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<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenERGEBNISBERICHT <strong>2012</strong>ÜBER DEN JAHRESBERICHT 2010


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenERGEBNISBERICHT <strong>2012</strong><strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s <strong>Nordrhein</strong>-Westfalenüber den Jahresbericht 2010


ImpressumHerausgeberin:Verantwortlichfür den Inhalt:Die Präsidentin<strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenDas Große Kollegium<strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenBezug:E-Mail:Internet:<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenKonrad-Adenauer-Platz 1340210 DüsseldorfTelefon: 0211/38 96- 0Telefax: 0211/38 96- 3 67Poststelle@lrh.nrw.dewww.lrh.nrw.de


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Justizministerium (Epl. 04)Ausgaben für Prozesskostenhilfe(Jahresbericht 2010 Nr. 16)19Ministerium für Schule und Weiterbildung (Epl. 05)Weiterbildungskollegs(Jahresbericht 2010 Nr. 17)20Ministerium für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie (Epl. 06)Beteiligung der Studentenwerke an privatrechtlichen Unternehmen(Jahresbericht 2010 Nr. 18)Nebentätigkeiten an Fachhochschulen(Jahresbericht 2010 Nr. 19)Sprachunterricht an den Universitäten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>(Jahresbericht 2010 Nr. 20)Organisation und Wirtschaftsführung von Laboreinheitender Universitätsklinika <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen(Jahresbericht 2010 Nr. 21)Bonuszahlungen an Vorstände der Universitätsklinika(Jahresbericht 2010 Nr. 22)2224262728Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie (Epl. 08)Prüfung <strong>des</strong> Programms zur Kontinuierlichen Sicherstellung von Effektivität,Effizienz und Rechtmäßigkeit der Fördermittelvergabe (KONTER)(Jahresbericht 2010 Nr. 23)Mängel bei der Planung und Umsetzung der Logistikförderung(Jahresbericht 2010 Nr. 24)2930InhaltMinisterium für Umwelt- und Naturschutz, Landwirtschaftund Verbraucherschutz (Epl. 10)Tilgung von Darlehen an Vertriebene, Flüchtlinge und Siedler in derLand- und Forstwirtschaft(Jahresbericht 2010 Nr. 25)312


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Ministerium für Bauen und Verkehr (Epl. 14)Förderung von kommunalen Straßenbaumaßnahmen(Jahresbericht 2010 Nr. 26)Förderung <strong>des</strong> Luftverkehrs(Jahresbericht 2010 Nr. 27)Förderung der Eisenbahnen und <strong>des</strong> öffentlichen Nahverkehrs(Jahresbericht 2010 Nr. 28)Maßnahmen zur Förderung der Erhaltung und Pflege von Denkmälern(Jahresbericht 2010 Nr. 29)32333435Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Intergration (Epl. 15)Integrationsförderung Zugewanderter(Jahresbericht 2010 Nr. 30)36Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)Arbeitsweise der Betriebsprüfung(Jahresbericht 2010 Nr. 31)Erstattungsüberhänge beim Abzug von Kirchensteuer als Sonderausgabe(Jahresbericht 2010 Nr. 32)Ermäßigung der Einkommensteuer bei Einkünften aus Gewerbebetrieb(Jahresbericht 2010 Nr. 33)Beteiligungsverwaltungsgesellschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen(Jahresbericht 2010 Nr. 34)37383940Inhalt3


4<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>VorwortSeit sechs Jahren legt der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen nebenseinem Jahresbericht auch einen jährlichen Ergebnisbericht vor. DieseTradition möchte auch ich als neue Präsidentin <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>smit dem Ergebnisbericht <strong>2012</strong> fortsetzen.Auf diese Weise erhalten Landtag, Lan<strong>des</strong>regierung und Öffentlichkeiteine aktuelle Bestandsaufnahme zu der Entwicklung, welche die imjeweils zwei Jahre zurückliegenden Jahresbericht aufgeführten Prüfungsmitteilungenund Beratungsvorschläge genommen haben. In diesem Jahrnimmt der Ergebnisbericht Bezug auf den Jahresbericht 2010, den Sieauch auf der Homepage <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s einsehen können(http://www.lrh.nrw.de/jahresberichte/2010.html).Der Ergebnisbericht zeigt, dass die Arbeit <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s sichkeineswegs im Verfassen von Prüfungsfeststellungen erschöpft. Dies istvielmehr der erste Schritt eines oftmals langwierigen Verfahrens, an <strong>des</strong>senEnde idealerweise ein wirtschaftlicheres Verwaltungshandeln steht. Dieerneute Beschäftigung mit den Prüfungsgegenständen zwei Jahre nachihrer eigentlichen Behandlung bedeutet für uns also weniger eineRückschau als vielmehr eine mit Blick auf Gegenwart und Zukunft ausgerichteteBilanz unserer Tätigkeit.Die Gestaltung der einzelnen Beiträge ist bewusst kompakt gehalten, umeinen raschen Einstieg in die teils umfängliche Materie und die sich übereinen längeren Zeitraum erstreckenden Verfahren zu ermöglichen. Dabeiliegt der Fokus auf der parlamentarischen Beratung sowie auf der sichdaran anschließenden Entwicklung. Letztere ist auch heute noch nichtin allen Fällen abgeschlossen. Ein Hinweis darauf, dass die externeFinanzkontrolle nicht nur Kompetenz und Sachverstand, sondern auchBeharrlichkeit verlangt.Düsseldorf, im November <strong>2012</strong>Die Präsidentin <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s<strong>Nordrhein</strong>-WestfalenDr. Brigitte MandtVorwort5


6<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>7


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 8Prüfung der Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks beiden Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben(BOS) NRWOrganisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie QuerschnittsuntersuchungenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesParlamentarischeBeratungWeitereEntwicklungDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hat bei seiner Prüfung festgestellt,dass das Innenministerium bis heute keine belastbareKostenprognose für das Digitalfunkprojekt vorgelegt hat. Die2007 erstellte Haushaltsunterlage gemäß § 24 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung(LHO), die mit erwarteten Kosten von 513 Mio. €abschließt, schafft keine ausreichende Kostentransparenz. Sieenthält zudem nicht alle dem Digitalfunk zwingend zuzurechnendenKosten. Außerdem wurde keine dem gewählten Vorgehenangemessene Wirtschaftlichkeitsuntersuchung gemäߧ 7 LHO erstellt.Zur weiteren Durchführung <strong>des</strong> Digitalfunkprojekts hat der LRHEinzelempfehlungen gegeben und insbesondere gefordert, einaussagekräftiges Kostencontrolling beschleunigt einzurichten.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass von deninsgesamt 51 Prüfungsmitteilungen inzwischen 42 durch daskontradiktorische Verfahren für erledigt erklärt werden konnten.Der Ausschuss nimmt insbesondere zur Kenntnis, dass dasMinisterium für Inneres und Kommunales nunmehr einebelastbare Gesamtkostenprognose durch eine Haushaltsunterlagegemäß § 54 LHO, die nun alle bisher bekanntenKosten umfasst, erstellt hat. Diese schließt mit Gesamtkostenvon 513,5 Mio. € und wurde vom Finanzministerium genehmigt.Alle Prüfungsmitteilungen sind für erledigt erklärt, das Prüfungsverfahrenist abgeschlossen.Der LRH begleitet die Einführung <strong>des</strong> Digitalfunks bei denBehörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS)NRW weiter (siehe Jahresbericht <strong>2012</strong> Nr. 5).8


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 9IT-Einsatz beim Sondervermögen Bau- undLiegenschaftsbetrieb NRW sowie beimLan<strong>des</strong>betrieb Wald und Holz NRWWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesParlamentarischeBeratungWeitereEntwicklungDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) sieht in der Verlagerung von IT-Dienstleistungen vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong><strong>Nordrhein</strong>-Westfalen (BLB NRW) und vom Lan<strong>des</strong>betriebWald und Holz NRW hin zum zentralen IT-Dienstleister derLan<strong>des</strong>verwaltung IT.NRW Synergiepotenziale, die konsequentgenutzt werden sollten.Im Bereich der IT-Sicherheit wurden Mängel festgestellt, diesich durch eine Verlagerung zu IT.NRW und die Fortentwicklungder bestehenden technischen Konzepte beheben lassen. DesWeiteren hat der LRH Fehler bei der Durchführung vonWirtschaftlichkeitsuntersuchungen aufgezeigt.Beim BLB NRW wurde darüber hinaus der Verwaltungsratungenügend unterrichtet, indem ihm die Kosten der Einführungeiner Standardsoftware anders dargestellt wurden als sietatsächlich waren.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet bei zukünftigenMaßnahmen der untersuchten Dienststellen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen,die den Anforderungen der Lan<strong>des</strong>haushaltsordnunggerecht werden. Ebenso sollten die vom LRH aufgezeigtenSynergiepotenziale konsequent genutzt werden. Dievom LRH dargestellten Defizite bei der Bestandsführung sindzu beheben.Vom Finanzministerium erwartet der Ausschuss konkreteRegelungen, die eine bedarfsgerechte und vorschriftskonformeInformation <strong>des</strong> Verwaltungsrates <strong>des</strong> BLB NRW gewährleisten.Die Prüfungsverfahren sind abgeschlossen.Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen9


