</strong> Aufgaben ohne nähere Angaben herangezogen.16 „Hypothese H 1.5 unterstellt den zum<strong>in</strong>dest partiellen Übergang von e<strong>in</strong>em drei- zu e<strong>in</strong>em zweistufigen Verwaltungssystem.Auch wenn davon auszugehen ist, dass aufgrund <strong>der</strong> Landesgröße e<strong>in</strong> solcher Schritt nicht <strong>in</strong>vollem Umfang vollzogen wird, s<strong>in</strong>d doch <strong>in</strong> Teilbereichen Vere<strong>in</strong>fachungen des Instanzenzuges vorstellbar.H 1.5 identifiziert die entsprechenden Ansatzpunkte. Insofern handelt es sich auch hier um e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong>e Prüflisteund ke<strong>in</strong>e abschließenden Empfehlungen. Dabei ist zu beachten, dass e<strong>in</strong> Verzicht auf zwischen<strong>in</strong>stanzlicheZuständigkeiten das bislang e<strong>in</strong>gesetzte Personal nicht vollständig entbehrlich macht. Vielmehr müssten zum<strong>in</strong>destTeile <strong>der</strong> betreffenden Aufgaben künftig auf e<strong>in</strong>er an<strong>der</strong>en Ebene wahrgenommen werden, weshalb dortneue Kapazitäten erfor<strong>der</strong>lich würden. Ungeachtet möglicher E<strong>in</strong>bußen bei <strong>der</strong> Intensität und Ortsnähe <strong>der</strong> Aufgabenerledigungist gleichwohl davon auszugehen, dass e<strong>in</strong>e solche Straffung und Zentralisierung den Gesamtpersonalaufwandaufgrund <strong>der</strong> erzielbaren Synergieeffekte senken würde.Seite 19 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(1.1) Die erste Gruppe enthält Aufgaben, auf die die Hypothesen H 1.1 bis H 1.3 zutreffen.Sie wurden von den Mitarbeitern <strong>der</strong> Landesverwaltung <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbankals freiwillige und/o<strong>der</strong> vollständig marktfähige Tätigkeiten charakterisiert,womit <strong>in</strong> ihrem Fall die Möglichkeit e<strong>in</strong>es vollständigen Wegfalls am größtenist. Sie werden zum engeren Bereich <strong>der</strong> potenziell verzichtbaren o<strong>der</strong> materiellprivatisierbaren Aufgaben gezählt. Nach Durchführung e<strong>in</strong>er ersten Plausibilitätsprüfungs<strong>in</strong>d diesem Bereich 270 Aufgaben mit e<strong>in</strong>em Personalvolumen von1.247,5 Stellen zuzurechnen. Dies entspricht e<strong>in</strong>em Anteil von 6,7% aller erfasstenAufgaben und 0,4% <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung Beschäftigten.Die nachstehende Tabelle stellt die Verteilung <strong>der</strong> betreffenden Zuständigkeitenauf die Hypothesen H 1.1 bis H 1.3 dar; die e<strong>in</strong>zelnen Aufgaben und ihrejeweiligen Stellenäquivalente s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> Prüfliste 1 <strong>in</strong> Anlage 4 zu entnehmen.Abbildung 6: Zahl <strong>der</strong> vollständig marktfähigen und freiwilligen Aufgaben vorund nach <strong>der</strong> PlausibilitätsprüfungAufgabenAufgaben(bere<strong>in</strong>igte Auswahl nach erster(Auswahl <strong>in</strong>sgesamt)HypothesenPlausibilitätsprüfung)AufgabenPersonalAufgabenPersonal(Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allenLandesaufgaben)Landesaufgaben)Landesaufgaben)Landesaufgaben)H 1.1 74 (1,8%) 608 (0,2%) 47 (1,2%) 318,5 (0,1%)H 1.2 266 (6,6 %) 997,5 (0,4%) 201 (5,0%) 762,5 (0,3%)H 1.3 55 (1,4%) 983 (0,4%) 22 (0,5%) 166,5 (0,1%)Summe(H 1.1-1.3)395 (9,8%) 2.588,5 (0,9%) 270 (6,7%) 1.247,5 (0,4%)(1.2) Die zweite Gruppe vollzieht auf Basis von Hypothese H 1.4 e<strong>in</strong>e deutliche Erweiterungdes für e<strong>in</strong>e Privatisierung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>en Verzicht <strong>in</strong> Frage kommendenAufgabenbestandes (1.593 Aufgaben o<strong>der</strong> 39,5% aller erfassten Landesaufgabenmit 174.125,5 Stellen bzw. 61,1% des Landespersonals). E<strong>in</strong>bezogen wurdenauch Pflichtaufgaben, sofern sie laut Datenbank ke<strong>in</strong>er weiteren o<strong>der</strong> ledigliche<strong>in</strong>er landesrechtlichen Regulation unterliegen. Auf e<strong>in</strong>e detaillierte Prüfungdieser Zuständigkeiten hat <strong>der</strong> Gutachter <strong>in</strong>des verzichtet, da die betreffendenTätigkeiten von den Landesbeschäftigten zunächst als unabweisbar e<strong>in</strong>gestuftworden s<strong>in</strong>d und vor diesem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>e externe Beurteilung methodischwie theoretisch nur schwer zu begründen wäre. Hierzu bedürfte es ergänzen<strong>der</strong>,vor allem politischer Kriterien. E<strong>in</strong>em Verzicht bzw. <strong>der</strong> diesbezüglichen Prüfungmüsste deshalb e<strong>in</strong>e politisch-normative Entscheidung sowie die Def<strong>in</strong>itionentsprechen<strong>der</strong> Maßstäbe vorangehen. Die Umsetzung würde dann <strong>in</strong> den meistenFällen die Än<strong>der</strong>ung von Landesrecht erfor<strong>der</strong>lich machen und die Befassungdes Landtages e<strong>in</strong>schließen. Aus den genannten Gründen f<strong>in</strong>den sich diebetreffenden Aufgaben nicht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Prüfliste 1 (Anlage 4); sie können jedoch beiBedarf aus <strong>der</strong> beigefügten Datenbank generiert werden (Anlage 7).(1.3) Die dritte Gruppe umfasst jene Zuständigkeiten, die bei e<strong>in</strong>er Straffung des ausOberbehörden und Mittelbehörden bestehenden zwischen<strong>in</strong>stanzlichen BereichsSeite 20 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungteilweise entbehrlich werden könnten (s. Hypothese H 1.5 und Anm. 16). Hierzuzählen 1.215 o<strong>der</strong> 30,1% <strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung mite<strong>in</strong>em Personalbesatz von 5.897 Stellen bzw. 2,1% aller vom Land Beschäftigten.Die deutliche Bere<strong>in</strong>igung des Ausgangswertes (555 Aufgaben mit 2.216,5Stellen – siehe Abb. 7) ergibt sich aus <strong>der</strong> Beschränkung auf Kompetenzen, diealle<strong>in</strong> im B<strong>in</strong>nenverhältnis <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung, also zwischen oberenund mittleren Behörden auf <strong>der</strong> e<strong>in</strong>en sowie Kommunen und nachgeordnetenE<strong>in</strong>richtungen auf <strong>der</strong> an<strong>der</strong>en Seite, wirksam werden.Abbildung 7:Zahl <strong>der</strong> zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Aufgaben vor und nach <strong>der</strong>PlausibilitätsprüfungAufgabenAufgaben(bere<strong>in</strong>igte Auswahl nach erster(Auswahl <strong>in</strong>sgesamt)HypothesenPlausibilitätsprüfung)AufgabenPersonalAufgabenPersonal(Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allen (Total und Anteil an allenLandesaufgaben)Landesaufgaben)Landesaufgaben)Landesaufgaben)H 1.5 1.215 (30,1%) 5.897 (2,1%) 555 (13,8%) 2.216,5 (0,8%)Aufgrund <strong>der</strong> Unterschiedlichkeit <strong>der</strong> zugrunde liegenden Auswahlkriterien und ihrerEffekte sollen die hier <strong>in</strong>teressierenden Aufgabenblöcke (1.1) und (1.3) getrennt vone<strong>in</strong>an<strong>der</strong>betrachtet werden (Abb. 8 bis 11); als Bemessungsgrundlage dienen die <strong>in</strong> <strong>der</strong>Datenbank ausgewiesenen Personalstellen, also die für jede Zuständigkeit seitens desLandes e<strong>in</strong>gesetzten Beschäftigten.Abbildung 8: Personalverteilung <strong>der</strong> potenziell verzichtbaren o<strong>der</strong> materiell privatisierbarenAufgaben 17MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenpriv./verzichtbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.Aufgaben<strong>in</strong>halt (Hauptaufgaben)(10) Wirtschaft 365,5 29,3% 1006,5 36,3%(27) Wissenschaft und Forschung 199 16,0% 32975 0,6%(20) Arbeit 152,5 12,2% 1149 13,3%(2) Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 121 9,7% 4770 2,5%(26) Schule und Bildung 90 7,2% 144606 0,1%(19) Gesundheit 51 4,1% 490 10,4%(9) Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste 50 4,0% 95,5 52,4%(21) Soziales 43 3,4% 2220 1,9%(17) Landwirtschaft 40 3,2% 1482 2,7%(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)17 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.Seite 21 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenpriv./verzichtbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.(28) Kultur und Kulturpflege 37,5 3,0% 131,5 28,5%(14) Umwelt und Naturschutz 23 1,8% 2678,5 0,9%(7) Öffentliche Sicherheit und Ordnung 13 1,0% 35299,5


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungZuständigkeiten <strong>der</strong>zeit <strong>in</strong> <strong>der</strong> zentralen und obersten Landesverwaltung wahrgenommen(48,3% bzw. 23,8% aller verzichtbaren o<strong>der</strong> privatisierbaren Aufgaben). Es folgtdie untere Landesadm<strong>in</strong>istration mit 20,7% aller verzichtbaren und privatisierbarenAufgaben. Am wenigsten betroffen s<strong>in</strong>d die oberen und mittleren Behörden, was auf <strong>der</strong>enFunktionsprofil als vom gesamten staatlichen Organisationsaufbau und wenigervom jeweiligen Aufgabenbestand abhängige E<strong>in</strong>richtungen verweist. Bezogen auf diee<strong>in</strong>zelnen Ressorts können Verzichts- und Privatisierungspotenziale schließlich vor allemim Wirtschafts-, dem Gesundheits- und Sozial- sowie dem Forschungsressort identifiziertwerden (33,6%, 17,9% und 16,0% aller potenziell wegfallen Zuständigkeiten).Es folgen Aufgaben aus den Geschäftsbereichen des Innen- und des Umweltm<strong>in</strong>isteriums(13,1% und 10,4%).Die Überführung des beschriebenen Befundes <strong>in</strong> konsistente Schwerpunkt- und Behördenbereicheerfolgt mittels e<strong>in</strong>er quantitativen Sekundärauswertung, bei <strong>der</strong> die Aufgabenund Organisationsebenen mite<strong>in</strong>an<strong>der</strong> komb<strong>in</strong>iert, den e<strong>in</strong>zelnen Verwaltungsebenenzugeordnet und dem Ausmaß ihrer Betroffenheit nach dargestellt werden (s. Abb.9). Als relevant nimmt <strong>der</strong> Gutachter solche Zuständigkeitsbereiche an, <strong>in</strong> denen m<strong>in</strong>destens25% des e<strong>in</strong>gesetzten Personals von e<strong>in</strong>em potenziellen Verzicht o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>er Privatisierungbetroffen s<strong>in</strong>d, mit <strong>der</strong> Konsequenz, dass <strong>der</strong> Fortbestand <strong>der</strong> jeweiligenE<strong>in</strong>richtungen zu überprüfen wäre. Daneben f<strong>in</strong>den auch Verwaltungen Berücksichtigung,die zwar im H<strong>in</strong>blick auf ihren Gesamtumfang nicht zur Disposition stehen, allerd<strong>in</strong>gsquantitativ e<strong>in</strong>en erheblichen Anteil potenziell verzichtbarer o<strong>der</strong> privatisierbarerAufgaben aufweisen (Maßstab: mehr als 20 <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank erfassten Stellen).Abbildung 9: Potenziell verzichtbare und materiell privatisierbare Aufgaben nach<strong>in</strong>haltlichen und organisatorischen Zuständigkeitsbereichen 18ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 19(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Oberste Landesbehörden / M<strong>in</strong>isterialverwaltungOberste Kulturverwaltung 69,0% (24,5)Oberste Wirtschaftsverwaltung 64,2%(146)Oberste Verwaltung für Familie 50,0% (3)Oberste Sozialverwaltung 37,5% (33)(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)98,0%2,0%0,0%40,1%59,9%0,0%100,0%0,0%0,0%93,9%1,5%4,6%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- M<strong>in</strong>isterium für Städtebau undWohnen, Kultur und Sport (23)M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit, Soziales,Frauen und Familie (1,5)- M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft undArbeit (143,5)M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Energie undLandesplanung (2,5)- M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit,Soziales, Frauen und Familie (3)- M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit,Soziales, Frauen und Familie(33)18 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.19 Die kle<strong>in</strong> gedruckten Organisationse<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d, gemessen an ihrem Umfang o<strong>der</strong> Anteil, für den angegebenenSchwerpunktbereich nur von nachrangiger Bedeutung.Seite 23 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 19(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Zentrale Landesämter und -e<strong>in</strong>richtungenLandesoberbehördenOberste Schul- und BildungsverwaltungZentrale Wissenschafts- undForschungsverwaltung16,7% (38)94,8% (199)Zentrale Wirtschaftsverwaltung 38,4% (219,5)Zentrale Schul- und Bildungsverwaltung27,4% (22,5)Zentrale Arbeitsverwaltung 14,2% (20,5)Zentrale Allgeme<strong>in</strong>e VerwaltungObere Verwaltung für Dase<strong>in</strong>svorsorgeund Geme<strong>in</strong>schaftsdiensteObere Verwaltung für LändlicheEntwicklung(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)3,4% (106)100,0% (1,5)100,0% (1,5)6,6%93,4%0,0%0,8%99,2%0,0%0,0%77,9%22,1%66,7%0,0%33,3%100,0%0,0%0,0%2,4%34,4%63,2%0,0%0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft undArbeit (35,5)Staatskanzlei (2,5)- Hochschulbibliothekszentrum (85)- Wuppertal-Institut für Klima,Umwelt, Energie GmbH (37)- Institut für Arbeit und Technik (25)- Landessprachen<strong>in</strong>stitut (20)- Sozialforschungsstelle (14,5)- Kulturwissenschaftliches Institut(12,5)Wissenschaftszentrum NRW (5)- Materialprüfungsamt (182,5)- Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungNordrhe<strong>in</strong> WestfalenmbH (GfW) (37)- Filmstiftung NRW GmbH (0) 20- NRW Medien GmbH (0) 20- Projekt Ruhr GmbH (0) 20- Landes<strong>in</strong>stitut für Schule (15,5)- Haus für Lehrerfortbildung (7)- Gesellschaft für <strong>in</strong>novative Beschäftigungsför<strong>der</strong>ungGmbH(G.I.B.) (20,5)- Landesamt für Datenverarbeitungund Statistik (67,5)- Fachhochschule für F<strong>in</strong>anzen(32)Fortbildungsakademie (2,5)Institut für öffentliche Verwaltung (2)Fachhochschule für öffentliche Verwaltung(0,5)Justizausbildungs- und -fortbildungsstätteMonschau (0,5)Justizausbildungsstätte Brakel (0,5)Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen(0,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)20 In <strong>der</strong> Datenbank s<strong>in</strong>d zu den drei GmbHs ke<strong>in</strong>e Stellen aufgeführt.Seite 24 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 19(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandesmittelbehördenMittlere Verwaltung für Kulturund KulturpflegeMittlere Verwaltung für Schuleund Bildung67,7% (11,5)3,3% (28,5)0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Bezirksregierung (11,5)- Bezirksregierung (28,5)Untere Landesbehörden und -e<strong>in</strong>richtungenUntere Verwaltung für Dase<strong>in</strong>svorsorgeund Geme<strong>in</strong>schaftsdienste100,0% (47,5)Untere Gesundheitsverwaltung 33,7% (33)Untere Arbeitsverwaltung 14,5% (130)Untere Landwirtschaftsverwaltung2,3% (24,5)0,0%0,0%100,0%100,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%0,0%44,9%55,1%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (47,5)- Staatsbad Oeynhausen (33)- Versorgungsamt (130)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (24,5)Fasst man die vorgetragenen Ergebnisse zusammen, so haben die i. e. S. verzichtbareno<strong>der</strong> privatisierbaren Aufgaben – trotz ihres ger<strong>in</strong>gen Anteils am gesamten Landespersonal– mit <strong>in</strong>sgesamt 1.247,5 Stellen e<strong>in</strong>en materiell bedeutenden Umfang. Gleichwohlist davon auszugehen, dass viele <strong>der</strong> <strong>in</strong> die Prüfliste aufgenommenen Tätigkeiten (s. Anlage4) nur bed<strong>in</strong>gt wegfallen können, da sie fachpolitischen Erwägungen geschuldets<strong>in</strong>d. Dies betrifft <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die im Wirtschafts- sowie im Gesundheits- und Sozialm<strong>in</strong>isteriumangesprochenen Zuständigkeiten. Sie werden von den Bediensteten zutreffen<strong>der</strong>Weise als freiwillige Aufgaben bezeichnet, dürften aber von <strong>der</strong> politischen Führungnicht ernsthaft zur Disposition gestellt werden. 21 Wichtig ist <strong>in</strong>des, dass dieseKompetenzen nicht auf höherrangiges Recht zurückgehen und auch ke<strong>in</strong>en organisationsstrukturellenFaktoren (Instanzen usw.) geschuldet s<strong>in</strong>d. Das heißt, dass die Entscheidungdarüber, ob die betreffenden Zuständigkeiten weiterh<strong>in</strong> von <strong>der</strong> öffentlichenHand wahrgenommen werden, alle<strong>in</strong> auf <strong>der</strong> Grundlage souveräner, <strong>in</strong>haltlicher undnormativer Güterabwägungen zu treffen s<strong>in</strong>d. Insofern markieren die benannten Aufgabene<strong>in</strong>en wesentlichen Teil <strong>der</strong> <strong>in</strong>haltlichen und personellen Verfügungsmasse e<strong>in</strong>er21 Der dennoch extensive E<strong>in</strong>bezug <strong>der</strong> entsprechenden Zuständigkeiten folgt dem Anspruch e<strong>in</strong>er möglichstumfassenden Prüfung des gegebenen Aufgabenbestandes; siehe dazu auch Prämisse (A), Kap. 2.Seite 25 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungselbst bestimmten und gestaltungsorientierten Landespolitik. 22An<strong>der</strong>s verhält es sich mit den aufgrund <strong>der</strong> Hypothese H 1.5 ausgewählten Aufgaben.Auch sie werden <strong>der</strong> ersten Prüfliste zugerechnet, wobei die Frage des potenziellenVerzichts im Vor<strong>der</strong>grund steht. Dies ergibt sich weniger aus dem <strong>in</strong>dividuellen Charakter<strong>der</strong> betreffenden Tätigkeiten, son<strong>der</strong>n vor allem aus ihrer Eigenschaft als Zuständigkeitenzwischen<strong>in</strong>stanzlicher Behörden. Sie stehen <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e dann zur Disposition,wenn es aufgrund <strong>der</strong> im Land diskutierten Funktional- und Strukturreform zu Än<strong>der</strong>ungen<strong>in</strong> <strong>der</strong> Aufbauorganisation <strong>der</strong> staatlichen Verwaltung kommt. Dabei ist im E<strong>in</strong>zelfallnicht von e<strong>in</strong>em vollständigen Wegfall <strong>der</strong> Aufgaben auszugehen. Vielmehrkönnen hier mittels e<strong>in</strong>er Straffung und vertikalen wie horizontalen Integration Synergieeffekterealisiert werden, die (ungeachtet möglicher E<strong>in</strong>bußen an Intensität und Ortsnähe)immerh<strong>in</strong> e<strong>in</strong>en Teil des bislang e<strong>in</strong>gesetzten Personal entbehrlich machen.Abbildung 10: Personalverteilung <strong>der</strong> zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Aufgaben 23MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenzwischen<strong>in</strong>stanzlichenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.Aufgaben<strong>in</strong>halt (Hauptaufgaben)(26) Schule und Bildung 848,5 38,3% 144606 0,6%(7) Öffentliche Sicherheit und Ordnung 621,5 28,0% 35299,5 1,8%(2) Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 137,5 6,2% 4770 2,9%(12) Bauen, Wohnen und Städtebau 133 6,0% 2313,5 5,8%(11) Verkehr 93 4,2% 5887 1,6%(13) Raumordnung und Landesentwicklung 64,5 2,9% 556,5 11,6%(19) Gesundheit 61 2,7% 490 12,5%(14) Umwelt und Naturschutz 59,5 2,7% 2678,5 2,2%(21) Soziales 56 2,5% 2220 2,5%(15) Forsten 31,5 1,4% 909 3,5%(3) Justiz 26,5 1,2% 25603,5 0,1%(10) Wirtschaft 25 1,1% 1006,5 2,5%(18) Ernährung und Verbraucherschutz 17,5 0,8% 448,5 3,9%(17) Landwirtschaft 16 0,7% 1482 1,1%(25) Sport und Erholung 12 0,5% 48,5 24,7%(16) Ländliche Entwicklung 8 0,4% 532,5 1,5%(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)22 Aufgrund von Prämisse (E), Kap. 2, werden die Aufgaben <strong>der</strong> Hypothesen H 1.1-H 1.3 von <strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 5 d zuanalysierenden Kommunalisierbarkeit ausgenommen, da sie entwe<strong>der</strong> freiwillig o<strong>der</strong> marktfähig s<strong>in</strong>d, somitke<strong>in</strong>eswegs zw<strong>in</strong>gend von <strong>der</strong> öffentlichen Verwaltung erledigt werden müssen und sich deshalb bei e<strong>in</strong>er Übertragungauf die Kommunen als landesrechtlich def<strong>in</strong>ierte Zuständigkeiten verfestigen würden. Gleichwohl bleibtes den Kommunen unbenommen, betreffende Tätigkeiten im Rahmen des eigenen Wirkungskreises als freiwilligeSelbstverwaltungsaufgaben wahrzunehmen. Allerd<strong>in</strong>gs zählt diese Kategorie von Aufgaben nicht zum Gegenstand<strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung, die sich alle<strong>in</strong> auf die <strong>der</strong>zeit vom Land verantworteten und durchgeführtenTätigkeiten bezieht.23 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.Seite 26 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenzwischen<strong>in</strong>stanzlichenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.(20) Arbeit 3,5 0,2% 1149 0,3%(9) Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste 1,5 0,1% 95,5 1,6%(24) Jugend 0,5


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungbestand nicht <strong>in</strong> Frage stellen würde. Demgegenüber erweist sich nur gut e<strong>in</strong> Viertel aller<strong>in</strong> den oberen Landesbehörden ausgewiesenen Zuständigkeiten als potenziell verzichtbar,sofern auch <strong>in</strong> diesen Bereichen Instanzen und Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren wegfallenwürden. Ursache dieser ger<strong>in</strong>gen Quote ist <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die für Son<strong>der</strong>verwaltungencharakteristische „Anreicherung“ von fachtechnischen Leistungen. Wollte man hierebenfalls zu e<strong>in</strong>er Konzentration auf Kernaufgaben gelangen, müsste es daher neben <strong>der</strong>Straffung des Instanzenzuges zu e<strong>in</strong>er weiteren horizontalen und vertikalen Konzentrationkommen. 24Die Schwerpunkt- und Behördenbereiche <strong>der</strong> zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Tätigkeiten s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>Abbildung 11 dargestellt. Erneut wurden die beson<strong>der</strong>s betroffenen organisatorischenZuständigkeiten ausgewählt (mehr als 25% aller dort wahrgenommenen Aufgaben o<strong>der</strong>e<strong>in</strong> Besatz von 20 und mehr betroffenen Personalstellen).Abbildung 11: Zwischen<strong>in</strong>stanzliche Aufgaben nach <strong>in</strong>haltlichen undorganisatorischen Zuständigkeitsbereichen 25ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 26(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandesoberbehördenObere Verwaltung für LändlicheEntwicklung100,0% (1,5)Obere Gesundheitsverwaltung 82,0% (41)Obere Forstverwaltung 81,8%(31,5)Obere Justizverwaltung 69,7%(26,5)Obere Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 65,9% (13,5)(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)0,0%0,0%100,0%69,5%4,9%25,6%100,0%0,0%0,0%98,1%0,0%1,9%100,0%0,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)- Landesbeauftragter für denMaßregelvollzug NRW (41)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter– Höhere Forstbehörde(31,5)- Justizvollzugsamt (25)- Landesbeauftragter für denMaßregelvollzug NRW (1,5)- Justizvollzugsamt (13,5)24 Die Aufteilung <strong>der</strong> zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Aufgaben auf die e<strong>in</strong>zelnen Ressorts führt zu folgendem Ergebnis:IM: 94,1%; MUNLV: 2,3%; MGFSS: 1,9%; JM: 1,7%. Allerd<strong>in</strong>gs ist dieses Resultat nur sehr e<strong>in</strong>geschränktaussagkräftig, da die <strong>in</strong> den Bezirksregierungen angesiedelten Zuständigkeiten laut Datenbank alle dem Innenressortzugerechnet werden, streng genommen aber zu den Kompetenzen <strong>der</strong> jeweils fachaufsichtlich verantwortlichenM<strong>in</strong>isterien gehören.25 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.26 Die kle<strong>in</strong> gedruckten Organisationse<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d, gemessen an ihrem Umfang o<strong>der</strong> Anteil, für den angegebenenSchwerpunktbereich nur von nachrangiger Bedeutung.Seite 28 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 24(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandesmittelbehördenMittlere Umwelt- und NaturschutzverwaltungMittlere Gesundheitsverwaltung13,9% (59,5)12,6% (20)75,6%11,8%12,6%72,5%25,0%2,5%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Bezirksregierung (59,5)- Bezirksregierung (20)Im Ergebnis verweisen die dargestellten Daten auf e<strong>in</strong> erhebliches Rationalisierungspotenzial<strong>in</strong>folge von Straffungen im Instanzenzug. Davon betroffen s<strong>in</strong>d immerh<strong>in</strong> bis zu555 o<strong>der</strong> 13,8% aller staatlichen Aufgaben sowie 2.216,5 Stellen bzw. 0,8% des gesamtenLandespersonals. Legt man gängige Maßstäbe für die Verwirklichung organisatorischerSynergieeffekte an, so könnten bei e<strong>in</strong>er umfassenden Reform bis zu 10% des benanntenPersonalaufwandes entbehrlich werden. 