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Ausländer im Sport – das Wichtigste: kurz und bündig - Sport-Steuer.at

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Ausländer <strong>im</strong> <strong>Sport</strong> – <strong>das</strong> <strong>Wichtigste</strong>:<strong>kurz</strong> <strong>und</strong> bündigStand: 31. März 2011Wenn Ausländer (kein Wohnsitz in Österreich <strong>und</strong> auch kein gewöhnlicherAufenthalt in Österreich) für <strong>Sport</strong>vereine tätig werden, ist der Verein gutber<strong>at</strong>en, die nachstehenden Punkte durchzuprüfen <strong>und</strong> gegebenenfalls bei derAbrechnung zu berücksichtigen. (gleiches gilt auch bei ÖsterreicherInnnen, die inÖsterreich keinen Wohnsitz haben <strong>und</strong> deren Mittelpunkt der Lebensinteressennicht in Österreich liegt)Schritt 1:Erhält der Ausländische <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter etc. für seine Tätigkeitfür den Verein Geld oder Geldeswert, egal ob es Entgelt, Honorar, Reisekosten,Speseners<strong>at</strong>z, Diäten, etc. genannt wird?Wenn der Ausländische <strong>Sport</strong>ler unentgeltlich für den Verein aktiv ist, kanndie weitere Prüfung unterbleiben. Wenn es kein Entgelt gibt, gibt es auchkeine Einkunftsquelle <strong>und</strong> somit kann auch weder Dienstverhältnis nochselbständige Tätigkeit vorliegen.Zahlt der Verein jedoch an den Ausländer Geld aus, muss weiter geprüftwerden, ob <strong>und</strong> in welcher Form der Ausländer in Österreich steuer- <strong>und</strong>sozialversicherungspflichtig ist, <strong>und</strong> um welche Tätigkeitsform es sichdabei gegebenenfalls handelt.Schritt 2:Ist der Ausländische <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter etc. in Österreichbeschränkt oder unbeschränkt steuerpflichtig?DVR-Nr.: 0426130Der Verein muss diese Frage abklären, um festzustellen, welche Regelungbei der Besteuerung anzuwenden ist.Seite 1 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


Unbeschränkt steuerpflichtig sind in Österreich jene Personen, die <strong>im</strong>Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Indiesem Fall ist der Ausländer aus steuerlicher <strong>und</strong>sozialversicherungsrechtlicher Sicht genauso zu behandeln wie einÖsterreichischer Sta<strong>at</strong>sbürger, der <strong>im</strong> Inland seinen Wohnsitz bzw. seinenLebensmittelpunkt h<strong>at</strong>. Achtung: anders ist die Situ<strong>at</strong>ion z.b. beiGrenzgängern!Typisches Beispiel: Gastarbeiterkinder sind in Österreich unbeschränktsteuerpflichtig, vorausgesetzt sie haben in Österreich ihren Wohnsitz bzw.ihr Lebensmittelpunkt liegt hier. Das kann etwa auf Gr<strong>und</strong> ihrer Ausbildungin Österreich oder ihrer hier lebenden engsten Familienmitglieder sein.Wer in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig ist, muss gr<strong>und</strong>sätzlichsein Welteinkommen (inländische + ausländische Einkünfte) inÖsterreich versteuern. Damit bei den ausländischen Einkünften keinezweifache Besteuerung (ein Mal <strong>im</strong> Ausland, ein Mal in Österreich)entsteht, existiert zwischen Österreich <strong>und</strong> den meisten Sta<strong>at</strong>en einDoppelbesteuerungsabkommen. In diesen Abkommen wird u.a.geregelt, wie der <strong>Steuer</strong>pflichtige von einer zweifachen Besteuerung zuentlasten ist.Wenn in Österreich weder ein Wohnsitz noch ein gewöhnlicherAufenthalt vorhanden ist, besteht nur beschränkte <strong>Steuer</strong>pflicht.Wohnsitz bedeutet, <strong>das</strong>s in unserem Fall der <strong>Sport</strong>ler, Trainer oderSchiedsrichter in Österreich eine Wohnung inneh<strong>at</strong>, die er regelmäßignützen kann, er muss nicht Eigentümer der Wohnung sein.DVR-Nr.: 0426130„Unter "Wohnung" sind Räume zu verstehen, die nach den Verhältnissen des<strong>Steuer</strong>pflichtigen ein seinen Bedürfnissen angemessenes Wohnen regelmäßigzulassen. Maßgebend ist die t<strong>at</strong>sächliche <strong>und</strong> nicht die rechtlicheVerfügungsmacht über die Wohnung (VwGH 26.11.1991, 91/14/0041).Eine vorübergehende (notdürftige) Unterkunft stellt keine Wohnung dar. Der<strong>Steuer</strong>pflichtige muss die Wohnung unter objektiv erkennbaren Umständeninnehaben, also für den eigenen Wohnbedarf t<strong>at</strong>sächlich nützen können(VwGH 16.9.1992, 90/13/0299).“Seite 2 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


