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Richtlinie - Österreichische Gesellschaft für Orthopädie

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RICHTLINIENDES STIPENDIUMS ZUM KENNENLERNEN DER ORTHOPÄDIEIN DER SO GENANNTEN DRITTEN WELT ( "EZA-STPENDIUM")1. Die ÖGO errichtet ein EZA-Stipendium, um ihren Mitgliedern und jungen Ausbildungs-ÄrztInnen die Möglichkeit zu bieten, mit erfahrenen Teams die <strong>Orthopädie</strong> und dasGesundheitssystem in so genannten Entwicklungsländern streiflichtartig kennen zulernen.2. Einreichfrist: 31. März des Jahres.3. Interessenten übermitteln ein formloses Ansuchen an den Generalsekretär der ÖGO:<strong>Österreichische</strong> <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong> <strong>Orthopädie</strong> und orthopädische Chirurgiec/o GeneralsekretärAlserstraße 41090 WienDieser leitet die Ansuchen an den Vorstand der <strong>Österreichische</strong>n <strong>Gesellschaft</strong> <strong>für</strong>medizinische Entwicklungszusammenarbeit weiter (Austrian Doctors for Disabled –DfD), welcher Kandidaten und Einsatzziele bis zur 1. Vorstandssitzung des Jahresvorschlägt.4. Das EZA-Stipendium in der Gesamthöhe von EUR 2.000,- wird seit 2006 alle Jahreausgeschrieben und mit je EUR 1.000,- an zwei Stipendiaten vergeben. Die Stipendiatensollen im Rahmen eines 2-wöchigen Aufenthalts die Möglichkeit zur Teilnahme an einemHilfsprojekt bekommen. Teilnahmeberechtigt ist jedes Mitglied der <strong>Gesellschaft</strong>.5. Der Vorstand der ÖGO entscheidet in der 1. Vorstandssitzung des Jahres gemäß derVorschläge von DfD endgültig über die Kandidaten und Einsatzziele.6. Die Hauptverantwortlichen der beiden <strong>Gesellschaft</strong>en werden sich bei den jeweiligenArbeitgebern <strong>für</strong> Sonderurlaube der Stipendiaten einsetzen.7. Nach Rückkehr vom Auslandsaufenthalt werden die Reise- und Aufenthaltskosten vonden Stipendiaten mit dem Leitungsteam von DfD abgerechnet. Dieses ersetzt denStipendiaten die Spesen bis zu EUR 1.000,- pro Stipendiat (bei Vergabe an nur einenStipendiat bis max. EUR 2.000,-) und rechnet ihrerseits mit den Organen der ÖGO ab,allerdings können nicht die kompletten Reisekosten abdeckt werden, es ist einefinanzielle Eigenleistung erforderlich.


8. Die Stipendiaten geben spätestens 2 Monate nach der Rückkehr einen ausführlichenBericht bei den jeweiligen Fachgesellschaften ab, über den eventuell bei derGeneralversammlung berichtet wird.

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