27 Insofern verb<strong>in</strong>det sich auch mit denzwischen<strong>in</strong>stanzlichen Zuständigkeiten e<strong>in</strong> <strong>in</strong>teressantes, vor allem <strong>in</strong> organisationspolitischerH<strong>in</strong>sicht nutzbares Gestaltungspotenzial. Hierbei verweist e<strong>in</strong>e hohe Quote aufEffizienzreserven, die <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e durch den Verzicht auf Wi<strong>der</strong>spruchsverfahren, e<strong>in</strong>eVerbreiterung <strong>der</strong> Aufsichtsspannen und die Reduzierung nachgeordneter E<strong>in</strong>richtungenzu realisieren wären; e<strong>in</strong> ger<strong>in</strong>ger Anteil dagegen kann auf erweiterte Kommunalisierungspotenzialeh<strong>in</strong>deuten. Ungeachtet dessen bestätigen die Daten den Bestand<strong>der</strong> Bezirksregierungen und die Effekte des Konzepts <strong>der</strong> konzentrierten Dreistufigkeit.28 Ebenso lassen die nach wie vor gegebenen zwischen<strong>in</strong>stanzlichen KompetenzenSpielräume für e<strong>in</strong>e Neuorientierung als Bündelungs- und regionale Steuerungsbehörden.Für die obere Landesverwaltung wie<strong>der</strong>um s<strong>in</strong>d Konzentrationsmöglichkeiten anzusprechen,da hier neben <strong>in</strong>stanzlichen Zuständigkeiten offenbar auch viele fachtechnischeAufgaben wahrgenommen werden und diese im Rahmen ihrer son<strong>der</strong>behördlichenOrganisation e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>tensiveren Kontrolle bislang entzogen s<strong>in</strong>d.Inwieweit und <strong>in</strong> welchem Umfang die ausgewiesenen Kompetenzen tatsächlich entfallenkönnen, ist <strong>in</strong>des vor allem vom organisationspolitischen Gesamtkonzept <strong>der</strong> Landesregierungabhängig. Vor allem wenn man flächendeckend an <strong>der</strong> Dreistufigkeit festhaltenwill, dürften die Verzichtsmöglichkeiten ger<strong>in</strong>g bleiben. Würde man dagegen <strong>in</strong>Teilbereichen, etwa <strong>in</strong> <strong>der</strong> Umwelt-, Bau- und Raumordnungsverwaltung, mittel<strong>in</strong>stanzlicheZuständigkeiten streichen o<strong>der</strong> auf die Kommunen verlagern, könnte dies zu effektivenVere<strong>in</strong>fachungen und E<strong>in</strong>sparungen führen.27 Vgl. hierzu den auf e<strong>in</strong>em Vergleich beruhenden Überblick zu Ansätzen für potenzielle Kostenreduzierungen<strong>in</strong>folge funktional- und strukturreformerischer Verän<strong>der</strong>ungen bei Joachim Jens Hesse, a.a.O., 2004, S. 476 ff.28 Vgl. Joachim Jens Hesse, a.a.O., 2003.Seite 30 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(c)Option 2: Funktionale Privatisierung und FremdvergabeLeitfrage:Haupthypothese:Relevante Merkmale:Chronologische Abfrage: 29(Folgehypothesen)Bei welchen Aufgaben können die Durchführung o<strong>der</strong> wenigstensTeile davon potenziell auf Dritte o<strong>der</strong> Private ü-bertragen werden?Die Durchführung von Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentliche Verantwortungund Regelungskompetenz unverzichtbar s<strong>in</strong>d,kann Dritten und Privaten übertragen werden, wenn diebetreffenden Tätigkeiten nach außen nicht an den Vollzugdurch unmittelbar öffentliche Organe gebunden s<strong>in</strong>d, dabeike<strong>in</strong>e politisch o<strong>der</strong> normativ unerwünschten Gestaltungsspielräumeseitens des Beauftragten bestehen und für dieErfüllung e<strong>in</strong> ausreichendes und angemessen qualifiziertesexternes Angebotspotenzial vorhanden ist.(1) Marktfähigkeit(2) Instrumenteergänzend:(3) Pflichtigkeit(4) RechtsebeneH 2.1 Vollständig o<strong>der</strong> teilweise außerhalb <strong>der</strong> öffentlichenVerwaltung wahrnehmbare Aufgaben (<strong>in</strong>kl.bereits privatisierter Aufgaben).Plausibilitätsprüfung: Hier werden alle betreffenden Aufgabene<strong>in</strong>bezogen, unabhängig davon ob sie bereits bei Prüfliste 1aufgeführt worden s<strong>in</strong>d. Dies rechtfertigt sich durch den Umstand,dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis e<strong>in</strong> vollständiger Verzicht bei unterstützendenund serviceorientierten Aufgaben erfahrungsgemäßnicht stattf<strong>in</strong>det, son<strong>der</strong>n eher e<strong>in</strong>e Fremdvergabe von Teilleistungenerfolgt. Dabei wird die von den Beschäftigten desLandes identifizierte Marktfähigkeit als nicht mehr zu h<strong>in</strong>terfragendesFaktum betrachtet, wonach zum<strong>in</strong>dest Teile <strong>der</strong>Aufgabendurchführung auf beauftragte Dritte o<strong>der</strong> Private verlagertwerden können.H 2.2 Sonstige Aufgaben, die laut Datenbank nicht zw<strong>in</strong>genddurch die öffentliche Verwaltung erledigtwerden müssen.Plausibilitätsprüfung: Ke<strong>in</strong>e funktionale Privatisierung vonLeitungs- und Aufsichtsaufgaben; Vorrang von Aufgaben des29 Im Rahmen <strong>der</strong> Abfrage zur funktionalen Privatisierung werden die mit e<strong>in</strong>er fremd vergebenen Aufgabekorrespondierenden Leitungs-, Aufsichts- und sonstigen Querschnittstätigkeiten nicht mehr eigens ausgewiesen.Hierfür wäre im Detail zu klären, ob aufgrund <strong>der</strong> notwendigen Kontrolle gegenüber beauftragten Dritten e<strong>in</strong>egleichbleibende bzw. steigende Arbeitsbelastung zu veranschlagen ist o<strong>der</strong> ob stattdessen Teile dieser Querschnittsfunktionenentfallen können.Seite 31 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungimmerh<strong>in</strong> 13,5% aller Aufgaben mit 66,3% des Landespersonals (188.934 Stellen) alsTätigkeiten zu charakterisieren, <strong>der</strong>en Durchführung Dritten o<strong>der</strong> Privaten überantwortetwerden könnte, während die Gewährleistungsverantwortung und Regelungskompetenzbei <strong>der</strong> öffentlichen Hand verbliebe (s. Anlage 5 und Abb. 12).Abbildung 13: Personalverteilung <strong>der</strong> teilweise marktfähigen und funktionalprivatisierbaren Aufgaben 31MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenteilweise marktfähigenundfunktionalprivatisierbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.Aufgaben<strong>in</strong>halt (Hauptaufgaben)(26) Schule und Bildung 143006,5 75,7% 144606 98,9%(27) Wissenschaft und Forschung 32179,5 17,0% 32975 97,6%(3) Justiz 6605,5 3,5% 25603,5 25,8%(11) Verkehr 1750,5 0,9% 5887 27,7%(12) Bauen, Wohnen und Städtebau 1129,5 0,6% 2313,5 48,8%(2) Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 953,5 0,5% 4770 20,0%(4) F<strong>in</strong>anzen und Vermögen 871,5 0,5% 21165 4,1%(17) Landwirtschaft 754,5 0,4% 1482 50,9%(10) Wirtschaft 441,5 0,2% 1006,5 43,9%(21) Soziales 247,5 0,1% 2220 11,1%(15) Forsten 207 0,1% 909 22,8%(14) Umwelt und Naturschutz 199,5 0,1% 2678,5 7,4%(20) Arbeit 190 0,1% 1149 16,5%(19) Gesundheit 100,5 0,1% 490 20,5%(7) Öffentliche Sicherheit und Ordnung 78,5


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenteilweise marktfähigenundfunktionalprivatisierbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.Unterstützung 2332,5 1,2% 10062,5 23,2%Steuerung 636 0,4 % 5614,5 11,3%Summe 188934 100,00%Organisatorische Zuordnung (Behördentypen)LU 8507 4,5% 66315 12,8%LZ 4600,5 2,4% 15366,5 29,9%MB 746,5 0,4% 6001 12,4%LM 343 0,2% 2889,5 11,9%LO 114 0,1% 520 21,9%Summe 14311 7,60%Betrachtet man die Verteilung <strong>der</strong> funktional privatisierbaren Aufgaben, so fällt <strong>der</strong>enbreite Streuung über alle Aufgaben-, Funktions- und Organisationsbereiche <strong>der</strong> Landesverwaltungauf (S. Abb. 13). Dies spricht für die Bediensteten, die an <strong>der</strong> Erfassungmitgewirkt haben, da offenbar e<strong>in</strong>e vorbehaltlose Prüfung auf Möglichkeiten zurFremdvergabe stattgefunden hat. Gleichwohl steht das Ergebnis unter dem Vorbehalt,dass e<strong>in</strong>e etwaige Beauftragung Dritter o<strong>der</strong> Privater ke<strong>in</strong>e feststehenden, son<strong>der</strong>n immervom E<strong>in</strong>zelfall abhängige E<strong>in</strong>sparpotenziale erbr<strong>in</strong>gt. H<strong>in</strong>zu kommt, dass mit <strong>der</strong>Kennzeichnung als teilweise marktfähige Aufgaben nichts über den tatsächlich denkbarenUmfang e<strong>in</strong>er Fremdvergabe ausgesagt wird. Insofern s<strong>in</strong>d die <strong>in</strong> Großbereichendargestellten Privatisierungspotenziale (Schule und Bildung, Wissenschaft und Forschung,Justiz) mit Vorsicht zu diskutieren. Denn auch wenn beispielsweise die Durchführungvon Lehre und Forschung an Hochschulen durch Dritte erledigt werden kann,befreit dies den Staat nicht von <strong>der</strong> Pflicht, für die entsprechenden f<strong>in</strong>anziellen und auch<strong>in</strong>haltlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, e<strong>in</strong>schließlich e<strong>in</strong>er angemessenen Evaluation, zusorgen. Ähnliche Argumente gelten für die Kultus- und Justizverwaltung. Deshalb istals <strong>in</strong>haltliches Ergebnis festzuhalten, dass <strong>in</strong> allen materiell bedeutsamen Aufgabenfel<strong>der</strong>nbeträchtliche Möglichkeiten zur Fremdvergabe und funktionalen Privatisierungbestehen, die <strong>in</strong> Abhängigkeit von ihren erzielbaren E<strong>in</strong>sparpotenzialen ausgeschöpftwerden sollten. Damit korrespondiert <strong>der</strong> Befund, dass vor allem Vollzugs- und Unterstützungstätigkeiten(72,8 bzw. 23,2%) genauso gut und ggf. billiger durch Dritte o<strong>der</strong>Private übernommen werden können. Interessanter ist <strong>der</strong> Umstand, dass vor allem Aufgaben<strong>der</strong> Son<strong>der</strong>behörden für e<strong>in</strong>e funktionale Privatisierung <strong>in</strong> Frage kommen. Sos<strong>in</strong>d knapp 30% aller <strong>in</strong> den zentralen Landesämtern, 21,9% <strong>der</strong> den <strong>in</strong> oberen Landesbehördenund weitere 12,8% <strong>der</strong> auf <strong>der</strong> unteren Verwaltungsebene wahrgenommenenAufgaben potenziell durch An<strong>der</strong>e als die öffentliche Hand erledigbar. Dies verweist aufcharakteristische Eigenschaften funktional wie technisch orientierter Fachverwaltungen. 3232 Auf die Ressorts entfallen folgende Anteile: 75,7 % MSJK, 17% MWF, 3,5% JM, 1,2% FM, MVEL 0,9%,0,7% MUNLV, 0,4% IM, 0,3% MWA und MGSFF, 0,1 MSWKS sowie 0,04% StK.Seite 34 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungAbbildung 14 dokumentiert die Schwerpunkt- und Behördenbereiche <strong>der</strong> funktional privatisierbarenTätigkeiten, wobei wie<strong>der</strong>um nur solche Zuständigkeiten ausgewählt wurden,die zu mehr als 25% o<strong>der</strong> mit mehr als 20 Stellenäquivalenten von möglichenFremdvergaben betroffen wären.Abbildung 14: Teilweise marktfähige und funktional privatisierbare Aufgaben nach<strong>in</strong>haltlichen und organisatorischen Zuständigkeitsbereichen 33ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 34(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Oberste Landesbehörden / M<strong>in</strong>isterialverwaltungZentrale Landesämter und -e<strong>in</strong>richtungenOberste Wirtschaftsverwaltung 71,0% (161,5)Oberste Verwaltung für Sportund Erholung50,0% (10,5)Oberste Verwaltung für Frauen 31,3% (10,5)Oberste Allgeme<strong>in</strong>e VerwaltungZentrale Verwaltung für AuswärtigeAngelegenheitenZentrale Wissenschafts- undForschungsverwaltung(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)20,1% (75)100,0% (2,5)98,3% (206,5)38,7%61,3%0,0%81,0%19,0%0,0%42,9%0,0%57,1%21,3%0,0%78,7%0,0%0,0%100,0%0,3%95,6%4,1%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft undArbeit (155)Staatskanzlei (5,5)M<strong>in</strong>isterium für Verkehr, Energie undLandesplanung (1)- M<strong>in</strong>isterium für Städtebau undWohnen, Kultur und Sport(10,5)- M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit,Soziales, Frauen und Familie(10,5)- Staatskanzlei (57,5)- Innenm<strong>in</strong>isterium (7,5)- M<strong>in</strong>isterium für Städtebau undWohnen, Kultur und Sport (5,5)F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isterium (2,5)M<strong>in</strong>isterium für Umwelt und Naturschutz,Landwirtschaft und Verbraucherschutz(1,5)M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit, Soziales,Frauen und Familie (0,5)- Landes<strong>in</strong>stitut für Qualifizierung(2,5)- Hochschulbibliothekszentrum(85)- Wuppertal-Institut für Klima,Umwelt, Energie GmbH (37)- Institut für Arbeit und Technik(24,5)- Landessprachen<strong>in</strong>stitut (20)- Sozialforschungsstelle (14,5)-33 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.34 Die kle<strong>in</strong> gedruckten Organisationse<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d, gemessen an ihrem Umfang o<strong>der</strong> Anteil, für den angegebenenSchwerpunktbereich nur von nachrangiger Bedeutung.Seite 35 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 34(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Zentrale Landesämter und -e<strong>in</strong>richtungen(Zentrale Wissenschafts- undForschungsverwaltung)Zentrale Verwaltung für Kulturund KulturpflegeZentrale Verwaltung für Sportund ErholungZentrale Verwaltung für Bauen,Wohnen und Städtebau82,9% (65,5)75,0% (1,5)55,3% (1109,5)Zentrale Wirtschaftsverwaltung 49,0% (280)Zentrale F<strong>in</strong>anz- und VermögensverwaltungZentrale Schul- und Bildungsverwaltung47,5% (378,5)40,9% (33,5)Zentrale Justizverwaltung 40,7% (16,5)Zentrale Landwirtschaftsverwaltung40,0% (25)Zentrale Sozialverwaltung 36,0% (41)(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)0,0%48,1%51,9%0,0%0,0%100,0%0,5%4,6%94,9%0,0%82,5%17,5%6,2%0,0%93,8%28,4%0,0%71,6%0,0%97,0%3,0%84,0%0,0%16,0%0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Kulturwissenschaftliches Institut(12,5)- Institut für Landes- und StadtentwicklungsforschungundBauwesen (8,5)- Wissenschaftszentrum NRW (4,5)- Schlossverwaltung Brühl (32,5)- Landesarchiv NRW (31,5)Geologischer Dienst (1,5)- Institut für Landes- und StadtentwicklungsforschungundBauwesen (1,5)- Bau- und Liegenschaftsbetrieb(1050)- Landesvermessungsamt (51)- Institut für Landes- und StadtentwicklungsforschungundBauwesen (8,5)- Materialprüfungsamt (242,5)- Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ungNordrhe<strong>in</strong>-WestfalenmbH (GfW) (37)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (0,5)Filmstiftung NRW GmbH (0)NRW Medien GmbH (0)Projekt Ruhr GmbH (0)- Bau- und Liegenschaftsbetrieb(378,5)- Landes<strong>in</strong>stitut für Qualifizierung(16,5)- Landes<strong>in</strong>stitut für Schule (10)- Haus für Lehrerfortbildung (7)- Justizakademie NRW (16)Fachhochschule für Rechtspflege (0,5)- Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälisches Landgestüt(22,5)Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnungund Forsten (2,5)- Versorgungskuranstalt (41)Seite 36 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 34(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Zentrale Landesämter und -e<strong>in</strong>richtungenLandeoberbehördenZentrale Forstverwaltung 34,8% (20,5)Zentrale Verkehrsverwaltung 31,2% (1750)Zentrale Umwelt- und NaturschutzverwaltungZentrale Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung24,4% (149)15,9% (492)Zentrale Arbeitsverwaltung 14,2% (20,5)Obere Verwaltung Dase<strong>in</strong>svorsorgeund Geme<strong>in</strong>schaftsdienste100,0% (1,5)Obere Verwaltung für Frauen 100,0% (1,5)Obere Verwaltung für LändlicheEntwicklung100,0% (1,5)Obere Arbeitsverwaltung 100,0% (0,5)(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)2,5%26,8%70,7%0,0%100,0%0,0%64,8%21,8%13,4%1,2%37,7%61,1%100,0%0,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Landesanstalt für Ökologie,Bodenordnung und Forsten(20,5)- Landesbetrieb Straßenbau NRW(1750)Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschungund Bauwesen (0)- Landesanstalt für Ökologie,Bodenordnung und Forsten(110)- Landesumweltamt (39)- Landesamt für Datenverarbeitungund Statistik (358)- Landesamt für Besoldung undVersorgung (43)- Fachhochschule für F<strong>in</strong>anzen(33,5)- Landesarchiv NRW (15)- Fortbildungsakademie <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzverwaltung(14,5)- Landesf<strong>in</strong>anzschule (14,5)- Landesanstalt für Ökologie,Bodenordnung und Forsten (5)Fachhochschule für öffentliche Verwaltung(3)Institut für öffentliche Verwaltung (2,5)Fortbildungsakademie (2,5)Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnen(0,5)- Gesellschaft für <strong>in</strong>novative Beschäftigungsför<strong>der</strong>ungGmbH(G.I.B.) (20,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(1,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(0,5)Seite 37 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 34(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandeoberbehördenLandesmittelbehördenUntere Landesbehörden und -e<strong>in</strong>richtungenObere Umwelt- und NaturschutzverwaltungObere LandwirtschaftsverwaltungMittlere Wissenschafts- undForschungsverwaltungMittlere Allgeme<strong>in</strong>e VerwaltungMittlere Verwaltung für ÖffentlicheSicherheit und OrdnungMittlere Schul- und BildungsverwaltungUntere Verwaltung für Dase<strong>in</strong>svorsorgeund Geme<strong>in</strong>schaftsdienste74,2% (11,5)26,9% (83,5)100,0% (275)42,6% (353,5)3,9% (77)2,3% (20)100,0% (47,5)Untere Verwaltung für Frauen 100,0% (17,5)Untere Verwaltung für Bauen,Wohnen und Städtebau100,0% (0,5)Untere Justizverwaltung 95,2% (6588,5)Untere Gesundheitsverwaltung 93,4% (91,5)Untere Landwirtschaftsverwaltung(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)60,2% (646)0,0%100,0%0,0%18,0%70,6%11,4%0,0%100,0%0,0%45,5%36,8%17,7%0,0%99,3%0,7%27,5%72,5%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%36,1%63,9%0,0%8,8%88,6%2,6%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(11,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(83)Landesamt für Ernährungswirtschaft undJagd (0,5)- Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung(275)- Oberf<strong>in</strong>anzdirektion (232)- Bezirksregierung (121,5)- Bezirksregierung (77)- Bezirksregierung (20)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (47,5)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (17,5)- Bergamt (0,5)- Justizvollzugsanstalt (6567,5)- Justizvollzugskrankenhaus(20,5)Jugendarrestanstalt (0,5)- Staatsbad Oeynhausen (90,5)Der Direktor des Landschaftsverbandesals untere Verwaltungsbehörde des Maßregelvollzugs(1)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (646)Seite 38 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 34(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Untere Forstverwaltung 23,3% (186)0,0%0,0%100,0%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Staatliches Forstamt (164)- Der Leiter e<strong>in</strong>es Forstamtese<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter (22)Untere Landesbehörden und -e<strong>in</strong>richtungenUntere Arbeitsverwaltung 18,5% (165,5)Untere Sozialverwaltung 10,8% (201,5)Untere Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 7,3% (33)Untere Umwelt- und Naturschutzverwaltung2,5% (37,5)0,0%100,0%0,0%0,0%97,0%3,0%47,0%0,0%53,0%0,0%90,7%9,3%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Versorgungsamt (130)- Amt für Arbeitsschutz (35)Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstelle e<strong>in</strong>erLandwirtschaftskammer als Landesbeauftragterim Kreise (0,5)- Versorgungsamt (130)- Landesstelle für Aussiedler /Landeszentrum für Zuwan<strong>der</strong>ung(71,5)- Geme<strong>in</strong>same Gebietsrechenzentren(33)- Staatliches Umweltamt (20)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (17,5)Untere Verwaltung für F<strong>in</strong>anzenund Vermögen2,4% (475)0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Festsetzungsf<strong>in</strong>anzamt (475)Insgesamt stellt die funktionale Privatisierung e<strong>in</strong> wichtiges, im H<strong>in</strong>blick auf die Optionene<strong>in</strong>er umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreform jedoch nur ergänzendesHandlungsfeld dar. Dies ist vor allem darauf zurückzuführen, dass im Regelfall nurTeilfunktionen verzichtbar werden und auf diese Weise ke<strong>in</strong>e weitergehenden Schritte,etwa die Auflösung von Behörden, zu begründen s<strong>in</strong>d. Deshalb müssen die bereichsundbehördenspezifischen Ergebnisse immer im Zusammenhang mit den Möglichkeitene<strong>in</strong>es vollständigen Verzichts (bzw. e<strong>in</strong>er materiellen Privatisierung) sowie den Ansätzenfür e<strong>in</strong>e erweiterte Kommunalisierung diskutiert werden.(d)Option 3: KommunalisierungLeitfrage:Haupthypothese:Bei welchen Aufgaben können die Verantwortung undDurchführung auf die Kommunen übertragen werden?Aufgaben, <strong>der</strong>en öffentliche Verantwortung und Durchführungnicht verzichtbar ist o<strong>der</strong> an Dritte bzw. Private übertragenwerden kann, eignen sich für e<strong>in</strong>e Kommunalisierung,sofern sie mit Blick auf ihren räumlichen E<strong>in</strong>zugsbereichund ihre Adressaten o<strong>der</strong> aufgrund von fachlichenSeite 39 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungund prozeduralen Schnittstellen den bisherigen Wirkungskreisvon Geme<strong>in</strong>den und Geme<strong>in</strong>deverbänden berühren.Relevante Merkmale:Chronologische Abfrage: 35(Folgehypothesen)(1) Externe Schnittstellen mit Kommunen(2) Behördentypus(3) Zielgruppen(4) InstrumenteH 3.1 Nichtm<strong>in</strong>isterielle, nicht freiwillige und nicht voll marktfähigeAufgaben mit Kommunen o<strong>der</strong> Landschaftsverbändenals Zielgruppe o<strong>der</strong> Schnittstelle (e<strong>in</strong>schließlichOrganleihe 36 )Plausibilitätsprüfung: Ke<strong>in</strong>e Kommunalisierung von zwischen<strong>in</strong>stanzlichenAufsichts-, Schul- und Polizeiaufgaben, 37 desLehrpersonals an Schulen, 38 von Leitungsaufgaben sowie vonAufgaben <strong>der</strong> staatlichen F<strong>in</strong>anzverwaltung, <strong>der</strong> zentralenSchulungs- und Forschungse<strong>in</strong>richtungen, 39 <strong>der</strong> Gesellschaftfür <strong>in</strong>novative Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung GmbH (G.I.B.), 40 desLandesbetriebs für Straßenbau, 41 des Maßregelvollzugs 42 und<strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samen Gebietsrechenzentren 43 ; dagegen E<strong>in</strong>bezug35 Im Rahmen <strong>der</strong> Abfrage zur Kommunalisierung werden die mit e<strong>in</strong>er übertragenen Aufgabe korrespondierendenAufsichts-, Leitungs- und sonstigen Querschnittstätigkeiten nicht mehr eigens ausgewiesen. Hierfür wäre imDetail zu klären, ob aufgrund <strong>der</strong> notwendigen Rechts- und ggf. Fachaufsicht gegenüber den Kommunen e<strong>in</strong>egleichbleibende bzw. steigende Arbeitsbelastung zu veranschlagen ist o<strong>der</strong> ob statt dessen Teile dieser Querschnittsfunktionenauf Seiten des Landes entfallen können.36 Hierzu zählen <strong>der</strong> Direktor des Landschaftsverbandes als untere Landesbehörde (Maßregelvollzug) sowie <strong>der</strong>Landrat als untere Kreispolizeibehörde. Die betreffenden Schnittstellen werden aufgrund <strong>der</strong> hier zum Tragenkommenden Organleihe <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank als <strong>in</strong>terne Schnittstellen ausgewiesen.37 Die angesprochenen Aufgaben richten sich im Regelfall an Dienstellen und das Personal nachgeordneter Landesorgane,so dass die Verlagerung auf Städte und Geme<strong>in</strong>deverbände zuvor die Kommunalisierung <strong>der</strong> jeweilsunteren Kapazitäten erfor<strong>der</strong>lich machen würde. Was die Überprüfung dieser zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Zuständigkeitenanbetrifft, wird auf die Hypothese H 1.5 verwiesen.38 Grundschulen, Hauptschulen, Son<strong>der</strong>schulen, Realschulen, Gesamtschulen, Gymnasien und Kollegs.39 Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Institut <strong>der</strong> Feuerwehr, Landesprüfungsamt für Verwaltungslaufbahnensowie Institut für Landes- und Stadtentwicklungsforschung und Bauwesen.40 Bei <strong>der</strong> Gesellschaft für <strong>in</strong>novative Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung GmbH (G.I.B.) handelt es sich um e<strong>in</strong>e nachrangigePosition, für die eher die tatsächliche Notwendigkeit <strong>der</strong> dort wahrgenommenen Aufgaben als <strong>der</strong>en Kommunalisierungzu diskutieren wäre. Die G.I.B. wird deshalb ebenfalls ausgeklammert.41 E<strong>in</strong>e Kommunalisierung von Aufgaben des Landesbetriebs für Straßenbau wi<strong>der</strong>spräche <strong>der</strong> bisherigen Reformpolitikdes Landes, wonach im Rahmen des Zweiten Mo<strong>der</strong>nisierungsgesetzes (2000) die Verstaatlichungdes Bundes- und Landesstraßenbaus vorgenommen wurde. Da <strong>der</strong> Gutachter davon ausgeht, dass dieser Schrittnicht o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest nicht zeitnah rückgängig gemacht werden soll, klammert er die betreffenden Aufgaben