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Herzliche Einladung zum Stadtfest 2013 - Lebenshilfe Nürnberg

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Was uns bewegtLiebe Freundinnen und Freundeder <strong>Lebenshilfe</strong>,sehr geehrte Damen und Herren,acht spannende Monate liegen vor uns. Spannend, weil auf allen für unspolitisch relevanten Ebenen die Weichen gestellt werden. Gelingt es nicht,eine Neuorientierung für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung zuerreichen, wird die INKLUSIONS-Blume Ihren Kopf hängen lassen.Nun haben es Politikerinnen und Politiker und jene, die es werden wollen, inder Hand, dass den Schwüren auch Taten folgen.Wo es bei uns in der <strong>Lebenshilfe</strong>-Familie ganz besonders brennt und wodie Interessen der Betroffenen in unserer Selbsthilfeorganisation unter dieRäder geraten sind, dies wollen wir in diesem Magazin darstellen.Wir beginnen mit dem „Wahlrecht für alle“. Unsere neue Bundessvorsitzende,Ulla Schmidt, redet hier allen Verantwortlichen ins Gewissen.Der Beitrag auf dieser Seite ist die „Katastrophe Sozialpolitik Nr. 1“. Siebetrifft die Ungleichbehandlung von Mitarbeitern. Wenn es bei unseremKostenträger Bezirk Mittelfranken eine tariflich festgelegte Erhöhung gibt,wird Sie vom Bezirk, auf die Stunde exakt, an seine Mitarbeiter weitergegeben.Völlig anders reagiert man bei den Mitarbeitern der <strong>Lebenshilfe</strong>Nürnberg. Die <strong>Lebenshilfe</strong> bleibt weitgehend auf der Gehalts- und Lohnerhöhungsitzen. Die tariflichen Gehaltserhöhungen bei der Nürnberger<strong>Lebenshilfe</strong> verlangen uns 1,4 Millionen Euro ab. Und da ist es eben eineKatastrophe, wenn gleich nicht gleich ist. Unser Kostenträger, der BezirkMittelfranken, in Fürth einen Sozialpsychiatrischen Dienst und beschäftigtdort, wie die <strong>Lebenshilfe</strong>, Sozialpädagogen. Wenn der Bezirk hier als Arbeitgebermit dem selben Tarifpartner Erhöhung und Zeitpunkt vereinbart hat,wird <strong>zum</strong> Stichtag das Gehalt entsprechend angepasst. Leider läuft diesnicht so bei den anderen Trägern von Einrichtungen. Zwar bezahlt auch die<strong>Lebenshilfe</strong> das neue Tarifgehalt. Eine entsprechende Anpassung der Entgelteund Pflegesätze an die erhöhten Lohnkosten durch den Bezirk erfolgt nursehr eingeschränkt.. Dabei geht es um existenzielle Fragen, denn der Personalanteilan den Kosten beläuft sich im Schnitt auf 85 Prozent. Im bestenFall muss die <strong>Lebenshilfe</strong> hoffen, dass die Vereinbarung bald ausläuft, weilman vorher die Erhöhung der Pflegesätze nicht geregelt bekommt. Aberauch dann muss man „verhandeln“ obwohl die Größenordnung vorgegebenist. Eine rückwirkende Anpassung der Kostensteigerung ist ausgeschlossen.Dies ist Unrecht und hat zur Folge, dass in vielen Fällen ein Druck auf dieEinrichtung entsteht, die Verhandlungen früher abzuschließen um an dielebensnotwendigen Zahlungen zu kommen. „Subsidiaritätsprinzip“ ist dasLösungswort für die Beseitigung der Ungleichbehandlung. Wenn den freienTrägern ein Vorrang eingeräumt wird, dann muss auch die staatliche Ebenedafür Sorge tragen, dass diese freien Träger auch die selben Chancen, dieselben Grundlagen haben, denn ansonsten wird Subsidiarität zur Billigmarke.Die Botschaft: So wie man selbst für sich sorgt, muss man auch für dieanderen sorgen.Ferner haben wir die Lebensfelder unserer Menschen mit Behinderung nachsozialen Ungerechtigkeiten abgeklopft. Schlimm, denn wir sind beim PersönlichenBudget, bei der Frühförderung, beim Inklusiven Kindergarten, bei derJakob-Muth-Schule, im Arbeitsbereich, beim Ambulant begleiteten Wohnenoder bei den Senioren fündig geworden. Überall zeigen wir Handlungsfelderauf, die aus der Ungerechtigkeit herausführen sollen.Wie oft müssen wir noch sagen, dass die Behindertenrechtskonvention aufallen politischen Ebenen Rechtskraft hat. Oder müssen wir uns als „Verfassungsschützer“engagieren, um an den Artikel 14 des Grundgesetzes zu erinnern,in dem es heißt: Die Bundesrepublik ist ein Bundes- und Sozialstaat.Klar, auf dieses Verfassungsgebot muss gepocht werden.Dieses Pochen wird unsere Bundesgeschäftsführerin, Professor Dr. Nicklas-Faust, in Nürnberg übernehmen. Am Freitag, den 19. Juli, steht um 19.30Uhr im Saal des Karl-Bröger-Zentrums das „Bundesteilhabegesetz“ aufder Tagesordnung einer großen öffentlichen Veranstaltung. Sie dürfen sichdiesen Termin heute schon vormerken.„Warum diese Dramatik?“, werden Sie sich fragen. Machen Sie Ihre Augenauf und Sie werden sehen, wie eine Selbsthilfe-Einrichtung, wie der Elternverband<strong>Lebenshilfe</strong> finanziell nach zehn guten, normalen Jahren nun mitdem Rücken zur Wand steht. Dies, weil kein Kostenträger bei den „KatastrophenSozialpolitik“ für einen Nachteilsausgleich eintritt. Man übersiehtgeflissentlich, dass hinter der <strong>Lebenshilfe</strong> kein großer Verband steht, keingroßer Zahler, kein Vermögen für schwere Zeiten. Da ist man schon stolz,dass man ein von der Politik geschaffenes Tal finanziell selbst überbrückenkann. Das tragen die Schultern unserer betroffenen Menschen und derengagierten Mitarbeiter.An die Politik: Vergessen Sie aber in den nächsten Monaten nicht, dass vonIhrer Haltung alleine in Nürnberg das Wohl und Wehe von 1500 Betroffenenund das von über 700 Mitarbeitern abhängt. Dafür hat die Politik ein gehörigesMaß an Verantwortung.Vorstandsvorsitzender Horst Schmidbauerund Martin Burkert (re.) trafen sich beimFrühlingsball der Familiensportgruppe imGemeinschaftshaus Langwasser.Der Nürnberger Bundestagsabgeordnetegehört seit mehreren Jahren zu denStammgästen des Tanzabends undgarantiert einen kurzen Draht nach Berlin.Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong> · 3


