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werkseigene Produktionskontrolle

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Die <strong>werkseigene</strong> <strong>Produktionskontrolle</strong> (WPK)<br />

6.1 Grundlagen<br />

Die Einrichtung einer <strong>werkseigene</strong>n <strong>Produktionskontrolle</strong> (WPK) ist eine Kernforderung der harmonisierten technischen Spezifikation DIN EN 1090-1, die an die Hersteller<br />

von Stahl- und Aluminiumtragwerken gerichtet ist. Eine funktionierende WPK sowie deren Zertifizierung und laufende Überwachung durch eine benannte Stelle ist<br />

Voraussetzung dafür, dass der Hersteller das CE-Zeichen für die von ihm in Verkehr gebrachten tragenden Bauteile im Sinne der Norm anbringen darf.<br />

Hinweis<br />

In diesem Kapitel ist von „benannten Stellen“ die Rede, die unter anderem Aufgaben bei der erstmaligen Bewertung und bei der laufenden Überwachung der WPK<br />

wahrnehmen. Mit der Einführung der Bauprodukte-Verordnung ab dem 1. Juli 2013 lautet die Bezeichnung dann „notifizierte Stelle“.<br />

Benannte (bzw. notifizierte) Stellen haben im Zusammenhang mit dem System 2+ für Bauprodukte nach DIN EN 1090-1 zwei Aufgaben:<br />

Überwachung<br />

Zertifizierung<br />

Diese Tätigkeiten sind bei den benannten Stellen organisatorisch intern getrennt. Im Zuge der Erstinspektion und laufenden Überwachung der WPK der Hersteller<br />

gibt es tatsächlich eine überwachende Stelle, die die Überprüfungen vor Ort vornimmt, und eine zertifizierende Stelle, die unabhängig davon die Ergebnisse bewertet<br />

und die Zertifikate ausstellt. Der Hersteller sollte jedoch in jedem Fall eine einzige Ansprechstelle bei „seiner“ benannten Stelle haben.<br />

Wichtiger Teil des Konformitätsprozesses<br />

Die WPK und deren Zertifizierung sind Teil des Konformitätsverfahrens nach Bauprodukte-Richtlinie für die oben genannte Produktgruppe.<br />

Einrichtung, Dokumentation und Aufrechterhaltung der WPK dient dazu, den Nachweis zu erbringen, dass die in Verkehr gebrachten Produkte konform sind. Im<br />

speziellen Fall bedeutet das: Die Produkte müssen den zu erklärenden Leistungsmerkmalen entsprechen (zu Leistungsmerkmalen siehe auch Kap. 3.5.1 und zur<br />

Kennzeichnung siehe Kap. 8.4). Damit wird die Bedeutung der WPK klar, stellt sie doch die Erfüllung der Anforderungen aus der Richtlinie bzw. Spezifikation in<br />

entscheidendem Maße sicher. Denn die Erklärung der Konformität im Zuge der laufenden Fertigung der Produkte gibt der Hersteller ausschließlich in seiner eigenen<br />

Verantwortung ab. Sofern es vertraglich nicht anders vereinbart ist, gibt es keine geforderte nachgeschaltete Leistungs- oder Sicherheitsüberprüfung für ein einmal als<br />

konform erklärtes Bauteil.<br />

WPK durch schriftliche Verfahrensanweisungen gestalten<br />

Das System der WPK muss durch Verfahrensanweisungen die Aufgaben der an der Entwicklung und Fertigung Beteiligten im Unternehmen klar definieren. Die<br />

Anweisungen sind dabei schriftlich abzufassen und im Sinne geeigneter Qualitätssicherungssysteme den fest angestellten Beschäftigten wie eventuell eingebundenen<br />