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Eine Kosten-Nutzen-Analyse einer IT-Unterstützung ist sowohlübergreifend wie - falls zweckmäßiger und wirtschaftlicher - fürTeilbereiche durchzuführen.WeitereEntwicklungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet, dass die Lan<strong>des</strong>regierungin geeigneter Weise zum Einsatz einer IT-Unterstützungund im Rahmen einer Erfolgskontrolle bis zum30.06.2011 berichtet.“Das Finanzministerium übersandte dem Landtag mitSchreiben vom 27.06.2011 den erwarteten Bericht. Hierin wieses darauf hin, dass nach genauer Analyse eine alleinstehendeIT-Reisekostenlösung wirtschaftlich nicht sinnvoll wäre. ImRahmen der IT-Neustrukturierung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> gebe esBestrebungen zu einer Lösung, von der viele unterschiedlicheFachverfahren profitieren würden. Dieses in Rede stehendeReisekostenprojekt sei ein eigenständiges Großprojekt. AlsÜbergangslösung wäre eine formularbasierte Lösung geplant,die den Zeitaufwand erheblich reduzierte. Eine genaue Kosten-Nutzen-Analyse der geplanten IT-Unterstützung wäre nochnicht möglich. Zur Effizienzsteigerung wären eine weitgehendeZentralisierung der Reisestellen und eine IT-Unterstützung einzurichten.Die IT-Unterstützung könne mit einer Zwischenlösungin Kürze für den Abrechnungsteil angeboten werden.Dadurch seien bereits geringe Personaleinsparungen möglich,welche aber noch nicht belastbar und beziffert seien. EndgültigeAussagen zu möglichen Personaleinsparungen seienerst möglich, wenn feststehe, in welchem Umfang das DienstreisemanagementTeil einer IT-Konsolidierung der gesamtenLan<strong>des</strong>verwaltung werde und eine weitere Zentralisierung derReisestellen erfolgt sei.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat sich im Januar <strong>2012</strong>mit dem Bericht auseinandergesetzt. Er hat dazu am17.01.<strong>2012</strong> beschlossen, die Angelegenheit zunächst als erledigtanzusehen und eine weitere Prüfung <strong>des</strong> LRH abzuwarten.Das seinerzeitige Prüfungsverfahren wurde vom LRH für abgeschlossenerklärt. Eine neue Prüfung wurde noch nicht begonnen.Organisations-, System- und Verfahrensprüfungen sowie Querschnittsuntersuchungen11


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 11Durchführung einesmusikpädagogischen ProgrammsWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesEine vom Land miterrichtete Stiftung führt ein musikpädagogischesProgramm durch, das bis zum Schuljahr 2010/2011jedem Grundschulkind <strong>des</strong> Ruhrgebietes die Möglichkeit eröffnensollte, ein Musikinstrument zu erlernen. Die Staatskanzleiermittelte für den Zeitraum von 2007 bis 2011 einen Finanzbedarfin Höhe von insgesamt 50 Mio. € und plante als eigenenAnteil Lan<strong>des</strong>mittel in Höhe von insgesamt 10 Mio. € ein.Sie führte trotz der Höhe der vorgesehenen Lan<strong>des</strong>mittel, derlangen Programmlaufzeit sowie der großen Anzahl der Beteiligtenkeine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durch.Mit der Umsetzung <strong>des</strong> Programms wurde begonnen, obwohldie organisatorischen Rahmenbedingungen noch nicht abschließendgeschaffen worden waren. Von den eingeplantenSpenden und Sponsorenmitteln in Höhe von 12 Mio. € konntebis April 2009 nur rund 1 Mio. € eingeworben werden.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle nahm die Prüfung zurKenntnis und stimmte zu, dass bei einem Zeitraum von 2007bis 2011 mit einem Finanzbedarf von 50 Mio. €, inklusiveeinem Lan<strong>des</strong>anteil von 10 Mio. €, Wirtschaftlichkeitsuntersuchungengemäß § 7 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung in der Planungsphasedurchzuführen gewesen wären. Er begrüßte dievon der Lan<strong>des</strong>regierung auf Empfehlung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>eseingeleiteten Maßnahmen. Insofern hielt er angesichtsder aufzuarbeitenden Mängel der schon in der bisherigenFinanzplanung nicht erreichten Spenden- und Sponsorendeckungsmittelvor der lan<strong>des</strong>weiten Ausdehnung <strong>des</strong> Programmseine fundierte Finanzplanung zur Vermeidung verdeckterRisiken für den Lan<strong>des</strong>haushalt und Untersuchungenzur Wirtschaftlichkeit und Qualität wie eine Analyse zu denGründen der unterschiedlichen und teils mangelnden Teilnahmein den Kommunen für erforderlich. Er hat das zuständigeMinisterium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport gebeten,für eine zügige Fertigstellung <strong>des</strong> Konzeptes für eine lan<strong>des</strong>weiteAusdehnung <strong>des</strong> Programms unter Beachtung derdargestellten Punkte Sorge zu tragen.STK (Epl. 02)WeitereEntwicklungDas zuständige Ministerium hat das ursprüngliche Konzept,das Projekt auf das ganze Land auszuweiten, aus finanziellenGründen erst einmal nicht weiterverfolgt. Zudem wurde dieProjektorganisation seitens der Stiftung und <strong>des</strong> Ministeriumsgeprüft. Dies hat zu Stelleneinsparungen und verändertenStrukturen geführt.12


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Das Ministerium hat zugesagt, nach einer weiteren Überprüfung<strong>des</strong> Programms und vor der Umsetzung <strong>des</strong> daraus resultierendenKonzeptes, eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchungdurchzuführen.Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.STK (Epl. 02)13


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 12Ausgaben der Polizei inausgewählten BereichenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesVier Staatliche Rechnungsprüfungsämter hatten die Ausgabender Polizei für Blutuntersuchungen zum Nachweis von Alkohol,Drogen und Medikamenten, für die Sicherstellung (Abschleppenund Verwahren) von Kraftfahrzeugen sowie für Dolmetscher-und Übersetzungsleistungen geprüft und Möglichkeitenzur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit aufgezeigt.Insbesondere sollten die nachgefragten Leistungen verstärktim Wettbewerb vergeben werden.Das Innenministerium, an das sich der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>(LRH) mit den Feststellungen gewandt hatte, hatte bereits eineReihe von Maßnahmen ergriffen, die erkennen ließen, dass esden Empfehlungen weitgehend nachkommen wollte.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle nahm zustimmend zurKenntnis, dass im Auftrag <strong>des</strong> LRH vier Staatliche Rechnungsprüfungsämterdie Ausgaben der Polizei in den ausgewähltenBereichen geprüft hatten. Er kritisierte, dass seitens derKreispolizeibehörden bei der Beauftragung in den genanntenBereichen durch Verzichte auf Durchführung von Vergabeverfahrensowie Abweichungen von den Musterverträgen <strong>des</strong>Ministeriums und das Fortschreiben von Verträgen über langeZeiträume gegen Wirtschaftlichkeitsgebote und Vorgaben <strong>des</strong>Ministeriums für Beauftragungen verstoßen wurde.Der Ausschuss hielt daher in Übereinstimmung mit dem LRHein wirtschaftlicheres und den Vorgaben <strong>des</strong> Ministeriums fürInneres und Kommunales entsprechen<strong>des</strong> Verwaltungshandelnfür dringend erforderlich. Er begrüßte ausdrücklich,dass die Empfehlungen <strong>des</strong> LRH vom Ministerium bereits ineiner Reihe von Maßnahmen umgesetzt wurden, und batabschließend um einen Bericht <strong>des</strong> Ministeriums über dieErfolge <strong>des</strong> wirtschaftlichen Verwaltungshandelns in den aufgeführtenAufgabenbereichen bis zum 01.10.2011.IM (Epl. 03)WeitereEntwicklungDem Bericht <strong>des</strong> Ministeriums an den Ausschuss sowie einemSchreiben vom 03.01.<strong>2012</strong> an den LRH ist zu entnehmen,dass die Verfahren der Polizeibehörden bei der Vergabe vonAufträgen sukzessive durch polizeifach- und vergaberechtlicheVorgaben und Hinweise vereinheitlicht bzw. standardisiert werdensollen. Im Bereich der Blutuntersuchungen werde - wievom LRH empfohlen - eine zentrale Ausschreibung durchgeführt,die voraussichtlich im Jahre <strong>2012</strong> abgeschlossen werdensolle. Regelungen seien auch für den Bereich „Sicherstellungvon Kraftfahrzeugen“ erarbeitet worden. Für die übrigenBereiche bleibt dies noch abzuwarten.14