Grenzgänger: <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter die täglich über dieGrenze pendeln <strong>und</strong> ihren Wohnsitz <strong>und</strong> gewöhnlichen Aufenthaltsort <strong>im</strong>Ausland haben, sind in Österreich nur beschränkt steuerpflichtig. Dasheißt, sie sind in Österreich nur mit dem in Österreich verdientenEinkommen steuerpflichtig.„…Kehrt ein Grenzgänger täglich zu seinem Wohnsitz <strong>im</strong> Ausland zurück, h<strong>at</strong>er keinen inländischen Aufenthalt …“ (Einkommensteuerrichtlinien, Rz 25)Ein Praxisbeispiel: ein Fußballer aus Ungarn (Wohnsitz: Sopron, H) spieltfür einen burgenländischen Verein in der Regionalliga. Er fährt 4-5 Mal proWoche zu Training <strong>und</strong> M<strong>at</strong>ch über die Grenze ins Burgenland <strong>und</strong> nachdem Training wieder he<strong>im</strong> nach Ungarn. Der Spieler ist in Österreichbeschränkt steuerpflichtig.3. Schritt – Typ 1 – unbeschränkt steuerpflichtigDer Ausländische <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter etc. ist in Österreichunbeschränkt steuerpflichtig. Was tun?Der Verein muss den ausländischen <strong>Sport</strong>ler mit unbeschränkter<strong>Steuer</strong>pflicht genauso abrechnen wie einen inländischen <strong>Sport</strong>ler.DVR-Nr.: 0426130Dort wo ein Dienstverhältnis oder ein freies Dienstverhältnis vorliegt (bzw.vorliegen würde), ist die 60/540-Euro-Reisekostenpauschale sowohl beider <strong>Steuer</strong> als auch bei der Sozialversicherung anwendbar.Achtung: Voraussetzung bei der SV ist die Nebenberuflichkeit.Wenn die Grenzen überschritten werden, wird hierbei in der Regel eingeringfügiges oder voll versicherungspflichtiges (freies) Dienstverhältnisbestehen. Der Verein muss entsprechende Aufzeichnungen führen, <strong>und</strong>gegebenenfalls <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge sowieLohnnebenkosten einbehalten <strong>und</strong> an Finanzamt <strong>und</strong> GebietskrankenkasseSeite 3 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


zahlen. Be<strong>im</strong> Mannschaftssport ist in aller Regel ein Dienstverhältnisgegeben.Liegt ein Werkvertrag vor, muss der Verein lediglich die Honorarnoten <strong>und</strong>die Zahlungsbelege aufbewahren. Sicherheitshalber sollte aber <strong>das</strong> PRAE-Formular ergänzend ausgefüllt werden, damit die <strong>Steuer</strong>befreiung bis60/540 Euro auf alle Fälle erhalten bleibt.3. Schritt – Typ 2 – beschränkt steuerpflichtigDer Ausländische <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter etc. ist in Österreichbeschränkt steuerpflichtig (typischerweise bei Grenzgängern oder ausländischenTurnierteilnehmern). Was tun?In diesen Fällen muss der Verein je nach Art der Beschäftigung abrechnen.Üblicherweise werden bei Fußballspielern echte Dienstverträge vorliegen.Werkverträge existieren eher <strong>im</strong> Einzelsport, oder wenn Trainer füreinzelne Veranstaltungen wie Lehrgänge engagiert werden, oder generelldie Wesensmerkmale des Werkvertrages erfüllt sind.Achtung: Entscheidend ist aber neben der konkreten Vertragsgestaltung<strong>im</strong>mer die t<strong>at</strong>sächlich gelebte Praxis. Es existieren keine schablonenhaftenMusterlösungen!Beschränkte <strong>Steuer</strong>pflicht + echtes DienstverhältnisDVR-Nr.: 0426130<strong>Steuer</strong>:Der Empfänger unterliegt mit seinen Einkünften als <strong>Sport</strong>ler in Österreichder Lohnsteuerpflicht. Der Verein ist Arbeitgeber. Berechnet wird dieLohnsteuer bei ausländischen <strong>Sport</strong>lern jedoch nach einer Sonderregelung(§70 Abs2 Z2 ESTG). Sie beträgt 20% der gesamten Bezüge. Das heißt,der Verein muss von der gesamten an den <strong>Sport</strong>ler ausbezahlten Summe(ganz gleich, ob es als Kilometergeld, Reisekostenpauschale oder Gehaltbezeichnet wird) 20% einbehalten <strong>und</strong> an <strong>das</strong> örtlich zuständige FinanzamtSeite 4 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