von<strong>der</strong> weiteren Betrachtung aus.42 Siehe s<strong>in</strong>ngemäß Anmerkung 41.43 Bei den Aufgaben <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samen Gebietsrechenzentren, auf die die Hypothese H 3.1 zutrifft, handelt essich um die Entwicklung IT-gestützter, landesweit e<strong>in</strong>zusetzen<strong>der</strong> Fachverfahren. Im Interesse effizienter undbehörden- wie trägerübergreifend anschlussfähiger Systeme kommen die betreffenden Tätigkeiten für e<strong>in</strong>eKommunalisierung nicht <strong>in</strong> Betracht, zumal diese wirtschaftlich und fachlich effektiv ohneh<strong>in</strong> nur auf e<strong>in</strong>enlandesweit agierenden Verband verlagert werden könnten.Seite 40 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung<strong>der</strong> Aufgaben <strong>der</strong> Agrarordnungs- und <strong>der</strong> Versorgungsverwaltung44 .H 3.2 Sonstige nicht freiwillige und nicht voll marktfähigeAufgaben oberer, mittlerer und unterer Landesbehörden(ohne Justiz und Hochschulen) mit ortsbezogenenZielgruppen (s. Abb. 5).Plausibilitätsprüfung: Ke<strong>in</strong>e Kommunalisierung von zwischen<strong>in</strong>stanzlichenAufsichts-, Schul-, Polizei- und Querschnittssaufgaben(unspezifische Mitwirkung und <strong>in</strong>nerdienstlichesHandeln), 45 von Leitungsaufgaben sowie von Aufgaben <strong>der</strong>staatlichen F<strong>in</strong>anzverwaltung, <strong>der</strong> staatlichen Studiensem<strong>in</strong>areund Prüfungsämter, 46 des Maßregelvollzugs, 47 und <strong>der</strong> Geme<strong>in</strong>samenGebietsrechenzentren 48 ; dagegen E<strong>in</strong>bezug <strong>der</strong>Aufgaben <strong>der</strong> Agrarordnungs- und <strong>der</strong> Versorgungsverwaltung 49 .Abbildung 15: Zahl <strong>der</strong> potenziell kommunalisierbaren AufgabenHypothesenAufgaben(Total und Anteil an allenLandesaufgaben)Aufgaben(Auswahl <strong>in</strong>sgesamt)Personal(Total und Anteil an allenLandesaufgaben)Aufgaben(bere<strong>in</strong>igte Auswahl nach ersterPlausibilitätsprüfung)AufgabenPersonal(Total und Anteil an allenLandesaufgaben)(Total und Anteil an allenLandesaufgaben)H 3.1 690 (17,1%) 172.284 (60,5%) 336 (8,3%) 24.798,5 (8,7%)H 3.2 833 (20,6%) 32.484,5 (11,4%) 555 (13,8%) 15.377,5 (5,4%)Summe(H 3.1-3.2)1.523 (37,7%) 204.768,5 (71,9%) 891 (22,1%) 40.176 (14,1%)Anhand <strong>der</strong> Hypothesen 3.1 und 3.2 lassen sich <strong>in</strong>sgesamt 1.523 Aufgaben als potenziellkommunalisierbar identifizieren. Dies entspricht 37,7% aller staatlichen Zuständigkeitenmit 71,9% des Landespersonals (204.768,5 Stellen). Als Ergebnis <strong>der</strong> obendargestellten Plausibilitätsprüfungen verbleiben davon 891 Zuständigkeiten (22,1%) mit40.176 Personalstellen (14,1%), die i. e. S. für e<strong>in</strong>e Übertragung auf Städte und Geme<strong>in</strong>deverbände<strong>in</strong> Betracht kommen (s. dazu die vollständige Prüfliste <strong>in</strong> Anlage 6).Dabei folgt auch diese erheblich reduzierte Auswahl e<strong>in</strong>er sehr extensiven Interpretation<strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 2 formulierten Prämisse (B), wonach das Land den Kommunen e<strong>in</strong>möglichst umfassendes „Angebot“ potenziell delegierbarer Tätigkeiten unterbreitenwill. Indes ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> dargestellte Datenumgriff auch methodisch erfor<strong>der</strong>lich, um In-44 Sofern auf dem Wege <strong>der</strong> Organleihe e<strong>in</strong>e Übertragung auf die kommunale Kreisstufe machbar ist; vgl. dazudas Beispiel Baden-Württemberg im Rahmen <strong>der</strong> laufenden Verwaltungsstrukturreform, Art. 95 und 119 desVerwaltungsstrukturreformgesetzes (VRG) vom 01.07.2004 (GBl. S. 469).45 Siehe Anmerkung 37.46 Da das Schulpersonal von e<strong>in</strong>er Kommunalisierung ausgenommen wird, sollte s<strong>in</strong>nvoller Weise auch die Ausbildungund Prüfung <strong>der</strong> betreffenden Dienstkräfte <strong>in</strong> staatlicher Verantwortung verbleiben. Als Kommunalisierungsoptionzugelassen wird dagegen die untere Schulaufsicht <strong>in</strong> Gestalt <strong>der</strong> staatlichen Schulämter.47 Siehe Anmerkungen 41 und 42.48 Siehe Anmerkung 43.49 Siehe Anmerkung 44.Seite 41 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungformationsverluste als Folge von Unschärfen und E<strong>in</strong>gabefehlern bei <strong>der</strong> Datenerhebungauf e<strong>in</strong> absolutes M<strong>in</strong>imum zu begrenzen. Primäres Ziel <strong>der</strong> nachfolgenden Ausführungenist es daher, den Rahmen des grundsätzlich kommunalisierbaren Aufgabenbestandesabzustecken und Maßstäbe für e<strong>in</strong>e differenzierte Aufteilung zu entwickeln.Inhaltliche Schwerpunkte bestehen bei den kommunalisierbaren Zuständigkeiten zunächst<strong>in</strong> den Bereichen Öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie Soziales (88,9% und86,3% aller aufgabenbezogenen Stellenäquivalente). Diese hohe Signifikanz resultiertim ersten Fall aus dem E<strong>in</strong>bezug <strong>der</strong> unteren Polizeiverwaltung <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Kreispolizeibehörden.Hier käme zum e<strong>in</strong>en (zum<strong>in</strong>dest theoretisch) die Vollkommunalisierung<strong>in</strong> Betracht, zum an<strong>der</strong>en die Übertragung <strong>in</strong> Organleihe auf die Oberbürgermeister <strong>der</strong>kreisfreien Städte (Polizeipräsidien). 50 Der entsprechende Befund für den Sozialbereichkonzentriert sich ebenfalls auf die untere Verwaltungsebene und betrifft dort die Versorgungsämter.Unter Beachtung <strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 2 vorgegebenen Prämisse (F), wonach Optionenauszuklammern s<strong>in</strong>d, für <strong>der</strong>en Realisierung Bundesrecht geän<strong>der</strong>t werden muss,ist hierfür aber (wie auch im Fall <strong>der</strong> Agrarordnungsverwaltung) nur die organisatorischeÜbertragung <strong>in</strong> Form <strong>der</strong> Organleihe denkbar. 51 Neben <strong>der</strong> Polizei- und Sozialverwaltungbestehen weitere Kommunalisierungspotenziale bei Son<strong>der</strong>ordnungsaufgaben(Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft, Forsten, Ländliche Entwicklung, Ernährungund Verbraucherschutz, Raumordnung und Landesentwicklung sowie Bauen, Wohnenund Städtebau; im E<strong>in</strong>zelnen s. Abb. 16). Organisatorisch betrachtet hat dies vor allemfür die untere und mittlere Verwaltung kompetenzielle und strukturelle Konsequenzen.Anteilig s<strong>in</strong>d zwar auch die oberen Landesbehörden betroffen, allerd<strong>in</strong>gs ist <strong>der</strong>en Umfang<strong>in</strong>sgesamt von nachrangiger Bedeutung; Gleiches gilt für die zentralen E<strong>in</strong>richtungen.In beiden Fällen muss im E<strong>in</strong>zelfall geklärt werden, ob sich die wahrgenommenenAufgaben unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für e<strong>in</strong>e Übertragung auf Städte undGeme<strong>in</strong>deverbände eignen. 52Abbildung 16: Personalverteilung <strong>der</strong> kommunalisierbaren Aufgaben 53MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenkommunalisierbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.Aufgaben<strong>in</strong>halt (Hauptaufgaben)(7) Öffentliche Sicherheit und Ordnung 31389,5 78,2% 35299,5 88,9%(21) Soziales 1916 4,8% 2220 86,3%(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)50 In diesem Zusammenhang wird ausdrücklich darauf h<strong>in</strong>gewiesen, dass es sich bei den benannten Optionen umdie logische Deduktion von Ergebnissen auf Basis <strong>der</strong> vorangestellten Hypothesen handelt, nicht um Positionendes Gutachters. Gerade im Fall <strong>der</strong> Polizei als Kernbereich staatlicher Hoheitsverwaltung ist die Frage e<strong>in</strong>erKommunalisierung und auch die Übertragung <strong>in</strong> Organleihe <strong>in</strong> hohem Maße strittig; vgl. hierzu das Votum desGutachters für e<strong>in</strong>e re<strong>in</strong> staatliche Polizeiverwaltung <strong>in</strong> Joachim Jens Hesse, Regierungs- und Verwaltungsreform<strong>in</strong> Nordrhe<strong>in</strong>-Westfalen, Düsseldorf/Berl<strong>in</strong>, 1998; Joachim Jens Hessen, Alexan<strong>der</strong> Götz, a.a.O.51 Auf entsprechende Lösungen <strong>in</strong> Baden-Württemberg wird verwiesen (Anm. 44).52 Gemessen <strong>in</strong> Stellenäquivalenten verteilen sich die potenziell kommunalisierbaren Aufgaben auf die Ressortswie folgt: IM 81,6%, MUNLV 10,9%, MGSFF 4,8%, MWA 1,9%, MSJK 0,6% und MVEL 0,3%.53 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.Seite 42 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)MerkmalBetroffenes PersonalTotalAnteil an allenkommunalisierbarenAufgabenAnteil am gesamtenPersonal pro MerkmalPersonal proMerkmal<strong>in</strong>sgesamtAnteil betr.Personals proMerkmal <strong>in</strong>sg.(14) Umwelt und Naturschutz 1829,5 4,6% 2678,5 68,3%(17) Landwirtschaft 1211 3,0% 1482 81,7%(20) Arbeit 811 2,0% 1149 70,6%(15) Forsten 776 1,9% 909 85,4%(16) Ländliche Entwicklung 516,5 1,3% 532,5 97,0%(18) Ernährung und Verbraucherschutz 376 0,9% 448,5 83,8%(13) Raumordnung und Landesentwicklung 297,5 0,7% 556,5 53,5%(12) Bauen, Wohnen und Städtebau 250,5 0,6% 2313,5 10,8%(26) Schule und Bildung 243,5 0,6% 144606 0,2%(10) Wirtschaft 173 0,4% 1006,5 17,2%Gesundheit 151 0,4% 490 30,8%(19)(2) Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung 74,5 0,2% 4770 1,6%(11) Verkehr 73 0,2% 5887 1,2%(9) Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste 37,5 0,1% 95,5 39,3%(22) Frauen 19


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungAbbildung 17 Kommunalisierbare Aufgaben nach <strong>in</strong>haltlichen und organisatorischenZuständigkeitsbereichen 54ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 55(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Zentrale Landesämter und -e<strong>in</strong>richtungenLandesoberbehördenZentrale GesundheitsverwaltungZentrale Verwaltung fürRaumordnung und LandesentwicklungZentrale Umwelt- und NaturschutzverwaltungZentrale Verwaltung für Bauen,Wohnen und Städtebau49,6% (56)15,6% (27,5)10,2% (62,5)9,0% (180,5)Obere Arbeitsverwaltung 100,0% (0,5)Obere Umwelt- und NaturschutzverwaltungObere Verwaltung für Ernährungund VerbraucherschutzObere Landwirtschaftsverwaltung96,8% (15)87,1% (37)77,3% (239,5)Obere Forstverwaltung 18,2% (7)(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)0,0%28,6%71,4%0,0%0,0%100,0%7,2%55,2%37,6%0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%0,0%5,9%94,1%0,0%78,6%21,4%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Landes<strong>in</strong>stitut für den öffentlichenGesundheitsdienst (56)- Geologischer Dienst (27,5)- Landesumweltamt (48)Landes<strong>in</strong>stitut für den öffentlichen Gesundheitsdienst(9,5)Landesbetrieb Mess- und Eichwesen (3,5)Geologischer Dienst (1,5)- Landesvermessungsamt (180,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(0,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(15)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(24)- Landesamt für Ernährungswirtschaftund Jagd (13)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter(178)- Landesamt für Ernährungswirtschaftund Jagd (61,5)- Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter– Höhere Forstbehörde(7)54 Prozentangaben auf e<strong>in</strong>e Stelle nach dem Komma gerundet.55 Die kle<strong>in</strong> gedruckten Organisationse<strong>in</strong>heiten s<strong>in</strong>d, gemessen an ihrem Umfang o<strong>der</strong> Anteil, für den angegebenenSchwerpunktbereich nur von nachrangiger Bedeutung.Seite 44 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 55(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandesmittelbehördenMittlere Jugendverwaltung 100,0% (0,5)Mittlere Justizverwaltung 94,7% (9)Mittlere Arbeitsverwaltung 92,9% (45,5)Mittlere Verwaltung für Dase<strong>in</strong>svorsorgeund Geme<strong>in</strong>schaftsdienste92,6% (37,5)Mittlere Wirtschaftsverwaltung 89,9% (124)Mittlere Umwelt- und NaturschutzverwaltungMittlere Verwaltung für Raumordnungund Landesentwicklung75,2% (322,5)74,1% (270)Mittlere Sozialverwaltung 67,1% (103)Mittlere GesundheitsverwaltungMittlere Verwaltung für Sportund ErholungMittlere Verwaltung für EnergieordnungMittlere Verwaltung