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Infoblatt " Trinkwasser -Schutzgebiete".

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Sehr geehrte Damen und Herren,wenn Sie mit dem Auto fahren, sind Ihnen vielleichtschon mal die rotumrandeten Verkehrszeichenmit dem Öltransporter aufgefallen.Wissen Sie, was sich dahinter verbirgt?Haben Sie sich schon einmal über Leitplankenan Landstraßen gewundert, an Stellen,wo gar kein gefährlicher Abhang ist?Denkt man an die Schönheit der sächsischen Landschaft,so gehören ausgedehnte Wälder und zahlreiche Talsperren einfachdazu. Warum aber ist in einigen Talsperren das Baden und Bootfahrenerlaubt, bei anderen hingegen schon das Betreten des Uferbereichesverboten?Und wenn wir in den ländlichen Bereich gehen: Warum gibt es an manchenStellen intensive Schweine- und Geflügelmast, und anderswo grasennur vereinzelt Kühe auf saftigen Weiden?Gibt es bei alledem einen Zusammenhang? – Ja. Des Rätsels Lösungheißt: <strong>Trinkwasser</strong>schutzgebiete!Was es genau damit auf sich hat, warum diese Gebiete für unsereVersorgung mit <strong>Trinkwasser</strong> so wichtig sind und was hier alles zu beachtenist, will dieses <strong>Infoblatt</strong> erklären.Jeder Einzelne kann schließlich durch sein bewusstes Handeln dazu beitragen,dass uns dieses kostbare Gut immer ausreichend und in hoherQualität zur Verfügung steht. Das Wissen um die Dinge schafft ja bekanntlichmehr Nähe und Verständnis für unsere Umwelt und damit auchfür den notwendigen Schutz des Lebensmittels Nummer 1.Reiner LautenschlägerLandestalsperrenverwaltung des Freistaates SachsenTalsperrenmeisterei Zwickauer Mulde/Weiße ElsterMitgliedsunternehmen der Gemeinschaftsaktion„Klarheit ohne Wenn und Aber.“Eine Gemeinschaftsaktion von Wasserver- undAbwasserentsorgern im Regierungsbezirk ChemnitzWAS SIND TRINKWASSERSCHUTZGEBIETE?Das <strong>Trinkwasser</strong> für die öffentliche Wasserversorgung wird aus sogenannten<strong>Trinkwasser</strong>talsperren und Wasserfassungen wie Tiefbrunnen,Quellen oder Fließgewässern gewonnen. Die natürliche Wasserqualitätunterliegt dabei stark den infrastrukturellen Gegebenheiten (Bevölkerungsdichte,Industrieansiedlung etc.) des Einzugs- bzw. Quellgebietes.Das für die <strong>Trinkwasser</strong>gewinnung zu fördernde Wasser von Beginn anvor Verunreinigungen zu schützen, ist das Ziel der Festsetzung von<strong>Trinkwasser</strong>schutzzonen.Die Gefahren für das Wasser bestehen vor allem aus wassergefährdenden(z. B. Heizöl, Benzin, Lacke, Farben und Chemikalien) und gesundheitsgefährdendenStoffen (z. B. Schwermetalle, Pflanzenschutzmittel),Nährstoffen (z. B. Phosphor und Stickstoff, die Algenmassenentwicklungenbegünstigen), Trübstoffen (durch Erosion) und Krankheitserregern(aus Abwässer, Viehhaltung).Um die vielseitigen Gefährdungspotentiale auf ein vertretbares Maß zureduzieren, gleichzeitig aber den dort lebenden Menschen ein normalesLeben zu ermöglichen, wird ein Einzugsgebiet nach seiner Gewichtungin verschiedene Zonen untergliedert und als Schutzgebiet ausgewiesen.Diese Ausweisungen erfolgen nicht willkürlich, sondern an Hand von hydrogeologischenErkundungen der Bodenbeschaffenheit und derGrundwasserverhältnisse. Dabei spielt auch die Überlegung eine Rolle,dass die Gefährdung des Grundwassers mit zunehmender Entfernungvom Gefahrenherd abnimmt.Die Ergebnisse und ihre Konsequenzen für ein harmonisches Zusammenlebenmit der Natur sind in der Schutzgebietsverordnung zusammengefasst.Diese regelt, für das jeweilige Gebiet angepasst, was verbotenbzw. nur eingeschränkt zulässig ist.UNTERTEILUNG DER SCHUTZZONENGenerell unterscheidet man sowohl bei Grundwasserfassungen als auchbei <strong>Trinkwasser</strong>talsperren die Schutzzonen I, II und III, wobei weitere Unterteilungender einzelnen Schutzzonen in A und B möglich sind.Jede Festsetzung eines <strong>Trinkwasser</strong>schutzgebietes ist eine Einzelfallentscheidung.