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L4804 pdf-Antrag Siemens - Victoria Versicherung AG

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Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines <strong>Versicherung</strong>s-<br />

angebotes (<strong>Versicherung</strong>sanfrage) für eine FörderRente classic<br />

(Original für ERGO)<br />

Ja, ich möchte die Förderung abholen! 1)<br />

Ich bitte um ein Angebot auf Abschluss einer staatlich zertifizierten FörderRente classic bei der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>.<br />

Anfragesteller/in Personenkreis A: � Arbeitnehmer oder Ehegatte ist berufstätig in einem der unten genannten Konzerne/Unternehmen<br />

oder Personenkreis B2) : � nicht berufstätig und nicht sozialversicherungspflichtig<br />

(Höchsteintrittsalter 50 Jahre; Ehepartner/in, ohne Kinder unter 3 Jahren, z. B. Hausfrauen)<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

geboren am<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

Arbeitgeber bzw.<br />

Arbeitgeber des<br />

Ehepartners<br />

Telefon-Nr. tagsüber (für Rückfragen)<br />

� <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong> (712-4052) � Bosch <strong>Siemens</strong> Hausgeräte GmbH (712-4056) � Infineon <strong>AG</strong> (712-4078)<br />

� Epcos <strong>AG</strong>, AREVA NP GmbH / Fujitsu Technology Solutions GmbH / SBK <strong>Siemens</strong> BKK / Bitmarck Beratung GmbH /<br />

Nokia <strong>Siemens</strong> Networks GmbH / oder:________________________________________________ (712-4052)<br />

� FörderRente classic für Personenkreis A (Tarif REN310501Z) mit Automatischer Anpassung<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />

mittags 12 Uhr<br />

Beginn der Rentenzahlung Überschussverwendung<br />

Monatliche<br />

garantierte Altersrente 4)<br />

mit Alter 65<br />

vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung<br />

ab Rentenbeginn: Zusatzrente €<br />

1.<br />

Jährliches Bruttoeinkommen<br />

aus dem Vorjahr bis 15.800 € bis 27.800 € bis 39.800 € ab 39.801 € Mindestbeitrag<br />

(z.B. bei Erziehungsurlaub)<br />

Anfänglicher Monatsbeitrag 5)<br />

inkl. Ratenzuschlag 6)<br />

(Bitte ankreuzen)<br />

� 40,00 € � 80,00 € � 120,00 € � 162,17 € � 10,00 €<br />

� FörderRente classic für Personenkreis B (Tarif REN310531Z)<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />

mittags 12 Uhr<br />

Beginn der Rentenzahlung<br />

Jahresbeitrag<br />

(Hinweis: Beitrag kann später nicht erhöht werden!<br />

Bitte ggf. Beitrag für „Personenkreis A“ auswählen.)<br />

Monatliche<br />

garantierte Altersrente 4)<br />

1. mit Alter 65 12,00 € €<br />

Überschussverwendung vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung, ab Rentenbeginn: Zusatzrente<br />

Bezugsberechtigung<br />

Bezugsberechtigt für die <strong>Versicherung</strong>sleistungen einschließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung: zu Lebzeiten Sie selber, im Todesfall:<br />

Vor- und Zuname, Geburtsdatum<br />

1) Die staatliche Förderung mit Zulagen und Sonderausgabenabzug erhalten<br />

Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung bzw. landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen, sowie Beamte.<br />

Weiterhin zählen auch deren Ehepartner dazu, sofern sie nicht selbst zu den<br />

genannten Gruppen gehören.<br />

2) Der Ehepartner gehört zu Personenkreis A und muss über einen eigenen Riester-<br />

Vertrag verfügen, damit die staatliche Förderung beansprucht werden kann.<br />

3) Die Beiträge werden für die bereits abgelaufenen Monate in einem Betrag von Ihrem Konto abgebucht.<br />

4) Zusätzlich erhalten Sie Ihre staatlichen Zulagen auf den Vertrag gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich<br />

die Altersrente weiter.<br />

5) 154 Euro Grundzulage für den Anfragesteller wurden bereits berücksichtigt.<br />

6) Informationen zum Ratenzuschlag finden Sie auf Seite 2.<br />

Ermächtigung zum Lastschriftverfahren<br />

Für den Fall, dass ich das <strong>Versicherung</strong>sangebot der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong> annehme, ist diese bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren<br />

abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Mein Girokonto<br />

Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ich handle nicht auf fremde Rechnung.<br />

