L4804 pdf-Antrag Siemens - Victoria Versicherung AG
L4804 pdf-Antrag Siemens - Victoria Versicherung AG
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Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines <strong>Versicherung</strong>s-<br />
angebotes (<strong>Versicherung</strong>sanfrage) für eine FörderRente classic<br />
(Original für ERGO)<br />
Ja, ich möchte die Förderung abholen! 1)<br />
Ich bitte um ein Angebot auf Abschluss einer staatlich zertifizierten FörderRente classic bei der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>.<br />
Anfragesteller/in Personenkreis A: � Arbeitnehmer oder Ehegatte ist berufstätig in einem der unten genannten Konzerne/Unternehmen<br />
oder Personenkreis B2) : � nicht berufstätig und nicht sozialversicherungspflichtig<br />
(Höchsteintrittsalter 50 Jahre; Ehepartner/in, ohne Kinder unter 3 Jahren, z. B. Hausfrauen)<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
geboren am<br />
Straße, PLZ, Ort<br />
Arbeitgeber bzw.<br />
Arbeitgeber des<br />
Ehepartners<br />
Telefon-Nr. tagsüber (für Rückfragen)<br />
� <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong> (712-4052) � Bosch <strong>Siemens</strong> Hausgeräte GmbH (712-4056) � Infineon <strong>AG</strong> (712-4078)<br />
� Epcos <strong>AG</strong>, AREVA NP GmbH / Fujitsu Technology Solutions GmbH / SBK <strong>Siemens</strong> BKK / Bitmarck Beratung GmbH /<br />
Nokia <strong>Siemens</strong> Networks GmbH / oder:________________________________________________ (712-4052)<br />
� FörderRente classic für Personenkreis A (Tarif REN310501Z) mit Automatischer Anpassung<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />
mittags 12 Uhr<br />
Beginn der Rentenzahlung Überschussverwendung<br />
Monatliche<br />
garantierte Altersrente 4)<br />
mit Alter 65<br />
vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung<br />
ab Rentenbeginn: Zusatzrente €<br />
1.<br />
Jährliches Bruttoeinkommen<br />
aus dem Vorjahr bis 15.800 € bis 27.800 € bis 39.800 € ab 39.801 € Mindestbeitrag<br />
(z.B. bei Erziehungsurlaub)<br />
Anfänglicher Monatsbeitrag 5)<br />
inkl. Ratenzuschlag 6)<br />
(Bitte ankreuzen)<br />
� 40,00 € � 80,00 € � 120,00 € � 162,17 € � 10,00 €<br />
� FörderRente classic für Personenkreis B (Tarif REN310531Z)<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />
mittags 12 Uhr<br />
Beginn der Rentenzahlung<br />
Jahresbeitrag<br />
(Hinweis: Beitrag kann später nicht erhöht werden!<br />
Bitte ggf. Beitrag für „Personenkreis A“ auswählen.)<br />
Monatliche<br />
garantierte Altersrente 4)<br />
1. mit Alter 65 12,00 € €<br />
Überschussverwendung vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung, ab Rentenbeginn: Zusatzrente<br />
Bezugsberechtigung<br />
Bezugsberechtigt für die <strong>Versicherung</strong>sleistungen einschließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung: zu Lebzeiten Sie selber, im Todesfall:<br />
Vor- und Zuname, Geburtsdatum<br />
1) Die staatliche Förderung mit Zulagen und Sonderausgabenabzug erhalten<br />
Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung bzw. landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen, sowie Beamte.<br />
Weiterhin zählen auch deren Ehepartner dazu, sofern sie nicht selbst zu den<br />
genannten Gruppen gehören.<br />
2) Der Ehepartner gehört zu Personenkreis A und muss über einen eigenen Riester-<br />
Vertrag verfügen, damit die staatliche Förderung beansprucht werden kann.<br />
3) Die Beiträge werden für die bereits abgelaufenen Monate in einem Betrag von Ihrem Konto abgebucht.<br />
4) Zusätzlich erhalten Sie Ihre staatlichen Zulagen auf den Vertrag gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich<br />
die Altersrente weiter.<br />
5) 154 Euro Grundzulage für den Anfragesteller wurden bereits berücksichtigt.<br />
6) Informationen zum Ratenzuschlag finden Sie auf Seite 2.<br />
Ermächtigung zum Lastschriftverfahren<br />
Für den Fall, dass ich das <strong>Versicherung</strong>sangebot der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong> annehme, ist diese bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren<br />
abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Mein Girokonto<br />
Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ich handle nicht auf fremde Rechnung.<br />
