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CONSAFIS Richtlinien zur visuellen Qualität von Verbund - Schlatt ...

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4. Sonderbedingungen4. Sonderbedingungen4.1 Mehrfachfolien1. Wird <strong>Verbund</strong>sicherheitsglas und/oder <strong>Verbund</strong>glasmit mehr als 0,76mm Foliendickehergestellt, so erhöhen sich die Zulässigkeitennach den Tabellen um 25% pro 0,38mmFolienanteil.4.2 Gussglas, Drahtgläser, mattierte Gläser:1. Bei der Kombination mit Ornament/Gussglas/Rohglaserhöhen sich die Zulässigkeitennach den Tabellen um 100%.2. Bei der Kombination mit Drahtgläsernerhöhen sich die Zulässigkeiten nach denTabellen um 100%. Zusätzlich können Versatzerscheinungendes Drahtnetz sichtbarsein. Der Versatz kann bis zu 15 mm per lfd.Meter Kantenlänge betragen.3. Bei der Kombination mit mattierten/satinierenGläsern erhöhen sich die Zulässigkeitennach den Tabellen um 100%. Zusätzlichkönnen auf der Oberfläche Ätzfehler auf dermattierten Oberfläche sichtbar sein.4. Bei Gläsern mit einer mattierten odergeätzten Oberfläche kann aufgrund derFertigungsprozesse nicht sicher gestelltwerden, dass Scheiben gleicher Fertigungschargenein homogenes Erscheinungsbildbesitzen. Wolkenbildungen, Ätzbildverwischungen,Ätzverlaufstörungen stellen einproduktcharakterisches Merkmal dar undsind nicht reklamationsfähig.4. Da Spiegelrohglas und Gussgläser einemindividuellem Herstellungsprozess unterliegen,sind kugel- oder linienförmigeEinschlüsse und Bläschenbildung Ausdruckder charakteristischen Gütebeschaffenheit.Strukturabweichungen infolge <strong>von</strong> Walzenwechselund Musterversatz sind nichtimmer auszuschließen und damit nichtreklamationsfähig.4.3 Halbharte und harte BeschichtungenBei der Verwendung <strong>von</strong> beschichtetem Basisglaserhöhen sich die Zulässigkeiten nachden Tabellen um 100%Bedingt durch die Beschichtung ist einechemische und mechanische Veränderung derOberflächenbeschaffenheit – wie z.B. Pünktchenbildungund Reflektionsveränderung – inder jeweiligen Glasart nicht zu vermeiden.Insbesondere beim Einsatz solcher Beschichtungenkönnen die Veränderungen in derOberflächenbeschaffenheit <strong>zur</strong> einer deutlichenVeränderung des Reflektionsverhaltens– in der Durchsicht und Ansicht – führen. DieBeurteilung der Außenansicht und das damitverbundene Reflektionsverhalten ist nichtBestandteil dieser Beurteilungsrichtline. Fürdie Betrachtung <strong>von</strong> Glas in Fassaden in derAußenansicht müssen besondere Bedingungenvereinbart werdenDurch die chemische und mechanische Veränderungder Oberfläche beim Vorspannprozessverändert sich auch die Kratzempfindlichkeitder Oberfläche. Die besondere Kratzempfindlichkeitbei beschichteten Oberflächen isthierbei zu beachten. Dazu verweisen wir auf:• Merkblatt <strong>zur</strong> Glasreinigung, herausgegebenvom Bundesverband u. a.• Einbau- und Reinigungsvorschriften derBasisglashersteller in der jeweils gültigenAusgabe4.4 Einscheibensicherheitsglas (ESG/TVG)Bedingt durch den thermischen Vorspannprozessist eine chemische und mechanischeVeränderung der Oberflächenbeschaffenheit– wie Pünktchenbildung und Rollenabdrücke –in der jeweiligen Glasart nicht zu vermeiden.9<strong>CONSAFIS</strong> Beratungs GmbH • Robert-Bosch-Straße 36 • 46397 Bocholt • Tel. 0 28 71/ 99 400 • Fax 0 28 71/ 18 36 81

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