Datenschutz: Mit meiner Unterschrift gebe ich die auf Seite 2 abgedruckte Erklärung zur Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Wiederrufsrecht: Aufgrund dieser <strong>Versicherung</strong>sanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf<br />

Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages (<strong>Versicherung</strong>surkunde) für eine FörderRente unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Nach<br />

Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Über die Frist und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in<br />

der Annahmeerklärung gesondert. Die Informationen zum Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen<br />

wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (<strong>Versicherung</strong>surkunde) zur Verfügung.<br />

Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />

Bitte ausfüllen und die Anfrage zurückschicken an:<br />

ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>, ASEL2HH<br />

Überseering 45, 22297 Hamburg<br />

�<br />

Die Zweitschrift der <strong>Versicherung</strong>sanfrage ist für Ihre Unterlagen bestimmt.<br />

Empfangsbestätigung<br />

Eine Zweitschrift meiner <strong>Versicherung</strong>sanfrage, bestehend aus 3 Seiten (inklusive der Erklärung zum Datenschutz, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung und der Tarifund<br />

Leistungsbeschreibungen zur FörderRente classic), habe ich erhalten.<br />

Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />

ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Überseering 45, 22297 Hamburg<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky<br />

Vorstand: Dr. Daniel von Borries, Vorsitzender,<br />

Rolf Bauernfeind, Ludger Griese, Thomas Langhein, Dr. Johannes Lörper, Frank Neuroth<br />

�<br />

Sitz Hamburg – Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 63329<br />

USt-IdentNr. DE198317286<br />

<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung ERGO Seite 1 von 1


Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines <strong>Versicherung</strong>s-<br />

angebotes (<strong>Versicherung</strong>sanfrage) für eine FörderRente classic<br />

(Zweitschrift für Anfragesteller)<br />

Ja, ich möchte die Förderung abholen! 1)<br />

Ich bitte um ein Angebot auf Abschluss einer staatlich zertifizierten FörderRente classic bei der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>.<br />

Anfragesteller/in Personenkreis A: � Arbeitnehmer oder Ehegatte ist berufstätig in einem der unten genannten Konzerne/Unternehmen<br />

oder Personenkreis B2) : � nicht berufstätig und nicht sozialversicherungspflichtig<br />

(Höchsteintrittsalter 50 Jahre; Ehepartner/in, ohne Kinder unter 3 Jahren, z. B. Hausfrauen)<br />

Titel, Vor- und Zuname<br />

geboren am<br />

Straße, PLZ, Ort<br />

Arbeitgeber bzw.<br />

Arbeitgeber des<br />

Ehepartners<br />

Telefon-Nr. tagsüber (für Rückfragen)<br />

� <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong> (712-4052) � Bosch <strong>Siemens</strong> Hausgeräte GmbH (712-4056) � Infineon <strong>AG</strong> (712-4078)<br />

� Epcos <strong>AG</strong>, AREVA NP GmbH / Fujitsu Technology Solutions GmbH / SBK <strong>Siemens</strong> BKK / Bitmarck Beratung GmbH /<br />

Nokia <strong>Siemens</strong> Networks GmbH / oder:________________________________________________ (712-4052)<br />

� FörderRente classic für Personenkreis A (Tarif REN310501Z) mit Automatischer Anpassung<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />

mittags 12 Uhr<br />

Beginn der Rentenzahlung Überschussverwendung<br />

Monatliche<br />

garantierte Altersrente 4)<br />

mit Alter 65<br />

vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung<br />

ab Rentenbeginn: Zusatzrente €<br />

1.<br />

Jährliches Bruttoeinkommen<br />

aus dem Vorjahr bis 15.800 € bis 27.800 € bis 39.800 € ab 39.801 € Mindestbeitrag<br />