Datenschutz: Mit meiner Unterschrift gebe ich die auf Seite 2 abgedruckte Erklärung zur Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Wiederrufsrecht: Aufgrund dieser <strong>Versicherung</strong>sanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf<br />
Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages (<strong>Versicherung</strong>surkunde) für eine FörderRente unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Nach<br />
Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Über die Frist und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in<br />
der Annahmeerklärung gesondert. Die Informationen zum Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen<br />
wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (<strong>Versicherung</strong>surkunde) zur Verfügung.<br />
Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />
Bitte ausfüllen und die Anfrage zurückschicken an:<br />
ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>, ASEL2HH<br />
Überseering 45, 22297 Hamburg<br />
�<br />
Die Zweitschrift der <strong>Versicherung</strong>sanfrage ist für Ihre Unterlagen bestimmt.<br />
Empfangsbestätigung<br />
Eine Zweitschrift meiner <strong>Versicherung</strong>sanfrage, bestehend aus 3 Seiten (inklusive der Erklärung zum Datenschutz, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung und der Tarifund<br />
Leistungsbeschreibungen zur FörderRente classic), habe ich erhalten.<br />
Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />
ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Überseering 45, 22297 Hamburg<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky<br />
Vorstand: Dr. Daniel von Borries, Vorsitzender,<br />
Rolf Bauernfeind, Ludger Griese, Thomas Langhein, Dr. Johannes Lörper, Frank Neuroth<br />
�<br />
Sitz Hamburg – Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 63329<br />
USt-IdentNr. DE198317286<br />
<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung ERGO Seite 1 von 1
Unverbindliche Anfrage auf Erstellung eines <strong>Versicherung</strong>s-<br />
angebotes (<strong>Versicherung</strong>sanfrage) für eine FörderRente classic<br />
(Zweitschrift für Anfragesteller)<br />
Ja, ich möchte die Förderung abholen! 1)<br />
Ich bitte um ein Angebot auf Abschluss einer staatlich zertifizierten FörderRente classic bei der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>.<br />
Anfragesteller/in Personenkreis A: � Arbeitnehmer oder Ehegatte ist berufstätig in einem der unten genannten Konzerne/Unternehmen<br />
oder Personenkreis B2) : � nicht berufstätig und nicht sozialversicherungspflichtig<br />
(Höchsteintrittsalter 50 Jahre; Ehepartner/in, ohne Kinder unter 3 Jahren, z. B. Hausfrauen)<br />
Titel, Vor- und Zuname<br />
geboren am<br />
Straße, PLZ, Ort<br />
Arbeitgeber bzw.<br />
Arbeitgeber des<br />
Ehepartners<br />
Telefon-Nr. tagsüber (für Rückfragen)<br />
� <strong>Siemens</strong> <strong>AG</strong> (712-4052) � Bosch <strong>Siemens</strong> Hausgeräte GmbH (712-4056) � Infineon <strong>AG</strong> (712-4078)<br />
� Epcos <strong>AG</strong>, AREVA NP GmbH / Fujitsu Technology Solutions GmbH / SBK <strong>Siemens</strong> BKK / Bitmarck Beratung GmbH /<br />
Nokia <strong>Siemens</strong> Networks GmbH / oder:________________________________________________ (712-4052)<br />
� FörderRente classic für Personenkreis A (Tarif REN310501Z) mit Automatischer Anpassung<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />
mittags 12 Uhr<br />
Beginn der Rentenzahlung Überschussverwendung<br />
Monatliche<br />
garantierte Altersrente 4)<br />
mit Alter 65<br />
vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung<br />
ab Rentenbeginn: Zusatzrente €<br />
1.<br />
Jährliches Bruttoeinkommen<br />
aus dem Vorjahr bis 15.800 € bis 27.800 € bis 39.800 € ab 39.801 € Mindestbeitrag<br />
(z.B. bei Erziehungsurlaub)<br />
Anfänglicher Monatsbeitrag 5)<br />
inkl. Ratenzuschlag 6)<br />
(Bitte ankreuzen)<br />
� 40,00 € � 80,00 € � 120,00 € � 162,17 € � 10,00 €<br />
� FörderRente classic für Personenkreis B (Tarif REN310531Z)<br />
<strong>Versicherung</strong>sbeginn 3)<br />
mittags 12 Uhr<br />
Beginn der Rentenzahlung<br />
Jahresbeitrag<br />
(Hinweis: Beitrag kann später nicht erhöht werden!<br />
Bitte ggf. Beitrag für „Personenkreis A“ auswählen.)<br />
Monatliche<br />
garantierte Altersrente 4)<br />
1. mit Alter 65 12,00 € €<br />
Überschussverwendung vor Rentenbeginn: verzinsliche Ansammlung, ab Rentenbeginn: Zusatzrente<br />
Bezugsberechtigung<br />