Es gehtauchandersKatastropheSozialpolitikPersönliches BudgetKommunen sind der Ort, an dem Bürgerinnen und Bürger zuerst undganz unmittelbar Demokratie erleben. Auf keiner anderen Ebene sind diepolitischen Mandatsträger so nah am Leben der Menschen und auch sodirekt ansprechbar wie in den Städten und Gemeinden. Ihre Entscheidungenwirken sich ohne Zwischenschritt auf die Lebensqualität aller Bürgerinnenund Bürger einer Kommune aus. Sie müssen sich daran messen lassen, wiesie sich für die Bedürfnisse der Wählerinnen und Wähler eingesetzt haben.Für die Parteien und Wählerbündnisse in einer Stadt wie Nürnberg giltdaher: Das jeweilige Kommunalpolitische Programm muss Angebote für alleGruppen der Bevölkerung beinhalten. Menschen mit Behinderung müssenin diesem Rahmen in einem eigenen Kapitel Berücksichtigung finden. Mitgutem Beispiel geht hier die SPD Nürnberg voran. „Politik für Menschenmit Behinderung“ hat sie diesen Abschnitt des erst kürzlich beschlossenenProgramms für die Kommunalwahl im kommenden Jahr genannt. „Wirwerden für diesen Lebensbereich inklusiv denken und handeln“, versprechendie Sozialdemokraten für Nürnberg.„In der Stadt der Menschenrechte sind wir den Zielen der UN-Behindertenrechtskonventionbesonders verpflichtet“, setzt die SPD Nürnberg einengrundlegenden Maßstab an den Anfang ihrer Forderungen. In diesem Lichtewollen die Sozialdemokraten ihre Entscheidungen im Stadtrat und an derSpitze der Stadtverwaltung danach ausrichten, „dass die Benachteiligungvon Menschen mit Behinderung aufhört und sie als vollwertige Bürger derStadtgesellschaft anerkannt werden“. 60 000 Nürnbergerinnen und Nürnbergerleben mit einer Behinderung. Das sind zwölf Prozent der Bevölkerung.Fünf Prozent aller Nürnberger haben eine angeborene Behinderung.Ob beim Recht auf Bildung und Erziehung in einer „Schule für alle“, beimRecht auf Arbeit in einem offenen und inklusive ersten Arbeitsmarkt oderbeim Wohnen inmitten eines Sozialraums. Die Nürnberger Sozialdemokratenwollen Betroffene, Organisationen und Einrichtungen der Behindertenarbeitbeim Zugang in die Stadtgesellschaft tatkräftig unterstützen.Als ersten Schritt auf diesem Weg wird die SPD in enger Abstimmung mitdem Behindertenrat sowie den Betroffenen und ihren Organisationen einen„Aktionsplan Inklusion“ erstellen. Die SPD kündigt an, im Rahmen einer solidarischenStadtgesellschaft mit besonderem Nachdruck für die Umsetzungeines selbstbestimmten Lebens der Menschen mit Behinderung zu kämpfen.Ferner wolle man eine Vorbildfunktion übernehmen, wenn es um „gleicheRechte für alle“ geht.Die SPD folgt den Forderungen der UN-Konvention auch insofern, als sieMenschen mit Behinderung nicht mehr „als Objekt der Fürsorge“ sieht,sondern Projekte und Prozesse umsetzen will, „die eine gleichberechtigteTeilhabe“ ermöglichen. Als ein wichtiges Instrument dabei sehen die Sozialdemokratendas „Persönliche Budget“. Es soll künftig nicht mehr wie bisherals Sparprogramm eingesetzt, sondern auch gewährt werden, wenn es zuMehrkosten führt. Ferner soll man sich im Verfahren am Modell Rheinland-Pfalz orientieren. Dort spielen die Beteiligungsrechte der Betroffenen einedominante Rolle.„Personenzentriert“ heißt das neue Schlüsselwort bei Hilfen für Menschenmit Behinderung. Dagegen spricht überhaupt nichts. Richtig angewandtentspricht dies unserem Ziel, die Selbstbestimmung der Menschen mitBehinderung zu stärken. Die Wirklichkeit sieht indes anders aus: Allzu oftwird das „personenzentriert“ in der Praxis missbräuchlich eingesetzt. Damitwird passend gemacht, was nicht passend ist. Um den Personalbedarf einerEinrichtung zu ermitteln, wird mit einem Punktesystem vom Kostenträgerder Hilfe- und Teilhabebedarf bei den einzelnen Betroffenen ermitteltund darauf aufbauend der Gesamtbedarf der Einrichtung festgelegt. Auchdagegen spricht nichts. Wie aber sieht die Praxis aus? Da wird der Hilfebedarfeines Bewohners von Mitarbeitern des Kostenträgers an Hand einesPunktesystems ermittelt. Da fällt auf, dass plötzlich statt der erforderlichen153 Punkte nur 145 Punkte ermittelt werden konnten. Ganze acht Punktefehlen, um in eine höhere Bedarfsgruppe zu kommen. In der Addition allerBewohner erkennt man dann, dass die Einrichtung nicht teuerer werdendarf.Dieses Verfahren führt zu Misstrauen, das durch fehlende Transparenzverstärkt wird. Denn die Punktebewertung und die Rechnung dazu werdennicht offengelegt. Ähnlich ist dies auch beim „Persönlichen Budget“. Dabraucht man sich dann auch nicht zu wundern, dass das „Persönliche Budget“auch nach einem Jahrzehnt kaum eine Akzeptanz findet. Eine gute Idee,die durch bürokratische Vorgaben zerstört oder mit Misstrauen betrachtetDie Punkte sind klar, die bei der personenbezogenen Ermittlung desHilfebedarfs geändert werden müssen:• Leistungen mit dem persönlichen Budget müssen auch mehr Geldkosten dürfen als mit der bisherigen Leistungsform.