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 13Personaleinsatz bei denBezirksregierungenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesBei einer Bezirksregierung geht in einem Aufgabenbereich, dersich vorwiegend mit der Zahlung von Geldrenten und Heilfürsorgeleistungenbefasst, der Arbeitsanfall seit Jahren zurück. DiePrüfung durch den <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte zu demErgebnis geführt, dass 18 Personalstellen abgebaut werden.Vor dem Hintergrund, dass andere Bun<strong>des</strong>länder gleiche Aufgabenzu erfüllen und ebenfalls einen Arbeitsrückgang zu verzeichnenhaben, hatte der LRH angeregt, länderübergreifendeKooperationen oder Zusammenschlüsse der Verwaltungen zuprüfen.ParlamentarischeBeratungWeitereEntwicklungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle nahm die Prüfung <strong>des</strong>LRH zustimmend zur Kenntnis. Er hielt es in Übereinstimmungmit dem LRH für erforderlich, dass mit dem auch zukünftig zuerwartenden Rückgang der Fallzahlen zeitnah weitere Stelleneinsparungenrealisiert werden. Die negativen Ausführungen<strong>des</strong> Ministeriums für Inneres und Kommunales (MIK) zur Prüfungder Verlagerung von Querschnittsaufgaben und zur Umsetzungim Bereich <strong>des</strong> medizinischen Dienstes wurden dabeivom Ausschuss zur Kenntnis genommen. Er erwartete hierjedoch eine detaillierte Erklärung <strong>des</strong> MIK, warum eine Umsetzungim Bereich <strong>des</strong> medizinischen Dienstes in ein anderesDezernat nicht realisierbar sei und welche weiterführendenOptionen geprüft werden.Der Ausschuss erwartete ferner, dass sich das MIK weiterhinauf Bund-Länder-Ebene für eine Konsolidierung dieses Verwaltungsbereichsbis hin zu einer länderübergreifenden Zusammenarbeiteinsetzt. Über den Stand der Umsetzung solltedas MIK dem Ausschuss bis zum 01.02.<strong>2012</strong> berichten.Dieser Verpflichtung kam das MIK nach. Die in seinem Berichtenthaltenen Ausführungen zu den Personaleinsparungensowie zur Verlagerung von Querschnittsaufgaben und zur Umsetzungim Bereich <strong>des</strong> medizinischen Dienstes nahm der LRHzur Kenntnis. Er begrüßte den von der Bezirksregierung vorgenommenenStellenabbau. Im Zuge <strong>des</strong> fortschreitenden Aufgabenrückgangssollte in<strong>des</strong> nach Auffassung <strong>des</strong> LRH derPersonalbestand weiterhin überprüft werden und auch eine zueinem späteren Zeitpunkt ggf. sinnvolle Aufgabenverlagerungberücksichtigt werden.Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen. Das MIK wurde jedochgebeten, den LRH über den Fortgang seiner Bemühungennach einer systematischen, länderübergreifenden Zusammenarbeitzu gegebener Zeit weiter zu unterrichten.IM (Epl. 03)15


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 14Auslagenerstattung inOrdnungswidrigkeitenverfahrenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesEin Staatliches Rechnungsprüfungsamt hatte sich bei zwölfKreispolizeibehörden mit den Auslagen befasst, die dem Landin Ordnungswidrigkeitenverfahren entstehen und die von denkommunalen Bußgeldbehörden bei den Kostenschuldnern fürdas Land einzuziehen sind. Es hatte dabei festgestellt, dasskeine der geprüften Kreispolizeibehörden die Erstattung derAuslagen durch die Bußgeldbehörden überwacht hatte.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle nahm die Prüfung beizwölf der insgesamt 47 Kreispolizeibehörden zustimmend zurKenntnis.Er kritisierte, dass die Erstattung der Auslagen, die durch diekommunalen Bußgeldbehörden bei den Kostenschuldnern fürdas Land einzuziehen sind, von keiner der geprüften Kreispolizeibehördenüberwacht worden war. Er sah darin einenVerstoß gegen § 34 Abs. 1 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung, wonachEinnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben sind.Der Ausschuss hielt in Übereinstimmung mit dem <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>(LRH) die festgestellte nicht ausreichende Überwachungder Auslagenerstattung in Ordnungswidrigkeitenverfahrenfür nicht hinnehmbar. Er begrüßte daher die vom Ministeriumfür Inneres und Kommunales (MIK) bereits ergriffenenMaßnahmen, die Vollständigkeit der Auslagenerstattung künftiggezielt zu überwachen. Im Übrigen bat er, nach Abschluss<strong>des</strong> Schriftwechsels <strong>des</strong> LRH mit dem MIK bis zum 31.03.2011über das Ergebnis informiert zu werden.WeitereEntwicklungDieser Bitte kam der LRH mit Schreiben vom 22.03.2011nach. Darin teilte er dem Ausschuss für Haushaltskontrolle mit,dass das MIK nach Auswertung der zwischenzeitlich vorliegendenErfahrungen zu dem Ergebnis gekommen sei, die im Erlassvom 24.02.2010 getroffenen Maßnahmen zur Überwachungder Vollständigkeit der Auslagenerstattung beizubehalten.Das Prüfungsverfahren wurde daraufhin abgeschlossen.IM (Epl. 03)16


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 15Anmietung eines neuen Verwaltungsgebäu<strong>des</strong>durch eine Lan<strong>des</strong>behördeWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesEin Staatliches Rechnungsprüfungsamt hatte bei der Prüfungder Anmietung eines vom Bau- und Liegenschaftsbetrieb <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen (BLB NRW) neu errichteten Verwaltungsgebäu<strong>des</strong>durch eine Bezirksregierung festgestellt,dass unzureichende Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen durchgeführtworden waren.Sowohl bei der Bemessung <strong>des</strong> Raumbedarfs als auch bei derUmsetzung der Unterbringungsmaßnahme war gegen Grundsätzeder Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit verstoßen worden.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle kritisierte ebenso wiedas Staatliche Rechnungsprüfungsamt, dass rund 2.400 qmNutzfläche mehr als erforderlich vom BLB NRW erstellt und vonder Bezirksregierung angemietet worden waren. Darüber hinaussah der Ausschuss die Äußerung <strong>des</strong> Innenministeriums,dass mit der Gründung <strong>des</strong> BLB NRW der für die Durchführungvon Neuunterbringungen notwendige Sachverstand auf Nutzerseitenicht mehr vorhanden sei, äußerst kritisch. Eine wirtschaftlicheVorgehensweise sah der Ausschuss als nichtsichergestellt an.Das Innenministerium wurde aufgefordert, den Ausschuss überdie Umsetzung <strong>des</strong> in Aussicht gestellten neuen Unterbringungskonzeptesder Bezirksregierung sowie über das Verfahrenzur möglichen Abmietung eines vornehmlich zuRepräsentationszwecken genutzten Gebäu<strong>des</strong> zu unterrichten.Ferner sollte das Ministerium darlegen, wie zukünftig ausreichendeWirtschaftlichkeitsuntersuchungen sichergestellt werdensollen.WeitereEntwicklungNach den Angaben <strong>des</strong> Ministeriums soll die Umsetzung <strong>des</strong>neuen Unterbringungskonzeptes der Bezirksregierung dazuführen, dass sich der bestehende Flächenüberhang bis zumJahre 2015 auf rund 6 v. H. <strong>des</strong> genehmigten Raumbedarfsreduziert. Für darüber hinausgehende Abmietungen hat dasMinisterium keinen Raum gesehen.Das Ministerium hat ferner darauf verwiesen, dass Neuunterbringungenaufgrund der geänderten Rechtsprechung <strong>des</strong>Europäischen Gerichtshofes zukünftig nicht mehr im Wege <strong>des</strong>bislang praktizierten Interessenbekundungsverfahrens, sondernnur noch im Rahmen förmlicher Vergabeverfahren realisiertwerden können. Aufgrund <strong>des</strong> bei der nutzenden Verwaltungnicht vorhandenen bau- und vergaberechtlichenSachverstan<strong>des</strong> werde diese zukünftig den BLB NRW - sofernnicht bereits zuvor im Rahmen einer Inhouse-Vergabe auf einIM (Epl. 03)17


