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Teil V Die Zeit des Claas Carl August Wolff (* 1899 ... - Wein Wolff

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<strong>Claas</strong> <strong>August</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Wolff</strong> schreibt dazu: „..., aber das Firmeninventar ist doch seit<br />

altersher in der Firma bzw. ist von uns in Jahrzehnten ohne großen Kapitalaufwand<br />

gesammelt, als die Sachen noch keinen oder geringen Wert hatten, auf Kundenbesuchstouren<br />

über Land, aus baufälligen Häusern, von den Böden der Bauernhäuser<br />

und wo sich die Sachen früher noch unentdeckt überall fanden. Das ist auch der<br />

Wunsch von Vater, Menne und mir gewesen, dass der „Samson“ äußerlich, aber<br />

auch innerlich als Kulturdenkmal erhalten bleibe.“<br />

Es war sicherlich die Ehrfurcht vor dem Alter <strong>des</strong> ehrwürdigen Steins, der die<br />

beiden veranlasste, den beim Abbruch <strong>des</strong> Pastorenhauses am Westerende heimatlos<br />

gewordenen Stein mit der Inschrift „AO 15-60 – De – IS – WIS – VNDE –<br />

WOL – GELERD – DE – ALLE – DINCK – THO – DEN – BESTEN – KERDT - A“ vor<br />

der Zerstörung zu bewahren. Dass sie ihn an der Vorderfront <strong>des</strong> Hauses „Samson“<br />

einfügten, führte zwar zu einigen Irritationen, bestätigt aber nur ihr Engagement,<br />

wertvolle Zeugnisse ostfriesischer Kultur zu retten.<br />

Der Engelskopf über dem kleinen Gang rechts vom „Samson“ soll von einem Haus<br />

in der Wörde im Tausch für unbezahlte Rechnungen gegeben worden sein.<br />

Dem Engagement für die Erhaltung historischer Zeugnisse entspricht auch, dass<br />

sich die <strong>Wein</strong>großhandlung I. W. <strong>Wolff</strong> schon 1950 an der Sanierung der „Waage“<br />

beteiligte, das zu einer <strong>Zeit</strong>, als sie selber große Aufgaben im Wiederaufbau der<br />

eigenen Häuser und Speicher zu leisten hatte.<br />

Das Engagement für die Firma<br />

Wie sehr sich <strong>Claas</strong> <strong>August</strong> <strong>Carl</strong> <strong>Wolff</strong> für die Firma engagierte, zeigen seine etwa<br />

um 1962, wenige Jahre vor seinem Tod, niedergeschriebenen Gedanken zu einer<br />

Neufassung <strong>des</strong> Gesellschaftervertrages für die Firma.<br />

„Es kommt doch wohl darauf an, dass der nach Vaters und Mennes Tod zwischen<br />

meiner Schwägerin und mir abgeschlossene Gesellschaftsvertrag, dem ja der<br />

alte Vertrag von 1954 zugrunde liegt, nicht den darin zum Ausdruck gebrachten<br />

Wünschen gerecht wird. So ist es unser ausdrücklicher Wunsch und Wille gewesen,<br />

dass jeweils nur höchstens ein leiblicher Nachkomme von <strong>Claas</strong> oder Menne <strong>Wolff</strong><br />

das Recht hat, in die Firma einzutreten, aber selbstverständlich nur unter denselben<br />

Bedingungen, die uns selber auferlegt sind, nämlich unsere ganze Kraft und Tätigkeit<br />

für die Firma einzusetzen und keine Nebenbeschäftigungen zu haben. Vater<br />

haben wir auf Grund seines Alters von dieser Verpflichtung entbunden. Es ist doch<br />

unbillig, wenn ich bis an das Lebensende arbeiten muss, während ein Kind meines<br />

Bruders als Mitinhaber die Hälfte <strong>des</strong> Gewinns einstreicht, ohne etwas dafür zu tun.<br />

Ich habe auf Grund der Tatsache, dass Menne nur Töchter hatte, auf seinen Wunsch<br />

hin freiwillig den Gesellschaftsvertrag in seinem Sinne geändert, in dem auch ein<br />

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