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Informationen für die Schulen - AQS - in Rheinland-Pfalz

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5. DATENSCHUTZAlle an der externen Evaluation beteiligten Personens<strong>in</strong>d zur E<strong>in</strong>haltung der datenschutzrechtlichenBestimmungen des Landes und Bundes verpflichtet.Bei der externen Evaluation ist zunächst <strong>die</strong> <strong>AQS</strong><strong>für</strong> <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungenverantwortlich. Soweit Schulleitung,Lehrkräfte und weiteres Personal der Schule bei derDatenerhebung mitwirken, s<strong>in</strong>d <strong>die</strong>se Personen <strong>in</strong>ihrem Zuständigkeitsbereich <strong>für</strong> <strong>die</strong> E<strong>in</strong>haltung desDatenschutzes verantwortlich.Als öffentliche Stelle im S<strong>in</strong>ne des Landesdatenschutzgesetzes(LDSG) unterliegt <strong>die</strong> <strong>AQS</strong> bei derErhebung von Daten den gesetzlichen Bestimmungenund orientiert sich bei der externen Evaluation an denentsprechenden Grundsätzen des LDSG (§§ 1 & 2).Das gesamte Verfahren ist im Übrigen mit dem Landesbeauftragten<strong>für</strong> Datenschutz abgestimmt.5.1 DatensparsamkeitEs werden nur solche Daten erhoben, <strong>die</strong> zur Erreichungdes angestrebten Ziels der externen Evaluationerforderlich s<strong>in</strong>d. Die erhobenen Orig<strong>in</strong>aldatenwerden nur so lange aufgehoben, wie sie zur Auswertungund Berichterstellung benötigt werden.5.2 AnonymitätDie Sicherung des Rechts der Personen auf <strong>in</strong>formationelleSelbstbestimmung muss bei der Datenerhebungund Auswertung gewährleistet se<strong>in</strong>.Auf <strong>die</strong> Erhebung personenbezogener Daten wirddaher weitgehend verzichtet. Wo <strong>die</strong> Erhebungsolcher Daten unerlässlich ist, werden <strong>die</strong> erforderlichenprozessualen und technischen Verfahrenangewandt, um Personen zu schützen.5.3 FreiwilligkeitDurch das Verfahren ist sichergestellt, dass Personen,<strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong> Teilnahme an der Datenerhebungfreiwillig ist, rechtzeitig über <strong>die</strong>sen Sachverhalt <strong>in</strong>formiertwerden. Dies betrifft Eltern und Sorgeberechtigte,Ausbilder<strong>in</strong>nen, Ausbilder, Dual-Partnersowie <strong>die</strong> Schüler<strong>in</strong>nen und Schüler im H<strong>in</strong>blick auf<strong>die</strong> schriftlichen Befragungen sowie <strong>die</strong> Leitfadengestützten Gespräche.Alle bei der <strong>AQS</strong> beschäftigten oder von ihr beauftragtenPersonen, <strong>die</strong> an Erhebung, Auswertungund Aufbewahrung von Daten beteiligt s<strong>in</strong>d,unterliegen der Verpflichtung zur E<strong>in</strong>haltung derDatenschutzbestimmungen und haben e<strong>in</strong>e entsprechendeVerpflichtungserklärung unterzeichnet.5.4 Merkblatt <strong>für</strong> nicht dem EvaluationsteamZugehörigeAm Evaluationsbesuch können zum Zwecke desKennenlernens des Verfahrens, der externen Begleitungoder aus Hospitationsgründen zusätzlichzu <strong>AQS</strong>-Teammitgliedern weitere Personen teilnehmen,z. B. Koreferent<strong>in</strong>nen und -referenten <strong>in</strong>der Ausbildung, Personalräte, Vertreter<strong>in</strong>nen undVertreter des Landeselternbeirats, Inspektionskolleg<strong>in</strong>nenund -kollegen aus anderen Bundesländernsowie Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiterder Pädagogischen Servicee<strong>in</strong>richtungen. Für <strong>die</strong>seFälle wurde e<strong>in</strong> Merkblatt entwickelt (s. Anhang).16

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