12.07.2015 Aufrufe

Porenbeton-Preisliste 2011 - HANSA-nord Baustoff-Vertriebs GmbH ...

Porenbeton-Preisliste 2011 - HANSA-nord Baustoff-Vertriebs GmbH ...

Porenbeton-Preisliste 2011 - HANSA-nord Baustoff-Vertriebs GmbH ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN
  • Keine Tags gefunden...

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

FormatDruckfestigkeitRohdichteWärmeleitwertWandstärke[mm]Ab WerkFrei Bauzzgl.Kranentladungλ von bis [EUR / m ] [EUR / m ]Planbauplatten (Höhe 250 mm ; Länge 625 mm)PPpl2 0,50 0,14 100 128,00 136,00PPpl4 0,50 0,14 100 131,00 139,00PPpl4 0,60 0,16 50 - 100 131,00 139,00Plansteine, Eck- und Laibungssteine (Höhe 250 mm ; Länge 625 mm)PPW 2 0,35 0,09 175 - 365 122,00 130,00PPW 2 0,40 0,10 175 - 365 117,00 125,00PPW 2 0,50 0,14 115 - 150 117,00 125,00PPW 4 0,50 0,13 115 - 365 120,00 128,00PPW 14 0,60 0,16 115 - 365 120,00 128,00PP 16 0,70 0,23 115 - 365 126,00 134,001= auf Anfrage auch in 500 mm Länge für Wst 300 mm & 365 mm lieferbar2PPEW (H=375)2PPEW (H=375)2= auf Anfrage2 0,40 0,10 115 - 175 119,00 127,004 0,60 0,16 115 - 175 122,00 130,00Großblock (Höhe 500 mm ; Länge 600 mm)PPEW 2 0,40 0,10 175 - 365 123,00 131,00PPEW 4 0,60 0,16 175 - 365 126,00 134,00PPEW 6 0,70 0,23 175 - 365 auf Anfragekonfektionierte Planelemente (Höhe 625 mm ; Länge 1000 mm)PPEW 2 0,40 0,10 175 - 365 - 144,00PPEW 4 0,60 0,16 175 - 365 - 147,00Preis inkl. Elementierung & werkseitiger Konfektionierung4


LängeA b m e s s u n g e nWstHöhezulässigeBelastungmax. lichteWeiteca.Gewicht[mm] [mm] [mm] [kN / m] [cm] [kg / St.]Ab Werk oder alsBeiladung[ / Stck]S T Ü R Z E1250 75 249 2 100 17 16,001250 100 249 2 100 20 21,501250 115 249 2 100 27 27,501300 175 249 18 90 47 39,001500 175 249 18 110 54 45,001750 175 249 13 135 63 52,502000 175 249 14 150 72 60,001300 200 249 18 90 47 44,501500 200 249 18 110 54 51,501750 200 249 13 135 63 60,002000 200 249 14 150 72 68,501300 240 249 18 90 64 53,501500 240 249 18 110 75 61,501750 240 249 14 135 87 72,002000 240 249 15 150 99 82,002250 240 249 13 175 112 92,501300 300 249 18 90 81 67,001500 300 249 18 110 93 77,001750 300 249 18 135 109 90,002000 300 249 16 150 124 102,502250 300 249 15 175 140 115,501300 365 249 18 90 98 81,001500 365 249 18 110 114 93,501750 365 249 18 135 132 109,002000 365 249 16 150 151 125,002250 365 249 15 175 170 140,006


