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Verschiedene zivilrechtliche Aspekte - Bellevue

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Spanien: Die Besonderheiten beim Immobilienerwerb<br />

Kategorie 8: <strong>Verschiedene</strong> <strong>zivilrechtliche</strong> <strong>Aspekte</strong><br />

54. Wie gelange ich zu einem Zugangsweg zu meiner Immobilie?<br />

Wegerechte können als dingliche Rechte im Grundbuch eingetragen werden. Folglich<br />

bestehen auch keine Schwierigkeiten, einen entsprechenden Zufahrtsweg im Rahmen einer<br />

Grunddienstbarkeit (servidumbre) notariell beurkunden und danach im Grundbuch eintragen<br />

zu lassen. Der Vertrag bedarf der Unterschrift des das Wegerecht gewährenden Nachbarn und<br />

des späteren Wegerechtsinhabers.<br />

TIPP: Die Prüfung, ob ein Zufahrtsweg existiert, ist insbesondere dann wichtig, wenn es sich<br />

um ländliches Gebiet handelt. Oftmals wird leichtsinnigerweise davon ausgegangen, dass es<br />

einen Zufahrtsweg gibt, da ein Weg zu erkennen ist. Es kann sich dann in vielen Fällen<br />

herausstellen, dass es sich um einen Privatweg handelt und der Nachbar die Nutzung<br />

verwehrt.<br />

55. Welche Möglichkeiten bestehen, wenn die angrenzenden Grundstückseigentümer<br />

der Gewährung eines Zugangsweges nicht zustimmen?<br />

Sie müssen notfalls gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen. Nach den spanischen Gesetzen<br />

haben Sie das Recht auf eine Zufahrt zu Ihrem Grundstück, auch wenn diese über fremdes<br />

Eigentum führt. Diese Zufahrt muss so gewählt werden, dass sie zur geringsten<br />

Beeinträchtigung des Nachbarn führt.<br />

56. Wie funktioniert das Miteigentum in Spanien?<br />

Nicht selten erwerben mehrere Personen Immobilieneigentum als sog. Miteigentümer. Jeder<br />

Miteigentümer ist berechtigt, die gesamte Immobilie zu nutzen. Der eine Miteigentümer kann<br />

dem anderen die Benutzung nicht untersagen. Es besteht die Möglichkeit, die Nutzung durch<br />

private Vereinbarungen zu regeln.<br />

Die Gesamtkosten (Steuern und Unterhaltskosten) müssen von jedem Miteigentümer<br />

anteilsmäßig zum Eigentümeranteil getragen werden. Mögliche Einkünfte – wie etwa<br />

Mieteinnahmen – stehen jedem Miteigentümer proportional zu seiner Beteiligung zu.<br />

Kommt es zwischen den Miteigentümern zu internen Auseinandersetzungen, so ist jeder<br />

Eigentümer berechtigt, die Teilung der Immobilie zu fordern. Sollte eine Aufteilung nicht<br />

möglich sein, weil z.B. das Grundstück zu klein ist für eine Teilung oder die Immobilie<br />

baulich keine Teilung zulässt, so kann das Problem oftmals nur noch durch eine gerichtliche<br />

Versteigerung der Immobilie gelöst werden.


ACHTUNG: Nicht selten wird z.B. eine Doppelhaushälfte in dem Glauben erworben, man<br />

erwerbe ein im Grundbuch geteiltes Grundstück mit Haus als Alleineigentümer. Wenn die<br />

Mindestgrundstücksfläche für eine grundbuchrechtliche Teilung nicht gegeben ist, und auch<br />

die Mindestabstandsflächen zwischen den Häusern nicht eingehalten werden, besteht oftmals<br />

nur noch über den Umweg einer (notariell zu beurkundenden)<br />

Wohnungseigentümergemeinschaft die Möglichkeit, im Grundbuch ein bis dahin ungeteiltes<br />

Grundstück in zwei Grundstücke grundbuchrechtlich zu "teilen".<br />

57. Kann ich in Spanien einen Nießbrauch bestellen lassen?<br />

Das Nießbrauchrecht hat auch in Spanien eine relativ große praktische Bedeutung. So wird<br />

dieses insbesondere recht häufig dann vereinbart, wenn Eltern im Wege der so genannten<br />

vorweggenommenen Erbfolge zu Lebzeiten Eigentum auf ihre Kinder oder sonstigen<br />

Verwandten übertragen, sich allerdings die Nutzungen noch erhalten wollen.<br />

ACHTUNG: In der für die Entstehung des Nießbrauchrechts erforderlichen notariellen<br />

Urkunde müssen die Werte des Nießbrauchs und des Eigentums angegeben werden. Die<br />

Bestellung eines Nießbrauchs beinhaltet auch steuerliche Konsequenzen (bei einem Verkauf<br />

Grunderwerbsteuer und bei einer Schenkung Schenkungsteuer).

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