11.07.2015 Aufrufe

arbeitnehmerfoerderung - AK Burgenland - Arbeiterkammer

arbeitnehmerfoerderung - AK Burgenland - Arbeiterkammer

arbeitnehmerfoerderung - AK Burgenland - Arbeiterkammer

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wohnkostenzuschuss fürLehrlingeBeim Wohnkostenzuschuss für Lehrlinge handelt essich um einen Zuschuss für Lehrlinge deren Lehrplatzso weit vom Hauptwohnsitz entfernt ist, dass sie aufeinen Heimplatz oder ein Privatquartier angewiesensind und deren Unterhaltsverpflichtete (Vater/Mutter/Sachwalter/Vormund) oder der Lehrling selbst (volljährigund selbst einen eigenen Haushalt führend) einenHauptwohnsitz im <strong>Burgenland</strong> haben.Wann und wo ist der Antrag einzubringen?Der Antrag ist innerhalb von 2 Monaten ab Beginn desjeweiligen Lehrjahres zu stellen.Bei späterer Einbringungkönnen die Zuschüsse ab dem Monat der Antragstellunggewährt werden.Für jedes Lehrjahr mussam Beginn des Jahres neu angesucht werden.15Einbringungsstelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung,Abteilung 6 - Hauptreferat II Förderwesen,Europaplatz 1, 7000 EisenstadtWICHTIG: Auf der Homepage des Landes www.burgenland.at kann der Antrag auch online verfasstwerden.Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?Diese Beihilfe kann gewährt werden, wenn:n der Lehrplatz so weit vom Hauptwohnsitz entferntist, dass der Lehrling auf einen Heimplatz oder einPrivatquartier angewiesen ist, wodurch zusätzlicheKosten entstehenn der/die Antragsteller/in (Eltern bzw. Unterhaltsverpflichteteoder volljähriger Lehrling mit eigenem Haushalt)seinen Hauptwohnsitz im <strong>Burgenland</strong> hat.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!