<strong>Trinkwasser</strong>schutzzonen sind deshalb in Größe und Gestaltunguntereinander nicht vergleichbar. In Sachsen existieren derzeit1.295 <strong>Trinkwasser</strong>schutzgebiete (Stand 31.03.1999) für Grundwasserund Quellen sowie für 21 Talsperren und Speicher. Im Freistaat Sachsen(Landesfläche 18.407 km 2 ) besitzen die <strong>Trinkwasser</strong>schutzgebiete einenAnteil von 11,9 % der Landesfläche, im Regierungsbezirk Chemnitz sinddies sogar 17,1 % (Quelle: LfUG).40 % der Bevölkerung des Freistaates Sachsen werden aus Oberflächenwasser(Fließgewässer, Uferfiltrat und <strong>Trinkwasser</strong>talsperren) versorgt.Im Regierungsbezirk Chemnitz beträgt der Anteil der aus Oberflächenwasserversorgten Einwohner bis zu 70 %, wobei überwiegendTalsperrenwasser genutzt wird.Im Falle einer <strong>Trinkwasser</strong>talsperre sieht die Einteilung in Schutzzonennach dem gültigen technischen Regelwerk des DVGW (W 102, 2001)schematisiert wie folgt aus:IIIIn der Schutzzone I soll jeglichedirekte Beeinträchtigungder Wasserqualität vermiedenwerden. Sie umfasstdie Talsperre mit der Staumauer,ihren Vorsperren sowieeinem etwa 100 m breitenUferstreifen.IIBDie Schutzzone II soll die Zuflüssevor indirekten Beeinträchtigungen,insbesonderedurch Abwässer und Abschwemmungenschützen.Zu ihr gehören die ZuflüsseImit jeweils einem etwa 100 mIIAbreiten Randstreifen.IIADie Schutzzone III umfasstdas oberirdische Einzugsgebietbis zur Wasserscheide.WasserwerkDiese Schutzprinzipien geltenTalsperre mit Rohwasserentnahme und generell auch für die Wasserfassungenvon Grundwasser-Vorsperre im Hauptzuflussvorkommen, wobei sich dieEinteilung in Schutzzonen bei Grundwasserschutzgebieten nach derFließgeschwindigkeit des Grundwassers und der Prognose für denStofftransport im Untergrund richtet.Die Fassungszone (Schutzzone I) umfasst eine Fläche von mindestens20 x 20 Metern. Der Fassungsbereich richtet sich nach dem Absenkungstrichter,der sich bei Entnahme des Wassers bildet.Die engere Schutzzone (Schutzzone II) richtet sich nach der Verweildauerdes Grundwassers – mindestens 50 Tage bis zur Fassungszone(50-Tage-Linie).In der weiteren Schutzzone (Schutzzone III) soll der Schutz des Grundwassersvor weitreichenden Beeinträchtigungen, insbesondere vor nichtoder schwer abbaubaren chemischen und radioaktiven Verunreinigungen,gewährleistet werden.WAS IST GESTATTET? WAS DARF NICHT SEIN?In der Schutzzone I ist jegliche Veränderung oder Handlung, die nichtdem Betrieb der wasserwirtschaftlichen Anlagen oder dem Gewässerschutzdient verboten. Das betrifft leider auch das Baden und Bootfahrenauf <strong>Trinkwasser</strong>talsperren, aber ebenso den Bau von Straßen undGebäuden, die landwirtschaftliche Nutzung, jegliche Anwendung vonDünger oder Pflanzenschutzmitteln sowie alle Verbote der nachgeordnetenSchutzzonen II und III.In den Schutzzonen II und III gelten verschärfte Anforderungen für das Gewerbe,bei Baumaßnahmen, bei der Abwasserentsorgung, beim Umgangmit wassergefährdenden Stoffen, in der Land- und Forstwirtschaft undbeim Gewässerausbau – man könnte sagen: in allen Lebensbereichen.So dürfen in Wasserschutzgebieten zum Beispiel keine Flughäfen gebautund Motorsportgelände oder Golfplätze angelegt werden. Der Wald darfnicht großflächig gerodet und Grünland nicht umgebrochen werden. Industriegebiete,Kernkraftwerke und Abfalldeponien wird man hier ebenfallskaum finden; auch keine Intensivtierhaltung, wie es bei der SchweineundGeflügelmast üblich ist. Die Kläranlagen müssen erhöhten Anforderungenentsprechen. Im Idealfall werden mit dichten Sammelkanalisationenalle Abwässer aus dem Einzugsgebiet herausgeleitet. Nur so könnenwir sicher sein, mit Kaffee oder Tee keine Krankheitserreger oder Chemikalienaus Medizin, Kosmetik und Reinigungsmitteln zu uns zu nehmen.Einige Straßen in Gewässernähe sind für den Transport wassergefährdenderStoffe gesperrt. Dazu zählen auch Heizöl, Benzin und Diesel.Und was die eingangs erwähnten Leitplanken betrifft: An den Straßen,die durch Schutzgebiete führen, sollen sie verhindern, dass bei Unfällenwassergefährdende Stoffe in die Schutzgebiete gelangen und dort dasGrundwasser verunreinigen.


