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Abiturqualifikation - TWG Dillingen

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Qualifikation<br />

TECHNISCH-WISSENSCHAFTLICHES GYMNASIUM<br />

DILLINGEN<br />

Technik-Zweig und Allgemein bildender Zweig<br />

Abiturprüfung<br />

Die Schüler melden sich nach der Zeugnisausgabe des 4. Halbjahres der Hauptphase zur<br />

schriftlichen Prüfung und wählen verbindlich die Prüfungsfächer.<br />

Es sind dies:<br />

- 4 schriftliche Fächer, nämlich<br />

- die beiden E-Kurse<br />

- 2 weitere Fächer nach Wahl, die 4 stündig unterrichtet wurden.<br />

- 1 mündliches Fach (5. PF)<br />

(dies kann außer dem Seminarfach und Sport (2-std.) jedes Fach sein,<br />

das nicht bereits schriftliches Prüfungsfach ist.)<br />

Zulassungsvoraussetzungen, Qualifikation im Kursbereich<br />

1. Voraussetzung für die Zulassung ist, dass<br />

- alle 5 Prüfungsfächer in der EP und der HP durchgehend belegt und in keinem HJ die<br />

Note „00“ lautet.<br />

- die Qualifikation im Kursbereich erfüllt ist (siehe 2.)<br />

- die 2. FS im vorgeschriebenen Umfang belegt war<br />

- die zulässige Verweildauer nicht überschritten wurde (4 bzw. 5 Jahre)<br />

2. In die Qualifikation im Kursbereich sind die HJ-Ergebnisse aus insgesamt<br />

36 Kursen einzubringen.<br />

Es sind dies jeweils die vier Kurse in den fünf Prüfungsfächern und<br />

(soweit nicht schon durch die fünf Prüfungsfächer abgedeckt):<br />

- 4 Kurse in De, Ma und der Pflichtfremdsprache<br />

(wurden durchgehend zwei aus SEK I fortgeführte FS auf G-Kursniveau belegt, kann<br />

entschieden werden, welche Sprache Pflichtfremdsprache sein soll.)<br />

- 4 Kurse des GW-Faches<br />

(wurden durchgehend zwei GW-Fächer belegt, kann der Schüler entscheiden, welches<br />

Pflichtfach sein soll.)<br />

- 4 Kurse des NW-Faches<br />

(wurden durchgehend zwei NW-Fächer belegt, kann der Schüler entscheiden, welches<br />

Pflichtfach sein soll.)<br />

- mindestens 2 Kurse BK oder Mu<br />

- mindestens 2 Kurse Re oder Et.<br />

Schüler, die mit nur einer Fremdsprache aus der Sekundarstufe I in die Oberstufe eingetreten<br />

sind, müssen<br />

- falls diese FS als Kernfach durchgehend bis zum Ende der HP belegt und eingebracht<br />

wird<br />

mindestens zwei Kurse der neu zu belegenden zweiten FS einbringen, wobei keines<br />

der übrigen HJ mit der Note „00“ abgeschlossen werden darf.<br />

- falls diese FS nach der EP abgeschlossen wurde und die neu einsetzende FS Pflichtfremdsprache<br />

ist<br />

alle 4 Kurse dieser zweiten FS einbringen.<br />

Außer diesen verpflichtend einzubringenden Kursen (siehe 1. und 2.) sind weitere Kurse<br />

einzubringen, bis die Anzahl 36 erreicht ist.<br />

Eine mit der EP neu einsetzende und als Neigungsfach belegte FS kann nur dann eingebracht<br />

werden, wenn diese FS sowohl in der EP als auch in der HP durchgehend belegt war.<br />

Kurse, die mit „00“ abgeschlossen wurden, können nicht in die Gesamtqualifikation eingebracht<br />

werden.


3. Die Qualifikation im Kursbereich ist erfüllt, wenn<br />

- keiner der einzubringenden Kurs mit „00“ abgeschlossen wurde<br />

- in mindestens 29 der einzubringenden Kurse mindestens die Note „05“ erreicht wurde<br />

- die Punktsumme der einzubringenden 36 Kurse mindestens 180 beträgt.<br />

Die Gesamtpunktzahl der Qualifikation im Kursbereich ist dann die gerundete und mit<br />

dem Faktor 40/36 gewichtete Punktsumme (200 Punkte) der 36 einzubringenden<br />

Kursergebnisse.<br />

180• 40<br />

= 200<br />

36<br />

ist die Mindestpunktzahl für die Gesamtqualifikation im Abiturbereich.<br />

Qualifikation im Abiturbereich<br />

Die Qualifikation ist erfüllt, wenn bei jeweils vierfacher Gewichtung der Endnoten in den fünf<br />

Prüfungsfächern<br />

1. in mindestens drei Prüfungsfächern, darunter wenigstens ein E-Fach, jeweils mindestens<br />

20 Punkte erzielt wurden<br />

und<br />

2. die Punktsumme der Endnoten der fünf Prüfungsfächer mindestens 100 beträgt.<br />

In allen anderen Fällen ist die Qualifikation im Abiturbereich nicht erfüllt.<br />

GESAMTQUALIFIKATION<br />

Die Gesamtqualifikation errechnet sich als die Summe der Punktzahlen aus<br />

1. der ermittelten Punktzahl im Kursbereich<br />

2. der ermittelten Punktzahl im Abiturbereich<br />

In der Gesamtqualifikation sind 900 Punkte erreichbar:<br />

Kursbereich: 600 Punkte<br />

Abiturbereich: 300 Punkte<br />

Die erreichte Punktzahl der Gesamtqualifikation wird nach beigefügter Tabelle (Tabelle zur<br />

Festsetzung der Gesamtnote) in eine Gesamtnote umgerechnet.<br />

DIE ALLGEMEINE HOCHSCHULREIFE<br />

wird erworben, wenn<br />

1. in der Gesamtheit der im Kursbereich anzurechnenden Kursergebnisse mindestens<br />

200 Punkte erreicht wurden<br />

und<br />

2. im Abiturbereich mindestens 100 Punkte erreicht werden.<br />

Ein Ausgleich zwischen den beiden Bereichen ist nicht möglich.<br />

In allen anderen Fällen kann die allgemeine Hochschulreife nicht zuerkannt werden.

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