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III. Vermeidung von Doppelbesteuerung

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I I I . Ve r m e i d u n g v o n D o p p e l b e s t e u e r u n g 1 9 1<br />

Besteuerung der Arbeitseinkommen | Besteuerung der Altersbezüge<br />

im Jahr 2010 in Ruhestand zu gehen, muss damit rechnen, dass dann<br />

60 % des ausgezahlten Altersguthabens beim zu versteuernden Einkommen<br />

berücksichtigt werden. Häufig ergibt sich dabei aufgrund des<br />

progressiven Steuertarifs insgesamt ein höherer Steuerbetrag als bei<br />

einer Auszahlung als monatliche Rente.<br />

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie eventuell auf Antrag<br />

eine günstigere Besteuerung erhalten. Dies könnte dann möglich sein,<br />

wenn Sie bis zum 31. Dezember 2004 mindestens 10 Jahre lang an<br />

die Altersvorsorgeinrichtung Beiträge gezahlt haben, die über dem<br />

Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung für das jeweilige<br />

Jahr lagen.<br />

Achtung! Bevor Sie sich für eine Kapitalleistung und gegen eine monatliche<br />

Rente entscheiden, sollten Sie sich auf jeden Fall an Ihr Finanzamt<br />

wenden. Dort sollten Sie sich über die steuerlichen Auswirkungen<br />

beider Auszahlungsvarianten informieren und um einen schriftlichen<br />

Vorabbescheid für den Fall einer Kapitalauszahlung bitten.<br />

Berücksichtigung bei der Kranken- und Pflegeversicherung: Seit dem<br />

1. Januar 2004 müssen auf einmalige Kapitalleistungen über 10 Jahre<br />

verteilt Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge geleistet werden.<br />

Als Bemessungsgrundlage wird monatlich der 120. Teil der Kapitalauszahlung<br />

herangezogen.<br />

Österreich<br />

Schweiz<br />

Deutschland

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