Bevölkerungsdienste und Migration - Kanton Basel-Stadt
Bevölkerungsdienste und Migration - Kanton Basel-Stadt
Bevölkerungsdienste und Migration - Kanton Basel-Stadt
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Justiz- <strong>und</strong> Sicherheitsdepartement des <strong>Kanton</strong>s <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong><br />
<strong>Bevölkerungsdienste</strong> <strong>und</strong> <strong>Migration</strong><br />
� Zivilstandsamt<br />
Rittergasse 11, Postfach 664 Öffnungszeiten:<br />
CH-4010 <strong>Basel</strong> Mo, Di, Fr 08.00-11.00, 14.00-16.00<br />
Telefon +41 (0)61 267 95 90 Mi 08.00-11.00<br />
Telefax +41 (0)61 267 67 49 Do 08.00-11.00, 13.30-17.30<br />
E-Mail za@jsd.bs.ch<br />
Internet www.bdm.bs.ch<br />
Vorbereitung der Eheschliessung <strong>und</strong> Ziviltrauung<br />
Brautpaare, die sich in der Schweiz trauen lassen wollen, wenden sich persönlich an das<br />
Zivilstandsamt am schweizerischen Wohnort der Braut oder des Bräutigams. Dort sind auch<br />
frühestens vier Monate <strong>und</strong> spätestens einen Monat vor dem geplanten Heiratstermin die<br />
erforderlichen Dokumente einzureichen.<br />
Schweizerische Verlobte mit Wohnsitz in der Schweiz benötigen für die Vorbereitung der<br />
Eheschliessung folgende Dokumente:<br />
• Ausgefülltes „Gesuch um Vorbereitung der Eheschliessung", erhältlich beim Zivilstandsamt<br />
oder als download von www.bdm.bs.ch<br />
• Niederlassungsausweise oder neu ausgestellte Wohnsitzbescheinigungen<br />
• Bevorm<strong>und</strong>ete Personen benötigen die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters<br />
• persönlicher Ausweis (ID, Pass), bei Zustellung per Post nur Kopien schicken<br />
Die für ausländische Verlobte erforderlichen Dokumente sind je nach Heimatstaat<br />
verschieden. Eine rechtzeitige Erk<strong>und</strong>igung beim Zivilstandsamt erspart unliebsame<br />
Verzögerungen. Die ausländischen Dokumente dürfen nicht älter als 6 Monate sein. Urk<strong>und</strong>en,<br />
die nicht in Deutsch, Französisch, Italienisch oder Englisch abgefasst sind, bedürfen einer<br />
beglaubigten Übersetzung in eine schweizerische Amtssprache. In der Regel werden folgende<br />
Dokumente im Original benötigt: Geburtsschein, Zivilstands-, Staatsangehörigkeits- <strong>und</strong><br />
Wohnsitzausweis, verwitwete oder geschiedene Verlobte überdies Todesschein bzw.<br />
Scheidungsurteil mit Rechtskraftbescheinigung, sowie ein persönlicher Ausweis (Pass oder je<br />
nach Staatsangehörigkeit auch Identitätskarte). Die Dokumente müssen je nach Herkunftsland<br />
von der zuständigen Schweizer Vertretung beglaubigt werden. Die Heirat kann überdies nur<br />
erfolgen, wenn der rechtmässige Aufenthalt in der Schweiz nachgewiesen ist.<br />
Nach Einreichung des Gesuchs <strong>und</strong> der Heiratspapiere werden die Brautleute gebeten, mit<br />
dem Zivilstandsamt einen Termin zur Unterzeichnung der Erklärung betreffend die<br />
Voraussetzungen für die Eheschliessung zu vereinbaren (Tel. 061 267 95 90 oder 91). Die<br />
persönliche Anwesenheit beider Brautleute ist gemäss Art. 98 ZGB erforderlich. Sobald das<br />
Vorbereitungsverfahren abgeschlossen ist, werden die Brautleute entsprechend informiert. Soll<br />
die Trauung ausserhalb des <strong>Kanton</strong>s stattfinden, so wird dem Brautpaar eine<br />
Trauungsermächtigung ausgestellt.
