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Fähren über die Schlei in Kappeln

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<strong>Fähren</strong> <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong> <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong>Hans-Peter WengelBevor <strong>die</strong> Brücken <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong> <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong> gebaut wurden, warnachweislich seit 1671 e<strong>in</strong>e Fährverb<strong>in</strong>dung von Ellenberg nach <strong>Kappeln</strong>vorhanden. In irgende<strong>in</strong>er Form mag e<strong>in</strong>e seit Bestehen des Ortesvorhanden gewesen se<strong>in</strong>.Ihr Inhaber mußte e<strong>in</strong>e jährliche Pacht, e<strong>in</strong> "annum", an den Besitzer desGutes Loitmark entrichten. Es handelte sich hier also um e<strong>in</strong> Privileg<strong>die</strong>ses Gutes. 1689 verschenkte der Herzog Christian Albrecht das GutEllenberg mit der Fähre an se<strong>in</strong>en Vice-Statthalter Joachim von Ahlefeldzu Buckhagen, der 1691 das Dorf Ellenberg niederlegte. Ländereien undFährgerechtigkeit g<strong>in</strong>gen gleichzeitig auf das Gut Loitmark <strong>über</strong>, dasJ.v.Ahlefeld im gleichen Jahr gekauft hatte. Die weiteren Eigentümer desGutes und damit der <strong>Schlei</strong>fähre nach der Familie Ahlefeld waren ab 1719der Oberst Diederich von Drewitz, danach g<strong>in</strong>g das Gut durch Verkauf an<strong>die</strong> Familie von Warnstedt.1840 kaufte der Herzog Carl von Schleswig-Holste<strong>in</strong>-Sonderburg-Glücksburg das Gut Loitmark. So kamen auch <strong>die</strong>Fährrechte wieder <strong>in</strong> den Besitz des Herzogs. Die Besitzer von Loitmarkvergaben <strong>die</strong> Fähre <strong>in</strong> Erbpacht. So wurde sie 1780 dem Bürger H<strong>in</strong>richJensen aus Flensburg durch Festebrief für 30 Taler Courant jährlich<strong>über</strong>lassen. Die Inhaber der <strong>Fähren</strong> waren Festeleute geworden. Siekonnten <strong>die</strong> Fährstelle als e<strong>in</strong> begrenztes Eigentum betrachten, <strong>über</strong> dassie allerd<strong>in</strong>gs nicht frei verfügen durften. 1829 wurde das Festeverhältnisaufgehoben, denn, als der Inhaber gestorben war, brachte derKammerherr von Warnstedt auf Loitmark, durch e<strong>in</strong>e namhafte Summe<strong>die</strong> völlige Nutznießung der Fährstelle an sich. Außerdem waren noch 14Heidscheffel Land mit der Fährstelle verbunden. Fährhaus und Land lagenauf Ellenberger Gebiet. Von dem Jahre 1829 an wurde <strong>die</strong> Fähre e<strong>in</strong>großer Prahm, der mehrere Wagen zugleich befördern konnte, e<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>erfür nur e<strong>in</strong> Fuhrwerk, zwei Boote, e<strong>in</strong> Plankenkahn und drei Baumkähne.