Nachunternehmern zur Kenntnis zu geben. Ihre Ausführung ist zu überwachen. In vergleichbarer Art und Weise müssen folgende Inhalte haftungssicher dokumentiert<br />

werden, sofern dies das Qualitätssicherungssystem der WPK fordert:<br />

Ergebnisse von Prüfungen oder Bewertungen (dies können interne Prüfungen durch den Hersteller selbst oder Prüfungen durch externe Stellen sein)<br />

Maßnahmen, die bei Nichteinhaltung der festgelegten Kontrollkriterien zu ergreifen sind<br />

Die Norm DIN EN 1090-1 geht davon aus, dass Hersteller, die bereits über ein zertifiziertes Qualitätssicherungssystem nach DIN EN ISO 9001 verfügen, ausreichende<br />

Voraussetzungen haben, um die hier geforderte WPK umzusetzen – bedarf es doch nur noch einiger spezieller Anpassungen an die vorliegende Norm. Ebenso dürfte die<br />

erfolgreiche Umsetzung der Qualitätsanforderungen nach der Normenreihe DIN EN ISO 3834 hilfreich sein, um die WPK nach der neuen Norm für Produkte der<br />

entsprechenden Ausführungsklasse umzusetzen.<br />

Anweisungen müssen alle Abläufe betrachten<br />

Die zu erstellenden Dokumente müssen dabei auf Anforderungen und Maßnahmen an die verwendeten Konstruktionsmaterialien, die Ausrüstung des Herstellerbetriebs,<br />

die Produktionsprozesse und die fertigen Produkte abstellen. Im Einzelnen nennt die Norm DIN EN 1090-1 in Abschnitt 6.3 diverse Bereiche, von denen die wichtigsten<br />

Aspekte, die im Zusammenhang mit dem Schweißbetrieb stehen, hier erläutert werden (zu den Anforderungen an die WPK siehe auch die Checkliste „Vorbereitung WPK“<br />

in Kap. 6.3.3). Eine wichtige Informationsquelle hinsichtlich der Anforderungen an den Hersteller ist die geplante DVS-Richtlinie 1711, die bei Redaktionsschluss lediglich<br />

als Entwurf vorlag.<br />

Anforderungen an das Personal<br />

Der Verantwortliche für die WPK<br />

In erster Linie ist der Verantwortliche für die WPK zu benennen. Die DVS-Richtlinie 1711 regt darüber hinaus an, dass der Verantwortliche für die WPK vom Unternehmer<br />

in seiner Herstellereigenschaft gleichzeitig für die Unterzeichnung der Konformitätserklärung zu bevollmächtigen sei. Die Richtlinie lässt aber auch jede andere Person zu,<br />

die fachlich geeignet und im Rahmen der Unternehmensorganisation dafür bestellt ist. Auch die Norm DIN EN 1090-1 selbst macht die Funktion des Unterzeichners der<br />

Konformitätserklärung nicht an einer bestimmten Person fest. Die Verantwortung verbleibt letztlich beim Unternehmer bzw. den leitenden Angestellten in ihrer rechtlichen<br />

Funktion als „Hersteller“ der Bauprodukte.<br />

Schriftlich sind weiterhin alle Befugnisse, Verantwortlichkeiten und, wie es die Norm formuliert, das Zusammenspiel aller Mitarbeiter festzulegen, die mit ihrer Tätigkeit die<br />

Leistungsmerkmale des Produkts beeinflussen können. Damit sind nicht nur die leitenden Mitarbeiter und die Personen, die eine Bewertungs- oder Prüftätigkeit ausüben,<br />

gemeint, sondern auch alle Mitarbeiter oder temporär an Projekten Beschäftigte, die Arbeitsschritte am betreffenden Produkt ausführen. Insbesondere im Zusammenhang<br />

mit den branchenüblichen „Werker-Selbstkontrollen“ wird klar, dass annähernd jeder, der Arbeitsschritte am zu fertigenden Produkt ausführt, entscheidend an der<br />

Konformität mitwirkt. Dies gilt umso mehr für die sogenannten speziellen Prozesse:<br />

