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DIBt-Zulassung Z-21.8-1872 - MKT Metall-Kunststoff-Technik GmbH ...

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16.07.2013 I 28-1.<strong>21.8</strong>-65/13Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> 1. August 20131. August 2018<strong>MKT</strong><strong>Metall</strong>-<strong>Kunststoff</strong>-<strong>Technik</strong> <strong>GmbH</strong> & Co. KGAuf dem Immel 267685 Weilerbach<strong>MKT</strong> Injektionssystem VME zur Verankerung nachträglich eingemörtelterBewehrungsanschlüsseElektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>Der oben genannte <strong>Zulassung</strong>sgegenstand wird hiermit allgemein bauaufsichtlich zugelassen.Diese allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong> umfasst sieben Seiten und zwölf Anlagen.Der Gegenstand ist erstmals am 15. Juli 2008 allgemein bauaufsichtlich zugelassen worden.


Allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> Seite 4 von 7 | 16. Juli 20132.2 Verpackung, Lagerung und KennzeichnungVerpackung, Lagerung und Kennzeichnung des <strong>MKT</strong> Injektionsmörtels VME muss derETA-07/0299 entsprechen.3 Bestimmungen für Entwurf und BemessungElektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>3.1 AllgemeinesDie Bewehrungsanschlüsse sind ingenieurmäßig zu planen. Unter Berücksichtigung der zuverankernden Lasten sind prüfbare Berechnungen und Konstruktionszeichnungenanzufertigen.Die Bemessung des Bewehrungsanschlusses mit Betonstahl B500B oder Zuganker ZAerfolgt auf der Grundlage von DIN 1045-1:2008-08 und nach Abschnitt 3.2 dieserallgemeinen bauaufsichtlichen <strong>Zulassung</strong> oder nach DIN EN 1992-1-1:2011-01 mitDIN EN 1992-1-1/NA:2011-01 und nach ETA-07/0299, Abschnitt 4.1.Bei Bauteilen, an die brandschutztechnische Anforderungen bestehen, ist Abschnitt 3.3 zubeachten. Zusätzlich ist die Art, Anordnung und Befestigung von eventuell erforderlichenBrandschutzbekleidungen nach Abschnitt 3.3 anzugeben.3.2 Bemessung nach DIN 1045-1:2008-083.2.1 AllgemeinesDie tatsächliche Lage der Bewehrung im vorhandenen Bauteil ist auf der Grundlage derBaudokumentation festzustellen und beim Entwurf zu berücksichtigen.Die Bemessung des nachträglichen Bewehrungsanschlusses nach Anlage 1 und dieErmittlung der in der Kontaktfuge zu übertragenden Schnittkräfte richtet sich nachDIN 1045-1:2008-08. Bei der Ermittlung der Zugkraft im Bewehrungsstab ist die statischeNutzhöhe der eingemörtelten Bewehrung zu berücksichtigen.Der Nachweis der unmittelbaren örtlichen Krafteinleitung in den Beton ist erbracht. DieWeiterleitung der zu verankernden Lasten im Bauteil ist nachzuweisen.3.2.2 Ermittlung des Grundmaßes der VerankerungslängeDas Grundmaß der Verankerungslänge b ist nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 12.6.2 zuermitteln: b = (d s / 4) · (f yd / f bd )mit: d s = Durchmesser des Bewehrungsstabesf yd = Bemessungswert der Streckgrenze des Betonstahlesf bd = Bemessungswert der Verbundtragfähigkeit nach ETA-07/0299unter Berücksichtigung des Beiwertes für die Qualität der Verbundbedingungen,des Beiwertes für Stabdurchmessers und unter Berücksichtigungdes Bohrverfahrens3.2.3 Ermittlung der erforderlichen VerankerungslängeDer erforderliche b,net ist nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 12.6.2 zu ermitteln: b,net = α a · b · ( A s,erf / A s,vorh ) ≥ b,minmit: b = entsprechend Abschnitt 3.2.2α aA s,erf= Beiwert zur Berücksichtigung der Wirksamkeit der Verankerungsarten nachDIN 1045-1:2008-08, Tabelle 26= rechnerisch erforderliche Querschnittsfläche der BewehrungZ61115.13 1.<strong>21.8</strong>-65/13


Allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> Seite 5 von 7 | 16. Juli 2013A s,vorh b,min= vorhandene Querschnittsfläche der Bewehrung= Mindestverankerungslänge nach DIN 1045-1:2008-08 und ETA-07/0299= max {0.3 · α a · b ; 10d s ; 100 mm} unter Zug= max {0.6 · b; 10ds; 100 mm} unter DruckBei nass diamantgebohrten Bohrlöchern sind die Werte für l b,min mit 1,5 zu multiplizieren.Die maximal zulässige Setztiefe ist in ETA-07/0299 angegeben.3.2.4 ÜbergreifungslängeDie erforderliche Übergreifungslänge S ist nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 12.8.2 zuermitteln: S = α 1 · b,net ≥ s,minmit: b,net = entsprechend Abschnitt 3.2.3α 1 = Beiwert für die Übergreifungslänge nach DIN 1045-1:2008-08, Tabelle 27 s,min= Mindestübergreifungslänge nach DIN 1045-1:2008-08 und ETA-07/0299= max {0.3 · α a · α 1 · b ; 15d s ; 200 mm}Elektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>Bei nass diamantgebohrten Bohrlöchern sind die Werte für l b,min mit 1,5 zu multiplizieren.Ist der lichte Abstand der gestoßenen Stäbe größer als 4 d s , so muss die Übergreifungslängeum die Differenz zwischen dem vorhandenen lichten Stababstand und 4 d s vergrößertwerden.3.2.5 Einbindetiefe für ÜbergreifungsstößeDie maximal zulässige Setztiefe ist in ETA-07/0299 angegeben.Bei der Berechnung der effektiven Einbindetiefe von Übergreifungsstößen ist die Betondeckungan der Stirnseite des vorhandenen Stabes zu berücksichtigen: v ≥ s + cmit: s = erforderliche Übergreifungslänge nach Abschnitt 3.2.4c = Betondeckung an der Stirnseite des vorhandenen Stabes3.2.6 BetondeckungDie erforderliche Betondeckung für die eingemörtelten Bewehrungsstäbe nach ETA-07/0299ist einzuhalten.Außerdem ist die Mindestbetondeckung nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 6.3, Tabelle 4einzuhalten.3.2.7 QuerbewehrungDie erforderliche Querbewehrung im Bereich der eingemörtelten Bewehrungsstäbe richtetsich nach DIN 1045-1:2008-08, Abschnitt 12.8.3.3.2.8 AnschlussfugeDie Übertragung von Querkräften zwischen vorhandenem und neuem Beton ist entsprechendDIN 1045-1:2008-08 nachzuweisen. Die Betonierfugen sind mindestens derart aufzurauen,dass die Zuschlagstoffe herausragen.Bei einer karbonatisierten Oberfläche des bestehenden Betons ist die karbonatisierteSchicht vor dem Anschluss des neuen Stabes im Bereich des nachträglichen Bewehrungsanschlussesmit dem Durchmesser von d s + 6 cm zu entfernen.Z61115.13 1.<strong>21.8</strong>-65/13


Allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> Seite 6 von 7 | 16. Juli 2013Die Tiefe des zu entfernenden Betons muss mindestens der Mindestbetondeckung für dieentsprechenden Umweltbedingungen nach DIN 1045-1:2008-08 entsprechen.Dies entfällt bei neuen, nicht karbonatisierten Bauteilen und bei Bauteilen in trockenerUmgebung.Elektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>3.3 BrandschutzBestehen brandschutztechnische Anforderungen, sind Bewehrungsanschlüsse in flächigenBauteilen (Decken und Wände) zusätzlich nach den Anlagen 3 bis 8 nachzuweisen.Bewehrungsanschlüsse mit Betonstahl:Stabkräfte von Bewehrungsanschlüssen mit Betonstahl, die senkrecht zur brandbeanspruchtenBauteiloberfläche angeordnet sind, dürfen unter Brandbeanspruchung die inden Anlagen 3 und 4 angegebenen Werte nicht überschreiten. Bei parallel zur brandbeanspruchtenBauteiloberfläche angeordneten Bewehrungsanschlüssen mit Betonstahldürfen die Verbundspannungen die in Anlage 6 angegeben Werte in Abhängigkeit von derBetondeckung für die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht überschreiten.Bewehrungsanschlüsse mit <strong>MKT</strong> Zuganker ZA:Stabkräfte von Bewehrungsanschlüssen mit <strong>MKT</strong> Zuganker ZA, die senkrecht zur brandbeanspruchtenBauteiloberfläche angeordnet sind, dürfen unter Brandbeanspruchung diein den Anlage 5 angegebenen Werte für die geforderte Feuerwiderstandsklasse nichtüberschreiten. Bei dreiseitiger Brandbeanspruchung dürfen die Verbundspannungen für<strong>MKT</strong> Zuganker ZA die in Anlage 7 angegebenen Werte in Anhängigkeit von der Betondeckungfür die geforderte Feuerwiderstandsklasse nicht überschreiten. Für <strong>MKT</strong> ZugankerZA dürfen für alle Einbausituationen die charakteristischen Stahltragfähigkeiten imGewindebereich nach Anlage 8, Tabelle 5 für die geforderte Feuerwiderstandsklasse nichtüberschritten werden.Die erforderliche Setztiefe muss gemäß den Angaben in den Anlagen 6 und 7 ermitteltwerden. Die rechnerische Verankerungs- bzw. Übergreifungslänge darf höchstens mit 80 d sangesetzt werden. Die maximale Setztiefe gemäß ETA-07/0299 ist zu beachten. Bei Betondeckungenüber 50 mm ist ggf. eine Schutzbewehrung nach DIN 4102-4:1994-03,Abschnitt 3.1.5.2 anzuordnen.Die brandschutztechnischen Anforderungen dürfen auch durch Putzbekleidungen nachDIN 4102-4:1994-03 oder durch andere Bekleidungen erfüllt werden, wenn deren Eignungdurch ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis oder eine allgemeine bauaufsichtliche<strong>Zulassung</strong> bestätigt ist (z. B. Mineralfaserdämmplatten der Baustoffklasse A mit einemSchmelzpunkt ≥ 1000 °C und einer Rohdichte ≥ 150 kg/m³ sowie Calciumsilikat- oderVermiculite-Platten). Für die oben aufgeführten Bekleidungen dürfen 2 cm Betondeckungdurch 1 cm Bekleidungsdicke ersetzt werden. Die Befestigung der Bekleidung mussebenfalls die brandschutztechnischen Anforderungen erfüllen und gesondert nachgewiesenwerden.4 Bestimmungen für die Ausführung4.1 AllgemeinesDer mit der Herstellung des Bewehrungsanschlusses betraute Betrieb muss über− eine qualifizierte Führungskraft,− einen verantwortlichen Bauleiter,− Baustellenfachpersonal, das für die Ausführung des Bewehrungsanschlusses besondersausgebildet ist und− die notwendige AusrüstungZ61115.13 1.<strong>21.8</strong>-65/13


Allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> Seite 7 von 7 | 16. Juli 2013nach Anlagen 10 bis 12 "Anforderungen an den Betrieb zur Herstellung von Bewehrungsanschlüssenmit nachträglich eingemörtelten Bewehrungsstäben" verfügen und hierübereinen gültigen Eignungsnachweis besitzen.Die Ausbildung des Baustellenfachpersonals erfolgt durch den Antragsteller unter Aufsichteiner vom Deutschen Institut für Bautechnik bestimmten Stelle.Hat diese Stelle festgestellt, dass die Schulung mit Erfolg durchgeführt wurde, so stellt siedem Baustellenfachpersonal einen Schein über die Eignung zum Herstellen des Bewehrungsanschlussesmit dem <strong>MKT</strong> Injektionssystem VME aus.Hat diese Stelle festgestellt, dass die in den Anlagen 10 bis 12 festgelegten Anforderungenan den Betrieb zur Herstellung von nachträglich eingemörtelten Bewehrungsstäben erfülltsind, so stellt sie hierüber einen Eignungsnachweis aus. Der Eignungsnachweis wird für dreiJahre widerruflich erteilt. Auf Antrag kann die Geltungsdauer des Eignungsnachweises umjeweils drei Jahre verlängert werden. Vor jeder Verlängerung ist der Prüfstelle darzulegen,dass die Anforderungen an den Betrieb zur Herstellung von nachträglich eingemörteltenBewehrungsstäben eingehalten werden. Der verantwortliche Leiter des Betriebes muss derPrüfstelle jeden Wechsel der verantwortlichen Fachkräfte anzeigen.Der Bewehrungsanschluss muss entsprechend den Konstruktionszeichnungen sowie derSetzanweisung des Antragstellers hergestellt werden. Für die Bohrlochherstellung,-reinigung und die Injektion des Mörtels dürfen nur die dafür vorgesehenen Geräteverwendet werden.Für jeden Bewehrungsanschluss ist ein Montageprotokoll entsprechend den Anforderungender Anlage 9 anzufertigen.Elektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>4.2 Kontrolle des VerankerungsgrundesVor dem Herstellen des Bohrloches ist die Betonfestigkeitsklasse des Verankerungsgrundesfestzustellen. Die Betonfestigkeitsklasse darf die in den Konstruktionszeichnungen nach 3.1angegebene Festigkeitsklasse nicht unterschreiten und C50/60 bzw. B 55 nicht überschreiten.Wenn die Lage der vorhandenen Bewehrungsstäbe nicht ersichtlich ist, müssen diesemittels dafür geeigneter Bewehrungssuchgeräte auf Grundlage der Baudokumentation festgestelltund für die Übergreifungsstöße am Bauteil markiert werden.Bei der Herstellung eingemörtelter Bewehrungsstäbe darf die Bauteiltemperatur +5 °C nichtunterschreiten und +40 °C nicht überschreiten.4.3 AusführungDie Verankerungen (Bohrlochherstellung, Bohrlochreinigung, Vorbereitung des Bewehrungsstabes,Injektion des Verbundmörtels und Setzen des Bewehrungsstabes) sindentsprechend ETA-07/0299 herzustellen.4.4 Kontrolle der AusführungDie Kontrolle der Ausführung richtet sich nach Anlage 9, Tabelle 6. Bei der Herstellung derBewehrungsanschlüsse muss ein Bauleiter des betrauten Unternehmens oder dessen fachkundigerVertreter auf der Baustelle anwesend sein. Er hat für die ordnungsgemäße Ausführungder Arbeiten zu sorgen und die Kontrolle zu dokumentieren (Montageprotokoll). DieAufzeichnungen müssen während der Bauzeit auf der Baustelle bereitliegen und sind demmit der Kontrolle Beauftragten auf Verlangen vorzulegen. Sie sind ebenso wie die Lieferscheinenach Abschluss der Arbeiten mindestens 5 Jahre vom Unternehmen aufzubewahren.Andreas KummerowReferatsleiterBeglaubigtZ61115.13 1.<strong>21.8</strong>-65/13


Allgemeine bauaufsichtliche <strong>Zulassung</strong>Nr. Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong> vom 16. Juli 2013Elektronische Kopie der abZ des <strong>DIBt</strong>: Z-<strong>21.8</strong>-<strong>1872</strong>Z61496.13 1.<strong>21.8</strong>-65/13


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