Bezugsberechtigt für die <strong>Versicherung</strong>sleistungen einschließlich der Leistungen aus der Überschussbeteiligung: zu Lebzeiten Sie selber, im Todesfall:<br />
Vor- und Zuname, Geburtsdatum<br />
1) Die staatliche Förderung mit Zulagen und Sonderausgabenabzug erhalten<br />
Arbeitnehmer, Selbstständige und Landwirte, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen<br />
Rentenversicherung bzw. landwirtschaftlichen Alterskasse zahlen, sowie Beamte.<br />
Weiterhin zählen auch deren Ehepartner dazu, sofern sie nicht selbst zu den<br />
genannten Gruppen gehören.<br />
2) Der Ehepartner gehört zu Personenkreis A und muss über einen eigenen Riester-<br />
Vertrag verfügen, damit die staatliche Förderung beansprucht werden kann.<br />
3) Die Beiträge werden für die bereits abgelaufenen Monate in einem Betrag von Ihrem Konto abgebucht.<br />
4) Zusätzlich erhalten Sie Ihre staatlichen Zulagen auf den Vertrag gutgeschrieben. Dadurch erhöht sich<br />
die Altersrente weiter.<br />
5) 154 Euro Grundzulage für den Anfragesteller wurden bereits berücksichtigt.<br />
6) Informationen zum Ratenzuschlag finden Sie auf Seite 2.<br />
Ermächtigung zum Lastschriftverfahren<br />
Für den Fall, dass ich das <strong>Versicherung</strong>sangebot der ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong> annehme, ist diese bis auf Widerruf berechtigt, die Beiträge im Lastschriftverfahren<br />
abzubuchen. Bis zur Abgabe meiner Annahmeerklärung ergeben sich für mich aus der Erklärung zum Lastschriftverfahren keine Rechte und Pflichten.<br />
Mein Girokonto<br />
Name und Ort des Geldinstituts Bankleitzahl<br />
Ich handle nicht auf fremde Rechnung.<br />
Datenschutz: Mit meiner Unterschrift gebe ich die auf Seite 2 abgedruckte Erklärung zur Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz ab.<br />
Vertragsabschluss/Bindefrist/Wiederrufsrecht: Aufgrund dieser <strong>Versicherung</strong>sanfrage, die für Sie völlig unverbindlich ist, werden wir Ihnen ein Angebot auf<br />
Abschluss eines <strong>Versicherung</strong>svertrages (<strong>Versicherung</strong>surkunde) für eine FörderRente unterbreiten. An dieses Angebot halten wir uns 30 Tage gebunden. Nach<br />
Annahme unseres Angebotes können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von 30 Tagen widerrufen. Über die Frist und die weiteren Einzelheiten informieren wir Sie in<br />
der Annahmeerklärung gesondert. Die Informationen zum Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz und die dem Vertrag zugrunde liegenden Bedingungen stellen<br />
wir Ihnen mit dem Vertragsangebot (<strong>Versicherung</strong>surkunde) zur Verfügung.<br />
Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />
Bitte ausfüllen und die Anfrage zurückschicken an:<br />
ERGO Lebensversicherung <strong>AG</strong>, ASEL2HH<br />
Überseering 45, 22297 Hamburg<br />
�<br />
Die Zweitschrift der <strong>Versicherung</strong>sanfrage ist für Ihre Unterlagen bestimmt.<br />
Empfangsbestätigung<br />
Eine Zweitschrift meiner <strong>Versicherung</strong>sanfrage, bestehend aus 3 Seiten (inklusive der Erklärung zum Datenschutz, dem Merkblatt zur Datenverarbeitung und der Tarifund<br />
Leistungsbeschreibungen zur FörderRente classic), habe ich erhalten.<br />
Datum, Unterschrift Anfragesteller<br />
ERGO Lebensversicherung Aktiengesellschaft, Überseering 45, 22297 Hamburg<br />
Vorsitzender des Aufsichtsrats: Dr. Torsten Oletzky<br />
Vorstand: Dr. Daniel von Borries, Vorsitzender,<br />
Rolf Bauernfeind, Ludger Griese, Thomas Langhein, Dr. Johannes Lörper, Frank Neuroth<br />
�<br />
Sitz Hamburg – Handelsregister: Amtsgericht Hamburg HRB 63329<br />
USt-IdentNr. DE198317286<br />
<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 1 von 3
Information zu den Ratenzuschlägen<br />
Sie zahlen Jahresbeiträge, die jeweils zu Beginn eines jeden <strong>Versicherung</strong>sjahres<br />
fällig werden. Nach Vereinbarung können Sie die Jahresbeiträge<br />
auch in halbjährlichen, vierteljährlichen oder monatlichen<br />
Raten zahlen. Hierfür erheben wir Ratenzuschläge. Diese betragen bei<br />
Datenschutz<br />
Der Anfragesteller, zugleich zu versichernde Person, erklärt:<br />
Einwilligung nach dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)<br />
Ich willige ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten,<br />
die sich aus den Anfrageunterlagen oder der Vertragsdurchführung<br />
(<strong>Versicherung</strong>sfälle, Risiko-/Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer<br />
zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der<br />
Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der<br />
Ansprüche an andere Versicherer und/oder an den Gesamtverband der<br />
Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft e.V. zur Weitergabe dieser Daten<br />
an andere Versicherer übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch<br />
unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für<br />
entsprechende Prüfungen bei anderweitig angefragten/beantragten<br />
(<strong>Versicherung</strong>s-)Verträgen und bei künftigen Anfragen/Anträgen.<br />
Ich willige ferner ein, dass meine personenbezogenen Daten durch die<br />
ERGO <strong>Versicherung</strong>sgruppe <strong>AG</strong> als zentralem Dienstleister der<br />
ERGO-Gruppe erhoben, verarbeitet und genutzt werden, die Unter-<br />
Tarif- und Leistungsbeschreibungen<br />
Nachstehende Beschreibungen (Stand 10/2010) geben eine Übersicht<br />
über den Leistungsumfang. Einzelheiten, insbesondere auch Ausschlüsse,<br />
entnehmen Sie bitte den jeweiligen Bedingungen.<br />
<strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />
Es gelten die Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen für die<br />
FörderRente classic.<br />
Für die Automatische Anpassung gelten die Bedingungen für die<br />
Automatische Anpassung der Beiträge und <strong>Versicherung</strong>sleistungen.<br />
Tarif REN310501Z/REN310531Z<br />
Die Altersrente wird vom vereinbarten Rentenbeginn an am Anfang<br />
jedes Monats gezahlt, solange die versicherte Person lebt.<br />
Zum vereinbarten Rentenbeginn stehen mindestens die eingezahlten<br />
Beiträge und die dem Vertrag zugeflossenen Altersvorsorgezulagen für<br />
die Bildung der Rente zur Verfügung.<br />
Stirbt die versicherte Person nach dem Rentenbeginn, so wird die<br />
Altersrente bis zum Ablauf der unabhängig vom Erleben garantierten<br />
Mindestdauer der Rentenzahlung (Rentengarantiezeit) weitergezahlt.<br />
Der Anspruchsberechtigte kann in diesem Fall verlangen, dass<br />
statt der bis zum Ablauf der Mindestdauer der Rentenzahlung noch<br />
ausstehenden Renten die nach den anerkannten Regeln der<br />
<strong>Versicherung</strong>smathematik errechnete Kapitalabfindung gezahlt wird.<br />
Bei Tod vor Rentenbeginn wird das gebildete Kapital fällig.<br />
Das Kapitalwahlrecht zu dieser <strong>Versicherung</strong> ist ausgeschlossen.<br />
Jedoch können zum vereinbarten Rentenbeginn bis zu 30 Prozent des<br />
für die Bildung der Altersrente zur Verfügung stehenden Betrags als<br />
Einmalbetrag ausgezahlt werden.<br />
Vor dem vereinbarten Rentenbeginn kann jederzeit die Zahlung einer<br />
früher einsetzenden verminderten Rente (Abrufrente) verlangt werden,<br />
sofern zum vorgezogenen Rentenbeginn das für die Rente zur<br />
Verfügung stehende Kapital mindestens den eingezahlten Beiträgen<br />
und den dem Vertrag zugeflossenen Altersvorsorgezulagen entspricht.<br />
Die Abrufrente darf frühestens 5 Jahre vor dem vereinbarten<br />
Rentenbeginn einsetzen. Außerdem muss die versicherte Person bei<br />
Beginn der Abrufrente das 60. Lebensjahr vollendet haben oder vor<br />
Vollendung des 60. Lebensjahres Leistungen aus einem gesetzlichen<br />
Alterssicherungssystem beziehen.<br />
Der Beitrag ist bis zum Rentenbeginn zu zahlen; nach dem Tod der<br />
versicherten Person oder der Inanspruchnahme der Abrufrente werden<br />
keine weiteren Beiträge fällig. Zur Erlangung einer höheren<br />
steuerlichen Förderung kann jederzeit zum Beginn des folgenden<br />
- monatlicher Zahlweise 5%, dies entspricht einem effektiven<br />
Jahreszins von 11,35%.<br />
- vierteljährlicher Zahlweise 3%, dies entspricht einem effektiven<br />
Jahreszins von 8,27%.<br />
- halbjährlicher Zahlweise 2%, dies entspricht einem effektiven<br />
Jahreszins von 8,33%.<br />
nehmen der ERGO-Gruppe meine allgemeinen Anfrage-, <strong>Antrag</strong>s-,<br />
Vertrags- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datensammlungen<br />
führen und an den/die für mich zuständigen Vermittler weitergeben,<br />
soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten<br />
dient.<br />
Gesundheitsdaten dürfen nur an Personen- und Rückversicherer<br />
übermittelt werden; an Vermittler dürfen sie nur weitergegeben werden,<br />
soweit es zur Vertragsgestaltung erforderlich ist.<br />