LändlicheEntwicklung(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)59,9% (95)52,9% (13,5)50,0% (1,5)45,5% (5)0,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%0,0%100,0%0,0%8,0%85,3%6,7%15,3%68,2%16,5%16,3%81,5%2,2%28,5%0,2%71,3%13,1%80,1%6,8%2,6%94,7%2,6%0,0%18,5%81,5%0,0%100,0%0,0%90,0%0,0%10,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Bezirksregierung (0,5)- Bezirksregierung (9)- Bezirksregierung (45,5)- Bezirksregierung (37,5)- Bezirksregierung (124)- Bezirksregierung (322,5)- Bezirksregierung (270)- Bezirksregierung (103)- Bezirksregierung (95)- Bezirksregierung (13,5)- Bezirksregierung (1,5)- Bezirksregierung (5)Seite 45 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 55(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)LandesmittelbehördenUntere Landesbehörden und -e<strong>in</strong>richtungenMittlere Verwaltung für Bauen,Wohnen und Städtebau43,6% (70)Mittlere Verkehrsverwaltung 40,9% (72,5)Mittlere Verwaltung für Kulturund KulturpflegeMittlere Verwaltung für Ernährungund VerbraucherschutzMittlere Verwaltung für ÖffentlicheSicherheit und OrdnungMittlere Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung32,4% (5,5)31,8% (13,5)18,3% (361,5)9,0% (74,5)Untere Verwaltung für Frauen 100,0% (17,5)Untere Jugendverwaltung 100,0% (1)Untere Verkehrsverwaltung 100,0% (0,5)Untere Verwaltung für LändlicheEntwicklungUntere Verwaltung für ÖffentlicheSicherheit und Ordnung(Fortsetzung auf <strong>der</strong> nächsten Seite)99,7% (511,5)99,1% (31028)29,3%65,0%5,7%15,2%80,7%4,1%0,0%90,9%9,1%0,0%100,0%0,0%2,4%93,8%3,9%2,7%95,3%2,0%0,0%100,0%0,0%100,0%0,0%0,0%0,0%100,0%0,0%94,1%4,6%1,3%0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Bezirksregierung (70)- Bezirksregierung (72,5)- Bezirksregierung (5,5)- Bezirksregierung (13,5)- Bezirksregierung (361,5)- Bezirksregierung (74,5)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (17,5)- Staatliches Schulamt (1)- Bergamt (0,5)- Amt für Agrarordnung (511,5)- Polizeipräsidium (19573)- Landrat als Kreispolizeibehörde(11391,5)- Landesstelle für Aussiedler /Landeszentrum für Zuwan<strong>der</strong>ung(36,5)- Staatliches Umweltamt (14,5)- Bergamt (12,5)Seite 46 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(Fortsetzung)ZuständigkeitsbereichAnteil am Gesamtpersonalje Zuständigkeitsbereich(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)BetroffeneOrganisationse<strong>in</strong>heiten 55(<strong>in</strong> Klammern Zahl <strong>der</strong> betr. Stellen)Untere Sozialesverwaltung 97,2% (1813)0,0%99,9%0,1%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Versorgungsamt (1715,5)- Landesstelle für Aussiedler /Landeszentrum für Zuwan<strong>der</strong>ung(97,5)Untere Umwelt und Naturschutzverwaltung96,9% (1429,5)0,0%77,3%22,7%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Staatliches Umweltamt (1387)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (25,5)- Bergamt (17)Untere Landesbehörden und -e<strong>in</strong>richtungenUntere Verwaltung für Ernährungund Verbraucherschutz96,6% (325,5)Untere Forstverwaltung 96,5% (769)Untere Landwirtschaftverwaltung90,5% (971,5)0,0%13,8%86,2%0,5%35,4%64,1%1,2%96,4%2,4%davonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützungdavonSteuerungVollzugUnterstützung- Staatliches Veter<strong>in</strong>äruntersuchungsamt(190)- Chemisches Landes- und StaatlichesVeter<strong>in</strong>äruntersuchungsamt(99,5)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (32)- Staatliches Umweltamt (4)- Staatliches Forstamt (439)- Der Leiter e<strong>in</strong>es Forstamtese<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragter (326,5)- Amt für Agrarordnung (3,5)- Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstellee<strong>in</strong>er Landwirtschaftskammerals Landesbeauftragterim Kreise (953,5)- Amt für Agrarordnung (18)Untere Arbeitsverwaltung 85,5% (765)0,0%100,0%0,0%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Amt für Arbeitsschutz (760,5)- Amt für Agrarordnung (2,5)- Bergamt (1,5)Der Geschäftsführer e<strong>in</strong>er Kreisstelle e<strong>in</strong>erLandwirtschaftskammer als Landesbeauftragterim Kreise (0,5)Untere Wirtschaftsverwaltung 70,5% (49)davon- Bergamt (49)0,0%96,9%3,1%SteuerungVollzugUnterstützungUntere Schul- und Bildungsverwaltung44,8% (231,5)99,2%0,4%0,4%davonSteuerungVollzugUnterstützung- Staatliches Schulamt (231,5)In <strong>der</strong> Summe handelt es sich bei den benannten und <strong>in</strong> Anlage 6 detailliert dargestelltenAufgaben um Zuständigkeiten, die grundsätzlich den Merkmalen kommunalisierbarerTätigkeiten entsprechen. Dies schließt <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e auf Seiten <strong>der</strong> zentralen Landesämterund -e<strong>in</strong>richtungen Kompetenzen e<strong>in</strong>, die aufgrund ihres spezifischen und orts-Seite 47 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungunabhängigen Charakters nur als hypothetische Optionen zu bewerten s<strong>in</strong>d. Hier ersche<strong>in</strong>enmit Blick auf die gefor<strong>der</strong>te Kostenneutralität (Prämisse E, Kap. 2) allenfallsVerbund- o<strong>der</strong> Vor-Ort-Lösungen denkbar; Gleiches gilt für Grenzfälle im Bereich <strong>der</strong>mittleren und unteren Verwaltung, so etwa bei <strong>der</strong> orts- und fachspezifischen Bergverwaltungo<strong>der</strong> <strong>der</strong> Luftverkehrsaufsicht. H<strong>in</strong>zutreten solche Aufgaben, die entwe<strong>der</strong> mitBlick auf unabd<strong>in</strong>gbare staatliche E<strong>in</strong>flusspotenziale o<strong>der</strong> aufgrund rechtlicher Vorgabennur organisatorisch im Rahmen <strong>der</strong> Organleihe kommunalisiert werden können(untere Polizei-, Versorgungs- und Agrarordnungsverwaltung als Beispiele). Ungeachtetdessen hat sich <strong>der</strong> Gutachter dazu entschieden, die betreffenden Zuständigkeiten zu berücksichtigen,um auf diese Weise e<strong>in</strong>e möglichst umfassende Diskussion staatlicherTätigkeit und ihrer Verflechtung mit kommunalen Kompetenzen zu ermöglichen. Lässtman spezifischere Aufgaben wie die Bergverwaltung außer Acht, konzentrieren sich dieeffektiven Kommunalisierungspotenziale erwartungsgemäß auf Son<strong>der</strong>ordnungsbereiche<strong>der</strong> unteren und mittleren Verwaltung. Dieses sche<strong>in</strong>bar triviale Ergebnis ist durchausbedeutsam, da es jenseits leiten<strong>der</strong> Annahmen auf e<strong>in</strong>er <strong>in</strong>duktiven Erhebung undihrer schematisch-quantitativen Auswertung beruht. Intensiver zu betrachtende Zuständigkeitsbereicheliegen demnach <strong>in</strong> <strong>der</strong> unteren Vollzugs- und Fachverwaltung mit beson<strong>der</strong>erRelevanz auf Seiten <strong>der</strong> Sozial-, Umwelt-, Polizei-, Schul- und Arbeitsverwaltung.Insofern bestätigen die dargestellten Zusammenhänge das bislang von <strong>der</strong> Landesregierungverfolgte Konzept <strong>der</strong> konzentrierten Dreistufigkeit und verweisen auf die <strong>in</strong>diesem S<strong>in</strong>ne weiterh<strong>in</strong> reformbedürftigen Zuständigkeitsbereiche. Hierfür spielt die sobezeichnete Kommunalisierungsoption (s. Kap. 3) e<strong>in</strong>e Schlüsselrolle. Die detailliertePrüfung <strong>der</strong> zusammengestellten Kompetenzen (s. Anlage 6) und die Identifikation materiellerDelegationsaufgaben sollte unter Beachtung <strong>der</strong> e<strong>in</strong>gangs aufgestellten Effizienzprämisse(Kap. 2, Prämisse E) auf Basis e<strong>in</strong>es Landesvergleichs erfolgen (Kommunalisierungs-und Strukturbenchmark); geeignete Aufgabenfel<strong>der</strong> werden <strong>in</strong> Kap. 6benannt.Seite 48 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung(6) Ergebnis: Bildung von Schwerpunktbereichen und Ansatzpunkte für weitereReformschritteIm Rahmen <strong>der</strong> vorliegenden Untersuchung wurden auf Basis <strong>der</strong> Aufgabendatenbankdes Nordrhe<strong>in</strong>-Westfälischen F<strong>in</strong>anzm<strong>in</strong>isteriums gut 74% aller Landesaufgaben mitknapp 90% des staatlichen Personals auf ihre Verzichts-, Privatisierungs- und Kommunalisierungspotenzialeh<strong>in</strong> untersucht. 56 Dabei führten hypothesengestützte Plausibilitätsprüfungenzu drei Prüflisten (Verzichts-, Privatisierungs- und Kommunalisierungsliste;Anlagen 3 bis), die die für e<strong>in</strong>e Funktionalreform grundsätzlich geeigneten Landeskompetenzenbe<strong>in</strong>halten. Vorbehaltlich e<strong>in</strong>er fachlich-empirischen Beurteilung vonE<strong>in</strong>zelfällen sollten sie weiteren Mo<strong>der</strong>nisierungsschritten als Diskussionsgrundlagedienen. 57 Nachfolgend werden die wichtigsten Ergebnisse für die drei Reformoptionenanhand <strong>der</strong> <strong>in</strong> Kap. 4 entwickelten Systematik dargestellt und mit Beispielen veranschaulicht(Schwerpunktbereiche). Im Anschluss daran formuliert <strong>der</strong> Gutachter die ausdem Befund ableitbaren Ansatzpunkte für e<strong>in</strong>e Reorganisation <strong>der</strong> Landesverwaltung.Für e<strong>in</strong>en vollständigen Verzicht o<strong>der</strong> die materielle Privatisierung s<strong>in</strong>d i. e. S. 270o<strong>der</strong> 6,7% <strong>der</strong> staatlichen Zuständigkeiten mit 1.247,5 Stellen o<strong>der</strong> 0,4% des Landespersonalsgeeignet. Dies betrifft vor allem Aufgaben, die ungeachtet ihrer politischenZielsetzung entwe<strong>der</strong> <strong>in</strong> vollem Umfang marktfähig o<strong>der</strong> freiwillig s<strong>in</strong>d. Sie gehörendamit zur organisatorischen Verfügungsmasse e<strong>in</strong>er souveränen Landespolitik und s<strong>in</strong>dGradmesser für das Ausmaß <strong>der</strong> ressortbezogenen Gestaltungsfähigkeit. Vorrangig zu diskutierendeSchwerpunktbereiche s<strong>in</strong>d ihrer adm<strong>in</strong>istrativen und quantitativen Bedeutung nach:• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Wirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörde: M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Arbeit; Beispiele: Steuerung und Betreuungvon Landes<strong>in</strong>itiativen, Grundsatzangelegenheiten <strong>der</strong> Struktur- und Branchenpolitik)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Kulturverwaltung(Betroffene Behörde: M<strong>in</strong>isterium für Städtebau und Wohnen, Kultur und Sport; Beispiele: Regionaleund kulturformabhängige Planung und För<strong>der</strong>ung)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Sozialverwaltung(Betroffene Behörde: M<strong>in</strong>isterium für Gesundheit, Soziales, Frauen und Familie; Beispiele: Modellprojekte,<strong>in</strong>terkultureller Dialog, Seniorenpolitik)56 Dies entspricht 2.998 Aufgaben mit 255.382 Personalstellen; die Auswahl erfolgte auf Grundlage gängigerReformkriterien und daraus abgeleiteter Hypothesen (s. Kap. 5 b-d).57 Bei den angesprochenen Plausibilitätskontrollen und <strong>der</strong> Zusammenstellung <strong>der</strong> Prüflisten war <strong>der</strong> Gutachterauf die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Datenbank verfügbaren Angaben und Merkmalsausprägungen angewiesen. Insofern fußen alleSchlussfolgerungen auf den gegebenen Informationen. Darüber h<strong>in</strong>aus musste im Interesse e<strong>in</strong>er e<strong>in</strong>heitlichenund möglichst vollständigen Auswertung e<strong>in</strong> großer Datenumgriff durchgeführt werden. Dies hat zur Folge, dassviele <strong>der</strong> <strong>in</strong> den Prüflisten ausgewiesenen Zuständigkeiten zwar theoretisch privatisiert o<strong>der</strong> auf die Kommunenübertragen werden können, jedoch praktisch – aus politischen wie f<strong>in</strong>anziellen Erwägungen – dafür nicht <strong>in</strong>Frage kommen. Dennoch ersche<strong>in</strong>t <strong>der</strong> extensive E<strong>in</strong>bezug jener Zuständigkeiten methodisch s<strong>in</strong>nvoll, um zume<strong>in</strong>en den Umfang e<strong>in</strong>er möglichen Funktionalreform zu dokumentieren und zum an<strong>der</strong>en, um die Vollständigkeite<strong>in</strong>er nachhaltigen Mo<strong>der</strong>nisierungsdiskussion zu gewährleisten. Sofern e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>igung über Reformansätzeund -konzepte erzielt werden kann, lassen sich mit Hilfe des vom Gutachter entwickelten Instrumentariumsumgehend detaillierte Angaben und Informationen zu den relevanten Zuständigkeiten generieren.Seite 49 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> obersten Bildungsverwaltung(Betroffene Behörde: M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Arbeit/Landeszentrale für politische