• Die Leistungen müssen dafür unabhängig vom Ort der Erbringungausgestaltet und bemessen werden und allein vom individuellenHilfebedarf des einzelnen Menschen abhängen.• Für die Ermittlung muss absolute Transparenz geschaffen werden.• Das Verwaltungsverfahren ist zu vereinfachen und bundesweiteinheitlich zu gestalten. In Rheinland-Pfalz beispielsweise steht derMensch im Mittelpunkt des Verfahrens, der zwei Unterstützer seinerWahl mitbringt. Dazu kommen zwei Vertreter des Kostenträgers. Entscheidendist das Einigungsprinzip dieser fünf Personen. Wenn mansich nicht einigen kann, dann geht das Verfahren automatisch an dieSchiedsstelle.• Dass die Diskriminierung für Menschen mit geistiger Behinderungbeendet wird. Sie, die Betroffenen, müssen sich die Kosten für dieexterne Unterstützung bei der Nutzung des Persönlichen Budgets, vonIhrem Leistungsanspruch abziehen lassen.• Wichtig ist, dass die Leistung aus einer Hand und eindeutig anden Interessen und Fähigkeiten des Betroffenen orientiert durch einGesamtplanverfahren erfolgt.• Die Genehmigungszeiten sind zu verlängern, damit der Vorwurfeiner zu großen Bürokratie entfällt.4 · Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong>


KatastropheSozialpolitikFrühförderungIm Jahre 2006 wurde in Bayern eine Landesrahmenvereinbarung für dieFrühförderung abgeschlossen. Sie orientiert sich an dem SGB IX. Leider wurdenvon den Bezirken und den Krankenkassen in Bayern diesbezüglich einesehr mangelhafte Regelung für die Träger der Frühförderung vereinbart.Die Kostensätze der Frühförderung sind zu niedrig angesetzt. Bei Ausfällen(Erkrankung von Kindern/Fortbildung von Mitarbeitern und ähnliches)erfolgt keine Erstattung. Der neu geregelte hohe Verwaltungsaufwand durchdie Kostenträger wird finanziell nicht erstattet. Frühförderung übernimmtimmer mehr Leistungen für Kinder mit sehr komplexen Entwicklungsauffälligkeiten,bei denen eine mobile Frühförderung in der Familie oder im Kindergartendringend notwendig ist. Eigentlich sind dies Leistungen der StadtNürnberg. Somit entstehen lange Wartelisten für die Kinder. Die Kommunebeteiligt sich nicht an den Kosten.Verschiedene Untersuchungen sprechen von einer deutlichen Zunahmebei Erkrankungen bzw. Verhaltensauffälligkeiten von Kindern bis zu siebenJahren, überwiegend bei sozial benachteiligten Familien. Betroffen sindinsbesondere Kinder in Ballungsgebieten, also auch in Nürnberg. Die Frühförderungder <strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg hat sich dieser Problematik seit Mitteder 90er Jahre angenommen. Nicht ganz freiwillig. Denn die Stadt Nürnberghat sich aus den speziellen Angeboten für diese Kinder und ihre Familiengänzlich zurückgezogen. Insbesonder sind das:• GesundheitsamtBeratung und Diagnostik durch <strong>Lebenshilfe</strong>-Psychologinnen. Kostendeckungetwa 70 Prozent.• ASDAufsuchende Förderung in der Familie.• Klinikum SüdNachsorge in Kooperation mit „Klabautermann“.• Auflagen des Vormundschaftsgerichts oder des JugendamtsKontrolle, Begleitung gerichtlicher Anordnungen oder Urteile.• Projektbeteiligung „Frühe Hilfen“Fachliche Beratung und aktuelle Anfrage für Familienhebammen.• Fachberatung für Kindergärten zur Inklusion.<strong>Lebenshilfe</strong>-Sozialpädagogin. Lediglich 40 Prozent Kostendeckung durchSozialministerium.• Der Heilpädagogische Dienst mit speziellen Angeboten für entwicklungs-und verhaltensauffällige Kinder.• Die Schulkindergärten.• Die kinderärztlichen Dienste des Gesundheitsamts.• Die Veränderung/der Abbau aufsuchender Hilfen des Allgemeinen Sozialdiensts (ASD).• Die Schließung der Mütterberatungsstellen.Die Stadt Nürnberg hat das Feld fast ausschließlich der <strong>Lebenshilfe</strong> überlassen.Kooperationspartner sind die „Kinderhilfe“ und der „Kinderschutzbund“.Obwohl wissenschaftlich dringend die Notwendigkeit gesehen wird, alsReaktion auf die Veränderung der Ökonomie mit ihren Auswirkungen aufdie Familien und die Entwicklung der Kinder in der Kommune entsprechendeHilfeangebote zu entwickeln, reagiert die Stadt Nürnberg nicht. Dies fastausschließlich auf die freien Träger zu übertragen, ist unverantwortlich.Waren es früher Kinder mit Behinderung, so sind es jetzt vor allem Kindermit komplexen Entwicklungsstörungen, die zu uns kommen. Laut einer Studiedes Otto-Blum-Instituts benötigen 433 000 Kinder unter sieben Jahrenin Deutschland einen besonderen Betreuungsbedarf. Von anderen Studienwird der Bedarf noch höher eingeschätzt. Die Frühförderung bekommt heuteeinen Großteil ihrer Aufträge von den städtischen Institutionen:• KindertagesstättenTherapien und heilpädagogische Förderung, Beratung von Eltern, Fachliche Anleitung