abführen. Damit verb<strong>und</strong>en muss der Verein auch ein Lohnkonto führen.Unpraktischerweise gilt Laut Meinung des Finanzministeriums dieReisekostenpauschale bei der Berechnung der Lohnsteuer in diesem Fallnicht.Trostpflaster: der ausländische <strong>Sport</strong>ler kann eineArbeitnehmerveranlagung durchführen. Bei dieser kann er dann dieReisekostenpauschale wieder geltend machen. Das heißt er bekommt fürdie bis 60 Euro täglich UND 540 Euro mon<strong>at</strong>lich ausbezahlten Beträgeseine Lohnsteuer zurück! Zu diesem Zweck empfiehlt es sich, wenn derVerein auch <strong>das</strong> PRAE-Formular (auf www.sport-steuer.<strong>at</strong> als Downloaderhältlich). für ihn ausfüllt, weil dann die Eins<strong>at</strong>ztage dokumentiert sind.Es bleibt abzuwarten, ob hier <strong>das</strong> Finanzministerium nicht doch nocheine Vereinfachung genehmigt. Derzeit ist die Regelung noch nicht sehrpraxistauglich. Denn zuerst die Reisekostenpauschale zu besteuern <strong>und</strong>dann bei der Veranlagung die eingehobene <strong>Steuer</strong> dann wiederzurückzugeben ist unnötiger Verwaltungsaufwand!DVR-Nr.: 0426130Sozialversicherung:Achtung: Hinsichtlich der Sozialversicherung ist seit 1. Mai 2010 die EU-Verordnung 883/2004 in Kraft getreten. Dies h<strong>at</strong> zur Folge, <strong>das</strong>sgeprüft werden muss ob der Ausländer in seinem He<strong>im</strong><strong>at</strong>land auchberufstätig ist, oder nur in Österreich.Nur in Österreich tätig: ist der <strong>Sport</strong>ler nur in Österreich tätig, giltÖsterreichisches Sozialversicherungsrecht. Damit muss bei Überschreitender Reisekostenpauschale, der <strong>Sport</strong>ler vom Verein bei derGebietskrankenkasse angemeldet werden! Es liegt je nach Höhe eingeringfügiges oder voll versicherungspflichtiges Dienstverhältnis vor! DerVerein ist somit Arbeitgeber. Es ist vom Verein ein Lohnkonto zu führen<strong>und</strong> gegebenenfalls <strong>Steuer</strong>- <strong>und</strong> Sozialversicherungsbeiträge sowieLohnnebenkosten einzubehalten <strong>und</strong> an Finanzamt <strong>und</strong>Gebietskrankenkasse zahlen.Der <strong>Sport</strong>ler ist in Österreich <strong>und</strong> <strong>im</strong> He<strong>im</strong><strong>at</strong>land/Wohnsitzland tätig: Wennder <strong>Sport</strong>ler in seinem He<strong>im</strong><strong>at</strong>land/Wohnsitzland einer wesentlichenTätigkeit (>25% der Gesamttätigkeiten) nachgeht, unterliegt er inSeite 5 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


