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Der Architekturwettbewerb - Kammer der Architekten und ...

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01 WARUM ARCHITEKTURWETTBEWERBE?Ein <strong>Architekturwettbewerb</strong> eröffnet die Möglichkeit <strong>der</strong> Wahl aus einer Vielzahlvon Projekten. Zu einer klar definierten Aufgabenstellung, die Neubauten wieauch Adaptierungen, Sanierungen <strong>und</strong> Erweiterungen umfassen kann, werdenunterschiedlichste Lösungen ausgearbeitet <strong>und</strong> einer Jury, bestehend aus qualifiziertenArchitektInnen <strong>und</strong> VertreterInnen <strong>der</strong> örtlichen Gemeinde, vorgelegt.Diese entscheidet über die Reihung <strong>der</strong> Projekte.- Wahl aus unterschiedlichen Projekten- Finden des besten Entwurfes- Höchste Verfahrenssicherheit- Hohes Maß an Rechtssicherheit- Mitwirkung von Fachleuten in <strong>der</strong> Entscheidungsfindung- Verständlichkeit <strong>der</strong> Projekte durch Preisgerichtsdiskussion- Höchste Transparenz durch nachvollziehbare Entscheidungsprozesse- Geringe Kosten02 ARTEN VON ARCHITEKTURWETTBEWERBEN<strong>Der</strong> Auftragswert <strong>und</strong> die Komplexität <strong>der</strong> Planungsaufgabe bestimmen die Artdes Verfahrens. Je<strong>der</strong> Bauaufgabe kann ein optimales Wettbewerbsverfahren zugeordnetwerden. Wettbewerbe können in offener, nicht offener <strong>und</strong> geladenerForm durchgeführt werden.Öffentliche AusloberInnen unterliegen folgen<strong>der</strong> gesetzlicher Regelung nachSchwellenwerten gem. BVergG 2006:Art <strong>der</strong> PlanungAuftragswert1. Offenes Verfahren stets zulässig2. Nicht offenes Verfahren stets zulässig3. Geladener Wettbewerb unter € 193.000.- ** Die Schwellenwerte werden jährlich neu festgelegt.Private AusloberInnen können die Form des Wettbewerbes frei wählen.<strong>Der</strong> offene <strong>Architekturwettbewerb</strong> (offenes Verfahren)Unbeschränkte Anzahl von TeilnehmerInnen- <strong>Der</strong>/die AusloberIn for<strong>der</strong>t öffentlich eine unbeschränkte Zahl vonWettbewerbsteilnehmerInnen zur Abgabe einer Wettbewerbsarbeit auf.<strong>Der</strong> nicht offene <strong>Architekturwettbewerb</strong> (das nicht offene Verfahren)Unbeschränkte Anzahl von InteressentInnen- <strong>Der</strong>/die AusloberIn for<strong>der</strong>t öffentlich eine unbeschränkte Zahl von InteressentInnenzur Abgabe von Anträgen zur Teilnahme am Wettbewerb auf.Eine beschränkte Zahl von TeilnehmerInnen wird zur Vorlage einer Wettbewerbsarbeiteingeladen.<strong>Der</strong> geladene <strong>Architekturwettbewerb</strong> (geladenes Verfahren)Beschränkte Zahl von TeilnehmerInnen- <strong>Der</strong>/die AusloberIn ladet eine beschränkte Zahl von TeilnehmerInnen zurAbgabe von Wettbewerbsbeiträgen ein.

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