des Personals.Diese Auflistung zeigt das große Spektrum der Leistungen der<strong>Lebenshilfe</strong>-Frühförderung für die Kinder und Familien dieserStadt. Den eigentlichen Versorgungsauftrag hat aber die die StadtNürnberg. Gegen sie richtet sich der gesetzliche Leistungsanspruch.Schon jetzt kann die Frühförderung der <strong>Lebenshilfe</strong> eine vollständigeVersorgung der Kinder in diesen Bereichen nicht mehr erfüllen. Einweiterer Ausbau unserer Leistungen ist dringend erforderlich, dessenFinanzierung von Seiten der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfeerfolgen muss. Träger ist die Stadt Nürnberg. Dringend erforderlichsind auch gesundheitsvorbeugende und -erhaltende Maßnahmenfür Kinder. Öffentliche Verantwortung bedeutet dabei die Übernahmeeines Teils der bisher von Eltern geleisteten Beziehungs- undVerknüpfungsarbeit. Hierzu ist vor allem eine engere Kooperationder professionellen Dienste erforderlich.Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong> · 5


KatastropheSozialpolitikInklusive Kinder tagesangeboteIn Deutschland werden zurzeit erhebliche Anstrengungen unternommen,das Betreuungsangebot für Kinder in Kindertageseinrichtungen deutlichauszubauen. Bereits seit 1996 gilt in Deutschland der Rechtsanspruchauf einen Kindergartenplatz ab dem vollendeten 3. Lebensjahr. Ab dem1. August <strong>2013</strong> haben nun auch alle Kinder vom vollendeten ersten bis<strong>zum</strong> vollendeten dritten Lebensjahr Anspruch auf einen Betreuungsplatz.Etwa 30 Prozent der neuen Plätze sollen im Bereich der Kindertagespflegegeschaffen werden.Der Ausbau ist inklusiv zu gestaltenKinder, die eine Behinderung haben oder von Behinderung bedroht sind,müssen in alle Angebote einbezogen werden. Die UN-Behindertenrechtskonvention(UN-BRK) sieht in Artikel 24 vor, dass die Vertragsstaaten eininklusives Bildungssystem auf allen Ebenen installieren. Der Kindertagesstättenbereichgehört dazu.Eine gute Ausbildung der Mitarbeiterinnen undMitarbeiter ist unverzichtbarBei allen notwendigen Ausbaumaßnahmen ist vor allem eine hohe Qualitätder pädagogischen Arbeit zu achten. Neben der Ausbildung ist hierfür einenotwendige Praxisbegleitung und Fachberatung notwendig. Die Ausbildungsstättenin Deutschland müssen in der Lage sein, entsprechendeKompetenzen zu vermitteln.Die Tagespflegepersonen sind für inklusive Förderungzu qualifizierenDie in der Tagespflege tätigen Personen sind in Bezug auf gemeinsameBetreuung und Förderung aller Kinder aus- und fortzubilden. Die Standards,die mit den Jugendämtern vereinbart werden, müssen die inklusive Bildung,Betreuung und Förderung auch von Kleinkindern beinhalten.Die Einrichtungen müssen die Bedürfnisse allerKinder erfüllenJedes Kind muss mit seinen individuellen Bedürfnissen berücksichtigt werden.Der Kern der Arbeit liegt darin, entsprechende Begegnungssituationenvon Kindern mit unterschiedlichen Fähigkeiten, Bedürfnissen und Interessenzu schaffen.Die Kinder brauchen feste Strukturen, um ihnengenug Sicherheit und Vertrauen zu geben. Nurdann können sie entsprechende Erfahrungen machen,Bindungen aufbauen und sich orientieren.Die Konzeptionen der Einrichtungen sind auf gemeinsame Förderung undBildung aller Kinder auszurichten. Die Fachkräfte müssen die erforderlichensozialen, fachlichen und kommunikativen Kompetenzen haben. Das geht nurdurch ein multiprofessionelles Team. Externe Unterstützungssysteme sindin die Arbeit einzubinden, die Vernetzung in den Sozialraum ist notwendig.Barrierefreiheit ist selbstverständlich zu gewährleisten.Die <strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg fordert daher die Staatsregierung und die Kommunenauf, in ihren laufenden und angekündigten Förderprogrammen <strong>zum</strong>Ausbau der Kindertagesangebote folgende Schwerpunkte zu setzen und dieMittel an die Erfüllung dieser Bedingungen zu knüpfen:1. Es muss für die Betreuung behinderter und von Behinderungbedrohter Kinder in Tagespflege, Krippen und Kindertagesstättengut ausgebildetes Personal zur Verfügung stehen. Die Qualifizierungmuss auch die Förderung von behinderten und von Behinderungbedrohten Kindern gleichgewichtig einschließen.2. Für die Weiterbildung der Fachkräfte müssen entsprechende Institutionengeschaffen und finanziert werden.3. In den Kindertagesangeboten muss ausreichend Personal zur Verfügungstehen, um eine inklusive Betreuung der Kinder zu gewährleisten.4. Transparenz schaffen in Bezug auf die Förderung der laufendenPersonalkosten, beispielsweise wie viel Verfügungszeit und Leitungsstundenangerechnet werden.5. Erhöhung des Basiswerts als Bemessungsgrundlage für die Personalkostenförderungder Kindertagesstätten unter Berücksichtigungder Kosten für hauswirtschaftliche Leistungen und Kostenersatz fürdie steigenden Verwaltungsanforderungen.6 · Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong>


