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Aspacher - ÖVP Aspach

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<strong><strong>Aspach</strong>er</strong> GemeindespiegelUnser aktuellerServicetippBürgerservicereferent Georg Gurtner jun.E-Mail: gurtner@utanet.atTel. 07755/6746 ab 18 Uhr od. 0676/3229024Jedes Jahr zu Beginn des neuenSchuljahres stellt sich die Frage,welche Förderungen und Unterstützungengibt es im Schulbereich.Aus Platzgründen kannich Ihnen dazu nur einen kleinenAuszug aus dem Förderangebotgeben.OÖ. SchulbeginnhilfeVoraussetzung für denAnspruch:Zur Verringerung der nanziellenBelastung von Familien in denenein Kind lebt, das erstmalsin eine öffentliche Pichtschuleeintritt, leistet das Land OÖ eine nanzielle Hilfestellung von€ 80,00 pro Kind.Die Antragstellung erfolgt mittelsFormblatt bei derOÖ LandesregierungAbt.Familienreferat.Bahnhofplatz 1,4020 LinzAnspruch auf Schul- und Heimbeihilfehaben Schüler, welchedie österreichische Staatsbürgerschaftbesitzen oder Schülerfremder Staatsangehörigkeit,wenn die Eltern durch mind.5 Jahre in Österreich einkommensteuerpichtigwaren undin Österreich den Mittelpunktihrer Lebensinteressen hatten.Grundsätzlich kann die Heimbeihilfe(max. € 1.380,00) abder 9. Schulstufe und Schulbeihilfe(max. € 1.130,00) ab der10. Schulstufe beantragt werden.Voraussetzung dafür ist,dass der Schüler in Pichtgegenständenkeinen schlechterenNotendurchschnitt als 3,1 fürdie Heimbeihilfe und 2,9 für dieSchulbeihilfe hat. Weiters stehtdie Heimbeihilfe grundsätzlichnur solchen Schülern zu für dieein tägliches Pendeln unzumutbarist oder wenn es schulischeBestimmungen nicht zulassen.Die Anträge dazu liegen in denDirektionen der Schulen oderbeim LSR auf.Schülerunterstützungfür die Teilnahme anSchulveranstaltungenVoraussetzung für denAnspruch:Schülerunterstützungen für Schülerallgemeinbildender höherenSchulen, berufsbildenden mittlerenund höheren Schulen, sowiemittleren Anstalten für LehrerundErzieherbildung. Höhe max.€ 150,00. Voraussetzung dafürist die Teilnahme an einer mind.5tägigen Schulveranstaltung(Schulskikurs, Schullandwoche,Schwimmwoche, Wienaktion,Schulpraxiswoche). Für die Beurteilungob und in welcher HöheSchul-Heimbeihilfe bzw. Schulveranstaltungshilfezusteht, istdas Einkommen der Eltern unddie Familiensituation massgebend.Die Anträge dazu liegen in denDirektionen der Schulen oderbeim LSR auf.Ich wünsche einen angenehmenSchulstart.GEORG GURTNERSchul- undHeimbeihilfeVoraussetzung für denAnspruch:2 September 2008

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