Bemessung<br />

Schweißen<br />

Schweißanlagenbedienung<br />

zerstörungsfreie Prüfung<br />

Herstellung vorgespannter mechanischer Verbindungen<br />

Korrosionsschutz<br />

Ausreichende Personalqualifikation sicherstellen<br />

Die Norm schreibt darüber hinaus vor, dass in der Beschreibung der WPK Maßnahmen festzulegen sind, die sicherstellen, dass Personen, die sogenannte<br />

konformitätsbeeinflussende Tätigkeiten ausüben, ausreichend qualifiziert sind und fortlaufend weitergebildet werden.<br />

Detaillierte Anforderungen speziell an das Personal für die Prozesse des Schweißens und der Bedienung von Schweißanlagen finden Sie darüber hinaus in Kapitel 9.4<br />

und 9.5.<br />

Anforderungen an den Prozess der Bemessung einschließlich der Einhaltung der übrigen Elemente der Bauteilspezifikation


Sofern die Bemessung vom Hersteller selbst vorgenommen wird, muss die WPK Maßnahmen enthalten, die die Übereinstimmung mit den Entwurfsvorgaben sicherstellt.<br />

Es müssen weiterhin Verfahren beschrieben werden, wie eine Prüfung der Bemessungen erfolgt und auch die Überprüfung der für die Bemessung verantwortlichen<br />

Mitarbeiter oder Nachunternehmer vorgenommen werden kann.<br />

Im Rahmen der Erstinspektion der WPK durch eine benannte Stelle werden diese Festlegungen überprüft. Die Norm DIN EN 1090-1 enthält in Tabelle B.1 Hinweise,<br />

welche Fragen Inhalt dieser Prüfung sind.<br />

Bemessung und Spezifikation – wichtige Basis für die Herstellung<br />

Die Anforderungen an die nachfolgende Produktherstellung werden entscheidend von den Inhalten der erstellten Bauteilspezifikation bestimmt. Es müssen Prozesse<br />

beschrieben sein, dass die Produkte nach der geltenden Bauteilspezifikation hergestellt werden, insbesondere unter Einhaltung der Anforderungen der festgelegten<br />

Ausführungsklasse (EXC).<br />

Anforderungen an den Prozess des Schweißens einschließlich der Bedienung von Schweißanlagen<br />

Im Zusammenhang mit den Anforderungen an den Prozess stehen Forderungen der Norm hinsichtlich der technischen Einrichtungen des Herstellers. Grundsätzlich<br />

müssen die technischen Einrichtungen, über die ein Hersteller verfügt so beschaffen sein, dass die Anforderungen der Normenreihe DIN EN 1090 und die<br />

Qualitätsanforderungen an den Schweißprozess nach der Normenreihe DIN EN ISO 3834 erfüllt werden können (siehe auch Checkliste „Vorbereitung WPK“ in Kap. 6.3.3).<br />

Ausrüstung muss Herstellung in hoher Qualität zulassen<br />

Die regelmäßige Prüfung und Wartung der Ausrüstungen ist in den Verfahrensanweisungen zur Qualität festzuschreiben. Die Intervalle müssen so festgelegt werden,<br />

dass der übliche Gebrauch und dadurch entstehender Verschleiß oder eventuelle Mängel nicht zu nennenswerten Unregelmäßigkeiten des Produkts führen können. Im<br />

Regelfall muss der Hersteller Maßnahmen und Intervalle anhand seiner Erfahrungen selbst festlegen.<br />

Anforderungen an die zerstörungsfreie Prüfung<br />

Hier ist insbesondere zu überprüfen, inwieweit durch die eingesetzten Prüfverfahren die Anforderungen der Normen DIN EN 1090-2 bzw. -3 erfüllt werden. Es gelten<br />

überdies die Bedingungen der DIN EN 12062 (zu den Umfängen der Prüfung siehe Kap. 8.2 bzw. 8.3).<br />

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