(z.B. bei Erziehungsurlaub)<br />

Anfänglicher Monatsbeitrag 5)<br />

inkl. Ratenzuschlag 6)<br />

(Bitte ankreuzen)<br />

� 40,00 € � 80,00 € � 120,00 € � 162,17 € � 10,00 €<br />

� FörderRente classic für Personenkreis B (Tarif REN310531Z)<br />

<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />

mittags 12 Uhr<br />

Beginn der Rentenzahlung<br />

Jahresbeitrag<br />

(Hinweis: Beitrag kann später nicht erhöht werden!<br />

Bitte ggf. Beitrag für „Personenkreis A“ auswählen.)<br />

Monatliche<br />

garantierte Altersrente 4)<br />

1. mit Alter 65 12,00 € €<br />

Überschussverwendung vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung, ab Rentenbeginn: Zusatzrente<br />

Bezugsberechtigung<br />

Bezugsberechtigt für die <strong>Versicherung</strong>sleistungen einschließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung: zu Lebzeiten Sie selber, im Todesfall:<br />

Vor- und Zuname, Geburtsdatum<br />

1) Die staatliche Förderung mit Zulagen und Sonderausgabenabzug erhalten<br />

Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />

Rentenversicherung bzw. landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen, sowie Beamte.<br />

Weiterhin zählen auch deren Ehepartner dazu, sofern sie nicht selbst zu den<br />

genannten Gruppen gehören.<br />

2) Der Ehepartner gehört zu Personenkreis A und muss über einen eigenen Riester-<br />

Vertrag verfügen, damit die staatliche Förderung beansprucht werden kann.<br />

3) Die Beiträge werden für die bereits abgelaufenen Monate in einem Betrag von Ihrem Konto abgebucht.<br />

4) Zusätzlich erhalten Sie Ihre staatlichen Zulagen auf den Vertrag gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich<br />

die Altersrente weiter.<br />

5) 154 Euro Grundzulage für den Anfragesteller wurden bereits berücksichtigt.<br />

6) Informationen zum Ratenzuschlag finden Sie auf Seite 2.<br />

Ermächtigung zum Lastschriftverfahren<br />

Für den Fall, dass ich das <strong>Versicherung</strong>sangebot der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong> annehme, ist diese bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren<br />

abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />

Mein Girokonto<br />

Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />

Ich handle nicht auf fremde Rechnung.<br />

Datenschutz: Mit meiner Unterschrift gebe ich die auf Seite 2 abgedruckte Erklärung zur Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.<br />

Vertragsabschluss/Bindefrist/Wiederrufsrecht: Aufgrund dieser <strong>Versicherung</strong>sanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf<br />

Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages (<strong>Versicherung</strong>surkunde) für eine FörderRente unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Nach<br />

Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Über die Frist und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in<br />

der Annahmeerklärung gesondert. Die Informationen zum Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen<br />

wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (<strong>Versicherung</strong>surkunde) zur Verfügung.<br />

Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />

Bitte ausfüllen und die Anfrage zurückschicken an:<br />

ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>, ASEL2HH<br />

Überseering 45, 22297 Hamburg<br />

�<br />

Die Zweitschrift der <strong>Versicherung</strong>sanfrage ist für Ihre Unterlagen bestimmt.<br />

Empfangsbestätigung<br />

Eine Zweitschrift meiner <strong>Versicherung</strong>sanfrage, bestehend aus 3 Seiten (inklusive der Erklärung zum Datenschutz, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung und der Tarifund<br />

Leistungsbeschreibungen zur FörderRente classic), habe ich erhalten.<br />

Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />

ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Überseering 45, 22297 Hamburg<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky<br />

Vorstand: Dr. Daniel von Borries, Vorsitzender,<br />

Rolf Bauernfeind, Ludger Griese, Thomas Langhein, Dr. Johannes Lörper, Frank Neuroth<br />

�<br />

Sitz Hamburg – Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 63329<br />

USt-IdentNr. DE198317286<br />

<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 1 von 3


Information zu den Ratenzuschlägen<br />

Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />

fällig werden. Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge<br />

auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen<br />

Raten zahlen. Hierfür erheben wir Ratenzuschläge. Diese betragen bei<br />

Datenschutz<br />

Der Anfragesteller, zugleich zu versichernde Person, erklärt:<br />

Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />

Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,<br />

die sich aus den Anfrageunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />

(<strong>Versicherung</strong>sfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer<br />

zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der<br />

Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der<br />

Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />

Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten<br />

an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch<br />

unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für<br />

entsprechende Prüfungen bei anderweitig angefragten/beantragten<br />

(<strong>Versicherung</strong>s-)Verträgen und bei künftigen Anfragen/Anträgen.<br />

