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Telemedienkonzepte der gemeinschaftlichen Angebote der ARD

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3 Beschreibung des elektronischen Portals <strong>ARD</strong> Online<br />

3.3 Verweildauer<br />

3.3.4 Einzelne Fristen des Verweildauerkonzepts<br />

Sendungen auf Abruf von Großereignissen gemäß § 4 Abs. 2 RStV sowie von Spielen<br />

<strong>der</strong> 1. und 2. Fußballbundesliga werden nur bis zu 24 Stunden danach vorgehalten.<br />

Angekaufte Spielfilme und angekaufte Folgen von Fernsehsendungen, die keine Auf-<br />

tragsproduktionen sind, werden nicht angeboten.<br />

3.3.4 Einzelne Fristen des Verweildauerkonzepts<br />

Sendungen und Sendungsbeiträge und an<strong>der</strong>e audiovisuelle Inhalte<br />

(auf Abruf in Mediatheken)<br />

Wie oben dargelegt nutzen die Zuschauer und Zuhörer Mediatheken häufig, um Sen-<br />

dungen und Sendungsbeiträge nachzuschauen o<strong>der</strong> nachzuhören. Sie wählen dazu<br />

Funktionen wie Programmkalen<strong>der</strong> o<strong>der</strong> „Sendung verpasst?“ o<strong>der</strong> suchen den<br />

Zugang über die bekannte Sendungsmarke. Ausgehend von <strong>der</strong> kulturell „gelernten“<br />

Sendungswoche hat sich insbeson<strong>der</strong>e im Hinblick auf die Videonutzung in vielen<br />

europäischen Län<strong>der</strong>n <strong>der</strong> sogenannte „7-Day-Catch-up“ als Mindestzeitraum <strong>der</strong><br />

Bereitstellung etabliert. Genre- und themenabhängig werden aber von den Nutzern<br />

von Mediatheken auch längere Verweildauern von Sendungen und Sendungsbeiträ-<br />

gen erwartet. Dies wird im Folgenden ausgeführt.<br />

– Die aktuellen Sendungen „Tagesschau“ (außer 20-Uhr-Ausgabe), „Morgenmaga-<br />

zin“, „Mittagsmagazin“ und „Nachtmagazin“ werden sieben Tage vorgehalten.<br />

Über die Dauer von sieben Tagen hinaus verbleiben Sendungen, Sendungsbeiträge<br />

und an<strong>der</strong>e audiovisuelle Inhalte wie folgt in den Mediatheken:<br />

– Magazine, Dokumentationen und Reportagen bis zu zwölf Monate,<br />

– Fernsehfilme und Spielfilme, die nicht angekauft werden, bis zu drei Monate,<br />

– serielle <strong>Angebote</strong> und Mehrteiler bis zu sechs Monate nach Ausstrahlung <strong>der</strong><br />

letzten Folge,<br />

– Sendungen, Sendungsbeiträge und an<strong>der</strong>e audiovisuelle Inhalte zu Programm-<br />

und Themenschwerpunkten sowie zu jährlich wie<strong>der</strong>kehrenden Ereignissen<br />

bis zu zwölf Monate,<br />

– ausgewählte Unterhaltungssendungen (z. B. Kabarett), Interview- und Talkfor-<br />

mate sowie Sendungsbeiträge zu ausgewählten Themen bis zu zwölf Monate,<br />

– Sendungen und Sendungsbeiträge aus dem Bereich Bildung und an<strong>der</strong>e audio-<br />

visuelle Bildungsinhalte bis zu fünf Jahre,<br />

– vorhandene Sendungen, Sendungsbeiträge und an<strong>der</strong>e audiovisuelle Inhalte<br />

können wie<strong>der</strong> in die Mediatheken eingestellt werden, wenn es in Verbindung<br />

mit einem Ereignis o<strong>der</strong> einer Berichterstattung bzw. <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holung im<br />

linearen Programm dafür einen redaktionellen Bedarf gibt.<br />

– Die Verweildauer <strong>der</strong> Audios und Videos, die integraler Bestandteil eines Ange-<br />

botsteils <strong>der</strong> Kategorie Bild-, Text- und multimediale Inhalte sind, folgt <strong>der</strong><br />

Verweildauer dort.<br />

Über die Mediatheken sind nur die Sendungen, Sendungsbeiträge und an<strong>der</strong>e audio-<br />

visuelle Inhalte unbefristet abrufbar, die Inhalte und Angebotsteile gemäß Archiv-<br />

konzept unter 3.4 sind.<br />

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