U - S C H A L E NA b m e s s u n g e nLänge Wst HöhePaketinhaltlfdmStück[mm] [mm] [mm] [je geb. Paket]625 175 250 15,625 25 12,00625 200 250 15,625 25 14,50625 240 250 12,500 20 16,00625 300 250 10,000 16 19,50625 365 250 7,500 12 23,00auch in 5 er Wandung erhältlichAb Werk oderals Beiladung[ / lfdm]SteinsorteFormatPP 4 - 0,60PP 4 - 0,60PP 4 - 0,60PP 4 - 0,60PP 4 - 0,60H Ö H E N A U S G L E I C H S T E I N EA b m e s s u n g e nLänge Wst HöhePaketinhaltlfdmStück[mm] [mm] [mm] [je geb. Paket]ca. Gewicht[kg / Pak.]Ab Werk oderals Beiladung[ / lfdm]625 115 125 65,00 104 560 4,00625 150 125 50,00 80 562 4,50625 175 125 40,00 64 525 5,50625 200 125 35,00 56 525 6,50625 240 125 30,00 48 540 7,50PP 4 - 0,60 625 300 125 25,00 40 562 8,50PP 4 - 0,60 625 365 125 20,00 32 548 11,00D E C K E N R A N D S T E I N E(Styropordämmung mit Nut und Feder)A b m e s s u n g e nWst +Länge HöheDämmunglfdmPaketinhalt[mm] [mm] [mm] [je geb. Paket]StückAb Werk oderals Beiladung[ / lfdm]625 160 55 + 50 56,25 90 7,00625 180 75 + 40 37,50 60 8,00625 200 75 + 40 37,50 60 8,508


WerkzeugePlansteinkellen50 - 75 mmMietgeräte/ Stück / Stück16,30 Bandsäge auf Anfrage100 - 175 mm 18,50 Hubwagen200 - 300 mm 26,40 Kauf auf Anfrage365 mm 29,80 Miete / Tag 27,00Gummihammer 11,50 Kaution 300,00Schleifbrett 16,60Ersatzschleifpapier 6,50Hobel 18,90 Mörtel im zusätzlichen VerkaufSägewinkel 19,80 / kgWidia-HandsägeSchalterboherVerteilerdosenbohrer56,30 Dünnbett-Mörtel 0,8512,80 Reparatur-Mörtel 1,0512,80Quirl 16,50Rillenkratzer10,009