Definitive Trauungsanmeldung<br />
Die Anmeldung zur Trauung kann nach Abschluss des Vorbereitungsverfahrens bis spätestens<br />
vier Arbeitstage vor dem gewünschten Termin durch einen der Verlobten erfolgen. Die Trauung<br />
kann frühestens 10 Tage <strong>und</strong> spätestens 3 Monate nach der entsprechenden Information der<br />
Brautleute durch das Zivilstandsamt stattfinden. Trauungen finden in <strong>Basel</strong> jeweils am Montag,<br />
Dienstag, Donnerstag <strong>und</strong> Freitag von 08.15 bis 11.00 Uhr statt. An jedem zweiten, vierten <strong>und</strong><br />
gegebenenfalls fünften Freitag eines Monats sind auch Trauungen am Nachmittag von 14.15<br />
bis 16.00 Uhr möglich. Überdies kann auch am ersten Samstag eines Monats ab 11.30 Uhr<br />
geheiratet werden. In Riehen <strong>und</strong> Bettingen können sich ausschliesslich Bürger <strong>und</strong><br />
Bürgerinnen <strong>und</strong> Einwohnerinnen <strong>und</strong> Einwohner dieser Gemeinden trauen lassen. Sind diese<br />
Voraussetzungen nicht erfüllt, muss eine Bewilligung beim Zivilstandsamt eingeholt werden,<br />
welche erteilt wird, wenn eine Beziehung zu einer dieser Gemeinden schriftlich nachgewiesen<br />
wird. Trauungen finden in den Landgemeinden am Montag <strong>und</strong> Freitag zwischen 10.00 <strong>und</strong><br />
11.00 Uhr statt. Jeweils am 1. <strong>und</strong> 3. Freitag eines Monats werden in Riehen <strong>und</strong> Bettingen<br />
Trauungen, anstatt am Vormittag am Nachmittag, ca. 16.00 Uhr durchgeführt.<br />
Zur Trauung haben die Brautleute zwei mündige Zeuginnen oder Zeugen mitzubringen.<br />
Trauungen werden in deutscher, französischer, italienischer oder englischer Sprache<br />
durchgeführt. Für Verlobte, welche keine dieser Sprachen verstehen, ist ein Dolmetscher<br />
beizuziehen. Das Zivilstandsamt gibt Ihnen Namen von qualifizierten Übersetzern bekannt.<br />
Freitags <strong>und</strong> samstags werden keine fremdsprachigen Trauungen oder Trauungen mit<br />
Dolmetschern vorgenommen.<br />
Namensführung der Ehegatten<br />
Der Name einer Person mit Wohnsitz in der Schweiz untersteht schweizerischem Recht.<br />
Danach führen Ehegatten den Namen des Mannes als Familiennamen. Diesem Familiennamen<br />
kann die Braut ihren bisherigen Namen voranstellen <strong>und</strong> den dadurch erworbenen<br />
Doppelnamen (ohne Bindestrich) führen. Eine entsprechende Erklärung muss vor der Heirat<br />
auf dem Zivilstandsamt abgegeben werden. Ferner wird die zuständige Behörde des<br />
Wohnsitzkantons bei Vorliegen achtenswerter Gründe den Brautleuten bewilligen, von der<br />
Trauung an den Namen der Ehefrau als Familiennamen zu führen. Das Zivilstandsamt ist bei<br />
der einfachen Gesuchsstellung behilflich, es entstehen keinerlei Kosten <strong>und</strong> die Gesuche<br />
werden in aller Regel bewilligt. In diesem Fall kann der Bräutigam vor der Heirat auf dem<br />
Zivilstandsamt erklären, seinen bisherigen Namen voranstellen zu wollen. Der Name einer<br />
Person mit Wohnsitz im Ausland untersteht dem Recht, auf welches das Kollisionsrecht des<br />
Wohnsitzstaates verweist. Über die Möglichkeit einer Unterstellung des Namens einer<br />
ausschliesslich ausländischen Person unter deren Heimatrecht erteilt auf Wunsch das<br />
Zivilstandsamt Auskunft.<br />
Güterrecht der Ehegatten<br />
Brautleuten, die sich vor der Trauung über die Wirkungen der Ehe auf das eingebrachte Gut,<br />
auf zu erwartende Erbschaften, auf Einkommen, vorhandene Guthaben oder Schulden sowie<br />
über Eheverträge informieren wollen, wird empfohlen, entsprechende Fachliteratur zu<br />
konsultieren oder sich bei Sachverständigen zu erk<strong>und</strong>igen. Zuständig für die Errichtung von<br />
Eheverträgen sind im <strong>Kanton</strong> <strong>Basel</strong>-<strong>Stadt</strong> die Notare. Der Abschluss eines Ehevertrags kann<br />
auch nach der Eheschliessung erfolgen.