Ohne Einfluss auf den Vertrag und jederzeit widerrufbar willige ich<br />
weiter ein, dass der/die Vermittler meine allgemeinen Anfrage-,<br />
<strong>Antrag</strong>s-, Vertrags- und Leistungsdaten darüber hinaus für die<br />
Beratung und Betreuung auch in sonstigen Finanzdienstleistungen<br />
nutzen darf/dürfen.<br />
Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich vor Abgabe der Vertragserklärung<br />
vom Inhalt des Merkblatts zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen<br />
konnte, das mir zusammen mit den Unterlagen gemäß VVG-Informationspflichtenverordnung<br />
überlassen wird.<br />
<strong>Versicherung</strong>sjahres/Ratenzahlungsabschnitts eine Erhöhung des<br />
laufenden Beitrags verlangt werden.<br />
Staatliche Altersvorsorgezulagen, die entsprechend der Förderung<br />
nach Abschnitt XI Einkommensteuergesetz auf den Vertrag überwiesen<br />
werden, werden zur Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistungen verwendet.<br />
Überschussverwendung<br />
Vor Rentenbeginn werden die laufenden Überschussanteile stets<br />
verzinslich angesammelt.<br />
Ab Rentenbeginn werden die Überschussanteile zur jährlichen<br />
Erhöhung der <strong>Versicherung</strong>sleistungen durch Zusatzrenten verwendet.<br />
Automatische Anpassung<br />
Nur möglich bei Tarif REN310501Z.<br />
Bei der Automatischen Anpassung der FörderRente erhöht sich der<br />
Beitrag für die <strong>Versicherung</strong> jährlich im selben Verhältnis wie der<br />
Höchstbeitrag in der gesetzlichen Rentenversicherung, mindestens<br />
jedoch um 5 Prozent.<br />
Würde sich dadurch ein erhöhter Beitrag ergeben, der - zusammen mit<br />
der Grundzulage nach dem Altersvermögensgesetz - den Umfang des<br />
höchstmöglichen Sonderausgabenabzugs überschreitet, so wird die<br />
Automatische Anpassung nur in entsprechend vermindertem Umfang<br />
vorgenommen.<br />
Die Erhöhungen erfolgen jeweils zum ersten Beitragsfälligkeitstermin<br />
eines Jahres. Die Beitragserhöhung bewirkt eine Erhöhung der<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistungen.<br />
Inanspruchnahme eines zinsvergünstigten Immobiliendarlehens<br />
Es gelten die Bedingungen für die Inanspruchnahme eines zinsvergünstigten<br />
Immobiliendarlehens.<br />
Vorgezogener Ablauf<br />
Bei Kündigung oder Beitragsfreistellung der <strong>Versicherung</strong> verzichtet<br />
ERGO auf die Erhebung des in den Allgemeinen <strong>Versicherung</strong>sbedingungen<br />
hierfür vorgesehenen Abzugs (ausgenommen der<br />
Abschlag, der bei Kündigung einer Rentenversicherung vorgenommen<br />
wird, wenn der Rückkaufswert die zum Zeitpunkt der Kündigung<br />
versicherte Todesfallleistung übersteigt).<br />
Bei Rentenversicherungen ist dies der Fall, wenn die versicherte<br />
Person das rechnungsmäßige Alter von 60 Jahren erreicht hat und die<br />
restliche <strong>Versicherung</strong>sdauer bis zum vereinbarten Altersrentenbeginn<br />
nicht mehr als 5 Jahre beträgt.<br />
<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 2 von 3
Merkblatt zur Datenverarbeitung (07/2010)<br />
Vorbemerkung<br />
<strong>Versicherung</strong>en können heute ihre Aufgaben nur noch mit Hilfe der elektronischen Datenverarbeitung<br />
(EDV) erfüllen. Nur so lassen sich Vertragsverhältnisse korrekt, schnell und<br />
wirtschaftlich abwickeln; auch bietet die EDV einen besseren Schutz der Versichertengemeinschaft<br />
vor missbräuchlichen Handlungen als die bisherigen manuellen Verfahren.<br />
Die Verarbeitung der uns bekannt gegebenen Daten zu Ihrer Person wird durch das<br />
Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) geregelt. Danach ist die Datenverarbeitung und –nutzung<br />
zulässig, wenn das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder wenn<br />
der Betroffene eingewilligt hat. Das BDSG erlaubt die Datenverarbeitung und -nutzung<br />
stets, wenn dies im Rahmen der Zweckbestimmung eines Vertragsverhältnisses oder<br />
vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses geschieht oder soweit es zur Wahrung<br />
berechtigter Interessen der speichernden Stelle erforderlich ist und kein Grund zu der<br />
Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss<br />
der Verarbeitung oder Nutzung überwiegt.<br />
Einwilligungserklärung<br />
Unabhängig von dieser im Einzelfall vorzunehmenden Interessenabwägung und im<br />
Hinblick auf eine sichere Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist in Ihre<br />