Ich willige ferner ein, dass meine personenbezogenen Daten durch die<br />

ERGO <strong>Versicherung</strong>sgruppe <strong>AG</strong> als zentralem Dienstleister der<br />

ERGO-Gruppe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die Unter-<br />

Tarif- und Leistungsbeschreibungen<br />

Nachstehende Beschreibungen (Stand 10/2010) geben eine Übersicht<br />

über den Leistungsumfang. Einzelheiten, insbesondere auch Ausschlüsse,<br />

entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />

<strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen für die<br />

FörderRente classic.<br />

Für die Automatische Anpassung gelten die Bedingungen für die<br />

Automatische Anpassung der Beiträge und <strong>Versicherung</strong>sleistungen.<br />

Tarif REN310501Z/REN310531Z<br />

Die Altersrente wird vom vereinbarten Rentenbeginn an am Anfang<br />

jedes Monats gezahlt, solange die versicherte Person lebt.<br />

Zum vereinbarten Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten<br />

Beiträge und die dem Vertrag zugeflossenen Altersvorsorgezulagen für<br />

die Bildung der Rente zur Verfügung.<br />

Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird die<br />

Altersrente bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten<br />

Mindestdauer der Rentenzahlung (Rentengarantiezeit) weitergezahlt.<br />

Der Anspruchsberechtigte kann in diesem Fall verlangen, dass<br />

statt der bis zum Ablauf der Mindestdauer der Rentenzahlung noch<br />

ausstehenden Renten die nach den anerkannten Regeln der<br />

<strong>Versicherung</strong>smathematik errechnete Kapitalabfindung gezahlt wird.<br />

Bei Tod vor Rentenbeginn wird das gebildete Kapital fällig.<br />

Das Kapitalwahlrecht zu dieser <strong>Versicherung</strong> ist ausgeschlossen.<br />

Jedoch können zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des<br />

für die Bildung der Altersrente zur Verfügung stehenden Betrags als<br />

Einmalbetrag ausgezahlt werden.<br />

Vor dem vereinbarten Rentenbeginn kann jederzeit die Zahlung einer<br />

früher einsetzenden verminderten Rente (Abrufrente) verlangt werden,<br />

sofern zum vorgezogenen Rentenbeginn das für die Rente zur<br />

Verfügung stehende Kapital mindestens den eingezahlten Beiträgen<br />

und den dem Vertrag zugeflossenen Altersvorsorgezulagen entspricht.<br />

Die Abrufrente darf frühestens 5 Jahre vor dem vereinbarten<br />

Rentenbeginn einsetzen. Außerdem muss die versicherte Person bei<br />

Beginn der Abrufrente das 60. Lebensjahr vollendet haben oder vor<br />

Vollendung des 60. Lebensjahres Leistungen aus einem gesetzlichen<br />

Alterssicherungssystem beziehen.<br />

Der Beitrag ist bis zum Rentenbeginn zu zahlen; nach dem Tod der<br />

versicherten Person oder der Inanspruchnahme der Abrufrente werden<br />

keine weiteren Beiträge fällig. Zur Erlangung einer höheren<br />

steuerlichen Förderung kann jederzeit zum Beginn des folgenden<br />

- monatlicher Zahlweise 5%, dies entspricht einem effektiven<br />

Jahreszins von 11,35%.<br />

- vierteljährlicher Zahlweise 3%, dies entspricht einem effektiven<br />

Jahreszins von 8,27%.<br />

- halbjährlicher Zahlweise 2%, dies entspricht einem effektiven<br />

Jahreszins von 8,33%.<br />

nehmen der ERGO-Gruppe meine allgemeinen Anfrage-, <strong>Antrag</strong>s-,<br />

Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen<br />

führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben,<br />

soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten<br />

dient.<br />

Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer<br />

übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden,<br />

soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.<br />

Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich<br />

weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Anfrage-,<br />

<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die<br />

Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />

nutzen darf/dürfen.<br />

Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vor Abgabe der Vertragserklärung<br />

vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen<br />

konnte, das mir zusammen mit den Unterlagen gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung<br />

überlassen wird.<br />

<strong>Versicherung</strong>sjahres/Ratenzahlungsabschnitts eine Erhöhung des<br />

laufenden Beitrags verlangt werden.<br />

Staatliche Altersvorsorgezulagen, die entsprechend der Förderung<br />

nach Abschnitt XI Einkommensteuergesetz auf den Vertrag überwiesen<br />

werden, werden zur Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistungen verwendet.<br />