KatastropheSozialpolitikInklusive SchuleFehlende Anrechnungstunden, Schwierigkeiten bei der Lehrerzuweisung,stark differierende Stundentafeln. Die Kooperation vonPartnerklassen der <strong>Lebenshilfe</strong>-Schule mit Grund- und weiterführendenSchulen in Nürnberg leidet nicht grundsätzlich, aberdurchaus im Detail. Dr. Beate Wittich, Elternbeiratsvorsitzende ander Jakob-Muth-Schule, hat sich genau damit befaßt. In einem Briefan Kultusstaatssekretär Bernd Sibler zeigt sie die Probleme samtLösungswegen auf:Sehr geehrter Herr Staatssekretär Sibler,ich schreibe Ihnen in meiner Funktion als Elternbeiratsvorsitzende der Jakob-Muth-Schule in Nürnberg. Im Oktober 2012 haben Sie die Partnerklasse 6ader Jakob-Muth-Schule an der Geschwister-Scholl-Realschule, in der auchmeine Tochter unterrichtet wird, besucht und sich von der pädagogischenArbeit beeindruckt gezeigt. Diese Wertschätzung hat uns sehr gefreut. Ineinem anschließenden Gespräch, an dem ich zusammen mit den Schulleiternsowie RSchD Kleindiek und Ministerialbeauftragtem Seitz teilnehmendurfte, wurden neben den Erfolgen jedoch auch die vielfältigen Herausforderungendieser und weiterer Kooperationen diskutiert. Einen Punkt hattenSie sich besonders notiert: Eine bislang nicht gewährte Anrechnungsstundefür den erheblich erhöhten Vorbereitungs- und Planungsaufwand derLehrkräfte im gemeinsamen Unterricht, welche für Partnerklassen nichtvorgesehen ist.Unsere Lehrerinnen sowohl der Partnerschulen als auch der Förderschuleleisten erhebliche Mehrarbeit im Vergleich zu Lehrkräften in traditionellenSettings, z.B. durch erhöhten Verwaltungsaufwand, Fortbildungsbedarf, Anleitungund Durchführung von Hospitationen und Fortbildungen, Erstellenvon differenziertem Unterrichtsmaterial, umfänglichen pädagogischen unddidaktischen Absprachen oder die Beantwortung von Fragen der vielen Interessierten.Wir als Eltern beobachten diese hohe Belastung mit Sorge. Wirbefürchten, dass die betroffenen Lehrkräfte in der Gefahr sind auszubrennen.Auch die Signale nach außen motivieren sicherlich nur wenige Lehrerund Lehrerinnen dazu, sich auf solch arbeitsintensive pädagogische Feldereinzulassen. Zudem wäre eine Anrechnungsstunde eine Anerkennung fürdie besondere Leistung der Lehrkräfte, die sich in diesem komplexen Bereichengagieren.Wir fordern daher die Zuweisung wenigstens je einer Anrechnungsstundefür alle Lehrkräfte in inklusiven Settings.Ein weiteres großes Problem bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonventionim bayerischen Bildungswesen ist die Zuweisung vonLehrkräften zu bestehenden Inklusionsprojekten. So stehen unsere „intensivkooperierenden Klassen (IKON)“ im Stammhaus in der Waldaustraße, die sichnun bereits im dritten Jahrgang befinden, jedes Jahr wieder vor der großenSchwierigkeit, geeignete und interessierte Grundschullehrerinnen für diesesbayernweit beachtete Projekt zu bekommen. Gerade für solche Klassen, diebesondere pädagogische Herausforderungen stellen, sind Lehrkräfte nötig,die idealerweise bereits Erfahrung mit dem Thema Inklusion haben, diemotiviert und bereit sind, besonders großes Engagement mit einzubringen.Die LehrerInnen müssen eine IKON-Klasse unterrichten wollen und können,denn das ganze Projekt steht und fällt letzten Endes mit den Lehrern.Es gibt sie, diese besonderen Lehrkräfte, doch die Chancen, dass sie ab Herbstunsere IKON-Klasse 4f oder eine andere IKON-Klasse übernehmen können,stehen bei der derzeit praktizierten Methode der Lehrerzuteilung leiderschlecht. Dafür kann es sein, dass die Klassen Lehrkräfte bekommen, die vielleichtmit inneren Widerständen gegen behinderte Menschen zu kämpfenhaben oder mit der besonderen Lehr- und Lernsituation überfordert sind. DieEltern unserer IKON-Klassen fühlen sich in dieser Situation vom Kultusministeriumallein gelassen.Für die Lehrerzuweisung zu inklusiven Projekten sollte deshalb dringend eineAusnahme vom üblichen Verfahren gemacht werden: Interessierte Lehrerinnensollten sich frei auf solche Stellen bewerben dürfen und in Zusammenarbeitmit den beteiligten Schulleitungen ausgewählt werden. Ausunserer Sicht besteht hier akuter Handlungsbedarf. Bitte setzen Sie sich füreine derartige Regelung ein, damit das IKON-Konzept weiterhin erfolgreichbleibt.Zuletzt möchte ich noch ein Thema ansprechen, das sich als Problem bei derUmsetzung des Inklusionsgedankens in Partnerklassen erweist: Die starkdifferierenden Stundentafeln der Förder- und Regelschulen ab der drittenKlasse sowohl in der Fächerverteilung wie in der Anzahl der Stunden. Zwarorientieren sich die Lehrkräfte der Förderschule inhaltlich stark am Lehrplander Grundschule, aber vor allem ab der dritten Klasse (Differenz von sechsUnterrichtsstunden) haben die unterschiedlichen Stundentafeln besondersnegative Auswirkungen: Viele Inhalte können dadurch nicht gemeinsamgestaltet werden. Wenn in unseren IKON-Klassen mit einem gemeinsamenGanztagsangebot die Förderschüler jeden Tag bereits eine Stunde früher<strong>zum</strong> Mittagessen gehen, geht wichtige gemeinsame Lernzeit verloren. DieStundendifferenz führt weiterhin zu einer Verschiebung bis in die Nachmittagsstunden.Während die Förderschüler schon spielen können, erledigen die Grundschülerzu Recht erst ihre Hausaufgaben. Die Idee der Gemeinschaft vonFörder- und Regelschülern kommt hier auf alle Fälle zu kurz.Dem Kultusministerium dürfte diese Problematik bekannt sein. Gibt es hiermittlerweile Lösungsansätze? Eventuell könnte man die unterschiedlicheStundenanzahl dadurch etwas angleichen, dass die Förderschüler amEnglischunterricht teilnehmen. Aufgrund der angesprochenen zunehmendenHerausforderungen, beklagen sich bereits Eltern, dass gemeinsames Lernenund Miteinander von Grund- und Förderschülern nicht mehr in der erwartetenWeise stattfinden. Es wäre schön, wenn man hier Nachbesserungen inAussicht stellen könnte. Vor allem, da es sich auch um Regeleltern handeltund sich der Wunsch vieler Eltern nach einer inklusiven Lernkultur erneutin den Anmeldezahlen für das nächste Schuljahr widerspiegelt. Hier ist derInklusionsgedanke schon in vielen Köpfen angekommen.Mit freundlichen Grüßengez. Dr. Beate WittichElternbeiratsvorsitzende der Jakob-Muth-SchuleNürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> · 2-<strong>2013</strong> · 7


KatastropheSozialpolitikArbeitIntegrationsfirmenWir fordern bessere finanzielle Unterstützung der pädagogischen Förderungvon Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Behinderung in Integrationsfirmen.Die Zuschüsse fallen von Jahr zu Jahr geringer aus. Dadurchmuss die Unterstützung reduziert werden, was wiederum zu einer Gefährdungvon Arbeitsplätzen führt.Wir fordern klare steuerrechtliche Grundlagen für Integrationsfirmen.Denn wir benötigen Steuervorteile, um wirtschaftlich überleben zu können.Wir fordern bessere und mittelfristige Zuschüsse bei der Einstellung vonMenschen mit einer Schwerbehinderung. Eindeutige und planbare Regelungenseitens der Agentur für Arbeit wären wünschenswert und dürfennicht nur am Einzelfall entschieden werden.Werkstatt für Menschenmit BehinderungWir fordern klare gesetzliche Grundlagen für Werkstattbeschäftigte, wenndie Vermittlung auf den allgemeinen Arbeitsmarkt scheitert. Ein Rückkehrrechtist unbedingt notwendig.Wir fordern eine klare gleichlaufende Tarifentwicklung in den Kostensatzverhandlungen.Hier darf es keine Unterschiede <strong>zum</strong> laufenden geltendenTarifrecht geben.Wir fordern eine Bezahlung der tatsächlichen Verwaltungs-, der Arbeitssicherheits-,der EDV- und der Betriebsratskosten. Dies muss den gesetzlichenAnforderungen entsprechend vom Kostenträger refinanziert werden.Wir fordern, dass Menschen mit höherem Unterstützungsbedarf (fehlendeWerkstattfähigkeit in Form von einem Mindestmaß an wirtschaftlichverwertbarer Arbeit) ein Recht auf einen Werkstattarbeitsplatz haben unddamit verbundenen höhere Personalkostenfinanzierung. Jeder Mensch hatdas Recht auf Arbeit und die soziale Absicherung.Zahlreiche Menschen mit Behinderungfinden in den Integrationsfirmen der<strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg, den PegnitzWerkstätten und den Außenarbeitsplätzenin Firmen und Kindergärteneine anspruchsvolle und befriedigendeBeschäftigung.Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong> · 9


KatastropheSozialpolitikSeniorenTeilhabe für alte Menschen mit Behinderung sicherstellenInfolge der sinkenden Geburtenrate und der gleichzeitig zunehmendenLebenserwartung verschiebt sich die Altersstruktur in Deutschland hin zueiner alternden Bevölkerung. Waren 2009 noch 21 Prozent der Bevölkerungmindestens 65 Jahre alt, so werden es 2030 nach Berechnungen des StatistischenBundesamtes voraussichtlich bereits 29 Prozent der Bevölkerungsein. Statt rund 17 Millionen werden hierzulande dann schon 22 MillionenMenschen ab 65 Jahren leben.Menschen mit einer geistigen Behinderung betrifft dieser demografischeWandel in besonderer Weise. Infolge der Euthanasieverbrechen im Nationalsozialismuserreichen sie erst seit wenigen Jahren in relevanter Zahldas Rentenalter. Der Anteil der Senioren an den Erwachsenen mit geistigerBehinderung wird von 10 Prozent im Jahre 2010 auf 31 Prozent im Jahre2030 steigen. In stationären Wohneinrichtungen wird 2030 jeder zweiteBewohner 60 Jahre oder älter sein, im ambulant betreuten Wohnen mehrals ein Drittel.Die soziale und gesundheitliche Absicherung von alten Menschen mit einergeistigen Behinderung bedarf aufgrund dieser Strukturveränderungen derAnpassung. Es ist in diesem Bereich in den letzten Jahren durchaus viel geschehenund wir sehen es auf jeden Fall positiv, dass es möglich gewordenist, dass alte Menschen mit Behinderung in ihrem vertrauten Lebensbereichverbleiben können und die Tagesstrukturierenden Maßnahmen wahrnehmenkönnen. Damit haben Menschen, die teilweise in ihrer Kindheit von denEuthanasieprogrammen des Dritten Reiches bedroht waren, die Chance aufeinen menschenwürdigen Lebensabend.Eingliederungshilfe ein Leben langDie Leistungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, die dieTeilhabe von Menschen mit Behinderung am Leben in der Gemeinschaftsichern, sind gesetzlich nicht an eine Altersgrenze gebunden. Dennoch wirdzunehmend in Frage gestellt, dass bei Senioren mit einer geistigen Behinderungdieses Ziel der Teilhabe überhaupt noch erreichbar sei. Vielmehrstehe ab einem gewissen Alter die Pflege im Vordergrund. Dies ist jedochin der Regel