Mitglieder/Ansprechpartner der GemeinschaftsaktionÅ Abwasserzweckverband MuldentalKai-Uwe RotheHauptstraße 156 A09603 GroßschirmaTel.: (03 73 28) 78 64Fax: (03 73 28) 1 69 98Å Abwasserzweckverband OlbernhauWolfgang DobrzynskiGrünthaler Str. 3009526 OlbernhauTel.: (03 73 60) 15-2 01Fax: (03 73 60) 15-2 09Å Entsorgungsbetrieb der StadtChemnitzBeate BodnárBlankenburgstraße 6209114 ChemnitzTel.: (03 71) 40 95-712Fax: (03 71) 40 95-709Å Erzgebirge <strong>Trinkwasser</strong> GmbHWolfgang WeißflogRathenaustraße 2909456 Annaberg-BuchholzTel.: (0 37 33) 13 80Fax: (0 37 33) 4 21 62Å Freiberger AbwasserbeseitigungDr. Wolfgang StölzelMünzbachtal 12809599 FreibergTel.: (0 37 31) 26 58-0Fax: (0 37 31) 26 58-90Å LandestalsperrenverwaltungMaria MichelBahnhofstraße 1401796 PirnaTel.: (0 35 01) 79 64 39Fax: (0 35 01) 76 21 09mit den beiden im RegierungsbezirkChemnitz zuständigenTalsperrenmeistereienÅ TSM Zwickauer Mulde/Weiße ElsterReiner LautenschlägerMuldenstraße08309 Eibenstock, OTNeidhardtsthalTel.: (03 77 52) 5 02-15Fax: (03 77 52) 62 12Å TSM Freiberger Mulde/ZschopauWaltraud GraubnerRauenstein 6 A09514 LengefeldTel.: (03 73 67) 3 10-20Fax: (03 73 67) 3 10-30Å Regionaler Zweckverband Wasserversorgung,Bereich Lugau-GlauchauTino HöferObere Muldenstr. 6308371 GlauchauTel.: (0 37 63) 4 05-4 80Fax: (0 37 63) 4 05-1 74Å Zweckverband WasserwerkeWesterzgebirgeFrank HahnAm Wasserwerk 408340 SchwarzenbergTel.: (0 37 74) 1 44-1 58Fax: (0 37 74) 1 44-2 22Å Wasserwerke Zwickau GmbHDr. Peter LallaErlmühlenstraße 1508066 ZwickauTel.: (03 75) 5 33-2 80Fax: (03 75) 5 33-2 91Å Wasserzweckverband FreibergErika ButtkewitzHegelstraße 4509599 FreibergTel.: (0 37 31) 7 84-54Fax: (0 37 31) 69 67 12Å Zweckverband FernwasserSüdsachsenKerstin LinkTheresenstraße 1309111 ChemnitzTel.: (03 71) 38 06-2 48Fax: (03 71) 38 06-2 05Å Zweckverband KommunaleWasserversorgung/AbwasserentsorgungMittleres ErzgebirgsvorlandSusan SchneiderKäthe-Kollwitz-Str. 609661 HainichenTel.: (03 72 07) 64-1 15Fax: (03 72 07) 5 11 13Å Zweckverband Wasser und AbwasserVogtland, Betrieb PlauenJürgen KunathHammerstr. 2808523 PlauenTel.: (0 37 41) 4 02-3 36Fax: (0 37 41) 4 02-1 60UND WAS GEHT MICH DAS AN?Noch immer wird dem Wasser auch in den Schutzgebieten eine Mengezugemutet. Ignoranz aber oft auch Unkenntnis führen dazu, dass das„ökologische Wohlbefinden“ des Wassers erheblich gestört wird. Dieserkostbare Rohstoff ist jedoch auf der Erde nur begrenzt vorhanden, ineinem natürlichen Kreislauf kehrt er immer wieder zu uns zurück. DerSchutz des Wassers ist deshalb logischerweise Anliegen aller.Jeder von uns kann seinen Beitrag leisten, damit das <strong>Trinkwasser</strong> unserenhohen Erwartungen entspricht und auch künftigen Generationen ausreichendund in gleichbleibend hoher Qualität zur Verfügung steht.Im Falle der <strong>Trinkwasser</strong>talsperre Saidenbach (Mittleres Erzgebirge) existiertseit 1998 eine Interessengemeinschaft zwischen der Landwirtschaftund der Wasserwirtschaft unter Beteiligung der zuständigen sächsischenFach- und Vollzugsbehörden. Gemeinsam werden hier konkreteMaßnahmen für eine gewässer- und bodenschonende Landbewirtschaftungin diesem <strong>Trinkwasser</strong>schutzgebiet bei gleichzeitiger Sicherungder landwirtschaftlichen Betriebe entwickelt.An anderen <strong>Trinkwasser</strong>talsperren in Sachsen wurden ebenfalls Vorbereitungenfür solche Interessengemeinschaften getroffen.Wir freuen uns, wenn wir mit