11.07.2015 Aufrufe

Fähren über die Schlei in Kappeln

Fähren über die Schlei in Kappeln

Fähren über die Schlei in Kappeln

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Das Fährhaus <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong>-Ellenberg um 1960Während früher <strong>die</strong> Prähme gerudert oder gestakt wurden, wurden sieerst ab 1830 an Stricken gezogen. Fest steht jedenfalls, daß der Flecken<strong>Kappeln</strong> mit der Fährgerechtigkeit bis etwa 1800 nichts zu tun hatte. Etwavon <strong>die</strong>sem Zeitpunkt an, hatte sich <strong>die</strong> Gepflogenheit ausgebildet, daßvon der <strong>Kappeln</strong>er Seite aus gegen Bezahlung Personen <strong>über</strong> <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong>gesetzt wurden. Es hatte sich hier e<strong>in</strong> Gewohnheitsrecht herausgebildet,das ansche<strong>in</strong>end mit stillschweigender Duldung des Fährpächters vonEllenberg ausgeübt wurde. Als man dann aber 1810 darang<strong>in</strong>g, <strong>die</strong>Fährstelle für Fußgänger von der <strong>Kappeln</strong>er Seite aus öffentlich zuverpachten, kam es zu e<strong>in</strong>em Protest des Gutes Loitmark. VomSchleswiger Landgericht wurde er aber 1813 abgelehnt, und so wurde <strong>die</strong>Fährstelle <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong> neu verpachtet. Seit <strong>die</strong>ser Zeit waren also zweiöffentliche Fährverb<strong>in</strong>dungen vorhanden, <strong>die</strong> e<strong>in</strong>e von Ellenberg, <strong>die</strong>andere von <strong>Kappeln</strong> aus nur für Fußgänger, <strong>die</strong> unter Aufsicht desPostwesens stand. Der erste <strong>Kappeln</strong>er Pächter war Hans ChristianJacobsen. Er mußte schon 1814 e<strong>in</strong> Gesuch zur Ermäßigung derPachtsumme an <strong>die</strong> General-Post-Direktion e<strong>in</strong>reichen. Der OrtsvorsteherGardthausen wurde zu e<strong>in</strong>em Bericht aufgefordert, <strong>in</strong> welchem deutliche<strong>in</strong> gewisser rechtloser Zustand angesprochen wurde. In derPachtbed<strong>in</strong>gung von 1810 stand nämlich <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em Paragraphen, daß jeder<strong>Kappeln</strong>er E<strong>in</strong>wohner, der e<strong>in</strong> eigenes Boot oder Kahn hatte, nach wie vor<strong>die</strong> Befugnis habe, sich selber nach der anderen Seite <strong>über</strong>zusetzen. Wasdas praktisch an E<strong>in</strong>nahmeausfall für <strong>die</strong> <strong>Fähren</strong> bedeutete, kann sichjeder ausmalen, wenn man bedenkt, daß es damals <strong>in</strong> <strong>Kappeln</strong> Boote undkle<strong>in</strong>ere Fahrzeuge genug gab. E<strong>in</strong> kle<strong>in</strong>er Nebenver<strong>die</strong>nst mag schonwillkommen gewesen se<strong>in</strong>. In e<strong>in</strong>em anderen Paragraphen stand, daß imW<strong>in</strong>ter e<strong>in</strong> sicherer Fußsteig <strong>über</strong> das Eis der <strong>Schlei</strong> zu legen sei, wofür beidessen Benutzung auch das Fährgeld zu bezahlen sei. Der OrtsvorsteherGardthausen erklärte, daß im W<strong>in</strong>ter 1813/14 <strong>die</strong> <strong>Schlei</strong> vier Monate

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!