unzutreffend. Es genügt nicht, die berühmt berüchtigten dreiS zu bieten: Satt und Sauber Sitzen. Alte Menschen und gerade auch alteMenschen mit Behinderung benötigen Zuwendung. Das ist zeitintensivund erfordert ausreichend Personal. Wir benötigen einen Personalschlüssel,der eine bedarfsorientierte Versorgung sicherstellt. Die dafür erforderlichepolitische Beschlussfassung steht nach wie vor aus. Zwar wurde in Arbeitsgruppeneine relative Übereinstimmung hinsichtlich verbesserter Personalschlüsselgefunden, doch hier geht es nicht voran. Gemäß dem Haushaltskonsolidierungsprogrammdes Bezirks vom 28. Juli 2011 wurde unter Punkt11 vorgegeben: Keine Personalmehrung zur Qualitätsverbesserung in denEntgeltverhandlungen bis <strong>2013</strong>. Seitdem bewegt sich unterm Strich nichtsmehr. Es stellt sich die Frage, wie ernst es im Bezirkstag um den politischenWillen bestellt ist, die Lage alter Menschen mit Behinderung zu verbessern,wenn man sich diese Stagnation ansieht. Einen sinnstiftendenAlltag erleben zu können, das haben die betroffnen Menschen verdient.Es wäre schön, wenn die Betroffenen die Umsetzung des politischenWillens und die damit verbundene positive Veränderung noch erlebenkönnten. Die Uhr läuft.Auch im Alter bedarf es für Senioren mit geistiger Behinderung nachihrem Ausscheiden aus dem Berufsleben tagesstrukturierender Angebote.Denn Menschen mit einer geistigen Behinderung verfügen häufigüber eingeschränkte Möglichkeiten, den Tag eigenaktiv zu strukturierenund sich selbst zu beschäftigen. Ohne aktivierende Angebote imAlltag folgt schnell ein Rückzug in einen sehr eingeschränkten Lebensbereich,Abbau von vorhandenen Kompetenzen und Resignation. Es istdaher notwendig, die Unterstützungsmodelle der Eingliederungshilfean den Bedürfnissen älterer Menschen mit Behinderung orientiertkonsequent weiterzuentwickeln und diesen Personenkreis nicht in einanderes Leistungssystem abzuschieben.Neben der Eingliederungshilfe stellt die soziale Pflegeversicherung einewichtige Säule in der Absicherung von Menschen mit Behinderung dar.Eine rechtssichere Verzahnung dieser beiden Leistungssysteme bleibtdaher für behinderte Menschen ein zentrales Anliegen. Ohne ein solchesGesamtkonzept wird das Problem der Abschiebung von Menschenmit einer geistigen Behinderung, die gleichzeitig pflegebedürftig sind,in Pflegeheime nach dem SGB XI nicht behoben werden können. DiesesProblem findet seinen Ursprung in der Regelung des § 43a SGB XI, derden Anspruch pflegebedürftiger Personen, die in einer Einrichtung derBehindertenhilfe nach § 71 Abs. 4 SGB XI leben, gegen ihre Pflegekasseauf maximal 256 Euro im Monat begrenzt. Artikel 19 der Behindertenrechtskonventionder Vereinten Nationen (UN-BRK) verankert dasRecht von Menschen mit Behinderungen, ihren Aufenthaltsort freizu wählen und die Aussage, dass diese nicht verpflichtet sind, in besonderenWohnformen zu leben. Durch die Deckelung der Leistungender Pflegeversicherung aufgrund der Wahl des Wohnsitzes in einerEinrichtung der Behindertenhilfe steht § 43a SGB XI im Widerspruchzu Artikel 19 UN-BRK. Zudem verwehrt diese Regelung Menschen mitBehinderung die immerhin mit eigenen Beitragszahlungen erworbenenAnsprüche aus der Pflegeversicherung.Die <strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg fordert daher:Die Regelung des § 43a SGB XI muss so modifiziert werden, dass Menschenmit Behinderung, die in einer Einrichtung der Behindertenhilfeleben, <strong>zum</strong>indest die Leistungen der häuslichen Pflege in vollem Umfangin Anspruch nehmen können. Nur so kann sichergestellt werden,dass alle Menschen mit Behinderung, auch im Alter, weiterhin in ihremlangjährigen Zuhause in ihrer Wohnstätte betreut werden können.Impressum: Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin 2/<strong>2013</strong>Herausgeber: <strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg e.V., Verantwortlich: Horst Schmidbauer, Vorstandsvorsitzender. Chef vom Dienst: Robert Schmitt. Redaktion: André Deraëd, Heidi Breucker-Bittner, Stefan Engeln10 · Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong>


Tolle Spende für den RegenbogenDie Evangelisch-Lutherische Versöhnungskirche Nürnberg–Schniegling veranstalteteim vergangenen Jahr ein Konzert zur Adventszeit. Der Erlös desKonzerts kam nun dem Integrativen Kindergarten Regenbogen als Spende inForm eines Ausflugskinderwagens zugute. Das Regenbogenteam mit LeiterinEva Seibert an der Spitze bedankt sich herzlich bei der Kirchengemeindeund Herbert Kirschner. „Wir freuen uns auf unseren nächsten Ausflug mitunserem neuen Kinderwagen.