Das Fährhaus <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong>-Ellenberg um 1960Während früher <strong>die</strong> Prähme gerudert oder gestakt wurden, wurden sieerst ab 1830 an Stricken gezogen. Fest steht jedenfalls, daß der Flecken<strong>Kappeln</strong> mit der Fährgerechtigkeit bis etwa 1800 nichts zu tun hatte. Etwavon <strong>die</strong>sem Zeitpunkt an, hatte sich <strong>die</strong> Gepflogenheit ausgebildet, daßvon der <strong>Kappeln</strong>er Seite aus gegen Bezahlung Personen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong>gesetzt wurden. Es hatte sich hier e<strong>in</strong> Gewohnheitsrecht herausgebildet,das ansche<strong>in</strong>end mit stillschweigender Duldung des Fährpächters vonEllenberg ausgeübt wurde. Als man dann aber 1810 darang<strong>in</strong>g, <strong>die</strong>Fährstelle für Fußgänger von der <strong>Kappeln</strong>er Seite aus öffentlich zuverpachten, kam es zu e<strong>in</strong>em Protest des Gutes Loitmark. VomSchleswiger Landgericht wurde er aber 1813 abgelehnt, und so wurde <strong>die</strong>Fährstelle <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong> neu verpachtet. Seit <strong>die</strong>ser Zeit waren also zweiöffentliche Fährverb<strong>in</strong>dungen vorhanden, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e von Ellenberg, <strong>die</strong>andere von <strong>Kappeln</strong> aus nur für Fußgänger, <strong>die</strong> unter Aufsicht desPostwesens stand. Der erste <strong>Kappeln</strong>er Pächter war Hans ChristianJacobsen. Er mußte schon 1814 e<strong>in</strong> Gesuch zur Ermäßigung derPachtsumme an <strong>die</strong> General-Post-Direktion e<strong>in</strong>reichen. Der OrtsvorsteherGardthausen wurde zu e<strong>in</strong>em Bericht aufgefordert, <strong>in</strong> welchem deutliche<strong>in</strong> gewisser rechtloser Zustand angesprochen wurde. In derPachtbed<strong>in</strong>gung von 1810 stand nämlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Paragraphen, daß jeder<strong>Kappeln</strong>er E<strong>in</strong>wohner, der e<strong>in</strong> eigenes Boot oder Kahn hatte, nach wie vor<strong>die</strong> Befugnis habe, sich selber nach der anderen Seite <strong>über</strong>zusetzen. Wasdas praktisch an E<strong>in</strong>nahmeausfall für <strong>die</strong> <strong>Fähren</strong> bedeutete, kann sichjeder ausmalen, wenn man bedenkt, daß es damals <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong> Boote undkle<strong>in</strong>ere Fahrzeuge genug gab. E<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Nebenver<strong>die</strong>nst mag schonwillkommen gewesen se<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>em anderen Paragraphen stand, daß imW<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong> sicherer Fußsteig <strong>über</strong> das Eis der <strong>Schlei</strong> zu legen sei, wofür beidessen Benutzung auch das Fährgeld zu bezahlen sei. Der OrtsvorsteherGardthausen erklärte, daß im W<strong>in</strong>ter 1813/14 <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong> vier Monate


zugefroren gewesen sei. Ke<strong>in</strong> Mensch bezahlte das Fährgeld. Die Leuteg<strong>in</strong>gen e<strong>in</strong>fach an anderen Stellen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong>. Auch e<strong>in</strong>e öffentlicheAufforderung, das Fährgeld zu bezahlen, änderte nichts. So wurde <strong>die</strong>Pachtsumme für Jacobsen um <strong>die</strong> Hälfte herabgesetzt.Er selber gab <strong>die</strong> Pachtung 1815 auf und geriet wegen <strong>die</strong>serAngelegenheit als Gastwirt <strong>in</strong> Konkurs. Der neue Pächter wurde JohannesH<strong>in</strong>rich Degener. Er ist es bis zu se<strong>in</strong>em Tode geblieben. Se<strong>in</strong>e Frau , <strong>die</strong>Witwe Christ<strong>in</strong>a Maria Degener, blieb dann Pächter<strong>in</strong> bis 1861.Im Jahre 1856 schlossen sich dann e<strong>in</strong>ige <strong>Kappeln</strong>er Kaufleute, wie z.B.Konsul Balle und Fabrikant Claussen, mit Gutsbesitzern und Gutspächtern<strong>in</strong> Ostangeln zusammen und verfassten e<strong>in</strong>e E<strong>in</strong>gabe an das königlicheM<strong>in</strong>isterium für Schleswig-Holste<strong>in</strong> <strong>in</strong> Kopenhagen mit der Bitte umPlanung, F<strong>in</strong>anzierung und Bau e<strong>in</strong>er Brücke von <strong>Kappeln</strong> nach Ellenbergals Ersatz für <strong>die</strong> <strong>Fähren</strong>. Im Jahre 1866 wurde e<strong>in</strong>e Brücke alsPontonbrücke <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong> geschlagen. Dabei g<strong>in</strong>g <strong>die</strong> Fährgerechtigkeitvon Loitmark komplett an <strong>Kappeln</strong> <strong>über</strong>, wofür jährlich 600 MarkHamburger Courant an <strong>die</strong> Gutsherrschaft, damals Herzog Carl zuSchleswig-Holste<strong>in</strong>-Sonderburg-Glücksburg zu zahlen war.

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