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Prozessvollmacht in Arbeitsgerichtssachen

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<strong>Prozessvollmacht</strong> <strong>in</strong> <strong>Arbeitsgerichtssachen</strong>Dem Herrn Rechtsanwalt Tim-Bastian Auer, Mauerstraße 21, 37073 Gött<strong>in</strong>gen,wird hiermit <strong>in</strong> Sachenwegenunbeschränkt Prozeßvollmacht erteilt.Die Vollmacht ermächtigt zu allen den Rechtsstreit betreffenden Prozesshandlungen, <strong>in</strong>sbesondere zur Erhebungder Widerklage, zur Vornahme und Entgegennahme von Zustellungen, zur Bestellung e<strong>in</strong>es Vertreters, zurBeseitigung des Rechtsstreits durch Vergleich, Verzicht und Anerkenntnis, zur E<strong>in</strong>legung und Zurücknahme vonRechtsmitteln und zum Verzicht auf solche, ferner zur Empfangnahme von Geldern und Wertsachen, <strong>in</strong>sbesonderedes Streitgegenstandes und der vom Gegner, der Justizkasse oder anderen Stellen zu erstattenden Kosten.Die Vollmacht erstreckt sich auch auf Nebenverfahren, z.B. Arrest und e<strong>in</strong>stweilige Verfügung, Kostenfestsetzung,Zwangsvollstreckung e<strong>in</strong>schließlich der aus ihr erwachsenden besonderen Verfahren (z.B. §§ 726-732, 766-774,785, 805, 872 ff. ZPO u.a.).Die Vollmacht bezieht sich auf die Begründung und Aufhebung von Vertragsverhältnissen und zur Abgabe vone<strong>in</strong>seitigen Willenserklärungen (z.B. Kündigungen).Zustellungen werden nur an den Bevollmächtigten,Herrn Rechtsanwalt Auer, erbeten.___________,den ______________ ____________________________________(Unterschrift)Ich bestätige, ausdrücklich vor Abschluss der Vere<strong>in</strong>barung über die Vertretung darauf h<strong>in</strong>gewiesen worden zuse<strong>in</strong>, dass im Arbeitsgerichtsprozess erster Instanz auch für die obsiegende Partei ke<strong>in</strong> Anspruch aufEntschädigung wegen Zeitversäumnis und Erstattung der Kosten für die Zuziehung e<strong>in</strong>es Prozessbevollmächtigtenoder Beistandes besteht.___________,den ______________ ____________________________________(Unterschrift)


Mandatsbed<strong>in</strong>gungenIn Verb<strong>in</strong>dung mit der erteilten Vollmachtwird hiermit <strong>in</strong> Sachenwegenfolgendes vere<strong>in</strong>bart,1. Bei der Auftragerteilung ist e<strong>in</strong> angemessener Kostenvorschuss zu entrichten (§ 17 BRAGO), der nachRechnungserhalt fällig ist. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass er die Kosten des Mandats trägt, falls ke<strong>in</strong>eDeckungszusage durch se<strong>in</strong>e Rechtschutzversicherung erfolgt.2. Die Haftung wird für Fälle leichter Fahrlässigkeit auf e<strong>in</strong>en Höchstbetrag von 50.000,00 Euro für e<strong>in</strong>Schadensereignis beschränkt. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder se<strong>in</strong>erErfüllungsgehilfen für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.3. Zur E<strong>in</strong>legung von Rechtsmitteln und Rechtsbehelfen ist der Rechtsanwalt nur dann verpflichtet, wenn er e<strong>in</strong>endarauf gerichteten Auftrag erhalten und angenommen hat.4. Die Korrespondenzsprache mit ausländischen Auftraggebern ist Deutsch. Die Haftung für Übersetzungsfehlerwird ausgeschlossen. Unberührt bleibt die Haftung des beauftragten Rechtsanwalts oder se<strong>in</strong>er Erfüllungsgehilfenfür Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.5. Fernmündliche Auskünfte und Erklärungen des Rechtsanwalts s<strong>in</strong>d nur bei schriftlicher Bestätigung verb<strong>in</strong>dlich.6. Die Kostenerstattungsansprüche und andere Ansprüche des Auftraggebers gegenüber dem Gegner, derJustizkasse oder sonstigen erstattungspflichtigen Dritten werden <strong>in</strong> Höhe der Kostenansprüche des beauftragtenAnwalts an diesen abgetreten, mit der Ermächtigung, die Abtretung im Namen des Auftraggebers demZahlungspflichtigen mitzuteilen. Von den Beschränkungen des § 181 BGB ist der Bevollmächtigte befreit.7. Soweit nicht gesetzlich e<strong>in</strong>e kürze Verjährungsfrist gilt, verjähren die Ansprüche gegen den beauftragtenRechtsanwalt zwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.8. Die Verpflichtung des beauftragten Rechtsanwalts zur Aufbewahrung und Herausgabe von Handakten erlischtzwei Jahre nach Beendigung des Auftrages.9. Gemäß § 29 Abs. 1 ZPO ist der Sitz der Anwaltskanzlei als vertraglicher Erfüllungsort gleichzeitig Gerichtsstandfür alle Ansprüche aus dem der Vollmacht zugrunde liegenden Rechtsverhältnis.10. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass <strong>in</strong> arbeitsgerichtlichen Verfahren 1. Instanz ke<strong>in</strong>e Kostenerstattungstattf<strong>in</strong>det, dass die Kosten somit stets vom Auftraggeber getragen werden müssen.11. Sollte e<strong>in</strong>e der vere<strong>in</strong>barten Bed<strong>in</strong>gungen - wider Erwarten - nicht gesetzeskonform se<strong>in</strong>, so tritt an deren Stellee<strong>in</strong>e gesetzeskonforme Bed<strong>in</strong>gung, die dem Parteiwillen am nächsten kommt.Von dieser Vere<strong>in</strong>barung haben beide Vertragsparteien je e<strong>in</strong> Exemplar erhalten.________________,den __________________ ____________________________________(Unterschrift)

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