Bildung)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wissenschafts- und Forschungsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Hochschulbibliothekszentrum, Wuppertal-Institut, Institut für Arbeit undTechnik, Landessprachen<strong>in</strong>stitut, Sozialforschungsstelle, Kulturwissenschaftliches Institut)• Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wirtschafts- und Arbeitsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Materialprüfungsamt, Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, Gesellschaftfür <strong>in</strong>novative Beschäftigungsför<strong>der</strong>ung GmbH)• Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Bildungs- und Schulverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Landes<strong>in</strong>stitut für Schule, Haus für Lehrefortbildung; Beispiele: Publikationen,Beratung, Ressortforschung, Durchführung von Veranstaltungen)• Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Entwicklung von unspezifischen IT-Verfahren durch das Landesamt fürDatenverarbeitung und Statistik; Veranstaltungen und freiwillige Leistungen <strong>der</strong> Aus- und Fortbildungsstätten<strong>der</strong> Innen-, F<strong>in</strong>anz- und Justizverwaltung)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Kulturverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Aufgabe: Entscheidungen über Zuwendungen zur För<strong>der</strong>ungvon Kunst und Kultur)• Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Verwaltung für Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste(Betroffene Behörden: Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragte<strong>in</strong> den Kreisen; Aufgabe: Zusatzberatung Wasserkooperationen)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Arbeits- und Sozialverwaltung(Betroffene Behörden: Versorgungsämter; Aufgabe: Umsetzung von arbeitsmarkt- und sozialpolitischenFör<strong>der</strong>programmen)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Gesundheitsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtung: Staatsbad Oyenhausen; Aufgaben: Heilanwendungen und Therapien)Für e<strong>in</strong>en (Teil-)Verzicht i. w. S. kommen außerdem Aufgaben <strong>in</strong> Frage, die von oberenund mittleren Landesbehörden aufgrund ihrer Funktion als Aufsichts-, Unterstützungs-,Genehmigungs- und Wi<strong>der</strong>spruchsstellen wahrgenommen werden. Die Entbehrlichkeitsolcher zwischen<strong>in</strong>stanzlichen Aufgaben ist von organisationsstrukturellen und verfahrensrechtlichenReformen abhängig. Hierzu zählen u. a. <strong>der</strong> bereichsspezifische Wegfallvon verwaltungsgerichtlichen Vorverfahren und die Reduzierung von Aufsichtsspannendurch die Fusion nachgeordneter Behörden und E<strong>in</strong>richtungen. 58 Das entsprechende58 Vgl. hierzu die im Land Nie<strong>der</strong>sachsen laufende Verwaltungsreform. Demnach soll im Zuge <strong>der</strong> Auflösung<strong>der</strong> Regierungspräsidien die Nachprüfung von Verwaltungsakten <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em eigenen Vorverfahren künftig entfallen,soweit von dieser Neuregelung bestimmte Bereiche wie die Durchführung des BauGB nicht ausdrücklichausgenommen s<strong>in</strong>d.Seite 50 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungReformpotenzial umfasst 555 o<strong>der</strong> 13,8% aller Landesaufgaben mit 2.216,5 Stellenbzw. 0,8% des gesamten staatlichen Personals. Die nachfolgende Liste dokumentiert die<strong>in</strong> diesem Zusammenhang beson<strong>der</strong>s relevanten Schwerpunktbereiche.• Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> oberen Gesundheitsverwaltung(Betroffene Behörde: Landesbeauftragter für den Maßregelvollzug; Beispiele: Standardfestsetzung,Mittelbewirtschaftung, Evaluation, fachliche Mitwirkung)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> Oberen Forstverwaltung(Betroffene Behörde: Der Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter – höhereForstbehörde; Beispiele: Aufsicht, För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Holzwirtschaft, Umweltcontroll<strong>in</strong>g)• Steuerungs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> oberen Justizverwaltung(Betroffene Behörde: Justizvollzugsamt; Beispiele: Personalangelegenheiten, Haushaltsangelegenheiten,Angelegenheiten <strong>der</strong> beruflichen Bildung, <strong>der</strong> Mediz<strong>in</strong> und Psychologie)• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Schul- und Bildungsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über die Begründung, Betreuung,Verän<strong>der</strong>ung und Beendigung von Dienst-/ Beschäftigungsverhältnissen, Durchführung vonLehrerfort- und Weiterbildungsveranstaltungen, fachliche Stellungnahmen)• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Sicherheits- und Ordnungsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen/Polizeiabteilungen; Beispiele: Führungs- und Lagedienst,Entscheidungen und Maßnahmen im Rahmen <strong>der</strong> Fachaufsicht)• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Bau-, Wohnungs- und Städtebauverwaltungsowie <strong>der</strong> mittleren Raumordnungsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: <strong>der</strong> höheren Verwaltungsbehörde vorbehalteneEntscheidungen nach dem BauGB, Landesplanerische Zustimmung o<strong>der</strong> Versagung im Bauleitplanverfahren,Angelegenheiten <strong>der</strong> Städtebauför<strong>der</strong>ung, Aufsicht über Katasterbehörden)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Verkehrsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über För<strong>der</strong>ungen des kommunalenStraßenbaus und des ÖPNV, Wi<strong>der</strong>spruchsentscheidungen)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Umwelt- und Verbraucherschutzverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Maßnahmen und Entscheidungen <strong>der</strong> Fachaufsicht,Entscheidungen über die Genehmigung von Landschaftsplänen und Landschaftsplanän<strong>der</strong>ungen,Erstellung und Fortschreibung von Abfallwirtschaftsplänen)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Sozialverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Flüchtl<strong>in</strong>gs- und Auslän<strong>der</strong>angelegenheiten,Entscheidungen über Beschwerden gegen Lastenausgleichsämter, Stiftungsaufsicht)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Kommunalaufsicht)Seite 51 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen LandesverwaltungOptionen <strong>der</strong> funktionalen Privatisierung betreffen 548 o<strong>der</strong> 13,5% aller Landesaufgabenund 66,3% des e<strong>in</strong>gesetzten Personals (188.934 Stellen). Sie ergänzen die vorgenanntenReformansätze des Verzichts und <strong>der</strong> materiellen Privatisierung und beziehensich vor allem auf die Aufgabendurchführung, weshalb ihr Umfang und ihre f<strong>in</strong>anziellenEffekte begrenzt s<strong>in</strong>d; vor allem führen sie nicht zu e<strong>in</strong>em vollständigen Wegfalle<strong>in</strong>zelner Zuständigkeiten o<strong>der</strong> ganzer Behördenstrukturen. Insofern sollten die nachfolgendbenannten Schwerpunktbereiche als komplementär zu den für e<strong>in</strong>en Verzicht,e<strong>in</strong>e materielle Privatisierung o<strong>der</strong> e<strong>in</strong>e Kommunalisierung vorgesehenen Kompetenzenbetrachtet werden.• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> obersten Wirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörde: M<strong>in</strong>isterium für Wirtschaft und Arbeit; Beispiel: Innovations- und Technologiepolitik,Kooperation Wirtschaft/Wissenschaft, Transfer)• Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Bau- und Vermögensverwaltung(Betroffene Behörden: Bau- und Liegenschaftsbetrieb, Landesvermessungsamt, Institut für LandesundStadtentwicklungsforschung; Beispiele: Planungs- und Bautätigkeiten im Landeseigentum, Reproduktionund Vertrieb von kartographischen Produkten, Forschungstätigkeiten)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wissenschafts- und Forschungsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Hochschulbibliothekszentrum, Wuppertal-Institut, Institut für Arbeit undTechnik, Landessprachen<strong>in</strong>stitut, Sozialforschungsstelle, Kulturwissenschaftliches Institut, Institutfür Landes- und Stadtentwicklungsforschung)• Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Wirtschaftsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Materialprüfungsamt, Gesellschaft für Wirtschaftsför<strong>der</strong>ung, Landesbetriebfür Mess- und Eichwesen)• Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Kulturverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Schlossverwaltung Brühl, Landesarchivverwaltung; Beispiele: Immobilienverwaltungund Instandhaltung, Foto- und Restaurierungswerkstätten für Schriftgut)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Verkehrsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtung: Landesbetrieb Straßenbau; Aufgabe: betriebliche Straßenunterhaltung)• Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen allgeme<strong>in</strong>en Verwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik, Landesamt für Besoldungund Versorgung, Fortbildungse<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> Innen-, Justiz- und F<strong>in</strong>anzverwaltung)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> zentralen Umweltverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtungen: Landesanstalt für Ökologie, Bodenordnung und Forsten, Landesumweltamt;Beispiele: Luftqualitätsuntersuchungen, Fachkataster, Monitor<strong>in</strong>gsysteme, Durchführung vonFortbildungsmaßnahmen)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> oberen Landwirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörde: Direktor <strong>der</strong> Landwirtschaftskammer als Landesbeauftragter; Beispiele: Beratung<strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> Tierproduktion, Informationsdienste, Erstellung von Beratungsunterlagen undBroschüren)Seite 52 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Wissenschafts- und Ausbildungsverwaltung(Betroffene Behörde: Amt für Ausbildungsför<strong>der</strong>ung)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren allgeme<strong>in</strong>en und F<strong>in</strong>anzverwaltung(Betroffene Behörden: Oberf<strong>in</strong>anzdirektionen und Bezirksregierungen; Beispiele: Organisation undIT-Betrieb, Haushalts- und Beschaffungswesen für und <strong>in</strong> nachgeordneten Dienststellen, Beihilfeangelegenheiten)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Justizverwaltung(Betroffene Behörden: Justizvollzugsanstalten)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Gesundheitsverwaltung(Betroffene E<strong>in</strong>richtung: Staatsbad Oyenhausen; Beispiele: Therapie-, Behandlungs- und Gesundheitsangebote)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Arbeits- und Sozialverwaltung(Betroffene Behörden: Ämter für Arbeitsschutz, Versorgungsämter, Landesstellen für Aussiedler/Landeszentrumfür Zuwan<strong>der</strong>ung; Beispiele: Überwachungsangelegenheiten, Programmabwicklung,mediz<strong>in</strong>ische Gutachtertätigkeiten, Unterbr<strong>in</strong>gung und Verpflegung)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren F<strong>in</strong>anzverwaltung(Betroffene Behörden: F<strong>in</strong>anzämter; Beispiele: technische Betreuung und Büroorganisation)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Landwirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörden: Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte<strong>in</strong> den Kreisen; Beispiele: Beratungen und Veranstaltungen)• Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Forstverwaltung(Betroffene Behörden: Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte<strong>in</strong> den Kreisen, Staatliche Forstämter; Beispiele: Waldbewirtschaftung und Vermarktung)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Umweltverwaltung(Betroffene Behörden: Staatliche Umweltämter, Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammernals Landesbeauftragte <strong>in</strong> den Kreisen; Beispiele: Informationsdienste, Untersuchungen,fachliche Stellungnahmen)Die potenzielle Kommunalisierung von Landesaufgaben ist Gegenstand <strong>der</strong> letzten hierzu untersuchenden Reformoption. Aufgrund <strong>der</strong> <strong>in</strong> Teilen schwierigen Datengüte hatsich <strong>der</strong> Gutachter dabei für e<strong>in</strong>en möglichst weitgehenden E<strong>in</strong>bezug