Abiturqualifikation - TWG Dillingen
Abiturqualifikation - TWG Dillingen
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Qualifikation<br />
TECHNISCH-WISSENSCHAFTLICHES GYMNASIUM<br />
DILLINGEN<br />
Technik-Zweig und Allgemein bildender Zweig<br />
Abiturprüfung<br />
Die Schüler melden sich nach der Zeugnisausgabe des 4. Halbjahres der Hauptphase zur<br />
schriftlichen Prüfung und wählen verbindlich die Prüfungsfächer.<br />
Es sind dies:<br />
- 4 schriftliche Fächer, nämlich<br />
- die beiden E-Kurse<br />
- 2 weitere Fächer nach Wahl, die 4 stündig unterrichtet wurden.<br />
- 1 mündliches Fach (5. PF)<br />
(dies kann außer dem Seminarfach und Sport (2-std.) jedes Fach sein,<br />
das nicht bereits schriftliches Prüfungsfach ist.)<br />
Zulassungsvoraussetzungen, Qualifikation im Kursbereich<br />
1. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass<br />
- alle 5 Prüfungsfächer in der EP und der HP durchgehend belegt und in keinem HJ die<br />
Note „00“ lautet.<br />
- die Qualifikation im Kursbereich erfüllt ist (siehe 2.)<br />
- die 2. FS im vorgeschriebenen Umfang belegt war<br />
- die zulässige Verweildauer nicht überschritten wurde (4 bzw. 5 Jahre)<br />
2. In die Qualifikation im Kursbereich sind die HJ-Ergebnisse aus insgesamt<br />
36 Kursen einzubringen.<br />
Es sind dies jeweils die vier Kurse in den fünf Prüfungsfächern und<br />
(soweit nicht schon durch die fünf Prüfungsfächer abgedeckt):<br />
- 4 Kurse in De, Ma und der Pflichtfremdsprache<br />
(wurden durchgehend zwei aus SEK I fortgeführte FS auf G-Kursniveau belegt, kann<br />
entschieden werden, welche Sprache Pflichtfremdsprache sein soll.)<br />
- 4 Kurse des GW-Faches<br />
(wurden durchgehend zwei GW-Fächer belegt, kann der Schüler entscheiden, welches<br />
Pflichtfach sein soll.)<br />
- 4 Kurse des NW-Faches<br />
(wurden durchgehend zwei NW-Fächer belegt, kann der Schüler entscheiden, welches<br />
Pflichtfach sein soll.)<br />
- mindestens 2 Kurse BK oder Mu<br />
- mindestens 2 Kurse Re oder Et.<br />
Schüler, die mit nur einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe I in die Oberstufe eingetreten<br />
sind, müssen<br />
- falls diese FS als Kernfach durchgehend bis zum Ende der HP belegt und eingebracht<br />
wird<br />
mindestens zwei Kurse der neu zu belegenden zweiten FS einbringen, wobei keines<br />
der übrigen HJ mit der Note „00“ abgeschlossen werden darf.<br />
- falls diese FS nach der EP abgeschlossen wurde und die neu einsetzende FS Pflichtfremdsprache<br />
ist<br />
alle 4 Kurse dieser zweiten FS einbringen.<br />
Außer diesen verpflichtend einzubringenden Kursen (siehe 1. und 2.) sind weitere Kurse<br />
einzubringen, bis die Anzahl 36 erreicht ist.<br />
Eine mit der EP neu einsetzende und als Neigungsfach belegte FS kann nur dann eingebracht<br />
werden, wenn diese FS sowohl in der EP als auch in der HP durchgehend belegt war.<br />
Kurse, die mit „00“ abgeschlossen wurden, können nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht<br />
werden.
3. Die Qualifikation im Kursbereich ist erfüllt, wenn<br />
- keiner der einzubringenden Kurs mit „00“ abgeschlossen wurde<br />
- in mindestens 29 der einzubringenden Kurse mindestens die Note „05“ erreicht wurde<br />
- die Punktsumme der einzubringenden 36 Kurse mindestens 180 beträgt.<br />
Die Gesamtpunktzahl der Qualifikation im Kursbereich ist dann die gerundete und mit<br />
dem Faktor 40/36 gewichtete Punktsumme (200 Punkte) der 36 einzubringenden<br />
Kursergebnisse.<br />
180• 40<br />
= 200<br />
36<br />
ist die Mindestpunktzahl für die Gesamtqualifikation im Abiturbereich.<br />
Qualifikation im Abiturbereich<br />
Die Qualifikation ist erfüllt, wenn bei jeweils vierfacher Gewichtung der Endnoten in den fünf<br />
Prüfungsfächern<br />
1. in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens ein E-Fach, jeweils mindestens<br />
20 Punkte erzielt wurden<br />
und<br />
2. die Punktsumme der Endnoten der fünf Prüfungsfächer mindestens 100 beträgt.<br />
In allen anderen Fällen ist die Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt.<br />
GESAMTQUALIFIKATION<br />
Die Gesamtqualifikation errechnet sich als die Summe der Punktzahlen aus<br />
1. der ermittelten Punktzahl im Kursbereich<br />
2. der ermittelten Punktzahl im Abiturbereich<br />
In der Gesamtqualifikation sind 900 Punkte erreichbar:<br />
Kursbereich: 600 Punkte<br />
Abiturbereich: 300 Punkte<br />
Die erreichte Punktzahl der Gesamtqualifikation wird nach beigefügter Tabelle (Tabelle zur<br />
Festsetzung der Gesamtnote) in eine Gesamtnote umgerechnet.<br />
DIE ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE<br />
wird erworben, wenn<br />
1. in der Gesamtheit der im Kursbereich anzurechnenden Kursergebnisse mindestens<br />
200 Punkte erreicht wurden<br />
und<br />
2. im Abiturbereich mindestens 100 Punkte erreicht werden.<br />
Ein Ausgleich zwischen den beiden Bereichen ist nicht möglich.<br />
In allen anderen Fällen kann die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden.