III. Vermeidung von Doppelbesteuerung
III. Vermeidung von Doppelbesteuerung
III. Vermeidung von Doppelbesteuerung
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
I I I . Ve r m e i d u n g v o n D o p p e l b e s t e u e r u n g 1 9 1<br />
Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />
im Jahr 2010 in Ruhestand zu gehen, muss damit rechnen, dass dann<br />
60 % des ausgezahlten Altersguthabens beim zu versteuernden Einkommen<br />
berücksichtigt werden. Häufig ergibt sich dabei aufgrund des<br />
progressiven Steuertarifs insgesamt ein höherer Steuerbetrag als bei<br />
einer Auszahlung als monatliche Rente.<br />
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eventuell auf Antrag<br />
eine günstigere Besteuerung erhalten. Dies könnte dann möglich sein,<br />
wenn Sie bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 10 Jahre lang an<br />
die Altersvorsorgeinrichtung Beiträge gezahlt haben, die über dem<br />
Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung für das jeweilige<br />
Jahr lagen.<br />
Achtung! Bevor Sie sich für eine Kapitalleistung und gegen eine monatliche<br />
Rente entscheiden, sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihr Finanzamt<br />
wenden. Dort sollten Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen<br />
beider Auszahlungsvarianten informieren und um einen schriftlichen<br />
Vorabbescheid für den Fall einer Kapitalauszahlung bitten.<br />
Berücksichtigung bei der Kranken- und Pflegeversicherung: Seit dem<br />
1. Januar 2004 müssen auf einmalige Kapitalleistungen über 10 Jahre<br />
verteilt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden.<br />
Als Bemessungsgrundlage wird monatlich der 120. Teil der Kapitalauszahlung<br />
herangezogen.<br />
Österreich<br />
Schweiz<br />
Deutschland