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Mietangebot <strong>des</strong> BLB NRW zurückgegriffen wurde - mit derDurchführung eines förmlichen Vergabeverfahrens zur Anmietungeiner Liegenschaft bei Dritten beauftragen.Diese aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s (LRH) vergaberechtskonformeLösung beinhaltet jedoch weiterhin eineReihe grundlegender, bereits im Beratungsbericht zumVermieter-Modell-Modell und in der Stellungnahme <strong>des</strong> LRHvom 01.03.<strong>2012</strong> an den Ausschuss für Haushaltskontrolle dargestellterMängel.So besteht weder für die nutzende Verwaltung, der inErmangelung eines wirksamen Anreizsystems Einsparungennicht unmittelbar zugutekommen, noch für den auf Gewinnoptimierungausgerichteten BLB NRW die Veranlassung, eineim übergeordneten Lan<strong>des</strong>interesse liegende, d. h. aufMinimierung der Flächen bzw. der Mietausgaben ausgerichteteLösung anzustreben.Zudem ist der BLB NRW, im Falle der Durchführung eines förmlichenVergabeverfahrens, regelmäßig nicht zum Wettbewerbmit gewerblichen Unternehmen zugelassen. Somit ist er nichtgehalten, seine Mieten am marktüblichen Niveau zu orientieren.Mit dem Wegfall eines realen Wettbewerbs entfällt jedochzugleich das zentrale Korrektiv für die Findung eines angemessenenMietpreises im freien Spiel der Marktkräfte.Da die im Vermieter-Mieter-Modell 1 auf Ertragserwirtschaftungverankerte Ausrichtung <strong>des</strong> BLB NRW bisher im Wesentlichenauf einer Mietpreisfindung unter Marktbedingungen beruht,dieser Markt tatsächlich aber meist nicht stattfindet, ist derLRH in Übereinstimmung mit dem Innenministerium derAuffassung, dass hier im übergeordneten Lan<strong>des</strong>interesseHandlungsbedarf gegeben ist.Das hier vorliegende Prüfungsverfahren wurde abgeschlossen.IM (Epl. 03)1 Beratungsbericht <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s gemäß § 88 Abs. 2 Lan<strong>des</strong>haushaltsordnungvom 07.12.2009, Landtagsvorlage 15/240 bzw. 14/3081.18


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Ausgaben für ProzesskostenhilfeNr. 16Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesAufgrund der in den Jahren 2003 bis 2007 von rund 111 Mio. €auf 127 Mio. € angestiegenen Ausgaben <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> fürProzesskostenhilfe in der Arbeits-, Sozial- und ordentlichen Gerichtsbarkeithatte der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> aus seiner Sichtwünschenswerte organisatorische Veränderungen sowie notwendigegesetzliche Reformen <strong>des</strong> Prozesskostenhilferechtsangeregt. Die Prüfungsergebnisse <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>sbelegten auch nach Auffassung <strong>des</strong> Justizministeriums dasBedürfnis nach einer Reform der gesetzlichen Grundlagen derProzesskostenhilfe.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss hat diese Auffassung <strong>des</strong> Justizministeriumsbegrüßt und zur Kenntnis genommen, dass der Bun<strong>des</strong>tag sicherneut mit dem im Jahr 2006 der Diskontinuität verfallenenEntwurf <strong>des</strong> Prozesskostenhilfebegrenzungsgesetzes befassenwird.WeitereEntwicklungDer ursprüngliche Gesetzentwurf wurde 2010 erneut in denBun<strong>des</strong>tag eingebracht. Der aktuelle Gesetzentwurf derBun<strong>des</strong>regierung zur Änderung <strong>des</strong> Prozesskostenhilfe- undBeratungshilferechts ist im August <strong>2012</strong> dem Bun<strong>des</strong>rat zugeleitetworden.Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.JM (Epl. 04)19


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010WeiterbildungskollegsNr. 17Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) und die Staatlichen Rechnungsprüfungsämterhatten festgestellt, dass weit wenigerStudierende die 55 Weiterbildungskollegs in NRW besuchten,als die Schulen zum Stichtag der Amtlichen Schuldaten gemeldethatten. Aus diesen Abweichungen sowie einer erheblichenSchülerfluktuation ergab sich zum Ende <strong>des</strong> Schuljahres2005/06 ein Überhang von rund 200 Lehrerstellen.Lehrer an Weiterbildungskollegs haben erheblich wenigerPflichtstunden zu leisten als Lehrkräfte an Tagesschulen mitvergleichbaren Bildungsgängen. Dies machte nach Berechnungen<strong>des</strong> LRH im Schuljahr 2007/08 ebenfalls rund 200Lehrerstellen aus.In den sog. Vorkursen erhielten die Studierenden der Weiterbildungskollegsrund 40 v. H. weniger Unterrichtsstunden als inden „eigentlichen“ Bildungsgängen. Nach Auffassung <strong>des</strong> LRHsollte für die Vorkurse eine gesonderte Schüler-Lehrer-Relationeingeführt und dadurch der Lehrerbedarf reduziert werden.Nach einer Gesetzesänderung im Jahr 2000 sollten durch eineorganisatorische und personelle Zusammenführung von Bildungsgängender Weiterbildungskollegs Synergieeffekte erzieltwerden. Die Neuregelung war nach den Feststellungen <strong>des</strong>LRH ins Leere gelaufen: von den unverändert 55 Weiterbildungskollegsumfassten 37 nach wie vor nur einen Bildungsgang,und zwar auch dort, wo mehrere Weiterbildungskollegs ineinem Gebäude untergebracht waren.MSW (Epl. 05)ParlamentarischeBeratungWeitereEntwicklungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Absicht <strong>des</strong>Ministeriums für Schule und Weiterbildung (MSW) begrüßt, dieStellenausstattung auf der Grundlage von korrekt aktualisiertenStudierendenzahlen anzupassen und bedarfsgerechtsicherzustellen. Ferner hat er das MSW gebeten, unter Berücksichtigungder Argumentation <strong>des</strong> LRH zu prüfen, ob dasPflichtstundensoll der Lehrkräfte an Weiterbildungskollegs andas der Lehrkräfte an Tagesschulen angeglichen werdenkönne und ob für die Vorkurse die Schüler-Lehrer-Relationgesondert festzusetzen sei. In der Zusammenlegung von räumlichnahe beieinander liegenden Weiterbildungskollegs sah derAusschuss die Möglichkeit zur Realisierung von Synergieeffekten;daher solle die Schulaufsicht ihre in diese Richtungzielenden Bemühungen verstärken. Das MSW wurde gebeten,bis zum 31.12.2011 eine Stellungnahme abzugeben.Der dem Ausschuss für Haushaltskontrolle im Dezember 2011vorgelegten Stellungnahme <strong>des</strong> MSW und einer späteren dem20


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 18Beteiligung der Studentenwerke anprivatrechtlichen UnternehmenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesVon der im Jahre 2004 geschaffenen Möglichkeit, ihren Aufgabenkreiszu erweitern und sich auch privatwirtschaftlich zubetätigen, hatten bis Mitte 2008 neun der zwölf Studentenwerkein unterschiedlicher Weise Gebrauch gemacht. DieErwartung, mit der privatwirtschaftlichen Betätigung Gewinnezu erzielen und damit auch die finanzielle Situation der Studentenwerkezu verbessern, hatte sich bis zum Jahresabschluss2007 weitgehend nicht erfüllt. Vielmehr sahen sich zweiStudentenwerke zu nachhaltigen Stützungsmaßnahmen veranlasst,weil bei ihren Tochtergesellschaften erhebliche Verlusteentstanden waren.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte daher Empfehlungengegeben, wie die mit den neuen Möglichkeiten verbundenenRisiken minimiert werden können.Bedeutsame Entscheidungen müssten von der Zustimmungeines Aufsichtsorgans abhängig gemacht und Berichtspflichtengegenüber diesem Gremium installiert werden. Das Ministeriumfür Innovation, Wissenschaft und Forschung (MIWF)müsse als Aufsichtsbehörde zu Unternehmensbeteiligungender Studentenwerke seine Zustimmung erteilen und diese ggf.mit Auflagen versehen. Zudem solle sich das MIWF die Jahresabschlussunterlagender Tochtergesellschaften vorlegen lassen.Darüber hinaus kämen zur Begrenzung der Risiken auchGesetzesänderungen in Betracht, z. B. im Hinblick auf die notwendigenBefugnisse <strong>des</strong> MIWF. Außerdem müsse das denStudentenwerken eingeräumte nahezu uneingeschränkte„Aufgabenfindungsrecht“ konkretisiert werden.MIWFT (Epl. 06)ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Untersuchung<strong>des</strong> LRH begrüßt. Es liege im Interesse der Studierenden und<strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>, wenn die Risiken privatwirtschaftlicher Betätigungdurch Studentenwerke minimiert würden. Als positiv anzuerkennensei es, wenn das MIWF zwischenzeitlich erste Maßnahmengetroffen habe, um sicherzustellen, dass bei Tochtergesellschaftender Studentenwerke mit breitem Tätigkeitsspektrumein Aufsichtsrat installiert werde, der über vergleichbareRechte wie der Verwaltungsrat <strong>des</strong> Studentenwerks verfüge.Der Ausschuss erwarte bis zum 31.12.2011 einen Bericht,wie das MIWF Vorkommnisse, wie sie an einzelnen Standortenvon Studentenwerken vorzufinden gewesen seien, für dieZukunft ausschließen wolle. Vor diesem Hintergrund könnegeprüft werden, ob bei einer Novellierung <strong>des</strong> Studentenwerksgesetzesin Betracht gezogen werden solle, dieBefugnisse <strong>des</strong> Ministeriums neu zu regeln und den Aufgabenbestandder Studentenwerke und die Vorschriften für22