Österreich nicht der Sozialversicherungspflicht! Allerdings sind für seineTätigkeit als <strong>Sport</strong>ler in Österreich in seinem Wohnsitzland (z.b. Ungarn)Sozialversicherungsbeiträge nach dortigem Recht zu zahlen!Praxisbeispiel: Ein Ungarischer Computertechniker spielt neben seinerTätigkeit als Programmierer in Ungarn in der burgenländischen Landesligafür einen Fußballverein. Der Verein muss in diesem Fall <strong>das</strong> Bruttoentgeltan die zuständige ungarische Krankenkasse melden, diese schreibt danndem Verein <strong>und</strong> dem <strong>Sport</strong>ler entsprechend Beiträge vor, die zu bezahlensind! Es ist jedoch keine Anmeldung bei der burgenländischenGebietskrankenkasse notwendig! Die Reisekostenpauschale gilt indiesem Fall für die Sozialversicherung nicht!Der Verein kann jedoch mit dem Spieler eine schriftliche Vereinbarung (EUVO 987/2009) treffen, <strong>das</strong>s der Spieler die Zahlungsverpflichtung auch fürdie Dienstgeberbeiträge übern<strong>im</strong>mt. Diese Vereinbarung muss aber derzuständigen Krankenkasse in Ungarn übermittelt werden.Achtung: ist der ausländische <strong>Sport</strong>ler in seinem Wohnsitzland nurselbständig berufstätig, muss er in Österreich bei der Sozialversicherungangemeldet werden, wenn es sich hier um ein Dienstverhältnis handelt!Immerhin ist in diesem Fall die 60/540-Reisekostenpauschaleanwendbar! Das heißt, erst wenn der <strong>Sport</strong>ler mehr als 60 Euro pro Tagbzw. 540 Euro pro Mon<strong>at</strong> erhält, ist er als Dienstnehmer bei der örtlichzuständigen österreichischen Gebietskrankenkasse anzumelden.Arbeitsrecht:Achtung Ausländerbeschäftigung: Gr<strong>und</strong>sätzlich gelten dieBest<strong>im</strong>mungen zur Ausländerbeschäftigung auch <strong>im</strong> <strong>Sport</strong>. Das heißt, derAusländer muss über eine Arbeitsgenehmigung verfügen. DieÜbergangsfrist bei den neuen EU-Sta<strong>at</strong>en gilt noch bis 1. Mai 2011.Entsprechend ist hier neben der Anmeldung bei der GKK auch eineAbst<strong>im</strong>mung mit dem zuständigen AMS ger<strong>at</strong>en!DVR-Nr.: 0426130Seite 6 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


Beschränkte <strong>Steuer</strong>pflicht + Werkvertrag<strong>Steuer</strong>:Ist der <strong>Sport</strong>ler oder Trainer auf Werkvertragsbasis tätig, muss dieRegelung bezüglich der Abzugsteuer in besonderen Fällen (§99 EStG)beachtet werden.Die Abzugsteuer beträgt 20% der Bruttoeinnahmen bzw. 25% derNettoeinnahmen des Empfängers <strong>und</strong> ist vom Verein einzubehalten <strong>und</strong>an <strong>das</strong> zuständige Finanzamt abzuführen. Berechnungsbasis für dieAbzugsteuer sind alle an den selbständigen <strong>Sport</strong>ler, Trainer oderSchiedsrichter ausbezahlten Beträge, also auch Fahrtspesen oderReisekostenpauschalen.Der Verein haftet für die Abzugsteuer! Frist für die Abfuhr ist der 15.des Folgemon<strong>at</strong>s.Die Abzugsteuer muss gemäß Künstler-<strong>Sport</strong>ler-Erlass des BMF vom31.12.2005 nicht einbehalten werden, wenn mangels entsprechend hoherEinkünfte voraussichtlich keine <strong>Steuer</strong>leistung in Österreich entsteht, <strong>und</strong>1. <strong>das</strong> Honorar neben Kostenersätzen, die als Betriebsausgabenabziehbar sind (zB Flug- oder Fahrtkosten, Kosten der Nächtigung,Tagesgeld gemäß § 26 Z 4 EStG für max<strong>im</strong>al fünf Kalendertage aneinem Veranstaltungsort) max<strong>im</strong>al 1.000 Euro pro Jahr vom selbenVeranstalter beträgt, <strong>und</strong>2. der Empfänger schriftlich dem Verein gegenüber erklärt, <strong>das</strong>s seineEinkünfte in Österreich den Jahresgesamtbetrag von 2.000 Euronicht übersteigen werden.DVR-Nr.: 0426130Achtung: Es ist derzeit noch nicht klar, ob die 60/540-Reisekostenpauschale in diesem Zusammenhang als Einkünfte oderKostenersätze <strong>im</strong> Sinne des Künstler-<strong>Sport</strong>ler-Erlass zu sehen sind, <strong>das</strong>Finanzministerium h<strong>at</strong> noch keine entsprechende Auskunft erteilt.Tipp: Wenn st<strong>at</strong>t der 60/540-Reisekostenpauschale ein Honorar <strong>und</strong> <strong>das</strong>Kilometergeld als Fahrtkosteners<strong>at</strong>z (max<strong>im</strong>al 0,42 €/km) ausbezahlt wird,ist nur <strong>das</strong> Honorar in die oben genannten 1.000 Euro einzurechnen. DennSeite 7 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