Überschussverwendung<br />

Vor Rentenbeginn werden die laufenden Überschussanteile stets<br />

verzinslich angesammelt.<br />

Ab Rentenbeginn werden die Überschussanteile zur jährlichen<br />

Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistungen durch Zusatzrenten verwendet.<br />

Automatische Anpassung<br />

Nur möglich bei Tarif REN310501Z.<br />

Bei der Automatischen Anpassung der FörderRente erhöht sich der<br />

Beitrag für die <strong>Versicherung</strong> jährlich im selben Verhältnis wie der<br />

Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens<br />

jedoch um 5 Prozent.<br />

Würde sich dadurch ein erhöhter Beitrag ergeben, der - zusammen mit<br />

der Grundzulage nach dem Altersvermögensgesetz - den Umfang des<br />

höchstmöglichen Sonderausgabenabzugs überschreitet, so wird die<br />

Automatische Anpassung nur in entsprechend vermindertem Umfang<br />

vorgenommen.<br />

Die Erhöhungen erfolgen jeweils zum ersten Beitragsfälligkeitstermin<br />

eines Jahres. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen.<br />

Inanspruchnahme eines zinsvergünstigten Immobiliendarlehens<br />

Es gelten die Bedingungen für die Inanspruchnahme eines zinsvergünstigten<br />

Immobiliendarlehens.<br />

Vorgezogener Ablauf<br />

Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung der <strong>Versicherung</strong> verzichtet<br />

ERGO auf die Erhebung des in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />

hierfür vorgesehenen Abzugs (ausgenommen der<br />

Abschlag, der bei Kündigung einer Rentenversicherung vorgenommen<br />

wird, wenn der Rückkaufswert die zum Zeitpunkt der Kündigung<br />

versicherte Todesfallleistung übersteigt).<br />

Bei Rentenversicherungen ist dies der Fall, wenn die versicherte<br />

Person das rechnungsmäßige Alter von 60 Jahren erreicht hat und die<br />

restliche <strong>Versicherung</strong>sdauer bis zum vereinbarten Altersrentenbeginn<br />

nicht mehr als 5 Jahre beträgt.<br />

<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 2 von 3


Merkblatt zur Datenverarbeitung (07/2010)<br />

Vorbemerkung<br />

<strong>Versicherung</strong>en können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung<br />

(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und<br />

wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />

vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.<br />

Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das<br />

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und –nutzung<br />

zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn<br />

der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung<br />

stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder<br />

vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung<br />

berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der<br />

Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss<br />

der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />

Einwilligungserklärung<br />

Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im<br />

Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihre<br />

<strong>Versicherung</strong>sanfrage eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen<br />

worden. Diese gilt über die Beendigung des <strong>Versicherung</strong>svertrages hinaus, endet jedoch -<br />

außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>es oder<br />

durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der aber nach Beginn der Datenverarbeitung nur<br />

im Rahmen von Treu und Glauben zulässig ist. Wird die Einwilligungserklärung bei<br />

Anfragestellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss.<br />

Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung<br />

kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen<br />

Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.<br />

Schweigepflichtentbindungserklärung<br />

Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis<br />

unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />

voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />

ist daher in der Anfrage auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />

Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und<br />

-nutzung nennen.<br />

1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />

Wir speichern Daten, die für den <strong>Versicherung</strong>svertrag notwendig sind. Das sind zunächst<br />

Ihre Angaben in der Anfrage (Anfragedaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische<br />

Daten wie Kundennummer (Partnernummer), <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />

<strong>Versicherung</strong>sdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines<br />

Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt<br />

(Vertragsdaten). Bei einem <strong>Versicherung</strong>sfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden<br />

und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der<br />

Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt, z. B. über einen Kfz-Schaden,<br />

oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).<br />

2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />

Im Interesse seiner <strong>Versicherung</strong>snehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />

der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil<br />

der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />

ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie <strong>Versicherung</strong>snummer,<br />

Beitrag, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos und Risikozuschlags,<br />

sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und<br />

Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur<br />

Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />

Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />

3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />

Nach dem <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz hat der Versicherte bei Anfragestellung, jeder<br />

Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des<br />

Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören<br />

z. B. frühere Krankheiten und <strong>Versicherung</strong>sfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />

andere <strong>Versicherung</strong>en (beantragte, angefragte, bestehende, abgelehnte oder<br />

gekündigte). Um <strong>Versicherung</strong>smissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den<br />

Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum<br />

entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um<br />

Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />

Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher<br />

Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />

Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen<br />

weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />

und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.<br />

4. Zentrale Hinweissysteme<br />

Bei Prüfung einer Anfrage oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />

zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch<br />

Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer<br />

zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.<br />

Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft und<br />

beim Verband der Privaten Krankenversicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in<br />

diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem<br />

jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen<br />

erfüllt sind. Beispiele:<br />

Lebensversicherer<br />

- Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit<br />

Beitragszuschlag<br />

- aus versicherungsmedizinischen Gründen,<br />

- aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,<br />

- wegen verweigerter Nachuntersuchung;<br />

- Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers;<br />

Ablehnung des Vertrages seitens des <strong>Versicherung</strong>snehmers wegen geforderter<br />

Beitragszuschläge.<br />

Zweck: Risikoprüfung<br />

Unfallversicherer<br />

Meldung bei<br />

- erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />

- Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall,<br />

wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,<br />

- außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder<br />

Klageerhebung auf Leistung.<br />

Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch<br />

5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe<br />

Einzelne <strong>Versicherung</strong>sbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere<br />

Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen und Kapitalanlagen) werden durch<br />

rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />

anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen<br />

zusammen.<br />

Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder<br />

die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />

Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre <strong>Versicherung</strong>snummer,<br />

die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und<br />

Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />

werden in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />

Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,<br />

Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf<br />

diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />

Anfragen sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge<br />

können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht werden.<br />

Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen<br />

nur von den <strong>Versicherung</strong>sunternehmen der Gruppe abfragbar.<br />

Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />

einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“,<br />

bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.<br />

Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen<br />

unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.<br />

Der ERGO-Gruppe gehören neben der ERGO <strong>Versicherung</strong>sgruppe <strong>AG</strong> zzt. folgende<br />

Unternehmen an:<br />

ERGO <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />

D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-<strong>Versicherung</strong>s-<strong>AG</strong><br />

DKV Deutsche Krankenversicherung <strong>AG</strong><br />

ERGO Direkt <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />

ERGO Pensionsfonds <strong>AG</strong><br />

Europäische Reiseversicherung <strong>AG</strong><br />

Longial GmbH<br />

Neckermann <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />

<strong>Victoria</strong> Lebensversicherung <strong>AG</strong><br />

Vorsorge <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />

Daneben arbeiten unsere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung<br />

und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge,<br />

Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen und<br />

Kapitalanlagegesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zzt. kooperieren wir mit:<br />

Bayerische HypoVereinsbank-Gruppe<br />

Fondsdepot Bank GmbH<br />

Valovis Commercial Bank <strong>AG</strong><br />

Wüstenrot Bausparkasse <strong>AG</strong><br />

Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen<br />

Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die<br />

genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung <strong>Versicherung</strong>en<br />

als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung<br />

der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt 6.<br />

(Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mit den einzelnen zur ERGO-Gruppe<br />

gehörenden Unternehmen und Kooperationspartner zu.)<br />

6. Betreuung durch <strong>Versicherung</strong>svermittler<br />

In Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots<br />

unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie<br />

durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen<br />

Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch<br />

Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen<br />

auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften<br />

und andere.<br />

Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen<br />

Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />

<strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. <strong>Versicherung</strong>snummer, Beiträge,<br />

Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos, Zahl der <strong>Versicherung</strong>sfälle und Höhe von<br />

<strong>Versicherung</strong>sleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere<br />

finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages.<br />

Ausschließlich zum Zweck der Vertragsanpassung in der Personenversicherung können<br />

an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.<br />

Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im<br />

Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns<br />

über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich<br />

und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen<br />

Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.<br />

Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für<br />

unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei<br />

Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu. Sie werden hierüber<br />

informiert.<br />

7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />

Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs<br />

erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen<br />

ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />

gespeicherten Daten.<br />

Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den<br />

betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges<br />

Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim<br />

Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.<br />

<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 3 von 3

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