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Unternehmensbeteiligungen zu konkretisieren. Im Rahmeneiner etwaigen Novellierung gelte es vorab, den Dialog mit denStudentenwerken weiter zu intensivieren und im Falle restriktivererBeteiligungsregelungen verantwortungsvolle Übergangsfristenbzw. -prozesse im Dialog mit den Studentenwerken zudefinieren.WeitereEntwicklungDas MIWF hat dem Ausschuss für Haushaltskontrolle in seinerStellungnahme vom 20.12.2011 insbesondere mitgeteilt, esbestehe mit den Studentenwerken Einvernehmen, dass eine(aufwändige) Änderung <strong>des</strong> Studentenwerksgesetzes derzeitnicht für angezeigt gehalten werde. Vielmehr sollten die Prüfungshinweise<strong>des</strong> LRH im Hinblick auf stärkere Kontrolle undEinflussmöglichkeiten bei der Gründung der Tochtergesellschaftenund den damit verbundenen weiteren Tätigkeiten derStudentenwerke im Wege eines Erlasses umgesetzt werden.Die Gründung der Tochtergesellschaften erfolge nur noch inAbsprache mit dem MIWF. Der jeweilige Aufgabenumfang seieng auszulegen.Der Schriftwechsel zwischen MIWF und LRH dauert an.MIWFT (Epl. 06)23


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nebentätigkeiten an FachhochschulenNr. 19Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesBei sechs vom <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) geprüften Fachhochschulengingen durchschnittlich 38 v. H. der Professorinnenund Professoren nach Aktenlage einer genehmigtenbeziehungsweise angezeigten Nebentätigkeit nach. Die Hochschulenhatten entsprechende Genehmigungen vielfach trotzunzureichender Antragsunterlagen und ohne Beachtung <strong>des</strong>zulässigen Zeitumfangs von Nebentätigkeiten ausgesprochen.Weiterhin hat der LRH durch Internetrecherchen eine Vielzahlvon Hinweisen darauf erhalten, dass Professorinnen undProfessoren Nebentätigkeiten ausübten, die sie den Hochschulennicht mitgeteilt hatten.Die Fachhochschulen haben zugesagt, die Genehmigung vonNebentätigkeiten künftig von der Vorlage aller notwendigenNachweise abhängig zu machen. Den Hinweisen <strong>des</strong> LRH aufbisher unbekannte Nebentätigkeiten werde nachgegangen.Der LRH hat das Ministerium für Innovation, Wissenschaft undForschung (MIWF) auf den großen Umfang der bei den Fachhochschulenfestgestellten Nebentätigkeiten hingewiesen. Vordem Hintergrund der teilweise unzureichenden Beachtung <strong>des</strong>Nebentätigkeitsrechts bestehe Anlass zu der Sorge, dass Belangeder Lehre beeinträchtigt werden könnten. Ferner hat derLRH Vorschläge zur Änderung nebentätigkeitsrechtlicher Bestimmungengemacht.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Untersuchungvon Nebentätigkeiten von Professorinnen und Professoren anFachhochschulen durch den LRH begrüßt und die Auffassung<strong>des</strong> LRH geteilt, dass Nebentätigkeiten nicht die Belange vonLehre und Forschung beeinträchtigen dürfen. Er hat sich übereinstimmendmit dem LRH dafür ausgesprochen, dass dieHochschulen für die strikte Anwendung <strong>des</strong> NebentätigkeitsrechtsSorge tragen müssen.MIWFT (Epl. 06)WeitereEntwicklungDer Ausschuss hat seiner Erwartung Ausdruck verliehen, dassdas MIWF bei der begonnenen Überarbeitung der Vorschriften<strong>des</strong> Hochschullehrernebentätigkeitsrechts den Besonderheitender Hochschullehrertätigkeit gerecht wird und dieVorschläge <strong>des</strong> LRH ebenso wie die gemeinsame Stellungnahmeder Präsidenten der sechs beteiligten Fachhochschuleneinbezieht. Er hat das MIWF gebeten, ihm bis zum 30.06.2011über die Ergebnisse zu berichten.Das MIWF hat dem Ausschuss unter dem 29.06.2011 mitgeteilt,zwischenzeitlich existiere ein Änderungsentwurf zur24


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Hochschulnebentätigkeitsverordnung, der aber noch mit demMinisterium für Inneres und Kommunales und dem Finanzministeriumabgestimmt werden müsse. In den Entwurf sei entsprechendeiner Anregung der Hochschulseite eine Regelungin Bezug auf Nebentätigkeiten im Wissenschaftsmanagementaufgenommen worden. Auch die vom LRH vorgeschlagene Beteiligungder Dekaninnen und Dekane bei der Genehmigungvon Nebentätigkeiten finde sich in dem Entwurf wieder. Dieebenfalls erörterte Einführung einer Verpflichtung der Professorinnenund Professoren zur Abgabe von Fehlanzeigen seiin<strong>des</strong>sen nicht umgesetzt worden, weil ein zwischenzeitlicherVersuch an einer Hochschule gezeigt habe, dass dies einenunverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen würde.Ergänzend hat das MIWF dem LRH mitgeteilt, die Abstimmung<strong>des</strong> Änderungsentwurfs mit den genannten Ministerien seimittlerweile erfolgt. Nach Eingang einer bereits zugesagtenschriftlichen Äußerung <strong>des</strong> Ministeriums für Inneres undKommunales werde die Ressortabstimmung eingeleitet.MIWFT (Epl. 06)25


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 20Sprachunterricht an denUniversitäten <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong>Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesZur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit <strong>des</strong> Sprachunterrichtshat der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) empfohlen, Professorinnenund Professoren nicht länger bei der reinen Sprachvermittlungeinzusetzen. Weiterhin hat er die Universitäten aufgefordert,auch Bachelor-Absolventen als Lektorinnen und Lektoren einzustellen,Einnahmemöglichkeiten im Sprachenbereich stärkerauszuschöpfen und mehr Sprachunterricht in der vorlesungsfreienZeit anzubieten.Die Hochschulen haben sich zu den Empfehlungen <strong>des</strong> LRHganz überwiegend zustimmend geäußert.ParlamentarischeBeratungDer LRH hat dem Ausschuss für Haushaltskontrolle ergänzendmitgeteilt, dass er wegen der erst längerfristig möglichen Umsetzungseiner Vorschläge durch die Hochschulen eine Abfrageder ergriffenen Aktivitäten erst zu einem späteren Zeitpunkt fürsinnvoll erachte. Gegenwärtig seien noch keine greifbaren Resultatezu erwarten.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Ausführungen<strong>des</strong> LRH begrüßt und dabei <strong>des</strong>sen Hinweise zur Verbesserungder Einnahmen der Hochschulen durch kostenpflichtigenSprachunterricht, zur Verlagerung <strong>des</strong> Sprachunterrichts in dievorlesungsfreien Zeiten sowie zur stärkeren Prüfung eines Einsatzesvon Bachelor-Absolventen als Sprachlehrer ausdrücklichaufgegriffen.WeitereEntwicklungNach der Beratung im Ausschuss für Haushaltskontrolle wurdedas Prüfungsverfahren abgeschlossen.MIWFT (Epl. 06)26