<strong>Versicherung</strong>sanfrage eine Einwilligungserklärung nach dem BDSG aufgenommen<br />
worden. Diese gilt über die Beendigung des <strong>Versicherung</strong>svertrages hinaus, endet jedoch -<br />
außer in der Lebens- und Unfallversicherung - schon mit Ablehnung des <strong>Antrag</strong>es oder<br />
durch Ihren jederzeit möglichen Widerruf, der aber nach Beginn der Datenverarbeitung nur<br />
im Rahmen von Treu und Glauben zulässig ist. Wird die Einwilligungserklärung bei<br />
Anfragestellung ganz oder teilweise gestrichen, kommt es u. U. nicht zu einem Vertragsabschluss.<br />
Trotz Widerruf oder ganz bzw. teilweise gestrichener Einwilligungserklärung<br />
kann eine Datenverarbeitung und -nutzung in dem begrenzten gesetzlich zulässigen<br />
Rahmen, wie in der Vorbemerkung beschrieben, erfolgen.<br />
Schweigepflichtentbindungserklärung<br />
Daneben setzt auch die Übermittlung von Daten, die, wie z. B. beim Arzt einem Berufsgeheimnis<br />
unterliegen, eine spezielle Erlaubnis des Betroffenen (Schweigepflichtentbindung)<br />
voraus. In der Lebens-, Kranken- und Unfallversicherung (Personenversicherung)<br />
ist daher in der Anfrage auch eine Schweigepflichtentbindungsklausel enthalten.<br />
Im Folgenden wollen wir Ihnen einige wesentliche Beispiele für die Datenverarbeitung und<br />
-nutzung nennen.<br />
1. Datenspeicherung bei Ihrem Versicherer<br />
Wir speichern Daten, die für den <strong>Versicherung</strong>svertrag notwendig sind. Das sind zunächst<br />
Ihre Angaben in der Anfrage (Anfragedaten). Weiter werden zum Vertrag versicherungstechnische<br />
Daten wie Kundennummer (Partnernummer), <strong>Versicherung</strong>ssumme,<br />
<strong>Versicherung</strong>sdauer, Beitrag, Bankverbindung sowie erforderlichenfalls die Angaben eines<br />
Dritten, z. B. eines Vermittlers, eines Sachverständigen oder eines Arztes geführt<br />
(Vertragsdaten). Bei einem <strong>Versicherung</strong>sfall speichern wir Ihre Angaben zum Schaden<br />
und ggf. auch Angaben von Dritten, wie z. B. den vom Arzt ermittelten Grad der<br />
Berufsunfähigkeit, die Feststellung Ihrer Reparaturwerkstatt, z. B. über einen Kfz-Schaden,<br />
oder bei Ablauf einer Lebensversicherung den Auszahlungsbetrag (Leistungsdaten).<br />
2. Datenübermittlung an Rückversicherer<br />
Im Interesse seiner <strong>Versicherung</strong>snehmer wird ein Versicherer stets auf einen Ausgleich<br />
der von ihm übernommenen Risiken achten. Deshalb geben wir in vielen Fällen einen Teil<br />
der Risiken an Rückversicherer im In- und Ausland ab. Diese Rückversicherer benötigen<br />
ebenfalls entsprechende versicherungstechnische Angaben von uns, wie <strong>Versicherung</strong>snummer,<br />
Beitrag, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos und Risikozuschlags,<br />
sowie im Einzelfall auch Ihre Personalien. Soweit Rückversicherer bei der Risiko- und<br />
Schadenbeurteilung mitwirken, werden ihnen auch die dafür erforderlichen Unterlagen zur<br />
Verfügung gestellt. In einigen Fällen bedienen sich die Rückversicherer weiterer<br />
Rückversicherer, denen sie ebenfalls entsprechende Daten übergeben.<br />
3. Datenübermittlung an andere Versicherer<br />
Nach dem <strong>Versicherung</strong>svertragsgesetz hat der Versicherte bei Anfragestellung, jeder<br />
Vertragsänderung und im Schadenfall dem Versicherer alle für die Einschätzung des<br />
Wagnisses und die Schadenabwicklung wichtigen Umstände anzugeben. Hierzu gehören<br />
z. B. frühere Krankheiten und <strong>Versicherung</strong>sfälle oder Mitteilungen über gleichartige<br />
andere <strong>Versicherung</strong>en (beantragte, angefragte, bestehende, abgelehnte oder<br />
gekündigte). Um <strong>Versicherung</strong>smissbrauch zu verhindern, eventuelle Widersprüche in den<br />
Angaben des Versicherten aufzuklären oder um Lücken bei den Feststellungen zum<br />
entstandenen Schaden zu schließen, kann es erforderlich sein, andere Versicherer um<br />
Auskunft zu bitten oder entsprechende Auskünfte auf Anfragen zu erteilen.<br />
Auch sonst bedarf es in bestimmten Fällen (Doppelversicherungen, gesetzlicher<br />
Forderungsübergang sowie bei Teilungsabkommen) eines Austausches von personenbezogenen<br />
Daten unter den Versicherern. Dabei werden Daten des Betroffenen<br />
weitergegeben, wie Name und Anschrift, Kfz-Kennzeichen, Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes<br />
