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Beschlussprotokoll der Stadtratssitzung vom 21.02 ... - Stadt Vilshofen

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<strong>Beschlussprotokoll</strong> <strong>der</strong> <strong><strong>Stadt</strong>ratssitzung</strong><strong>vom</strong> <strong>21.02</strong>.2013-öffentlicher Teil -Tagesordnungspunkt 1.:Genehmigung <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zur Sitzung <strong>vom</strong> 17.01.2013Anwesend: 18 | Stimmen: dafür 18 - dagegen 0Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt Kenntnis von <strong>der</strong> Nie<strong>der</strong>schrift zur öffentlichen Sitzung des <strong>Stadt</strong>rates<strong>vom</strong> 17.01.2013 und genehmigt diese in unverän<strong>der</strong>ter Form.Tagesordnungspunkt 2.:Überarbeitung <strong>der</strong> vorbereitenden Untersuchung (VU) aus dem Jahr 1986 - Zwischenberichtdurch Architekt WenzlKeine Abstimmung zu diesem TOP.Tagesordnungspunkt 3.:Aufstellung des Bebauungsplanes "WA Aunkirchen - Zu den Auen"Anwesend: 21 | Stimmen: dafür 21 - dagegen 0Beschluss:Der Bebauungsplan „WA Aunkirchen – Zu den Auen“ ist aufzustellen. Auf <strong>der</strong> Flur-Nr. 6/6,Gemarkung Aunkirchen ist ein allgemeines Wohnbaugebiet festzusetzen. Mit <strong>der</strong> Ausarbeitungdes Bebauungsplanes wird das <strong>Stadt</strong>bauamt beauftragt. Die frühzeitige BehördenundÖffentlichkeitsbeteiligung ist durchzuführen. Zur Verbesserung <strong>der</strong> Zufahrtsmöglichkeitsollen mit den anliegenden Grundstückseigentümern Verhandlungen geführt werden.Tagesordnungspunkt 4.:Mitgliedschaft im <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilshofen</strong> an <strong>der</strong> Donau; Amtsverlust des <strong>Stadt</strong>ratesHeinrich Löwen - Nachrücken des Listennachfolgers Dr. Franz StafflingerAnwesend: 22 | Stimmen: dafür 22 - dagegen 0<strong>Stadt</strong>rat Heinrich Löwen war von <strong>der</strong> Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>rat nimmt die Mitteilung von Herrn Heinrich Löwen über die Verlegung desWohnsitzes zur Kenntnis. Mit <strong>der</strong> Abmeldung seines Wohnsitzes verliert Herr Löwen dieWählbarkeit, was automatisch zum Amtsverlust führt.Als Nachrücker in den <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilshofen</strong> an <strong>der</strong> Donau wird aus dem WahlvorschlagNr. 05 „Freie Wählergemeinschaft <strong>Vilshofen</strong> (FWG)“ Herr Dr. Franz Stafflinger festgestellt.Die Verwaltung wird beauftragt, Herrn Dr. Stafflinger über das Nachrücken zuinformieren und seine Zustimmung über die Annahme <strong>der</strong> Wahl einzuholen.