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 21Organisation und Wirtschaftsführung vonLaboreinheiten der Universitätsklinika <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> prüfte die Laboreinheiten der Universitätsklinika(UK) für die Krankenversorgung. Er stellte hierzuErhebungen zur Leistungsdokumentation an, ermittelte dieAufwendungen für Laborbedarf, stellte Parallelbestimmungenfest und verglich die Effizienz der Zentrallabore miteinander.Alle UK trafen aufgrund der Prüfung Maßnahmen zur Optimierungder Organisation und Wirtschaftsführung ihrer Laboreinheitenund behoben Defizite bei der Leistungsdokumentation.Darüber hinaus zentralisierten die UK verstärkt Laborleistungenund bauten Parallelbestimmungen ab.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßte die Untersuchungund das Aufzeigen von Optimierungspotenzialendurch den <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>. Er nahm zur Kenntnis, dassdie UK aufgrund der Prüfung Maßnahmen zur Kosten- undLeistungsoptimierung getroffen hatten, die deren Bestrebenbelegten, die Labormedizin im Bereich der Krankenversorgungstrukturell zu verbessern und die Leistungserbringung effizienterzu gestalten. Der Ausschuss betrachtete die Angelegenheitdamit als erledigt.WeitereEntwicklungDas Prüfungsverfahren wurde abgeschlossen.MIWFT (Epl. 06)27


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 22Bonuszahlungen an Vorständeder UniversitätsklinikaWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte sich erneut mit denBonuszahlungen an Vorstände der Universitätsklinika (UK)befasst. Gegenstand dieser Prüfung war im Wesentlichen diepraktische Handhabung eines zwischenzeitlich neu eingeführtenzielvereinbarungsgestützten Bonussystems. Entgegen denseinerzeitigen Zusicherungen der Vorsitzenden der Aufsichtsräteder UK, die Bemessung der Bonuszahlungen künftig aufder Grundlage dieses Systems durchzuführen, stellte der LRHin einer Vielzahl von Fällen eine von den Systemvorgaben abweichendeHandhabung fest.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle (AHK) begrüßte, dasssich der LRH erneut mit den Bonuszahlungen an Vorstände derUK befasst hatte. Der AHK nahm zur Kenntnis, dass bei derBemessung der Bonuszahlungen die Vorgaben <strong>des</strong> seinerzeiteingeführten zielvereinbarungsgestützten Bonussystems nichtkonsequent und durchgängig angewendet wurden. DieAuffassung <strong>des</strong> LRH, dass Inhalte <strong>des</strong> Zielbonussystems keineunverbindlichen Empfehlungen darstellten, sondern Sollvorgaben,wurde unterstützt, <strong>des</strong>sen Kritik an einem zu leichtenErreichen der Ziele in der praktischen Bewertung geteilt. DerAHK äußerte die Erwartung, dass das zuständige Ministeriumdie UK bei der Umsetzung der Zielbonussysteme zur Vergütungder Vorstände aktiv begleite.WeitereEntwicklungDas Prüfungsverfahren wurde abgeschlossen.MIWFT (Epl. 06)28


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 23Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesParlamentarischeBeratungWeitereEntwicklungPrüfung <strong>des</strong> Programms zur KontinuierlichenSicherstellung von Effektivität, Effizienz undRechtmäßigkeit der Fördermittelvergabe(KONTER)Das Programm KONTER ist aus Sicht <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>sgeeignet, eine Leitbildfunktion für den sensiblen Umgangmit Fördermitteln zu übernehmen und bei konsequenter Umsetzungdie Qualität der Fördermittelvergabe zu verbessern.Das Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand und Energie beabsichtigt,die vom <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> gegebenen Anregungenbei der Vervollständigung der Umsetzungsmaßnahmen undder anstehenden Weiterentwicklung <strong>des</strong> Programms KONTERzu berücksichtigen.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle hat das damals zuständigeMinisterium für Bauen, Wohnen, Energie, Wirtschaft undVerkehr bestärkt, das Programm KONTER zu einem dauerhaftenQualitätssicherungskonzept weiterzuentwickeln und alleverantwortlichen Stellen <strong>des</strong> Geschäftsbereiches einzubeziehen.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hat das Prüfungsverfahren für abgeschlossenerklärt.MWME (Epl. 08)29


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 24Mängel bei der Planung und Umsetzungder LogistikförderungWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDas Land hat in den Jahren 2001 bis 2008 im Rahmen <strong>des</strong>NRW-EU-Ziel 2 - Programms 2000-2006 die Entwicklung undUnterstützung <strong>des</strong> Logistiksektors gefördert. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>sieht Mängel bei der Planung und Umsetzung. DerEinsatz von rund 8,7 Mio. € Fördermitteln im Bereich der Logistikprojektehat nur zu geringen Arbeitsplatzeffekten geführtund damit eine wesentliche Zielsetzung <strong>des</strong> NRW-EU-Ziel 2-Programms2000-2006 verfehlt. Zudem wurden die Grundsätzeder Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht hinreichend beachtetund Mitnahmeeffekte beim eLogistics-WettbewerbRuhrgebiet „LOG-IT“ festgestellt.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat die Prüfungsfeststellungen<strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s über Mängel bei derPlanung, Umsetzung sowie der Erfolgskontrolle im Bereich derLogistikförderung zur Kenntnis genommen.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet, dass das nunmehrzuständige Ministerium 2 künftig die nach § 7 Abs. 2Lan<strong>des</strong>haushaltsordnung vorgesehenen Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen(in der Planungsphase, im Rahmen einer begleitendenund im Rahmen einer abschließenden Erfolgskontrolle)unter Beachtung der hierzu ergangenen Verwaltungsvorschriftendurchführt.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle geht dabei davon aus,dass eine grundlegende Planung einen effektiven und effizientenMitteleinsatz sicherstellt.WeitereEntwicklungDas Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.MWME (Epl. 08)2 Jetzt: Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk.30


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 25Tilgung von Darlehen an Vertriebene,Flüchtlinge und Siedler in derLand- und ForstwirtschaftWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesBei vielen Lan<strong>des</strong>darlehen, die Vertriebenen, Flüchtlingen undSiedlern in der Land- und Forstwirtschaft gewährt wordenwaren, war der Darlehensgeber nach den Darlehensbestimmungenberechtigt, nach einer bestimmten Zeit die tragbareBelastung <strong>des</strong> Darlehensnehmers bzw. die Leistungskraftseines Betriebes mit dem Ziel einer Anhebung <strong>des</strong> Tilgungssatzeszu überprüfen. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hatte festgestellt,dass diese Prüfung in der weit überwiegenden Zahl derDarlehensfälle unterblieben war. Eine von ihm stichprobenweisedurchgeführte Prüfung hatte ergeben, dass bei vielenDarlehen eine Tilgungssatzanhebung und damit eine schnellereRealisierung von Einnahmen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> möglich waren. Erhatte gegenüber dem Ministerium daher angeregt, kurzfristigdie Möglichkeiten von Tilgungssatzanhebungen zu überprüfenbzw. umzusetzen; ferner hatte er empfohlen, die Darlehensnehmeran die Zulässigkeit von Sondertilgungen zu erinnern.Das Ministerium bat die Bank, welche die Darlehen verwaltete,die Anhebung von Tilgungssätzen zu prüfen bzw. vorzunehmenund die Darlehensnehmer auf Sondertilgungsmöglichkeitenhinzuweisen. Es erklärte zudem, nach Ablauf von fünf Jahrenwerde erneut die Möglichkeit von Tilgungssatzanhebungengeprüft.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle (AHK) hat begrüßt, dassdas Ministerium den Anregungen <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>sgefolgt ist und die notwendigen Schritte eingeleitet hat. ImHinblick auf die durch die ergriffenen Maßnahmen erreichtenErgebnisse hat der AHK das Ministerium bis 30.09.2011 umweiteren Bericht gebeten.WeitereEntwicklungMit Bericht vom September 2011 hat das Ministerium demAHK mitgeteilt, dass zum Stichtag 01.01.2011 in 2.304 Fällendie Tilgungssätze angehoben worden seien; für das gesamteJahr 2011 gehe die verwaltende Bank von Mehreinnahmen inHöhe von rund 1,5 Mio. € aus. Ferner habe der Hinweis auf dieMöglichkeit von Sondertilgungen dazu geführt, dass bis zum31.12.2010 Darlehen in Höhe von insgesamt rund 270.000 €vorzeitig abgelöst worden seien.Das Prüfungsverfahren ist abgeschlossen.MUNLV (Epl. 10)31