dem Kilometergeld als Einnahmen stehen bei Selbständigen PersonenFahrtkostenausgaben in gleicher Höhe gegenüber, in Summe bleibt hieralso Null übrig.Sozialversicherung:Ist der selbständige <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter sowohl in Österreichals auch in seinem He<strong>im</strong><strong>at</strong>land (oder anderen EWR-Ländern) beruflichtätig, entsteht für ihn in Österreich keine Sozialversicherungspflicht(GSVG, Sozialversicherung der gewerblichen Wirtschaft). SeineSozialversicherungspflicht richtet sich hier nach den Regeln seinesWohnsitzsta<strong>at</strong>es.Wenn er hingegen nur in Österreich selbständig als <strong>Sport</strong>ler, Trainer,Schiedsrichter tätig ist <strong>und</strong> in seinem He<strong>im</strong><strong>at</strong>land weder selbständig nochunselbständig tätig ist, fällt er unter die gewerblicheSozialversicherungspflicht Österreichs. Hier gilt aber folgendeAusnahmeregelung:Liegt der Jahresgewinn bei ausschließlich selbständiger Tätigkeit inÖsterreich unter 6.453 Euro keine Sozialversicherungspflicht, wenn ersonst keine Einkünfte in Österreich h<strong>at</strong>.Liegt der Jahresgewinn der selbständigen Tätigkeit unter 4.395 Euro istauch bei Vorliegen anderer Einkunftsquellen in Österreich keineSozialversicherungspflicht gegeben.Bei höheren Gewinnen ist der selbständige <strong>Sport</strong>ler, Trainer,Schiedsrichter für die Abfuhr der Sozialversicherungsbeiträge selbstverantwortlich. Der Verein ist für die Sozialversicherung be<strong>im</strong>selbständigen <strong>Sport</strong>ler, Trainer, Schiedsrichter nicht verantwortlich.Der Verein muss aber entsprechende Aufzeichnungen über dieausgezahlten Beträge <strong>und</strong> gegebenenfalls auch über die einbehalteneAbzugsteuer führen. Lohnverrechnung ist bei Werkvertragsnehmernhingegen keine zu machen.DVR-Nr.: 0426130Seite 8 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>


Beschränkte <strong>Steuer</strong>pflicht + freies Dienstverhältnis<strong>Steuer</strong>:Be<strong>im</strong> freien Dienstverhältnis gilt hinsichtlich der Einkommensteuer diegleiche Regelung wie be<strong>im</strong> Werkvertrag (Abzugsteuer).Sozialversicherung:In der Sozialversicherung ist er hingegen wie ein beschränktsteuerpflichtiger Dienstnehmer zu behandeln!Arbeitsrecht:Freie Dienstnehmer unterliegen nicht dem Ausländerbeschäftigungsgesetz,außer es liegt eine „arbeitnehmerähnliche Beschäftigung“ vor.Mag. Rudolf SiartTrainer Leicht<strong>at</strong>hletik Hammerwurf<strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er <strong>und</strong> Wirtschaftsprüfer in WienSiart + Team Treuhand GmbH1160 Wien, Enenkelstrasse 26Tel.: 01/493 13 99E-Mail: siart@siart.<strong>at</strong>www.siart.<strong>at</strong>www.sport-steuer.<strong>at</strong>Haftung ausgeschlossen.DVR-Nr.: 0426130Seite 9 von 9SIART+TEAM TREUHAND GMBH, Wirtschaftsprüfungs- <strong>und</strong> <strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>ungsgesellschaft, Geschäftsführer: Mag. Rudolf Siart, Wirtschaftsprüfer <strong>und</strong><strong>Steuer</strong>ber<strong>at</strong>er, Sachverständiger, Gesellschafter: Mag. Rudolf Siart, Firmenbuchnummer: FN199249p, Firmensitz in Wien, Firmenbuchgericht: HandelsgerichtWien, ATU50059500, A-1160 Wien, Enenkelstrasse 26, Tel.: ++43(1) 493 13 99 – Serie, FAX: ++43(1) 493 13 99 – 38, e-mail: siart@siart.<strong>at</strong>, http://www.siart.<strong>at</strong>

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