und des Risikos oder Angaben zum Schaden, wie Schadenhöhe und Schadentag.<br />
4. Zentrale Hinweissysteme<br />
Bei Prüfung einer Anfrage oder eines Schadens kann es notwendig sein, zur Risikobeurteilung,<br />
zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts oder zur Verhinderung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch<br />
Anfragen an den zuständigen Fachverband bzw. an andere Versicherer<br />
zu richten oder auch entsprechende Anfragen anderer Versicherer zu beantworten.<br />
Dazu bestehen beim Gesamtverband der Deutschen <strong>Versicherung</strong>swirtschaft und<br />
beim Verband der Privaten Krankenversicherer zentrale Hinweissysteme. Die Aufnahme in<br />
diese Hinweissysteme und deren Nutzung erfolgt lediglich zu Zwecken, die mit dem<br />
jeweiligen System verfolgt werden dürfen, also nur, soweit bestimmte Voraussetzungen<br />
erfüllt sind. Beispiele:<br />
Lebensversicherer<br />
- Aufnahme von Sonderrisiken, z. B. Ablehnung des Risikos bzw. Annahme mit<br />
Beitragszuschlag<br />
- aus versicherungsmedizinischen Gründen,<br />
- aufgrund der Auskünfte anderer Versicherer,<br />
- wegen verweigerter Nachuntersuchung;<br />
- Aufhebung des Vertrages durch Rücktritt oder Anfechtung seitens des Versicherers;<br />
Ablehnung des Vertrages seitens des <strong>Versicherung</strong>snehmers wegen geforderter<br />
Beitragszuschläge.<br />
Zweck: Risikoprüfung<br />
Unfallversicherer<br />
Meldung bei<br />
- erheblicher Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht,<br />
- Leistungsablehnung wegen vorsätzlicher Obliegenheitsverletzung im Schadenfall,<br />
wegen Vortäuschung eines Unfalls oder von Unfallfolgen,<br />
- außerordentlicher Kündigung durch den Versicherer nach Leistungserbringung oder<br />
Klageerhebung auf Leistung.<br />
Zweck: Risikoprüfung und Aufdeckung von <strong>Versicherung</strong>smissbrauch<br />
5. Datenverarbeitung in und außerhalb der Unternehmensgruppe<br />
Einzelne <strong>Versicherung</strong>sbranchen (z. B. Lebens-, Kranken-, Sachversicherung) und andere<br />
Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparen und Kapitalanlagen) werden durch<br />
rechtlich selbstständige Unternehmen betrieben. Um den Kunden einen umfassenden <strong>Versicherung</strong>sschutz<br />
anbieten zu können, arbeiten die Unternehmen häufig in Unternehmensgruppen<br />
zusammen.<br />
Zur Kostenersparnis werden dabei einzelne Bereiche zentralisiert, wie das Inkasso oder<br />
die Datenverarbeitung. So wird z. B. Ihre Adresse nur einmal gespeichert, auch wenn Sie<br />
Verträge mit verschiedenen Unternehmen der Gruppe abschließen; und auch Ihre <strong>Versicherung</strong>snummer,<br />
die Art der Verträge, ggf. Ihr Geburtsdatum, Kontonummer und<br />
Bankleitzahl, d. h. Ihre allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten,<br />
werden in einer zentralen Datensammlung geführt.<br />
Dabei sind die sog. Partnerdaten (z. B. Name, Adresse, Kundennummer, Kontonummer,<br />
Bankleitzahl, bestehende Verträge) von allen Unternehmen der Gruppe abfragbar. Auf<br />
diese Weise kann eingehende Post immer richtig zugeordnet und bei telefonischen<br />
Anfragen sofort der zuständige Ansprechpartner genannt werden. Auch Geldeingänge<br />
können so in Zweifelsfällen ohne Rückfragen korrekt gebucht werden.<br />
Die übrigen allgemeinen <strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten sind dagegen<br />
nur von den <strong>Versicherung</strong>sunternehmen der Gruppe abfragbar.<br />
Obwohl alle diese Daten nur zur Beratung und Betreuung des jeweiligen Kunden durch die<br />
einzelnen Unternehmen verwendet werden, spricht das Gesetz auch hier von „Datenübermittlung“,<br />
bei der die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu beachten sind.<br />
Branchenspezifische Daten - wie z. B. Gesundheits- oder Bonitätsdaten - bleiben dagegen<br />
unter ausschließlicher Verfügung der jeweiligen Unternehmen.<br />
Der ERGO-Gruppe gehören neben der ERGO <strong>Versicherung</strong>sgruppe <strong>AG</strong> zzt. folgende<br />
Unternehmen an:<br />
ERGO <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />
D.A.S. Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-<strong>Versicherung</strong>s-<strong>AG</strong><br />
DKV Deutsche Krankenversicherung <strong>AG</strong><br />
ERGO Direkt <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />
