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Konzept zur Minderung der diffusen Nährstoffeinträge aus der ...

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<strong>Konzept</strong> <strong>zur</strong> <strong>Min<strong>der</strong>ung</strong> diffuser <strong>Nährstoffeinträge</strong> in die Oberflächengewässer und das GrundwasserVorwortLiebe Leserinnen und Leser,die im Jahr 2000 in Kraft getretene EG-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)for<strong>der</strong>t europaweit das Erreichen des „guten chemischen Zustandes“ allerGrundwasserkörper und <strong>der</strong> Küstengewässer innerhalb <strong>der</strong> 12-Seemeilenzonesowie das Erreichen des „guten ökologischen und chemischenZustandes und Potentials“ aller Oberflächenwasserkörper im Geltungsbereich<strong>der</strong> Richtlinie. Spätestens im Jahr 2027 muss für Mecklenburg-Vorpommerngelten: „Unsere Gewässer weisen keine überhöhten Nährstoffbelastungenmehr auf und sind vor Verunreinigungen gut geschützt. DieFließgewässer sind für Wasserlebewesen von <strong>der</strong> Quelle bis <strong>zur</strong> Mündung durchgängig und habenFreiraum für die Entwicklung von Bett und Ufer.“Inwieweit es gelingen wird, dieses ehrgeizige Ziel bis 2027 zu erreichen, wird von natürlichen Faktoren,wie Verweilzeiten <strong>der</strong> Nährstoffe im Boden, sowie von <strong>der</strong> Effektivität <strong>der</strong> Maßnahmen und<strong>der</strong>en Umsetzungsrate abhängen. Ersteres können wir nicht beeinflussen. Letzteres erfor<strong>der</strong>t neben<strong>der</strong> Umsetzung bestehen<strong>der</strong> Rechtsvorschriften kosteneffiziente ergänzende Maßnahmen, dienachhaltig und praxisgerecht <strong>zur</strong> <strong>Min<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> <strong>diffusen</strong> Nährstoffbelastungen <strong>der</strong> Oberflächengewässerund des Grundwassers führen. Die Umsetzung bedarf einer hohen Maßnahmenakzeptanzbei den landwirtschaftlichen Betrieben und darf nicht ihre Wettbewerbsfähigkeit gefährden.Mit diesem <strong>Konzept</strong> legen die Landwirtschafts- und Wasserwirtschaftsverwaltungen Mecklenburg-Vorpommerns eine gemeinsame Strategie <strong>zur</strong> Umsetzung dieser Anfor<strong>der</strong>ungen vor. Das <strong>Konzept</strong>wurde in interdisziplinärer Zusammenarbeit mit den Kollegen des Naturschutzes und <strong>der</strong> Forstwirtschafterarbeitet.Es beinhaltet Grundlagenarbeiten und wissenschaftliche Untersuchungen <strong>zur</strong> Darstellung undUrsachenforschung <strong>der</strong> Nährstoffbelastungen sowie <strong>zur</strong> Einschätzung <strong>der</strong> Kosteneffizienz vonMaßnahmen <strong>zur</strong> Belastungsmin<strong>der</strong>ung. Durch entsprechende Fachinformationen und –veranstaltungensollen die Landwirtschaftsbetriebe über die notwendige Maßnahmenumsetzung informiertwerden.Das Vorgehen bis zum Jahr 2015 basiert auf dem Freiwilligkeitsprinzip. Ich setze damit auf das Verständnisund die Bereitschaft <strong>der</strong> Landwirtschaftsbetriebe und <strong>der</strong> Interessensvertreter, mich bei<strong>der</strong> <strong>Min<strong>der</strong>ung</strong> <strong>der</strong> Nährstoffbelastungen zu unterstützen. Die Umsetzung <strong>der</strong> EU-Verpflichtungsollte ein Grundanliegen aller Wassernutzer sein, denn sie dient <strong>der</strong> nachhaltigen Entwicklung unseresLandes. Über das weitere Vorgehen wird mit <strong>der</strong> Aufstellung <strong>der</strong> nächsten Bewirtschaftungspläne<strong>zur</strong> Umsetzung <strong>der</strong> Wasserrahmenrichtlinie zu entscheiden sein.Dr. Till Backh<strong>aus</strong>Minister für Landwirtschaft,Umwelt und VerbraucherschutzMecklenburg-Vorpommern3

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