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PROSPECTUS (incorporated with limited liability under the laws of ...

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Folgendes zu:<br />

(i) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Kategorie für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten gilt die qualifizierte Garantie als ausreichend, die gleichen Anforderungen<br />

einer oder mehrerer Kategorie(n) zu erfüllen, wie jene, die die zugrunde liegende<br />

Verbindlichkeit beschreiben.<br />

(ii) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Kategorien für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten müssen sowohl die qualifizierte Garantie als auch die zugrunde liegende<br />

Verbindlichkeit am maßgeblichen Tag jedes der anwendbaren Merkmale für<br />

Verbindlichkeiten oder gegebenenfalls für lieferbare Verbindlichkeiten aus der folgenden<br />

Liste erfüllen, die in den anwendbaren endgültigen Bedingungen festgelegt sind: in<br />

festgelegter Währung, nicht gegenüber einem hoheitlichen Kreditgeber, in nicht-inländischer<br />

Währung und nach nicht-inländischem Recht. Zu diesem Zwecke soll, wenn nicht<br />

anderweitig in den anwendbaren endgültigen Bedingungen bestimmt, (A) die gesetzliche<br />

Währung von Kanada, Japan, der Schweiz, dem Vereinigten Königreich oder den<br />

Vereinigten Staaten von Amerika sowie der Euro nicht als inländische Währung und (B) die<br />

Gesetze von England und dem Staat New York nicht als inländisches Recht gelten.<br />

(iii) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Merkmale für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten muss nur die qualifizierte Garantie am maßgeblichen Tag das Merkmal<br />

“nicht nachrangig” einer Verbindlichkeit oder einer lieferbaren Verbindlichkeit erfüllen,<br />

wenn in den anwendbaren endgültigen Bedingungen angegeben.<br />

(iv) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Merkmale für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten muss nur die zugrunde liegende Verbindlichkeit am maßgeblichen Tag die<br />

anwendbaren Merkmale für Verbindlichkeiten oder gegebenenfalls für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten aus der folgenden Liste erfüllen, wenn in den anwendbaren endgültigen<br />

Bedingungen angegeben: notiert, nicht bedingt, nicht inländisch begeben, abtretbares<br />

Darlehen, zustimmungsbedürftiges Darlehen oder direkte Darlehensbeteiligung, übertragbar,<br />

mit Maximallaufzeit, vorzeitig fällig gestellt oder fällig und nicht auf Inhaber lautend.<br />

(v) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Merkmale für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten auf eine zugrunde liegende Verbindlichkeit, gelten Bezugnahmen auf das<br />

Referenzunternehmen als Bezugnahmen auf den zugrunde liegenden Schuldner.<br />

(vi) Die Begriffe “ausstehende Kapitalrestschuld” und “fälliger und zahlbarer Betrag” sind, wenn<br />

sie in Verbindung mit qualifizierten Garantien verwendet werden, als die zu diesem<br />

Zeitpunkt “ausstehende Kapitalrestschuld” oder der zu diesem Zeitpunkt “fällige und<br />

zahlbarer Betrag” (je nach Anwendbarkeit) der zugrunde liegenden Verbindlichkeit, die<br />

durch eine qualifizierte Garantie unterlegt wird, auszulegen.<br />

(4) Ergänzung von Mai 2003 {May 2003 Supplement}<br />

Wenn die anwendbaren endgültigen Bedingungen festlegen, dass die Ergänzung vom Mai 2003 anwendbar<br />

ist, sind die obigen Punkte (2) und (3) wie folgt zu ändern: (a) (2) wird geändert durch die gänzliche Löschung der<br />

Definition von “nachgelagertes verbundenes Unternehmen” {Downstream Affiliate} und deren Ersetzung durch<br />

folgende:<br />

“Nachgelagertes verbundenes Unternehmen” {Downstream Affiliate} bezeichnet ein Unternehmen,<br />

dessen ausstehende stimmberechtigte Anteile am Tag der Ausstellung der qualifizierten Garantie zu mehr als 50%<br />

direkt oder indirekt im Eigentum des Referenzunternehmens stehen.”<br />

(b) (3) wird geändert durch gänzliche Löschung der Absätze (d)(ii) und (iii) und deren Ersatz durch den<br />

folgenden Absatz (d)(ii) und entsprechende Umnummerierung der Absätze in Punkt (d):<br />

“(ii) Für die Zwecke der Anwendbarkeit der Kategorien für Verbindlichkeiten oder für lieferbare<br />

Verbindlichkeiten müssen sowohl die qualifizierte Garantie als auch die zugrunde liegende<br />

Verbindlichkeit am maßgeblichen Tag jedes der anwendbaren Merkmale für Verbindlichkeiten oder<br />

gegebenenfalls für lieferbare Verbindlichkeiten aus der folgenden Liste erfüllen, die in den<br />

anwendbaren endgültigen Bedingungen festgelegt sind: nicht nachrangig, in festgelegter Währung,<br />

nicht gegenüber einem hoheitlichen Kreditgeber, in nicht-inländischer Währung und nach nichtinländischem<br />

Recht. Zu diesem Zwecke sollen, wenn nicht anderweitig in den anwendbaren<br />

endgültigen Bedingungen bestimmt, (A) die gesetzliche Währung von Kanada, Japan, der Schweiz,<br />

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