“ Kirschner ist Hauptorgenisator des seitvielen Jahren stattfindenden Konzerts, dessen Erlös stets an eine karitativeEinrichtung fließt. Der Pädagoge ist Träger des Behindertenpreises der Stiftung<strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg. Der ehemalige Rektor der Hegelschule hat sichals ganz früher Vorkämpfer der gemeinsamen Bildung und Erziehung vonKindern mit und ohne Behinderung einen Namen gemacht. Seinem Einsatzist es zu verdanken, dass behinderte und nichtbehinderte Schüler zu Beginndes Jahrtausends bereits an der Grundschule gemeinsam lernen konnten, als„Inklusion“ noch kein Thema war.Bundesgeschäftsführerin referiert in NürnbergFür den zweiten Teil der diesjährigen Mitgliederversammlung konnte die <strong>Lebenshilfe</strong>nürnberg die Bundesgeschäftsführerin der <strong>Lebenshilfe</strong> gewinnen.Professor Dr. Jeanne Nicklas-Faust wirdFreitag, 19. Juli <strong>2013</strong> ab 19:30 UhrKarl-Bröger-Zentrum, Karl-Bröger-Straße 9zu folgendem Thema referieren:Mehr Teilhabe – mehr Selbstbestimmung – Eckpunkte für ein Bundesteilhabegesetz.Betroffene, Interessierte, Eltern, Mitarbeiter und Fachleute sind herzlich eingeladen.Professor Dr. Jeanne Nicklas-Faust wird uns über die verschiedenenEntwicklungen und Initiativen auf parlametarischer und verbandlicher Ebeneinformieren und mit uns diskutieren. Das Bundesteilhabegesetz soll dieLeistungen für Menschen mit Behinderung klarer regeln. Dr. Nicklas-Faustist Fachärztin für Innere Medizin. Sie ist verheiratet und hat zwei erwachseneTöchter. Von 1989 bis 2001 und von 2005 bis 2010 klinische Tätigkeit alsÄrztin. 2001 bis 2005 als Referatsleiterin Ethik/Medizinische Fachberufe beider Ärztekammer Berlin tätig. Seit 2005 Professorin an der EvangelischenFachhochschule in Berlin für Medizinische Grundlagen der Pflege sowieLehrbeauftragte für Ethik in der Medizin an der Humboldt Universität. SeitAnfang 2011 von der Professur beurlaubt und Bundesgeschäftsführerin derBundesvereinigung <strong>Lebenshilfe</strong> e.V. Ehrenamtlich ist Jeanne Nicklas-Faustseit 1995 für die Bundesvereinigung <strong>Lebenshilfe</strong> tätig, zuletzt als stellvertretendeBundesvorsitzende.Vor der Veranstaltung mit Dr. Nicklas-Faust findetebenfalls im Karl-Bröger-Zentrumdie diesjährige ordentliche Mitgliederversammlungder <strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg statt.Geschäftsführung und Vorstand der <strong>Lebenshilfe</strong> für Menschen mit BehinderungNürnberg e.V. laden Sie herzlich ein zurMitgliederversammlungFreitag, 19. Juli <strong>2013</strong>von 17.30 bis ca. 19:15 Uhr.Vor Beginn der Versammlung laden wir Sie ab 17 bis 17 Uhr zu einem kleinenImbiss ein. Anschließend steigen wir in folgende Tagesordnung ein:1. Begrüßung und Konstituierung der Versammlung2. Bericht des Vorstands3. Bericht der Revisoren4. Aussprache zu den Berichten5. Satzungsänderung6. Nachwahl eines Mitgliedes für die Stiftung <strong>Lebenshilfe</strong> NürnbergAntragsschluß ist der 4. JuliJeanne Nicklas-Faust war kürzlich erstmals bei der <strong>Lebenshilfe</strong>Nürnberg zu Gast und besuchte die Kooperationsklasse derJakob-Muth-Schule.Nürnbergs <strong>Lebenshilfe</strong> Magazin · 2-<strong>2013</strong> · 11


Viel Freude hatten der HypoVereinsbank-ManagerReinhard Kleber und seine Partnerin beim Frühlingsballder Familiensportgruppe. Kleber ist Leiter derRegion Nordbayern innerhalb der HVB und einer dergroßen Förderer, wenn es um die Kooperation desGeldhauses mit der Nürnberger <strong>Lebenshilfe</strong> geht.Juliane Vogel und Anna Staudacher vom „Ambulant betreuten Wohnen“ der<strong>Lebenshilfe</strong> Nürnberg hatten sie eingeladen, und sie beeindruckte sehr. BundesgeschäftsführerinProf. Dr. Jeanne Nicklas-Faust sprach in der TherapeutischenTagesstätte Felsenstraße über das Thema „Ambulant betreutes Wohnen fürMenschen mit hohem Hilfebedarf“. Sie berichtete dabei aus erster Hand über eigeneErfahrungen. Schließlich lebt Nicklas-Fausts Tochter in Berlin in einer solchenWohnform. „Es ist ein normales Mehrfamilienhaus und dort läuft es erstaunlichgut“, fasste Nicklas-Faust zusammen.Das Wetter war zwar durchwachsen, doch das hielt niemandendavon ab motiviert, mit Schaufel, Schubkarre und sonstigemGartenwerkzeug in den Kindergarten zu fahren. Sogar vierMitarbeiter der Hypo Vereinsbank kamen an diesem Tag, umuns ehrenamtlich zu unterstützen. Ergebnis: Die Kids habennun einen neuen Schaukelsitz, der Sand wurde ausgetauscht,der Fallschutz am Klettergerüst erneuert, das Klettergerüstgeschliffen und gestrichen, der Kletter- und Rutschhügelausgebessert sowie die Beete und Sträucher für die sonnigenTage hübsch gemacht. Mit einem Lächeln blicken Eltern,Kinder und Mitarbeiter des Kindergartens Regenbogen auf einerfolgreiches Gartenprojekt zurück und bedanken sich bei allenHelfern ganz herzlich.„kunst & genuss“ hatten die Pegnitz Werkstätten und dieIntegrationsfirmen der <strong>Lebenshilfe</strong> ihren Auftritt bei derWerkstattmesse in Nürnberg genannt. Eine Bar samt großemRestaurant und eine eigene Ausstellung für die Kunstabteilungerregten große Aufmerksamkeit. Zum Messeauftakthatte die Arbeitsabteilung der <strong>Lebenshilfe</strong> ihre Geschäftspartenrzu einer großen Party eingeladen, bei der persönlichesKennenlernen und Austausch im Mittelpunkt standen. AufSeiten der Unternehmen herrschte große Zufriedenheitüber die Kooperation mit den Menschen mit Behinderung:„Verläßliche Partner, die ihre Leistungen mit großem Einsatzund hoher Sorgfalt erbringen“, lautete der Tenor.

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