NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG Nr. 02/2012 vom 15.02.2012für Integration, Bilkay Öney (SPD), am Dienstag mit. Die CDU kritisierte diesen Schritt.Zu den ersten bereits umgesetzten Schritten gehöre, dass bei mehr Ländern als bislangdie mehrfache Staatsangehörigkeit akzeptiert werde, etwa beim Irak.Ferner müssen sich Bewerber für die deutsche Staatsangehörigkeit im Alter von 60 odermehr Jahren ke<strong>in</strong>er schriftlichen Sprachprüfung mehr unterziehen, wenn sie seit zwölfJahren rechtmäßig <strong>in</strong> Deutschland leben. "Es reicht aus, wenn sich solche Menschenohne nennenswerte Probleme <strong>in</strong> deutscher Sprache mündlich verständigen können",sagte Öney.Zudem werde das <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong>sverfahren anerkannter Flüchtl<strong>in</strong>ge beschleunigt.Zeitraubende Nachfragen beim Bundesamt für Migration und Flüchtl<strong>in</strong>ge (BAMF) über denFlüchtl<strong>in</strong>gsstatus sollen weitgehend umgangen werden.CDU-Integrationsexperte: "Mehr Pässe schaffen nicht mehr Integration"Mehr:http://www.swr.de/nachrichten/bw//id=1622/nid=1622/did=9254712/z44tr5/<strong>in</strong>dex.html------------------------------------------------------------------+++Gerichtsurteile+++Rechtssprechungen+++Entscheidungen6. Rücknahme der <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> e<strong>in</strong>es Mitglieds der "Sauerland-Gruppe" rechtskräftigVerwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20.0<strong>1.</strong>2012 - 1 S 2785/11 -Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz arglistig verschwiegenDie Rücknahme der <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> e<strong>in</strong>es türkischen Staatsangehörigen – e<strong>in</strong>es Mitgliedsder so genannten "Sauerland-Gruppe" –, der wegen Unterstützung e<strong>in</strong>er terroristischenVere<strong>in</strong>igung im Ausland und Vorbereitung e<strong>in</strong>es Explosionsverbrechens zu e<strong>in</strong>erHaftstrafe verurteilt wurde, war rechtmäßig. Dies entschied der VerwaltungsgerichtshofBaden-Württemberg.m zugrunde liegenden Streitfall hatte das Verwaltungsgericht Sigmar<strong>in</strong>gen mit Urteil vom20. Juli 2011 entschieden, dass die Stadt Ulm die <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> e<strong>in</strong>es Mitglieds der sogenannten "Sauerland-Gruppe" - e<strong>in</strong>es ehemaligen türkischen Staatsangehörigen, derwegen Unterstützung e<strong>in</strong>er terroristischen Vere<strong>in</strong>igung im Ausland und Vorbereitung e<strong>in</strong>esExplosionsverbrechens zu e<strong>in</strong>er Freiheitstrafe von 5 Jahren verurteilt worden ist - zu Rechtzurückgenommen hat. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Berufunggegen dieses Urteil mit nicht zugelassen. Damit ist das Urteil des Verwaltungsgerichts jetztrechtskräftig.Ermittlungsverfahren wurde wissentlich verschwiegen, um <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> nicht zugefährdenAuch der Verwaltungsgerichtshof geht davon aus, dass der Kläger e<strong>in</strong> gegen ihn bei derStaatsanwaltschaft München anhängiges Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegendas Waffengesetz arglistig verschwiegen habe. Die Obliegenheit zur Anzeige anhängigerErmittlungs- und Strafverfahren solle den Staat von der Verpflichtung zur <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong>solcher Ausländer freistellen, die mit Rücksicht <strong>auf</strong> die Begehung von gewichtigenStraftaten die deutsche Staatsangehörigkeit nicht verdienten oder bei denen diesjedenfalls möglich ersche<strong>in</strong>e. Das Verwaltungsgericht, so heißt es <strong>in</strong> den Gründen desBeschlusses, habe zu Recht angenommen, dass dem Kläger die Bedeutungstrafrechtlicher Ermittlungsverfahren und se<strong>in</strong>e Pflicht zu deren Offenbarung bekanntgewesen seien und er deren Mitteilung nur deshalb unterlassen habe, um se<strong>in</strong>e<strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> nicht zu gefährden. Die Stadt habe ihre Befugnis, die <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong>zurückzunehmen auch nicht verwirkt. Jedenfalls wegen der Verurteilung des Klägers zu4
NEWSLETTER ZUR EINBÜRGERUNG Nr. 02/2012 vom 15.02.2012e<strong>in</strong>er fünfjährigen Freiheitsstrafe sei sie zu e<strong>in</strong>er rechtlichen Neubewertung berechtigt undverpflichtet gewesen.Aufrechterhalten e<strong>in</strong>er durch arglistige Täuschung erwirkten rechtswidrigen <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong>unzumutbar© kostenlose-urteile.de, (ra-onl<strong>in</strong>e GmbH), Berl<strong>in</strong> 09.02.2012: http://www.kostenloseurteile.de/VGH-Baden-Wuerttemberg_1-S-278511_Ruecknahme-der-E<strong>in</strong>buergerunge<strong>in</strong>es-Mitglieds-der-Sauerland-Gruppe-rechtskraeftig.news13009.htmQuelle: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg/ra-onl<strong>in</strong>e------------------------------------------------------------------+++News+++News+++News+++News+++7. Gegen alltäglichen Rassismus sensibilisieren: Internationale Wochengegen Rassismus f<strong>in</strong>den vom 12. bis 25. März statt13.02.2012, gelbehand.deÜber 60 Organisationen und E<strong>in</strong>richtungen kooperieren <strong>in</strong>diesem Jahr, um die Internationalen Wochen gegen Rassismusdurchzuführen. Sie f<strong>in</strong>den vom 12. bis 25. März statt.Federführend bei den Veranstaltungen ist der Interkulturelle Rat,der 1994 vom DGB und kirchlichen E<strong>in</strong>richtungen gegründetwurde.Die diesjährigen Wochen gegen Rassismus stehen auch unterdem E<strong>in</strong>druck der rassistisch motivierten Morde <strong>in</strong> Norwegenund der Morde der Zwickauer Nazi-Zelle im letzten Jahr. DerVorsitzende des Interkulturellen Rats, Jürgen Micksch, dazu:„Bei allem berechtigten Erschrecken über das Ausmaß derGewaltbereitschaft und den Organisationsgrad rechtsextremerRassisten: Wir dürfen die Augen vor dem alltäglichen Rassismus <strong>in</strong> unserem Land nichtverschließen.“Mehr: http://www.gelbehand.de/beitrag.html?id=8182------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Impressum und Kontakt:Dieser Newsletter wird vom Aktionsbüro <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> im Paritätischen NRW (ABE) herausgegeben.Die dar<strong>in</strong> veröffentlichten Beiträge geben nicht unbed<strong>in</strong>gt die Ansicht desABE wieder. Sie können Ihr Abonnement unter der Emailadressenewsletter@e<strong>in</strong>buergern.de beenden.Redaktion: Kenan Araz, Jana Paßmann. Aktionsbüro <strong>E<strong>in</strong>bürgerung</strong> imParitätischen NRW (ABE), Engelsburger Str. 168, 44793 Bochum, Tel:0234/9621012, Fax: 0234/ 0234/683336, www.e<strong>in</strong>buergern.de |abe@e<strong>in</strong>buergern.de--------------------------------------------------------------------5