den vorliegenden Informationen zu den<strong>Trinkwasser</strong>schutzgebieten Ihren Blick geschärft und Sie zu bewussteremHandeln angeregt haben. Der Gewinn für uns alle sind intakteLandschaften mit einem hohen Erholungswert, gesunde Wälder, saubereGewässer und der Genuss von einwandfreiem und kostengünstigem<strong>Trinkwasser</strong>.Gern stehen Ihnen die Wasserver- und Abwasserentsorger imRegierungsbezirk Chemnitz sowie die Landestalsperrenverwaltung desFreistaates Sachsen für weitere Fragen und Anregungen zur Verfügung.Die Adressen finden Sie oben.Das beginnt mit dem täglichen, umweltbewussten Leben. Einfluss nehmenkönnen wir durch die Reduzierung von Müll, Abwasser und Reinigungsmitteln,die geordnete Sondermüllentsorgung (Batterien, Lacke,Farben, Lösungsmittel, Öle, Arzneimittel) und die Minimierung von Pflanzenschutz-und Düngemitteln, nicht nur in der Land- und Forstwirtschaft,sondern auch im Kleingarten.Öfter mal das Auto stehen lassen, bei Wanderungen in Wasserschutzgebietenbesonders behutsam mit der Natur umgehen, die Verbote (Baden,Campen) beachten, mehr Verständnis und Akzeptanz bei notwendigenzusätzlichen Maßnahmen (besonderer Straßenausbau) aufbringen unddazu eine verbesserte Abwasserentsorgung sowie die Beachtung derEinschränkungen im Gewerbe – all das sind Aspekte, die mithelfen, dieWasserschutz- und Quellgebiete auch für die Zukunft zu bewahren.HOHE LEBENSQUALITÄTIN SCHUTZGEBIETENVöllig unverständlich ist, dass es immer wieder Menschen gibt, diedurch Vandalismus, Unachtsamkeit und Nichtwissen große Schäden anrichten;durch Müll die Landschaft verschandeln oder wasserwirtschaftlicheAnlagen zerstören.Natürlich lässt sich so manches Vergehen mit viel Mühe sowie modernenTechnologien in Kläranlagen und Wasserwerken wieder „ausbügeln“.Das kostet aber sehr viel Geld und schlägt sich letztlich im Wasserpreisnieder. Und „Wasserheilung“ ist schließlich kein Ersatz für denGewässerschutz. Wasser ist ein Naturprodukt und das soll auch so bleiben.Der bessere Weg: Belastungen der Umwelt immer vermeiden!Manch einer, der im Wasserschutzgebiet wohnt, beklagt sich über diehöheren Kosten bei der Abwasserentsorgung oder erschwerte Bedingungen,wenn er produzierendes Gewerbe ansiedeln will.Talsperre SaidenbachNeben den heutigen allgemein hohen Anforderungen an den Gewässerschutz,die überall eingehalten werden müssen, sollte sich jedoch jedervor Augen führen, wovor ihn das Wasserschutzgebiet bewahrt: Autobahnenvor der Haustür, Kraftwerke, Chemiekonzerne, Mülldeponien,Flughäfen, Intensivtierhaltung, verunreinigte Gewässer, großflächigeWaldrodungen und vieles mehr.Dazu kommen bei öffentlichen Investitionen jeweils höhere Fördermittelanteile,die auch das eigene Portemonnaie entlasten.Und wer gar zu gern in einer Talsperre baden gehen möchte, dem bleibenja noch zahlreiche Brauchwassertalsperren. Oder möchten SieWasser trinken, von dem Sie wissen, dass andere Leute schon darin gebadethaben?ImpressumHerausgeber:Erscheinungsweise:Bestelladresse fürweitere Exemplare:Oktober 2001Gemeinschaftsaktion von Wasserver- undAbwasserentsorgern im RegierungsbezirkChemnitzvierteljährlichGemeinschaftsaktion Wasser/AbwasserFrau Kerstin LinkPostfach 1022 • 09010 ChemnitzTel.: (03 71) 38 06-1 09 • Fax: (03 71) 38 06-2 05<strong>Trinkwasser</strong>schutzgebieteEine Gemeinschaftsaktion von Wasserver- undAbwasserentsorgern im Regierungsbezirk Chemnitz

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