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 26Förderung von kommunalenStraßenbaumaßnahmenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hatte bei der Vorbereitung,Ausführung und Abrechnung <strong>des</strong> Straßenausbaus <strong>des</strong> vomLand geförderten 2. Bauabschnittes der Westtangente derStadt Bochum erhebliche Verstöße gegen die Förderbedingungenfestgestellt.ParlamentarischeBeratungDie Bewilligungsbehörde erkannte im Einvernehmen mit derZuwendungsempfängerin die Prüfungsmitteilungen an undsagte zu, die Zuwendungen zum Teil zurückzufordern undZinsen zu erheben.Die Zuwendungsempfängerin erstattete Zuwendungen i. H. v.3.745.200 € und zahlte hierfür Zinsen i. H. v. 1.453.017,62 €.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßte, dass Zuwendungeninfolge der Prüfung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s zurückgefordertwurden und nahm zur Kenntnis, dass die Zuwendungsempfängerindie zu erstattenden Zuwendungenzurückzahlte und die festgesetzten Zinsen eingingen.WeitereEntwicklungDas Prüfungsverfahren ist erledigt.MBV (Epl. 14)32


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Förderung <strong>des</strong> LuftverkehrsNr. 27Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDas Land NRW ist zu einem Drittel an der FlughafenEssen/Mülheim GmbH (FEM) beteiligt und gewährte darüberhinaus Zuwendungen zu einzelnen Projekten.Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> hatte bei der Förderung der FEM gravierendeVerstöße gegen das Zuwendungsrecht und dieVergabebestimmungen festgestellt. Er hält die Fortführung derBeteiligung <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> an der Gesellschaft für nicht sinnvoll,da der weitere Betrieb <strong>des</strong> Flughafens nicht von allenGesellschaftern beabsichtigt ist.ParlamentarischeBeratungDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> teilte in der aktualisierten Sachstandsdarstellungvom 29.12.2010 mit, dass er für das vomMinisterium angestrebte Betriebskonzept als Geschäftsflughafenkeine Grundlage sehe, da die anderen MitgesellschafterRatsbeschlüsse zu einem Ausstieg aus der Gesellschaft gefassthätten. Zu den einzelnen Förderungen dauerte derSchriftverkehr an.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle forderte von derLan<strong>des</strong>regierung Gespräche mit den Gesellschaftern, um zuprüfen, welche Lan<strong>des</strong>interessen für oder gegen eine Lan<strong>des</strong>beteiligungam Flughafen sprechen. Er erwartete, dass der weitereFlughafenbetrieb von der Lan<strong>des</strong>regierung weder subventioniertnoch behindert wird.WeitereEntwicklungEin Gutachten der Mitgesellschafter zum Betrieb <strong>des</strong> Flughafensist noch auszuwerten.MBV (Epl. 14)33


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 28Förderung der Eisenbahnen und <strong>des</strong>öffentlichen NahverkehrsWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDas Land förderte die Anbindung <strong>des</strong> Flughafens Köln/Bonnan die Eisenbahn-Neubaustrecke Köln - Rhein/Main. Die DBNetz AG beanspruchte hierbei eine zuwendungsrechtlichunzulässige Förderung von Rechtsberatungskosten von rund1,28 Mio. €.ParlamentarischeBeratungDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> teilte in der aktualisierten Sachstandsdarstellungvom 08.03.2011 mit, dass das Ministeriumder Rechtsauffassung <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>s folgte undden Zweckverband Nahverkehr Rheinland als Bewilligungsbehördeaufforderte, die Rechtsberatungskosten als nichtzuwendungsfähig abzusetzen und Rückforderungsansprüchezu prüfen.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßte die vom Ministeriumgetroffenen Maßnahmen.WeitereEntwicklungDie Bewilligungsbehörde hat die DB Netz AG zu einer Rückforderungder Rechtsberatungskosten am 15.07.2011 angehört.Die Teilaufhebung <strong>des</strong> Beschei<strong>des</strong> ist bisher erst in Vorbereitung.MBV (Epl. 14)34


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 29Maßnahmen zur Förderung der Erhaltungund Pflege von DenkmälernWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte beanstandet, dass beiden Maßnahmen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälernmehrfach erheblich gegen solche haushalts- und zuwendungsrechtlichenVorschriften verstoßen wurde, die den wirtschaftlichenund sparsamen Einsatz der Lan<strong>des</strong>mittel sicherstellensollen. Einzelne Zuwendungsempfängerinnen/Zuwendungsempfänger(ZE) hatten nicht zuwendungsfähige Ausgabensowie überhöhte Honorare für Architekten- und Ingenieurleistungengeltend gemacht. Außerdem hatten sie verbindlicheVergabebestimmungen nicht beachtet.Wegen der festgestellten Verstöße bat der LRH, zuwendungsrechtlicheKonsequenzen wie die anteilige Rückforderung derZuwendung zu ziehen.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßte die Prüfung derZuwendungen zur Erhaltung und Pflege von Denkmälern durchden LRH. Er erwartete, dass die Bewilligungsbehörden vomzuständigen Ministerium veranlasst werden, die ZE zurBeachtung der Vergabebestimmungen aufzufordern und Verstößegegen die Auflagen im Zuwendungsbescheid konsequentzu verfolgen.WeitereEntwicklungDas Ministerium hat sich in weiten Bereichen den Ausführungen<strong>des</strong> LRH angeschlossen: Die Vergabegrundsätze werdenden ZE nunmehr regelmäßig im Zuwendungsbescheid auferlegt.Die Bewilligungsbehörden wurden ausdrücklich angewiesen,sicherzustellen, dass bei der Weiterleitung von Zuwendungendie für den ZE geltenden Bestimmungen undNebenbestimmungen auch der oder dem Dritten auferlegt werden.Auf Bitten <strong>des</strong> LRH haben die Bewilligungsbehörden miteinem weiteren Erlass vom 12.07.<strong>2012</strong> klarstellende Hinweisezum Verfahren bei schweren Vergabeverstößen erhalten.Im Ergebnis führten die Prüfungsfeststellungen <strong>des</strong> LRH bisherzu Einnahmen in Höhe von 420.515,93 € aus zurückgefordertenZuwendungen (299.641,55 €) zuzüglich Zinsen(120.874,38 €).MBV (Epl. 14)35


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 30IntegrationsförderungZugewanderterWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte die IntegrationsförderungZugewanderter untersucht. Nach seiner Auffassung hätte diein den Blick genommene Förderlandschaft etwa durchZusammenführung einzelner Förderbereiche gestrafft werdenkönnen.Um der Gefahr von Überschneidungen und Parallelförderungenvorzubeugen, hatte der LRH eine bessere Abstimmung zwischenden einzelnen Förderbereichen befürwortet. Darüberhinaus hatte er auch Empfehlungen zur Anzahl der Bewilligungsbehördensowie zur Vielfalt der Förderrichtlinien,-konzepte und -programme ausgesprochen.Das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen undIntegration (MGFFI) wollte den Anregungen und Empfehlungen<strong>des</strong> LRH überwiegend nachkommen.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle unterstützte dieZielsetzung <strong>des</strong> LRH, durch Straffung der einzelnenFörderbereiche sowie durch eine Reduzierung der Bewilligungsbehördenund der Quantität der Förderrichtlinien bzw.-konzepte insgesamt eine Effizienzsteigerung der Förderung zuerreichen. Er begrüßte die bisher vom Ministerium für Arbeit,Integration und Soziales (früher MGFFI) getroffenen Maßnahmenzur besseren Abstimmung der einzelnen Förderbereichesowie zur Zentralisierung der Förderung bei einerBewilligungsbehörde. Darüber hinaus war er übereinstimmendmit dem LRH der Auffassung, dass die vom Ministerium angekündigteÜberprüfung der gesamten Förderlandschaft imRahmen der Verabschiedung eines Integrationsgesetzes auchzur ergebnisoffenen Prüfung der Zusammenlegung der beidenFörderbereiche „Integrationsagenturen“ und „InterkulturelleZentren und niedrigschwellige Integrationsvorhaben“ genutztwerden sollte.MGFFI (Epl. 15)WeitereEntwicklungMit dem Beschluss <strong>des</strong> Ausschusses für Haushaltskontrolle zurÜberprüfung der gesamten Förderlandschaft im Rahmen derVerabschiedung eines Integrationsgesetzes war der Intention<strong>des</strong> LRH Rechnung getragen. Das Prüfungsverfahren wurde fürabgeschlossen erklärt.Der Landtag hat am 08.02.<strong>2012</strong> das „Gesetz zur Förderungder gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen und zur Anpassung anderer gesetzlicher Vorschriften“beschlossen.36


