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Dauer-Uniform-Trage-Erlaubnis (nur Reservisten - siehe Seite 3)

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VdRBw e.V.PräsidentErnst-Reinhard Beck MdBHausanschriftZeppelinstrasse 7A53177 BonnTelefon 02 28 / 2 59 09-81Fax 02 28 / 2 59 09-85E-Mail ernst-reinhard.beck@vdrbw.dewww.reservistenverband.de16. Dezember 2008PräsidiumVorsitzende der Landesgruppen, Bezirksgruppen, KreisgruppenAlle Geschäftsführer und Organisationsleiter1. Lage:Weisung zum <strong>Trage</strong>n der <strong>Uniform</strong>außerhalb eines Wehrdienstverhältnissesim VdRBwDas <strong>Trage</strong>n der <strong>Uniform</strong> außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses ist in dennachstehenden Grundlagen-Dokumenten der Bundeswehr geregelt:- <strong>Uniform</strong>verordnung (UnifV) vom 25.04.2008 VMBl 2008 <strong>Seite</strong> 73- <strong>Uniform</strong>bestimmungen (UnifB) vom 22.09.2008 VMBl 2008 <strong>Seite</strong> 158-161- ZDv 37/10 Anzugsordnung.Mit der Definition der Anlässe, dass frühere Soldatinnen und Soldaten der Bw, u.a. beiVeranstaltungen des VdRBw <strong>Uniform</strong> tragen können, ist ein wichtiges Anliegen desVerbandes endlich erfüllt.Auf der Grundlage der persönlichen <strong>Uniform</strong>trageerlaubnis, die durch das zuständigeLandeskommando erteilt wird, kann „Der Verband der <strong>Reservisten</strong> der DeutschenBundeswehr e. V. (VdRBw)“ in Zukunft das <strong>Trage</strong>n der <strong>Uniform</strong> bei Verbandsveranstaltungen(Vvag) erlauben.2. Auftrag des VerbandesMit der <strong>Uniform</strong>bestimmungen (UnifB) vom 22.09.2008 - VMBl 2008 <strong>Seite</strong> 158-161 wächstVerband der <strong>Reservisten</strong> der Deutschen Bundeswehr e.V.


- 2 -dem Verband ein großes Stück Verantwortung zu. Die Bundeswehr legt die Verantwortungfür die ordnungsgemäße Handhabung der UnifB und das vorschriftengetreue militärischeErscheinungsbild in die Hände des Verbandes.3. DurchführungGrundsätzlich kann bei allen Veranstaltungen des Verbandes im Rahmen der Auftragserfüllungdie <strong>Uniform</strong> getragen werden. Ausgeschlossen sind die Veranstaltungen nachAbs. 3 (1) 1-3 sowie Ausbildung, Training und Wettkämpfe im Rahmen des Schießsports(vgl. Schießsportordnung VdRBw, <strong>Seite</strong> 5, Ziffer 107).Veranstaltungen des Verbandes im Rahmen der Auftragserfüllung d.h.:Verbandsveranstaltungen (Vvag) sind alle Vorhaben der <strong>Reservisten</strong>- und Verbandsarbeit,die das Präsidium oder ein Vorstand einer Gliederung beschlossen und festgelegthat. Grundsätzlich werden diese Veranstaltungen in einem Jahres- oder Halbjahres-Programm veröffentlicht und in das gültige Veranstaltungsprogramm (derzeit VeRA)eingestellt.Genehmigung:- Präsidium für die Bundesebene- Landesvorstände für alle anderen Gliederungen des Verbandes- Alle Geschäftsstellen unterstützen die Vorstände bei der Umsetzung dieserWeisungNachweis:Die Veranstaltung muss mit allen Daten einschließlich des Leitenden im Veranstaltungsprogrammnachvollziehbar stehen.Verantwortung/Verstöße:Bei Verbandsveranstaltung mit UTE trägt jeder Leitende die Verantwortung für dasEinhalten der <strong>Uniform</strong>tragebestimmungen und der ZDv 37/10. Verstöße können ggf. beimeinzelnen <strong>Reservisten</strong> zum Widerruf der <strong>Uniform</strong>tragerlaubnis durch den zuständigenKommandeur Landeskommando und für die Gliederung die Aussetzung der GenehmigungVerbandsveranstaltungen mit UTE durchzuführen, zur Folge haben.gez. Ernst-Reinhard Beck, MdBVerband der <strong>Reservisten</strong> der Deutschen Bundeswehr e.V.


- 3 -Name, VornamePLZ, Ort, DatumDienstgrad d.R.d.R.a.D.PKAn dasLandeskommando SachsenStOffz ResAngelMarienallee 1401099 DresdenBetr.: Antrag zum <strong>Trage</strong>n der <strong>Uniform</strong> der Soldatinnen und der Soldaten der Bundeswehraußerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu Anlässen gem. Nr. 2.1.1 bis Nr. 2.1.4. der<strong>Uniform</strong>bestimmungenSehr geehrter Herr Oberstleutnant,ich bitte um eine Genehmigung zum <strong>Trage</strong>n der <strong>Uniform</strong> der Soldatinnen und der Soldaten derBundeswehr außerhalb eines Wehrdienstverhältnisses zu Anlässen gem. Nr. 2.1.1 bis Nr. 2.1.4.der <strong>Uniform</strong>bestimmungen gem. VMBl 2008 <strong>Seite</strong> 158 ff.:1. festliche Ereignisse in der Familie und Verwandtschaft sowie Freundes- undKameradenkreis (z.B. Hochzeit, Taufe oder Anlässe entsprechender Bedeutung);2. Bestattungen und Trauerfeiern von Familienangehörigen und Verwandten, von Soldatinnenund Soldaten, früheren Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr und befreundeterStreitkräfte;3. festliche Veranstaltungen und öffentliche Gedenkfeiern des Bundes, der Länder undGemeinden sowie anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts;4. Veranstaltungen von Soldatinnen-, Soldaten-, Reservistinnen- und<strong>Reservisten</strong>vereinigungen, zu denen kein Kontaktverbot bestehtEin Datenerfassungsbogen (EVARes) liegt bereits vor ja neinDen Datenerfassungsbogen (EVARes) füge ich diesem Schreiben beiDieser Antrag begründet keinen Anspruch auf Ausstattung mit <strong>Uniform</strong>teilen durch dieBundeswehr!Mit freundlichen GrüßenUnterschriftVerband der <strong>Reservisten</strong> der Deutschen Bundeswehr e.V.

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