12.07.2015 Aufrufe

Gebührensatzung Friedhofswesen 2014 - Stadt Nideggen

Gebührensatzung Friedhofswesen 2014 - Stadt Nideggen

Gebührensatzung Friedhofswesen 2014 - Stadt Nideggen

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gebührensatzung</strong>der <strong>Stadt</strong> <strong>Nideggen</strong> für das Friedhofs- und Bestattungswesenvom 28.01.<strong>2014</strong>Aufgrund der §§ 7, 8, 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in derFassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NW S. 666), zuletzt geändert durchArtikel 3 des Gesetzes vom 1. Oktober 2013 (GV. NRW. S. 564), der §§ 2, 4, 6 desKommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GVNRW S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Dezember 2011 (GV. NRW. S.687), inVerbindung mit den Bestimmungen der Satzung über das Friedhofs- und Bestattungswesender <strong>Stadt</strong> <strong>Nideggen</strong> - Friedhofsordnung – vom 25. April 2005 hat der Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Nideggen</strong>in seiner Sitzung am 28.01.<strong>2014</strong> folgende Satzung beschlossen:§ 1GebührenpflichtFür die Benutzung der Einrichtungen der Friedhöfe sowie für die Überlassung vonNutzungsrechten an Grabstätten oder bei Inanspruchnahme sonstiger Leistungen werdenGebühren erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach dieser Satzung.§ 2Gebührenschuldner(1) Zur Zahlung der Gebühren ist der Antragsteller oder derjenige verpflichtet, in dessenInteresse die Benutzung der Friedhöfe und ihrer Einrichtungen erfolgt, oder der diegebührenpflichtige Handlung bewirkt.(2) Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.§ 3Zahlung und Beitreibung der Gebühren(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit Beginn der Inanspruchnahme der gemeindlichenEinrichtungen oder sonstigen Leistungen der Gemeinde oder mit dem Erwerb vonNutzungsrechten an Grabstätten für die gesamte Grabnutzungszeit. Die Veranlagungder Gebühren erfolgt durch die <strong>Stadt</strong>verwaltung <strong>Nideggen</strong>. Sie wird demGebührenpflichtigen durch Zustellung eines Gebührenbescheides bekannt gegeben.(2) Die Gebühren sind innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung desGebührenbescheides fällig.(3) Rückständige Gebühren werden im Verwaltungszwangsverfahren eingezogen.§ 4Stundung, Niederschlagung und ErlassFür die Stundung, Niederschlagung oder den Erlass von Gebühren gelten die jeweilsgültigen Vorschriften des Landes Nordrhein-Westfalen.


§ 5GebührentarifA. Nutzungsrechte1. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Einzelwahlgrabstätte für 30 Jahre 1.063,00 Euro2. Erwerb der Nutzungsrechte an einer mehrstelligen Wahlgrabstätte jeGrabstelle für 30 Jahre3. Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Wahlgrabstätte bismindestens zum Ablauf der Ruhefrist des Letztbestatteten:für jedes Jahr pro Grabstelle1.063,00 Euro35,00 Euro4. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Reihengrabstätte für 30 Jahre 708,00 Euro5. Erwerb der Nutzungsrechte an einem Kindergrab für 20 Jahre 378,00 Euro6. Erwerb der Nutzungsrechte an einer anonymen Grabstätte fürErdbestattung für 30 Jahre7. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Urnenreihengrabstätte für 20Jahre850,00 Euro330,00 Euro8. Erwerb der Nutzungsrechte an einer Urnenwahlgrabstätte für 20 Jahre 472,00 Euro9. Erwerb der Nutzungsrechte an einer mehrstelligenUrnenwahlgrabstätte je Grabstelle für 20 Jahre10 Verlängerung der Nutzungsrechte an einer Urnenwahlgrabstätte bismindestens zum Ablauf der Ruhefrist des Letztbestatteten:für jedes Jahr pro Grabstelle11 Erwerb der Nutzungsrechte an einer anonymen Grabstätte fürUrnenbestattung für 20 Jahre12 Erwerb der Nutzungsrechte für die Dauer von 15 Jahren zurBestattung auf der Friedwiese,einschließlich des fertigen Namensschildes an der Gedenkwandohne Namensschild472,00 Euro23,00 Euro425,00 Euro446,00 Euro428,00 EuroB. Beerdigungskosten1. Anfertigung eines Reihen- oder Wahlgrabes 600,00 Euro2. Anfertigung eines Kindergrabes 422,00 Euro3. Anfertigung eines Urnengrabes 187,00 Euro4. Bestattung auf der Friedwiese 171,00 Euro5. Ausbettung eines Kindergrabes 176,00 Euro6. Ausbettungen nach Erdbestattungen 453,00 Euro7. Ausbettungen nach Urnenbestattungen 161,00 EuroC. Leichenhallen1. Benutzung der Leichenhalle für die Aufbewahrung eines Verstorbenenpro Tag83,00 Euro2. Benutzung der Leichenhalle für eine Trauerfeier 199,00 EuroD. GenehmigungenGenehmigung für das Aufstellen von Grabmalen und EinfassungenE. Grabpflege/Rasenpflegenach Einebnung eines Grabes vor Ablauf der Ruhefrist mitAusnahmegenehmigung je Jahr bis zum Ablauf der Ruhefristfür ein Erdgrabfür ein Urnengrab24,00 Euro30,00 Euro28,00 Euro


§ 6Zulassung von Denkmälern usw.Für die Zulassung von Denkmälern, Steinen und Anlagen werden keine Gebühren erhoben.§ 5 lit. D bleibt unberührt.§ 7InkrafttretenDiese <strong>Gebührensatzung</strong> tritt am 08.02.<strong>2014</strong> in Kraft. Gleichzeitig tritt die <strong>Gebührensatzung</strong>vom 15.12.2004 außer Kraft.BekanntmachungsanordnungDie vorstehende <strong>Gebührensatzung</strong> für das Friedhofs- und Bestattungswesen der <strong>Stadt</strong><strong>Nideggen</strong> vom 28.01.<strong>2014</strong> wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriftender Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen beim Zustandekommen dieserSatzung nach Ablauf eines Jahres seit dieser Bekanntmachung nicht mehr geltend gemachtwerden kann, es sei denna) eine vorgeschriebene Genehmigung fehlt oder ein vorgeschriebenesAnzeigeverfahren wurde nicht durchgeführt,b) diese Satzung ist nicht ordnungsgemäß öffentlich bekannt gemacht worden,c) die Bürgermeisterin hat den Satzungsbeschluss vorher beanstandet oderd) der Form- oder Verfahrensmangel ist gegenüber der <strong>Stadt</strong> <strong>Nideggen</strong> vorher gerügtund dabei die verletzte Rechtsvorschrift und die Tatsache bezeichnet worden, die denMangel ergibt.<strong>Nideggen</strong>, den 30.01.<strong>2014</strong>(M. Göckemeyer)Die Bürgermeisterin

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!