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entwässerung | 2Trenn- und Mis<strong>ch</strong>systemDie Grundstückentwässerung dient der Ableitung des Abwassers von der Gebäudeentwässe rungsanlagesowie des übrigen auf dem Grundstück anfallenden Abwassers zur Kanalisation, zum Vorfluter oder zu einerVersickerungsanlage. Aus privaten Grundstücken darf kein Abwasser oberflä<strong>ch</strong>li<strong>ch</strong> auf den öffentli<strong>ch</strong>en Grundabgeleitet werden.Regen- und S<strong>ch</strong>mutzabwasser müssen getrennt abgeleitet werden. In Gebieten mit Mis<strong>ch</strong>systemen dürfen sieausserhalb des Gebäudes in der Grundleitung (Grundstückans<strong>ch</strong>lussleitung) zusam mengeführt werden.Abwasserart Trennsystem Mis<strong>ch</strong>systemReinabwasserleitungVersickerungMis<strong>ch</strong>wasserkanalS<strong>ch</strong>mutzabwasserkanalRegenabwasserkanalVersickerungS<strong>ch</strong>mutzwasser:- Häusli<strong>ch</strong>es Abwasser (WAS-H) 0 0 X0 0 X- Industrielles Abwasser (WAS-I) 0 0 X0 0 X- Kühlwasser aus Kreislaufsystemen(WAS-K)0 0 X0 0 XRegenwasser (A) :- vers<strong>ch</strong>mutzt (WAS-R)- ni<strong>ch</strong>t vers<strong>ch</strong>mutzt (WAR-R)0 0 X0 0X1 2 012 3Abwasser von Ums<strong>ch</strong>lagplätzenund Arbeitsflä<strong>ch</strong>enEntwässerungskonzept na<strong>ch</strong> Ziffer 7.4(B)Reinwasser:- Brunnenwasser (WAR-B)- Sickerwasser (WAR-S)- Grund- undQuellwasser (WAR-G)- Kühlwasser aus Dur<strong>ch</strong>flusssystemen(WAR-K)(C)12(C)0(C) (C)12(C) (D)0120120120(D) (D) (D) (D)120120(D)120Quelle: VSALegende:x0123Ans<strong>ch</strong>luss obligatoris<strong>ch</strong>Ans<strong>ch</strong>luss ni<strong>ch</strong>t gestattet1. Priorität (anzustrebende Lösung)2. Priorität (nur gestattet, wenn die Versickerung auf Grund der hydrologis<strong>ch</strong>en Verhältnisse,der Havarierisiken usw. ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist)3. Priorität (nur gestattet, wenn die 1. und 2. Priorität ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> bzw. ni<strong>ch</strong>t zumutbar sind)(A)(B)(C)(D)Die Zuordnung des Regenwassers zum vers<strong>ch</strong>mutzten bzw. ni<strong>ch</strong>t vers<strong>ch</strong>mutzten Abwassererfolgt dur<strong>ch</strong> die zuständige Stelle unter Berücksi<strong>ch</strong>tigung der Bestimmungen derGewässers<strong>ch</strong>utzverordnungBetreffend wassergefährdende Flüssigkeiten vgl. "Verordnung über den S<strong>ch</strong>utzder Gewässer vor wassergefährdenden Flüssigkeiten"Bei Reinigung des Brunnens mit Einsatz von Chemikalien ist für das Reinigungswasserein Ans<strong>ch</strong>luss an den S<strong>ch</strong>mutzwasser- bzw. Mis<strong>ch</strong>kanal zu erstellenNur bei kleinem Abwasseranfall und nur mit Bewilligung der zuständigen StelleAbb. 1Ans<strong>ch</strong>luss an Kanalisation bei Trenn- bzw. Mis<strong>ch</strong>system<strong>hsr</strong> te<strong>ch</strong>nik in der lands<strong>ch</strong>aftsar<strong>ch</strong>itektur prof. peter pets<strong>ch</strong>ek

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