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Arbeitsweise der BetriebsprüfungNr. 31Wesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDer <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> (LRH) hatte die Arbeitsweise derBetriebsprüfung geprüft. Er hatte Feststellungen zur Arbeitsqualitätund insbesondere zur Fallauswahl getroffen. In diesemZusammenhang hatte er eine zu starke Ausrichtung auf diePrüfung von Kleinstbetrieben beanstandet. Der LRH hatte eineReihe von Anregungen gegeben, um die Arbeitsqualität zu steigernund die Fallauswahl wirtschaftlicher zu gestalten. DasFinanzministerium hatte zu den Vorschlägen <strong>des</strong> LRH Stellunggenommen und mit der Umsetzung in Teilbereichen begonnen.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle (AHK) hat begrüßt, dassder LRH die Arbeitsweise der Betriebsprüfung geprüft und Feststellungenzu Arbeitsqualität und insbesondere zur Fallauswahlgetroffen hat. Der LRH hat die starke Ausrichtung auf diePrüfung von Kleinstbetrieben moniert und eine Reihe vonAnregungen gegeben, um die Arbeitsqualität zu steigern unddie Fallauswahl wirtschaftlicher zu gestalten. Der AHK hatbegrüßt, dass das Finanzministerium zu den Vorschlägen <strong>des</strong>LRH Stellung genommen und mit der Umsetzung in Teilbereichenbegonnen hat. Insbesondere die Tatsache, dass dieBetriebsprüfung in mittleren Betrieben zu höheren Steuermehreinnahmenkommt als in Kleinstbetrieben, sollte weiterüberprüft werden. Der AHK hat um eine aktualisierte Sachverhaltsdarstellunggebeten, wenn weitere Erfahrungen aus derUmsetzung vorliegen.WeitereEntwicklungAb dem Betriebsprüfungsturnus 01.01.2013 werden aufGrundlage eines Vorschlages <strong>des</strong> Finanzministeriums <strong>Nordrhein</strong>-Westfalenbun<strong>des</strong>einheitlich Kleinstbetriebe, die einenUmsatz von weniger als 17.500 € haben, grundsätzlich alsnicht prüfungswürdig angesehen. Die OberfinanzdirektionRheinland hat mit Verfügung vom 22.06.<strong>2012</strong> zur Sicherstellungeiner verstärkten Prüfung von Mittelbetrieben angewiesen,dass bei der Belegung der Prüfungsgeschäftspläne derAmtsbetriebsprüfungsstellen der sogenannte Drittelmix (jeweils1 / 3 Mittel-, Klein- und Kleinstbetriebe) anzustreben ist.Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)37


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 32Erstattungsüberhänge beim Abzug vonKirchensteuer als SonderausgabeWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesAls Sonderausgabe berücksichtigte Kirchensteuerzahlungen,die in einem späteren Veranlagungszeitraum wieder erstattetwerden, mindern den ursprünglichen Abzugsbetrag, soweit einsog. Erstattungsüberhang vorhanden ist. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>(LRH) hatte bei fünf Finanzämtern geprüft, ob erforderlicheKorrekturen der als Sonderausgaben berücksichtigtenKirchensteuer zutreffend erfolgten. In rund 43 v. H. der überprüftenSteuerfälle wurden trotz eines automationsgestütztenHinweises die erforderlichen Berichtigungen unterlassen oderunzutreffend vorgenommen. Der LRH hatte dem FinanzministeriumVorschläge zur Verbesserung der Arbeitsqualität unterbreitet.Diese Vorschläge zielten auf die Änderung <strong>des</strong> Texteseines bun<strong>des</strong>einheitlichen Hinweises und die Reduzierung derparallelen Ausgabe von Hinweisen ab.Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat begrüßt, dass derLRH bei fünf Finanzämtern die zutreffende Behandlung sogenannterErstattungsüberhänge bei als Sonderausgabe berücksichtigtenKirchensteuerzahlungen geprüft hat. Der Ausschusshat zur Kenntnis genommen, dass in rund 43 v. H. der überprüftenSteuerfälle trotz eines automationsgestützten Hinweisesdie erforderlichen Berichtigungen unterlassen oderunzutreffend vorgenommen wurden. Der Ausschuss für Haushaltskontrollehat begrüßt, dass die Vorschläge <strong>des</strong> LRH zurVerbesserung der Arbeitsqualität vom Finanzministeriumzwischenzeitlich vollständig umgesetzt wurden.38


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 33Ermäßigung der Einkommensteuer beiEinkünften aus GewerbebetriebWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesErzielen Einzelunternehmer und Gesellschafter von Personengesellschaftenlaufende Einkünfte aus Gewerbebetrieb, wirdgemäß § 35 Einkommensteuergesetz (EStG) die Einkommensteuerpauschal ermäßigt, soweit sie auf diese gewerblichenEinkünfte entfällt. Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt fürSteuern hatte bei 18 Finanzämtern diese Einkommensteuerermäßigunggeprüft. Insgesamt wurden von 528 untersuchtenSteuerfällen rund 43 v. H. beanstandet. Der <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>hatte dem Finanzministerium Vorschläge zurVerbesserung <strong>des</strong> Vollzugs der bestehenden gesetzlichenRegelung unterbreitet, die im Wesentlichen die Sensibilisierungder Bediensteten hinsichtlich der technischen Umsetzungder Steuerermäßigung nach § 35 EStG und die Ausdehnungeines automationsgestützten Prüfhinweises auch auf Gewinnfeststellungsfälleumfassten.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat begrüßt, dass dasStaatliche Rechnungsprüfungsamt für Steuern die bei denEinkünften aus Gewerbebetrieb anzuwendende Einkommensteuerermäßigungnach § 35 EStG geprüft hat. SoweitEinkünfte aus Gewerbebetrieb in der Einkommensteuer erklärtwerden, wird gemäß § 35 EStG die Einkommensteuer pauschalermäßigt, soweit diese auf Einkünfte aus Gewerbebetrieb entfällt.Das Staatliche Rechnungsprüfungsamt für Steuern hatbei 18 Finanzämtern die Einkommensteuerermäßigung geprüft.Von insgesamt 528 untersuchten Steuerfällen wurdenrund 43 v. H. beanstandet. Der Ausschuss für Haushaltskontrollehat begrüßt, dass das Finanzministerium dieVorschläge <strong>des</strong> <strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong>es zur Verbesserung <strong>des</strong>Vollzugs der bestehenden gesetzlichen Regelung zwischenzeitlichvollständig umgesetzt hat.Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)39


<strong>Lan<strong>des</strong>rechnungshof</strong> <strong>Nordrhein</strong>-Westfalen Ergebnisbericht <strong>2012</strong>Jahresbericht 2010Nr. 34Beteiligungsverwaltungsgesellschaft <strong>des</strong>Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenWesentlicher Inhalt<strong>des</strong> JahresberichtsbeitragesDie lan<strong>des</strong>eigene Beteiligungsverwaltungsgesellschaft weist inihrer Bilanz zum 31.12.2008 liquide Mittel in Höhe von rund500 Mio. € als Guthaben bei der WestLB aus. Die erheblichenliquiden Mittel der Beteiligungsverwaltungsgesellschaft wurdennicht unverzüglich dem Lan<strong>des</strong>haushalt zugeführt. DieseZuführung hätte die Kreditaufnahme <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> vermindert.Durch die Belassung liquider Mittel bei der Beteiligungsverwaltungsgesellschaftwird das Budgetrecht <strong>des</strong> Parlamentsbeschränkt.ParlamentarischeBeratungDer Ausschuss für Haushaltskontrolle hat festgestellt, dass derVerzicht auf die umgehende Vereinnahmung der liquiden Mittelder Beteiligungsverwaltungsgesellschaft <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> <strong>Nordrhein</strong>-WestfalenmbH (BVG) in den Lan<strong>des</strong>haushalt gegen denHaushaltsgrundsatz der Vollständigkeit verstößt. Zudem istdas Budgetrecht <strong>des</strong> Parlaments eingeschränkt worden.Der Ausschuss für Haushaltskontrolle forderte das für dieVerwaltung der Beteiligung an der BVG zuständige Finanzministeriumauf, eine zeitnahe Überführung der liquiden Mittelin den Lan<strong>des</strong>haushalt zu veranlassen.Allgemeine Finanzverwaltung (Epl. 20)WeitereEntwicklungDer Bestand der liquiden Mittel wurde durch Ausschüttungenverringert und betrug laut Bilanz zum 31.12.2010 rund 221Mio. €. Im Haushaltsjahr 2011 sind nach dem kassenmäßigenAbschluss <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ausschüttungen der BVG in Höhe von198 Mio. € vereinnahmt worden.40

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