Tagesordnungspunkt 5.:Vollzug des Bay. Feuerwehrgesetzes; Bestätigung des Kommandanten und Stellvertreters<strong>der</strong> Freiw. Feuerwehr AunkirchenAnwesend: 23 | Stimmen: dafür 23 - dagegen 0Beschluss:Der Kommandant <strong>der</strong> Freiw. Feuerwehr Aunkirchen, Herr Walch Alexan<strong>der</strong>, wh. Altham 1,94474 <strong>Vilshofen</strong> an <strong>der</strong> Donau, wird gem. Art. 8 Abs. 4 BayFwG auf 6 Jahre bestätigt.Der Kommandanten-Stellvertreter, Herr Zierer Alexan<strong>der</strong>, wh. Algerting 30 a, 94474 <strong>Vilshofen</strong>an <strong>der</strong> Donau, wird gem. Art. 8 Abs. 3 u. 5 BayFwG unter <strong>der</strong> auflösenden Bedingung,dass er innerhalb von 12 Monaten die Lehrgänge „Gruppenführer“ und „Leiter einerFeuerwehr“ mit Erfolg besucht, auf 6 Jahre bestätigt.Tagesordnungspunkt 6.:Vermögenshaushaltsberatung - Festlegung <strong>der</strong> Investitionen für das Haushaltsjahr2013Anwesend: 21 | Stimmen: dafür 21 - dagegen 0Beschluss:Mit <strong>der</strong> von <strong>der</strong> Verwaltung vorgelegten Investitionsliste 2013 in <strong>der</strong> <strong>vom</strong> Hauptausschussund <strong>Stadt</strong>rat überarbeiteten Form besteht Einverständnis.Tagesordnungspunkt 7.:Resolution zum Erhalt <strong>der</strong> Kommunalen WasserversorgungAnwesend: 21 | Stimmen: dafür 21 - dagegen 0Beschluss:Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilshofen</strong> an <strong>der</strong> Donau beobachtet mit Sorge, dass es bisher imeuropäischen Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die kommunale Wasserversorgungdauerhaft aus dem Anwendungsbereich <strong>der</strong> geplanten EU-Konzessionsrichtlinieherauszunehmen und so zu verhin<strong>der</strong>n, dass die Versorgung mit dem Lebensmittel Trinkwasserdem gewinnorientierten Wettbewerb privater Konzerne geöffnet werden kann.Der <strong>Stadt</strong>rat <strong>der</strong> <strong>Stadt</strong> <strong>Vilshofen</strong> an <strong>der</strong> Donau appelliert deshalb an alle Beteiligten amweiteren Gesetzgebungsverfahren die von den Kommunen verantwortete sichere Versorgungmit hochwertigem und preiswertem Trinkwasser als Aufgabe <strong>der</strong> kommunalen Daseinsvorsorgedauerhaft sicherzustellen.1. Wir lehnen eine Liberalisierung <strong>der</strong> kommunalen Trinkwasserversorgung in <strong>der</strong>EU ab.Wir unterstützen grundsätzlich die Stärkung des europäischen Binnenmarkts. Er istGrundlage unseres Wohlstands. Jedoch handelt es sich bei <strong>der</strong> Trinkwasserversor-


gung um eine Kernaufgabe <strong>der</strong> Daseinsvorsorge, die nicht alleine unter dem Ziel <strong>der</strong>Gewinnmaximierung organisiert werden darf.2. Die Wasserversorgung muss gemäß dem Subsidiaritätsprinzip in <strong>der</strong> Eigenverantwortung<strong>der</strong> Kommunen erfolgen.Die Wasserversorgung ist bei den Kommunen in guten Händen. Die Kommunen kennendie Versorgungssituation vor Ort und können am besten beurteilen, wie eine sichereund qualitativ hochwertige bürgerfreundliche Versorgung ermöglicht werden kann.Ein weiterer Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung ist nicht akzeptabel.3. Der Gesetzgeber muss die von <strong>der</strong> Kommission vorgeschlagene Richtlinie zurKonzessionsvergabe ablehnen.Es besteht keine Handlungsbedarf: Gerade in Bayern ist die Trinkwasserversorgungunter den Gesichtspunkten <strong>der</strong> Qualität und <strong>der</strong> Erschwinglichkeit für den Bürger bereitsvorbildlich geregelt.4. Es muss zumindest sichergestellt werden, dass die Kommunen <strong>vom</strong> Anwendungsbereich<strong>der</strong> Richtlinie ausgeschlossen sind.Wir erkennen an, dass in <strong>der</strong> aktuellen Richtlinie bereits zahlreiche Ausnahmen imSinne unserer Kommunen erreicht worden sind. Sollte es nicht möglich sein, die vorgeschlageneKonzessionsrichtlinie zu verhin<strong>der</strong>n, müssen so viele Ausnahmen wiemöglich in den Gesetzestext aufgenommen werden, sodass alle Organisationsformenfortbestehen können.Der <strong>Stadt</strong>rat for<strong>der</strong>t die Bayerische Staatsregierung, die Bundesregierung und die bayerischenAbgeordneten im Europäischen Parlament auf, zur geplanten Richtlinie über dieKonzessionsvergabe wie beschrieben Stellung zu beziehen.

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