A l l g e m e i n e V e r k a u f s - u n d L i e f e r b e d i n g u n g e nder <strong>HANSA</strong>-<strong>nord</strong> <strong>Baustoff</strong> <strong>Vertriebs</strong>-<strong>GmbH</strong> & Co. KG1. Geltungsbereich1.1 Diese allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungenzwischen uns und unseren Kunden. Durch die Auftragserteilung gelten sieals anerkannt. Geschäftsbedingungen des Kunden, gleich welcher Art, wird ausdrücklichwidersprochen.1.2 Die Gültigkeit abweichender Bedingungen kann in gegenseitigem Einvernehmenschriftlich vereinbart werden.2. Vertragsschluss, Schriftform2.1 Sämtliche Vereinbarungen und Vertragsschlüsse bedürfen der Schriftform. Das giltauch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.2.2 Unsere Angebote sind bis zum Vertragsschluss freibleibend und unverbindlich. An unserenAngeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen und anderen Unterlagen behaltenwir uns Eigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht ohne unsereausdrückliche Zustimmung zugänglich gemacht werden.2.3 Bestellungen des Kunden haben schriftlich zu erfolgen und sind für diesen verbindlich.Soweit wir Bestellungen nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen widersprechen, geltendiese als angenommen.2.4 Abweichend von Ziff. 2.3 gelten Bestellungen erst als eingegangen, wenn sie alle notwendigenAngaben enthalten, die für die erfolgreiche organisatorische und kaufmännischeAbwicklung durch uns erforderlich sind, insbesondere korrekte Bezeichnungdes Anlieferortes mit Postleitzahl und Straße, die der Bestellung zu Gunde liegendeAngebotsnummer sowie die exakte Artikelbezeichnung gemäß unserer <strong>Preisliste</strong> bzw.unseres Lieferprogramms.3. Lieferung, Liefertermin, Paletten3.1 Die Lieferungen erfolgen ab Werk. Wir veranlassen die Versendung an den Kunden indessen Namen und auf dessen Kosten und Gefahr. Dies gilt auch, wenn wir die Kostendes Transportes tragen und diese Kosten über unseren Frei-Bau-Preis an den Kundenweiterberechnen.3.2 Nutzung und Gefahr gehen mit der Übergabe der Ware an den Transporteur auf denBesteller oder einen in seinem Namen handelnden Dritten über.3.3 Liefertermine und Lieferfristen sind ca.-Angaben und haben nur orientierenden Charakter.Liefertermine gelten abweichend von Ziff. 2.3 nur nach unserer schriftlichen Bestätigungals verbindlich vereinbart. Zwischen Eingang der Bestellung und Bereitstellungbzw. Auslieferung der bestellten Waren gilt eine Mindestfrist von drei Werktagen (Mo-Fr) als vereinbart.3.4 Für die Einhaltung der Liefertermine ist der Zeitpunkt der Absendung ab Werk bzw. dieMeldung der Versandbereitschaft maßgebend.3.5 Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit nichts anderes vereinbart wurde.3.6 Die Rücksendung der werkseigenen Transportpaletten obliegt dem Kunden. Wird dieRückholung der Paletten durch uns veranlasst, erfolgt dieses im Namen des Kundensowie auf dessen Kosten und Gefahr. Die uns entstehenden Kosten werden gegenüberdem Kunden als Pauschalabzug von der Palettenrückvergütung geltend gemacht.Rücknahmefähig sind ausschließlich durch uns wieder verwendbare Paletten. Die Prüfungder Wiederverwendbarkeit erfolgt im Lieferwerk nach Rücklieferung der Paletten.Fremdpaletten werden nicht rückvergütet.3.7 Im Falle eines Lieferverzuges kann der Kunde nach Setzung einer angemessenenNachfrist vom Vertrag zurücktreten, wenn die Leistung nicht innerhalb der Nachfristerfolgt. Weitergehende Ansprüche bei Lieferverzug3.8 Nach Meldung der Versandbereitschaft ist die Ware durch den Kunden oder einen vonihm beauftragten Dritten zum vereinbarten Liefertermin abzuholen. Erfolgt dieses nicht,sind wir nach dem erfolglosen Verstreichen einer angemessenen Nachfrist berechtigt,uns entstehende Lager- sowie weitere Kosten geltend zu machen.3.9 Verluste, Beschädigungen und Fehl- oder Falschmengen sind vom Kunden auf derFrachtquittung mit einem entsprechenden Vorbehalt zu vermerken und uns gegenüberunmittelbar anzuzeigen. Verdeckte Verluste oder Beschädigungen sind uns gegenüberunmittelbar nach Entdeckung anzuzeigen.3.10 Wir sind nicht zur Rücknahme bestellter Ware verpflichtet, soweit nicht ein Fehler unsererseitsbei der ordnungsgemäßen Bearbeitung der Bestellung vorliegt. Erfolgt dieRücknahme aus Kulanz, erfolgt die Rückvergütung mit 80% des Ab-Werk-Preises zuzüglichder Transportkosten für die Rückfracht.4. Transport, Anliefervoraussetzungen4.1 Bei gewünschter Anlieferung erfolgt der Transport mit LKW bis zu 40 t Gesamtgewicht.Ist ein Abladen mit uns vereinbart, wird die Ware direkt neben dem LKW abgestellt. DerEmpfänger hat für eine geeignete Abstellfläche entsprechender Größe zu sorgen.4.2 Der Besteller haftet für die Befahrbarkeit der Anfahrwege sowie räumliche Gegebenheitenam Anlieferort.4.3 Abladeverzögerungen sowie Kosten, die aus der Nichteinhaltung der Anliefervoraussetzungenentstehen, gehen zu Lasten des Bestellers.4.4 Weitere Anliefervoraussetzungen:7.4 Ausladebereich des Fahrzeugkranes bei Abladung ca. 6 m7.4 Mindestdurchfahrtshöhe 4,00 m7.4 Mindestdurchfahrtsbreite 3,00 m4.5 Bei Zustellung auf eine unbesetzte Baustelle gilt die Lieferung mit der Entladung derbestellten Ware als ordnungsgemäß ausgeführt. Für die Unversehrtheit der Lieferungübernehmen wir keine Haftung.5. Preise, Preisanpassung5.1 Die Preise gelten frei Bau zuzüglich der jeweils bei Lieferung geltenden Umsatzsteuer.Sie verstehen sich ausschließlich Verpackung und sonstiger Nebenkosten.5.2 Transportverpackungen, ausschließlich Paletten, können kostenfrei über die INTER-SEROH Deutschland <strong>GmbH</strong> und deren Vertragspartner entsorgt werden (Vertrags-Nr.29971). Deshalb werden Transportverpackungen, außer Paletten, nicht vom Kundenzurückgenommen.5.3 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise anzupassen, wenn nach Abschluss desVertrages Kostenveränderungen, insbesondere auf Grund von Tarifabschlüssen undMaterial- oder Energiepreisänderungen eintreten und zwischen Vertragsabschluss undLieferung mehr als vier Wochen liegen.5.4 Vereinbarte Boni beziehen sich ausschließlich auf den Nettowarenwert I. Wahl, Eigenproduktion.6. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung6.1 Der Kaufpreis ist mangels besonderer Vereinbarung sofort netto Kasse zur Zahlungfällig. Die Zahlung ist für uns kostenfrei zu leisten.Stand: Dezember 20096.2 Die Gewährung eines Zahlungszieles bedarf einer schriftlichen Vereinbarung. Wir sindberechtigt, sofortige Zahlung aller Forderungen zu verlangen, wenn eine eingetreteneoder zu erwartende wesentliche Verschlechterung der Einkommens oder Vermögensverhältnissedes Kunden dieses angezeigt erscheinen lassen. Bei begründeter Sorgeum die Zahlungsfähigkeit des Käufers sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehaltstehende Waren einzuziehen, ohne damit vom Vertrag zurückzutreten.6.3 Der Abzug von Skonto kann schriftlich vereinbart werden. Ein Anspruch auf Skontosteht immer unter der Bedingung, dass fällige Rechnungsbeträge aus anderen Lieferungenund Leistungen gezahlt sind.6.4 Die Gewährung von Skonti, Rabatten und anderen Nachlässen bezieht sich nur aufden netto zu zahlenden Warenwert, insbesondere ohne Umsatzsteuer, Verpackung undFracht.6.5 Ausschlaggebend für die Rechtzeitigkeit der Zahlung und den eventuellen Anfall vonSkonto ist der Eingang auf unserem Bankkonto.6.6 Mit Überschreitung des vereinbarten Zahlungszieles gerät der Kunde in Verzug. BeiVerzug sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatzzu verlangen. Darüber hinaus können wir weiteren Aufwand und Schadengeltend machen.6.7 Eine Gegenaufrechnung des Kunden mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, es seidenn diese sind unbestritten, schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt. DieRegelungen dieser Ziff. 6.7 gelten sinngemäß auch für die Ausübung von Zurückbehaltungsrechten.7. Qualität, Gewährleistung7.1 Die in unseren <strong>Preisliste</strong>n, Lieferprogrammen und anderen allgemeinen Publikationenenthaltenen Maße, Gewichte, Leistungsbeschreibungen und sonstige Angaben dienender Spezifikation und sind nur annähernde Angaben im Rahmen angemessener undbranchenüblicher Toleranzen und Zwecke. Es handelt sich insoweit nicht um die Zusicherungvon Eigenschaften, die Gegenstand einer Garantie sind.7.2 Proben sind unverbindliche annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmaße undFarbe. Sie bleiben unser Eigentum. Abweichungen im Rahmen branchenüblicher Toleranzenberechtigen nicht zur Mängelrüge. Gleiches gilt für produktionsbedingte Farbschwankungen.7.3 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf seine Kostenauf Qualitätsmängel zu untersuchen und festgestellte Qualitätsmängel uns gegenüberunverzüglich schriftlich anzuzeigen. Für die Anzeige gilt eine Ausschlussfrist von siebenTagen. Verdeckte Mängel sind uns unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen.7.4 Werden durch den Kunden Gewährleistungsansprüche wegen Mängeln an der Waregemäß Punkt 7.3 angezeigt, kann er in angemessener Frist Ersatzlieferung verlangen.Ist eine Ersatzlieferung nicht möglich oder mit unangemessen hohenKosten verbunden,kann der Kunde eine Kaufpreisminderung verlangen. Darüber hinaus gehende Ansprüche,gleich welcher Art, sind ausgeschlossen.7.5 Schäden, die durch äußeren Einfluss, unsachgemäße Behandlung und Lagerung sowiegewöhnliche Abnutzung oder Korrosion entstanden sind, sind von der Gewährleistungausgenommen.7.6 Durch uns gemachte Angaben zu Ergiebigkeits- und Verbrauchsmengen sind Durchschnittsangaben.Eine Verbindlichkeit kann daraus nicht abgeleitet werden. Bei Bestellungensind stets Materialmengen und nicht Anwendungsflächen anzugeben.8. Eigentumsvorbehalt, Abtretung8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen, auchSaldoforderungen, die uns gegen den Kunden zustehen, unser Eigentum. Das gilt auchdann, wenn der Kunde ausdrücklich diese bestimmte Ware bezahlt.8.2 Veräußert der Kunde die Vorbehaltsware oder verwertet er die Ware auf eine andereWeise, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur völligen Tilgung aller Forderungen aus Warenlieferungendie ihm aus dieser Veräußerung oder sonstigen Verwertung entstehendenForderungen gegen seinen Abnehmer in Höhe des Verkaufspreises der Ware mitallen Nebenrechten an uns ab.8.3 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebzu be- und verarbeiten. In diesem Fall erfolgt die Be- und Verarbeitung für uns als Herstellerinim Sinne des § 950 BGB. Die be- und verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltswareim Sinne der Ziff. 8.1..8.4 Wird die Vorbehaltsware als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück eingebaut, sotritt der Kunde schon jetzt die Forderung, die er aus diesem Grund gegen einen Drittenhat, in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten, einschließlich einessolchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek (§ 648 BGB) an uns ab.8.5 Befindet sich der Kunde in Verzug, erlischt das Recht auf Weiterveräußerung sowie BeundVerarbeitung der Vorbehaltsware.8.6 Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sindwir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie derPfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.8.7 Die Verpfändung und Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist dem Kunden untersagt.8.8 Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte mussuns der Kunde unverzüglich benachrichtigen und uns alle Auskünfte und Unterlagen zurVerfügung stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlichsind. Vollstreckungsbeamtesowie Dritte sind auf unser Eigentum hinzuweisen.9. Haftung9.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen,es sei denn, der Haftungsgrund beruht auf Vorsatz und grober Fahrlässigkeit beiuns oder unseren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen. Der Schadensersatz darf jedochden entstandenen Verlust und entgangenen Gewinn nicht übersteigen, den wir beiVertragsabschluss unter Berücksichtigung der Umstände, die wir gekannt haben oderhätten kennen müssen, als mögliche Folge der Vertragsverletzung hätten voraussehenmüssen. Nicht ersatzfähig sind in jedem Fall Schäden, die nicht an dem Liefergegenstandselbst entstanden sind.9.2 Für sämtliche Risiken, die durch Übermittlungsfehler, Missverständnisse und Missbrauch,zum Beispiel bei der Bestellung der Ware, entstehen, wird keine Haftung übernommen.10. UnwirksamkeitSollten durch zukünftige gesetzliche Regelungen oder Verordnungen einzelne Bestimmungendieser Verkaufs- und Lieferbedingungen ungültig werden, so sind sie durchRegelungen zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der gültigen Regelung am nächstenkommen.11. Erfüllungsort, GerichtsstandErfüllungsort und Gerichtsstand ist 19370 Parchim.11