ERGO Pensionsfonds <strong>AG</strong><br />
Europäische Reiseversicherung <strong>AG</strong><br />
Longial GmbH<br />
Neckermann <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />
<strong>Victoria</strong> Lebensversicherung <strong>AG</strong><br />
Vorsorge <strong>Versicherung</strong>sgesellschaften<br />
Daneben arbeiten unsere <strong>Versicherung</strong>sunternehmen und Vermittler zur umfassenden Beratung<br />
und Betreuung ihrer Kunden in weiteren Finanzdienstleistungen (z. B. Kredite, Bausparverträge,<br />
Kapitalanlagen, Immobilien) auch mit Kreditinstituten, Bausparkassen und<br />
Kapitalanlagegesellschaften außerhalb der Gruppe zusammen. Zzt. kooperieren wir mit:<br />
Bayerische HypoVereinsbank-Gruppe<br />
Fondsdepot Bank GmbH<br />
Valovis Commercial Bank <strong>AG</strong><br />
Wüstenrot Bausparkasse <strong>AG</strong><br />
Die Zusammenarbeit besteht dabei in der gegenseitigen Vermittlung der jeweiligen<br />
Produkte und der weiteren Betreuung der so gewonnenen Kunden. So vermitteln z. B. die<br />
genannten Kreditinstitute im Rahmen einer Kundenberatung/-betreuung <strong>Versicherung</strong>en<br />
als Ergänzung zu den eigenen Finanzdienstleistungsprodukten. Für die Datenverarbeitung<br />
der vermittelnden Stelle gelten die Ausführungen unter Punkt 6.<br />
(Auf Wunsch stellen wir Ihnen eine aktuelle Übersicht mit den einzelnen zur ERGO-Gruppe<br />
gehörenden Unternehmen und Kooperationspartner zu.)<br />
6. Betreuung durch <strong>Versicherung</strong>svermittler<br />
In Ihren <strong>Versicherung</strong>sangelegenheiten sowie im Rahmen des sonstigen Dienstleistungsangebots<br />
unserer Unternehmensgruppe bzw. unseres Kooperationspartners werden Sie<br />
durch einen unserer Vermittler betreut, der Sie mit Ihrer Einwilligung auch in sonstigen<br />
Finanzdienstleistungen berät. Vermittler in diesem Sinne sind neben Einzelpersonen auch<br />
Vermittlungsgesellschaften sowie im Rahmen der Zusammenarbeit bei Finanzdienstleistungen<br />
auch Kreditinstitute, Bausparkassen, Kapitalanlage- und Immobiliengesellschaften<br />
und andere.<br />
Um seine Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen zu können, erhält der Vermittler zu diesen<br />
Zwecken von uns die für die Betreuung und Beratung notwendigen Angaben aus Ihren<br />
<strong>Antrag</strong>s-, Anfrage-, Vertrags- und Leistungsdaten, z. B. <strong>Versicherung</strong>snummer, Beiträge,<br />
Art des <strong>Versicherung</strong>sschutzes und des Risikos, Zahl der <strong>Versicherung</strong>sfälle und Höhe von<br />
<strong>Versicherung</strong>sleistungen sowie von unseren Partnerunternehmen Angaben über andere<br />
finanzielle Dienstleistungen, z. B. Abschluss und Stand Ihres Bausparvertrages.<br />
Ausschließlich zum Zweck der Vertragsanpassung in der Personenversicherung können<br />
an den zuständigen Vermittler auch Gesundheitsdaten übermittelt werden.<br />
Unsere Vermittler verarbeiten und nutzen selbst diese personenbezogenen Daten im<br />
Rahmen der genannten Beratung und Betreuung des Kunden. Auch werden sie von uns<br />
über Änderungen der kundenrelevanten Daten informiert. Jeder Vermittler ist gesetzlich<br />
und vertraglich verpflichtet, die Bestimmungen des BDSG und seine besonderen<br />
Verschwiegenheitspflichten (z. B. Berufsgeheimnis und Datengeheimnis) zu beachten.<br />
Der für Ihre Betreuung zuständige Vermittler wird Ihnen mitgeteilt. Endet seine Tätigkeit für<br />
unser Unternehmen (z. B. durch Kündigung des Vermittlervertrages oder bei<br />
Pensionierung), regelt das Unternehmen Ihre Betreuung neu. Sie werden hierüber<br />
informiert.<br />
7. Weitere Auskünfte und Erläuterungen über Ihre Rechte<br />
Sie haben als Betroffener nach dem Bundesdatenschutzgesetz neben dem eingangs<br />
erwähnten Widerrufsrecht ein Recht auf Auskunft sowie unter bestimmten Voraussetzungen<br />
ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung Ihrer in einer Datei<br />
gespeicherten Daten.<br />
Wegen eventueller weiterer Auskünfte und Erläuterungen wenden Sie sich bitte an den<br />
betrieblichen Datenschutzbeauftragten Ihres Versicherers. Richten Sie auch ein etwaiges<br />
Verlangen auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung wegen der beim<br />
Rückversicherer gespeicherten Daten stets an Ihren Versicherer.<br />
<strong>L4804</strong> PDF-Anfrage FörderRente <strong>Siemens</strong> (Stand 10.10) Ausfertigung Anfragesteller Seite 3 von 3