von Zuständigkeitenentschieden. So rechnet er diesem Feld 891 bzw. 22,1% aller staatlichen Aufgabenund 40.176 Stellen bzw. 14,1% des gesamten Landespersonals zu. Mit Blick auf denmöglichen Ertrag sowie etwaige Probleme bei hochspezialisierten und ortsunabhängigenTätigkeiten konzentriert sich die Darstellung an dieser Stelle auf Kommunalisierungspotenzialeseitens <strong>der</strong> mittleren und unteren Verwaltung; e<strong>in</strong> vollständiger Überblickkann <strong>der</strong> Abbildung 17 sowie <strong>der</strong> Prüfliste 3 <strong>in</strong> Anlage 6 entnommen werden. Dieletztendliche Entscheidung, welche <strong>der</strong> nachgenannten Optionen realisiert werden sollten,wäre auf Basis e<strong>in</strong>es Län<strong>der</strong>vergleichs (Benchmark) und <strong>der</strong> fachlich-empirischenPrüfung <strong>der</strong> jeweiligen Sachzusammenhänge zu treffen.Seite 53 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Arbeitsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über Anträge auf Ausnahmen vomKündigungsverbot im Mutterschutz/Elternzeit; erst<strong>in</strong>stanzliche Entscheidungen zu Gefahrenstoffen)• Vollzugs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Umweltverwaltung (e<strong>in</strong>schließlichAngelegenheiten <strong>der</strong> öffentlichen Dase<strong>in</strong>svorsorge und Geme<strong>in</strong>schaftsdienste)(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über Anträge für genehmigungsbedürftigeAnlagen, Angelegenheiten und Entscheidungen h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> beson<strong>der</strong>s geschützten Teilevon Natur und Landschaft, Entscheidungen über Wasserentnahmen)• Unterstützungs- und Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Raumordnungsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Mitwirkung bei Aufgaben <strong>der</strong> Landesvermessung,Geschäftsstellen- und Betreuungsfunktionen für den Regionalrat)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Wirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Abwicklung von För<strong>der</strong>projekten, Aufsicht überkle<strong>in</strong>ere Versicherungsvere<strong>in</strong>e, preisrechtliche Prüfungen)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Sozialverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über Verschlimmerungs- undSpätschadensanträge, Entscheidungen über Heilverfahrensanträge)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren allgeme<strong>in</strong>en und Son<strong>der</strong>ordnungsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Entscheidungen über E<strong>in</strong>bürgerungen/Entscheidungenüber Zustimmungen zu E<strong>in</strong>bürgerungen, Verkehrssicherheitsberatung, Genehmigungen/Erlaubnisse/Zustimmungennach <strong>der</strong> StVO/StVZO, Schornste<strong>in</strong>fegerangelegenheiten)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Gesundheitsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: Durchführung von Überwachungen/Inspektionen,Krankenhausangelegenheiten)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Verkehrsverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierungen; Beispiele: För<strong>der</strong>- und Genehmigungsaufgaben)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> mittleren Bauverwaltung(Betroffene Behörden: Bezirksregierung; Beispiele: Städtebauför<strong>der</strong>ung, Angelegenheiten <strong>der</strong> öffentlichbestellten Vermessungs<strong>in</strong>genieure)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Sicherheits- und Ordnungsverwaltung (Polizei)(Betroffene Behörden: Kreispolizeibehörden – Vollkommunalisierung o<strong>der</strong> Organleihe auch <strong>in</strong> den kreisfreienStädten)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Sozialverwaltung(Betroffene Behörden: Versorgungsämter [z. T. nur <strong>in</strong> Organleihe möglich], Landesstelle für Aussiedler;Beispiele: Feststellungsverfahren nach dem Schwerbeh<strong>in</strong><strong>der</strong>tenrecht, Angelegenheiten nach dem Bundeserziehungsgeldgesetz,Rentenleistungen und soziales Entschädigungsrecht, Unterbr<strong>in</strong>gung von Zuwan<strong>der</strong>ern,Leistungen nach dem BSHG)Seite 54 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung• Vollzugs- und Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Umweltverwaltung(Betroffene Behörden: Staatliche Umweltämter, Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammernals Landesbeauftragte <strong>in</strong> den Kreisen; Beispiele: Überwachung von Amts wegen [Regel-/Anlassüberprüfung des Anlagenbetriebes], Genehmigungen von Anlagen nach Spalte 2, 4. BImSchV[vere<strong>in</strong>fachtes Verfahren])• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Landwirtschaftsverwaltung(Betroffene Behörden: Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte<strong>in</strong> den Kreisen; Beispiele: Beratungen, Prämien, Schulungs- und Versuchse<strong>in</strong>richtungen)• Unterstützungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Forstverwaltung(Betroffene Behörden: Geschäftsführer <strong>der</strong> Kreisstellen <strong>der</strong> Landwirtschaftskammern als Landesbeauftragte<strong>in</strong> den Kreisen, Staatliche Forstämter; Beispiele: Wal<strong>der</strong>haltung, Jagd- und Fischereiangelegenheiten,Vermarktung, Öffentlichkeitsarbeit)• Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Arbeitsverwaltung(Betroffene Behörden: Ämter für Arbeitsschutz, Beispiele: Überwachung und aktivierende Gestaltung <strong>in</strong>Angelegenheiten <strong>der</strong> Arbeitsschutzorganisation und Arbeitsgestaltung, Baustellenverordnung, Überwachungund aktivierende Beratung, Arbeitszeitfragen)• Steuerungs- und Vollzugsaufgaben <strong>der</strong> unteren Agrarordnungsverwaltung(Betroffene Behörden: Ämter für Agrarordnung [nur <strong>in</strong> Organleihe möglich]; Beispiele: Verfahren nachdem Flurbere<strong>in</strong>igungsrecht, För<strong>der</strong>angelegenheiten)• Unterstützungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Verbraucherschutzverwaltung(Betroffene Behörden: Staatliche Untersuchungsämter; Beispiele: Untersuchungen und Prüfungen)• Steuerungsaufgaben <strong>der</strong> unteren Schulverwaltung(Betroffene Behörden: Staatliche Schulämter; Beispiele: Allgeme<strong>in</strong>e Schulaufsicht und Angelegenheiten<strong>der</strong> Lehrkräfte)Fasst man die Ergebnisse <strong>der</strong> funktionalreformerischen Optionen zusammen, so lassensich e<strong>in</strong>e Reihe von Ansatzpunkten für weitergehende Reorganisationsmaßnahmen imBereich <strong>der</strong> unmittelbaren Landesverwaltung identifizieren. Als beson<strong>der</strong>s verän<strong>der</strong>ungsbedürftigwerden dabei zunächst diejenigen Verwaltungsebenen und E<strong>in</strong>richtungene<strong>in</strong>geschätzt, die <strong>in</strong> hohem Maß von Verzichts- und materiellen Privatisierungspotenzialenbetroffen s<strong>in</strong>d o<strong>der</strong> sich für e<strong>in</strong>e Kommunalisierung eignen. Als ergänzen<strong>der</strong>o<strong>der</strong> verstärken<strong>der</strong> Indikator f<strong>in</strong>det außerdem das Ausmaß zwischen<strong>in</strong>stanzlicher undfunktional privatisierbarer Aufgaben Berücksichtigung. Auf dieser Basis lassen sichsechs signifikante Reformfel<strong>der</strong> e<strong>in</strong>grenzen:• Überprüfung des Aufgabenumfangs und <strong>der</strong> freiwilligen Zuständigkeiten <strong>der</strong> M<strong>in</strong>isterialverwaltungauf ihre politische Effektivität (daraufh<strong>in</strong> ggf. Anpassung <strong>der</strong> Ressortorganisation);• materielle o<strong>der</strong> zum<strong>in</strong>dest verstärkte funktionale Privatisierung <strong>der</strong> zentralen Wirtschafts-und Arbeitsverwaltung sowie <strong>der</strong> Wissenschafts- und Forschungse<strong>in</strong>richtungen;Seite 55 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltung• funktionale und/o<strong>der</strong> organisatorische Privatisierung von ermessenfreien VollzugsundUnterstützungsaufgaben <strong>der</strong> Bau- und Vermögensverwaltung, <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>enVerwaltung sowie <strong>der</strong> Umwelt-, Forst-, Landwirtschafts- und Verbraucherschutzbehörden;• Straffung und Verkürzung des Instanzenzugs <strong>der</strong> Fachverwaltungen (Bau-, Wohnungs-,Städtebau- und Raumordnungsverwaltung, Forstverwaltung, Umwelt- undVerbraucherschutzverwaltung als Beispiele);• Prüfung e<strong>in</strong>er separaten Behördenorganisation für Schul- und Polizeiverwaltung(möglichst <strong>in</strong> Verb<strong>in</strong>dung mit e<strong>in</strong>er erweiterten Kommunalisierung) sowie• umfassende Kommunalisierung unterer Behördenzuständigkeiten und E<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ungverbleiben<strong>der</strong> staatlicher Aufgaben <strong>in</strong> vertikal <strong>in</strong>tegrierte Fach- o<strong>der</strong> bestehendeMittelbehörden.Um Detailfragen zu klären und operative Konzepte zu entwickeln, bedarf es über diehier dargestellte Analyse h<strong>in</strong>aus weiterer Auswertungen und vertiefen<strong>der</strong> Untersuchungen.Dabei sollten für reformbedürftige Strukturen <strong>der</strong> staatlichen Adm<strong>in</strong>istration die <strong>in</strong><strong>der</strong> Datenbank angegebenen <strong>in</strong>ternen und externen Schnittstellen zu dem hier vorgetragenenBefund <strong>in</strong> Bezug gesetzt werden. Darüber h<strong>in</strong>aus wären für E<strong>in</strong>zelbereiche Strukturvergleichemit <strong>der</strong> Kompetenzverteilung und dem Behördenaufbau <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en Bundeslän<strong>der</strong>ndurchzuführen; Anlage 8 liefert Beispiele für e<strong>in</strong>en solchen Benchmark.Entsprechende Analysen sollten exemplarisch für beson<strong>der</strong>s kommunalrelevante Landesaufgabenvorgenommen werden. Aus Sicht des Gutachters bieten sich dafür die folgenden,noch im Detail zu klärenden Aufgabenfel<strong>der</strong> an:• Genehmigungsaufgaben <strong>der</strong> Naturschutz-, Wasser-, Boden- und Landschaftsbehörden(z. B. LSG-Ausglie<strong>der</strong>ungen, Beseitigung gesetzlich geschützter Biotope, Verän<strong>der</strong>ungenund Baumaßnahmen an Gewässern I. und II. Ordnung);• Genehmigungsaufgaben und Untersuchungstätigkeiten im Bereich des technischenUmwelt- und des Immissionsschutzes;• Genehmigungskompetenzen nach dem Bauordnungs- und Planungsrecht (<strong>in</strong>kl.Raumordnung und Landesplanung);• Arbeitsschutz und Gewerbeaufsicht;• Son<strong>der</strong>ordnungsaufgaben im Verkehrsbereich (Straßenbau- und Verkehrsaufsicht);• Aufgaben <strong>der</strong> Landwirtschafts- und Verbraucherschutzverwaltung (<strong>in</strong>kl. Veter<strong>in</strong>ärwesen)sowie• Staatlich-kommunale Zuständigkeitsverteilung im ÖPNV.E<strong>in</strong> weiterer Vergleich, <strong>der</strong> sog. Struktur-Benchmark, sollte für diejenigen Verwaltungsteileerfolgen, <strong>in</strong> denen nach e<strong>in</strong>er weitgehenden Kommunalisierung relevante Aufga-Seite 56 von 57


<strong>Systematische</strong> <strong>Aufgabenkritik</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> nordrhe<strong>in</strong>-westfälischen Landesverwaltungbenbereiche als Zuständigkeiten e<strong>in</strong>er eigenständigen staatlichen Adm<strong>in</strong>istrationverbleiben. Als Vergleichsfälle ersche<strong>in</strong>en Flächenlän<strong>der</strong> unterschiedlicher Größe wieBayern, Baden-Württemberg, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nie<strong>der</strong>sachsenund ggf. auch das Saarland geeignet. In diesem S<strong>in</strong>ne zu analysierende Aufgaben- undBehördenbereiche wären:• Die Umwelt- und Naturschutzverwaltung i. w. S. (<strong>in</strong>kl. Forst, Landwirtschaft, LändlicheEntwicklung und Flurneuordnung, Bergwesen und Verbraucherschutz);• Wirtschafts- und Arbeitsverwaltung (<strong>in</strong>kl. Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht und arbeitsmarkpolitischerMaßnahmen);• Allgeme<strong>in</strong>e Verwaltung (<strong>in</strong>kl. F<strong>in</strong>anzen und Vermögen, staatlicher Hochbau, Beschaffung,bürotechnische Dienste);• Sozial- und Gesundheitsverwaltung (<strong>in</strong>kl. <strong>der</strong> bei den Landschaftsverbänden liegendenAufgaben);• Schulaufsichtsverwaltung sowie• Polizeiverwaltung.Seite 57 von 57

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