DKSDPLVerwaltung<strong>HANSA</strong> <strong>nord</strong><strong>Baustoff</strong> <strong>Vertriebs</strong>-<strong>GmbH</strong> & Co.KGSternberger Chaussee 1 · 19370 ParchimTel. +49(0)3871. 62 12 12/-15Fax +49(0)3871. 62 12 34/-39info@hansa-<strong>nord</strong>-bvg.dewww.hansa-<strong>nord</strong>-bvg.deProduktionsstandort Parchim<strong>HANSA</strong> <strong>Baustoff</strong>werkeParchim <strong>GmbH</strong> & Co.KGSternberger Chaussee 119370 ParchimTel. +49(0)3871. 62 12 12 - 0Fax +49(0)3871. 62 12 - 39info@hansa-<strong>nord</strong>-bvg.deAuslieferungslager BuxtehudeNord-KS <strong>GmbH</strong> & Co.KGWerk BuxtehudeLüneburger Schanze 3521614 BuxtehudeTel. +49(0)4161. 74 33 - 0Fax +49(0)4161. 74 33 - 80info@hansa-<strong>nord</strong>-bvg.deAuslieferungslager OsterholzNord-KS <strong>GmbH</strong> & Co.KGWerk Osterholz-ScharmbeckBremerhavener Heerstr. 1227711 Osterholz-ScharmbeckTel. +49(0)4161. 74 33 - 0Fax +49(0)4161. 74 33 - 80info@hansa-<strong>nord</strong>-bvg.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!