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Bevölkerungsdienste und Migration - Kanton Basel-Stadt

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Justiz- <strong>und</strong> Sicherheitsdepartement des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />

<strong>Bevölkerungsdienste</strong> <strong>und</strong> <strong>Migration</strong><br />

� Zivilstandsamt<br />

Rittergasse 11, Postfach 664 Öffnungszeiten:<br />

CH-4010 <strong>Basel</strong> Mo, Di, Fr 08.00-11.00, 14.00-16.00<br />

Telefon +41 (0)61 267 95 90 Mi 08.00-11.00<br />

Telefax +41 (0)61 267 67 49 Do 08.00-11.00, 13.30-17.30<br />

E-Mail za@jsd.bs.ch<br />

Internet www.bdm.bs.ch<br />

Vorbereitung der Eheschliessung <strong>und</strong> Ziviltrauung<br />

Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das<br />

Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Dort sind auch<br />

frühestens vier Monate <strong>und</strong> spätestens einen Monat vor dem geplanten Heiratstermin die<br />

erforderlichen Dokumente einzureichen.<br />

Schweizerische Verlobte mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen für die Vorbereitung der<br />

Eheschliessung folgende Dokumente:<br />

• Ausgefülltes „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung", erhältlich beim Zivilstandsamt<br />

oder als download von www.bdm.bs.ch<br />

• Niederlassungsausweise oder neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen<br />

• Bevorm<strong>und</strong>ete Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />

• persönlicher Ausweis (ID, Pass), bei Zustellung per Post nur Kopien schicken<br />

Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat<br />

verschieden. Eine rechtzeitige Erk<strong>und</strong>igung beim Zivilstandsamt erspart unliebsame<br />

Verzögerungen. Die ausländischen Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urk<strong>und</strong>en,<br />

die nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, bedürfen einer<br />

beglaubigten Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache. In der Regel werden folgende<br />

Dokumente im Original benötigt: Geburtsschein, Zivilstands-, Staatsangehörigkeits- <strong>und</strong><br />

Wohnsitzausweis, verwitwete oder geschiedene Verlobte überdies Todesschein bzw.<br />

Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, sowie ein persönlicher Ausweis (Pass oder je<br />

nach Staatsangehörigkeit auch Identitätskarte). Die Dokumente müssen je nach Herkunftsland<br />

von der zuständigen Schweizer Vertretung beglaubigt werden. Die Heirat kann überdies nur<br />

erfolgen, wenn der rechtmässige Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen ist.<br />

Nach Einreichung des Gesuchs <strong>und</strong> der Heiratspapiere werden die Brautleute gebeten, mit<br />

dem Zivilstandsamt einen Termin zur Unterzeichnung der Erklärung betreffend die<br />

Voraussetzungen für die Eheschliessung zu vereinbaren (Tel. 061 267 95 90 oder 91). Die<br />

persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist gemäss Art. 98 ZGB erforderlich. Sobald das<br />

Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute entsprechend informiert. Soll<br />

die Trauung ausserhalb des <strong>Kanton</strong>s stattfinden, so wird dem Brautpaar eine<br />

Trauungsermächtigung ausgestellt.


Definitive Trauungsanmeldung<br />

Die Anmeldung zur Trauung kann nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bis spätestens<br />

vier Arbeitstage vor dem gewünschten Termin durch einen der Verlobten erfolgen. Die Trauung<br />

kann frühestens 10 Tage <strong>und</strong> spätestens 3 Monate nach der entsprechenden Information der<br />

Brautleute durch das Zivilstandsamt stattfinden. Trauungen finden in <strong>Basel</strong> jeweils am Montag,<br />

Dienstag, Donnerstag <strong>und</strong> Freitag von 08.15 bis 11.00 Uhr statt. An jedem zweiten, vierten <strong>und</strong><br />

gegebenenfalls fünften Freitag eines Monats sind auch Trauungen am Nachmittag von 14.15<br />

bis 16.00 Uhr möglich. Überdies kann auch am ersten Samstag eines Monats ab 11.30 Uhr<br />

geheiratet werden. In Riehen <strong>und</strong> Bettingen können sich ausschliesslich Bürger <strong>und</strong><br />

Bürgerinnen <strong>und</strong> Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner dieser Gemeinden trauen lassen. Sind diese<br />

Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Bewilligung beim Zivilstandsamt eingeholt werden,<br />

welche erteilt wird, wenn eine Beziehung zu einer dieser Gemeinden schriftlich nachgewiesen<br />

wird. Trauungen finden in den Landgemeinden am Montag <strong>und</strong> Freitag zwischen 10.00 <strong>und</strong><br />

11.00 Uhr statt. Jeweils am 1. <strong>und</strong> 3. Freitag eines Monats werden in Riehen <strong>und</strong> Bettingen<br />

Trauungen, anstatt am Vormittag am Nachmittag, ca. 16.00 Uhr durchgeführt.<br />

Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen.<br />

Trauungen werden in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache<br />

durchgeführt. Für Verlobte, welche keine dieser Sprachen verstehen, ist ein Dolmetscher<br />

beizuziehen. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen Namen von qualifizierten Übersetzern bekannt.<br />

Freitags <strong>und</strong> samstags werden keine fremdsprachigen Trauungen oder Trauungen mit<br />

Dolmetschern vorgenommen.<br />

Namensführung der Ehegatten<br />

Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht.<br />

Danach führen Ehegatten den Namen des Mannes als Familiennamen. Diesem Familiennamen<br />

kann die Braut ihren bisherigen Namen voranstellen <strong>und</strong> den dadurch erworbenen<br />

Doppelnamen (ohne Bindestrich) führen. Eine entsprechende Erklärung muss vor der Heirat<br />

auf dem Zivilstandsamt abgegeben werden. Ferner wird die zuständige Behörde des<br />

Wohnsitzkantons bei Vorliegen achtenswerter Gründe den Brautleuten bewilligen, von der<br />

Trauung an den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen. Das Zivilstandsamt ist bei<br />

der einfachen Gesuchsstellung behilflich, es entstehen keinerlei Kosten <strong>und</strong> die Gesuche<br />

werden in aller Regel bewilligt. In diesem Fall kann der Bräutigam vor der Heirat auf dem<br />

Zivilstandsamt erklären, seinen bisherigen Namen voranstellen zu wollen. Der Name einer<br />

Person mit Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des<br />

Wohnsitzstaates verweist. Über die Möglichkeit einer Unterstellung des Namens einer<br />

ausschliesslich ausländischen Person unter deren Heimatrecht erteilt auf Wunsch das<br />

Zivilstandsamt Auskunft.<br />

Güterrecht der Ehegatten<br />

Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut,<br />

auf zu erwartende Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie<br />

über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu<br />

konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erk<strong>und</strong>igen. Zuständig für die Errichtung von<br />

Eheverträgen sind im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann<br />

auch nach der Eheschliessung erfolgen.

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